RWBP - außerorts

  • Ich habe eine schöne Stadt entdeckt, die es ja wohl tatsächlich gibt. Wir nähern uns aus Gütersloh auf der B 61:

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    Radfahrer also links auf der separaten Piste.

    Wer hier von rechts kommt, kann sie allerdings nicht erreichen:

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    Erst hier bestünde die Möglichkeit, wieder in die Verbannung auf der linken Seite zu wechseln:

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    Der Querverkehr erhält keinen Hinweis, dass hier Radverkehr auch von rechts kreuzen darf.

    Überraschenderweise steht hier kein Blauschild an der linken Piste. Heißt also: ab auf die Fahrbahn:

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    Oh, da kommt plötzlich doch eines! Husch, husch nach links, die Lkw hinter einem werden schon warten, bis mal im Gegenverkehr eine Lücke frei wird:

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    Ab hier wird es richtig gruselig:

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    Man fährt also nur durch zwei Striche getrennt dem Schwerlastverkehr entgegen, während hinter den Bäumen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Da kein Blauschild mehr steht, darf man also links der Bäume fahren, rechts auf die Fahrbahn wechseln ... oder ...?

    Oder davon ausgehen, dass die unbeschilderte Piste immer noch ein Radweg ist, schau an:

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    Ja, ab hier wieder Benutzungspflicht:

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    Sogar mit Fahrspuren an der Ampel:

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    Jetzt sind wir wieder außerorts:

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    Na dann ist ja alles gut:

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    Ab hier wird's wieder spannend, denn wer von rechts kommt (benutzungspflichtiges Hochbord auf den letzten paar Metern), darf zwar über die Kombi-Ampel, sieht aber auf der linken Piste kein Blauschild - und muss daher auf der Fahrbahn fahren. Wer auf der linksseitigen Piste ankommt, erhält keinen Hinweis, dass hier die Benutzungspflicht in seiner Fahrtrichtung enden würde, radelt also vermutlich munter weiter:

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    ... und dann landet man hier. Die Rotpflasterung suggeriert: linksseitige Radler wechseln hier gefälligst auf die andere Straßenseite, während rechtsseitige Radler um die Ampel (und ihren Geltungsbereich???) herumgeleitet werden. Das VZ 239 hingegen suggeriert, dass einem dort gar keine Radler entgegenkommen dürfen.

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    Die Streuscheibe der rechten Ampel ist eine Kombischeibe. So weit, so konsequent.

    Die Ampel aus der Gegenrichtung: Man sieht was gemeint ist - der Radverkehr soll die Ampel rechts umfahren und sie ignorieren:

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    Und zwar ganz legal, denn die für ihn geltende Ampel hängt hinter der Tankstelleneinfahrt:

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    Man möchte ausrufen "Das gibt's doch nicht!", aber angesichts der Stadt, in der sich das befindet, verkneift man sich diesen Ausruf besser ...

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  • Und an der Ampel wundern sich dann alle, wenn die Leute links geradeaus fahren… Ich glaub', da würde ich bei einer Kontrolle antworten "ach, DIESMAL war das Ende des linksseitigen Radwegs wirklich so gemeint? Ich dachte, da wurde wieder nur ein Schild vergessen…".

  • Ab hier wird es richtig gruselig:

    https://www.google.de/maps/@51.96843…05410&entry=ttu

    Man fährt also nur durch zwei Striche getrennt dem Schwerlastverkehr entgegen, während hinter den Bäumen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Da kein Blauschild mehr steht, darf man also links der Bäume fahren, rechts auf die Fahrbahn wechseln ... oder ...?

    Die Intention der Schilder-Aufsteller ist vermutlich folgende:

    Es handelt sich um einen einseitigen Zweirichtungs-Fahrradweg.

    In dem Bereich der Bushaltestelle erlauben wir, den Fahrradfahrenden die Gehweg-Nutzung, damit im Falle, dass ein Bus hält, die Fahrradfahrenden die Möglichkeit haben, auf dem Fußweg weiterzufahren.

    Ist doch eigentlich ganz nett gedacht. :saint:

    Man könnte sich jetzt darüber streiten, ob es gestattet ist, auf einem Fußweg eine Radverkehrsfreigabe auszuschildern, wenn unweit davon ein verpflichtender Fahrradweg vorhanden ist, der ja benutzt werden muss. Vielleicht ließe sich das retten, wenn man annimmt, dass der Fußweg nicht direkt zur Straße dazugehört.

  • Ist das ausschließlich ein taktiler Streifen für Blinde oder auch eine Haltelinie? Wenn die Ampel rot zeigt, kann es doch kreuzenden Verkehr von links geben.

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    Für eine Haltelinie ist der taktile Streifen für Blinde zu breit. Aber das eigentliche Problem ist doch, dass es unmöglich ist, hier mit dem Fahrrad schnell zu fahren, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gilt Tempo 50, weil Ampel Grün, oder Halten weil Ampel Rot.

    Für den Fahrradverkehr ist alles ein bisschen diffus gestaltet. Deshalb ist es besser an der Stelle sehr langsam zu fahren und keinesfalls darauf zu vertrauen, dass ein Fußgänger stehen bleibt, weil er erkannt hat, dass er zwar gerade bei Grün die Fahrbahn überquert hat, aber jetzt trotzdem stehen bleiben muss, weil der Fahrradverkehr Vorrang hat.

    In den 60er oder 70er-Jahren als dieses Fahrradweg-Konstrukt entstanden sein mag, damals ganz sicher auch noch ohne taktilem Streifen für Blinde, hat das möglicherweise sogar funktioniert. Die meisten Fahrräder hatten noch keine Gangschaltung, geschweige denn einen Motor zur Tretunterstützung. An die deutliche Beschleunigung des Fahrradverkehrs wurde an vielen Stellen die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur noch nicht angepasst. Breite Fahrbahnen, reserviert für schnelle Autos, wurden und werden halt immer noch in der Regel für wichtiger erachtet.

  • Genauso halte ich die Aussage "Menschen machen Fehler, deshalb gibts leider ganz schlimme Unfälle mit tausenden Toten und abertausenden Schwerverletzten" für eine sagenhafte Bullshit-Tautologie.

    Nein, das ist genau so. Das heißt aber eben noch lange nicht, dass man nichts dagegen machen kann. Und genau das soll wohl mit solch trivialen Feststellungen suggeriert werden.

    Wie gesagt: Fehlerfrei sind nur die Menschen in diesem Forum. Ansonsten ist das dort draußen aber eben nicht so.

  • Ich habe hier im Süden von Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren fast alle "Geh- und Radwege" außerorts von ihren Zeichen 240 befreit; die wenigen, die noch hängen, basieren im Wesentlichen auf der Faulheit der (unteren) Straßenverkehrsbehörden, die Arbeit, die ich ihnen über Jahre (gratis) abgenommen hatte, selbst zu tun (so von wegen, dass alle zwei Jahre eine verpflichtende Verkehrsschau durchzuführen ist). Oder es scheitert an kleingeistiger Borniertheit von Amtsträgern in den kreisfreien Städten (Pirmasens, Zweibrücken, Kaiserslautern), in denen sowieso (willkürliches) "Landrecht" gilt. Am 19. Juni hab ich ein Gespräch mit dem einzigen konstruktiven Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße; auch zum Radverkehrsverbot auf der B 10 im Pfälzerwald.

    Der wesentliche Grund (so schnappte ich es von einem selber mit dem Rennrad Radwege missachtenden, aber Benutzungspflichten verteidigenden Mitarbeiter des LBM Kaiserslautern auf) für die Entschilderungen waren im Landkreis Südwestpfalz die fast durchweg fehlenden "sicheren Querungsmöglichkeiten". Außerdem gab es (das hatte ich in einer Anordnung zur Entfernung der Schilder gelesen) auch von Seiten des Landes-LBM allgemeine Bedenken diesbezüglich. Man ist sich nicht nur nach einigen von mir einstmals in meinem Blog dokumentierten (schweren bis tödlichen) Unfällen (auf mehreren der von mir bemängelten oder entschilderten Wege) bewusst, dass man im blödesten aller Fälle vielleicht doch mal im Zuge der Amtshaftung auch persönlich strafrechtlich belangt werden könnte. Und ich habe dbzgl. auch einige (leider erfolglose) Strafanzeigen gestellt.

    Am Mittwoch war ich nach einigen Jahren mal wieder mit dem Rennrad im Lautertal (B 270 Kaiserslautern - Lauterecken) unterwegs - und dabei wurde mir angesichts des dort fröhliche Urständ feiernden blauen Schilderwahnsinns mal wieder bewusst, wie erfolgreich ich beim "Ausmisten" in meiner unmittelbaren Heimat doch war.

    Letzten Endes ist es immer Willkür; die auch von den stinkfaulen Verwaltungsgerichten (wie jenem in Neustadt a. d. Weinstraße) in aller Regel gedeckt wird. So sehr ich den § 45 (9) S. 3 StVO begrüße, so begrenzt sind die Möglichkeiten, damit einen juristischen Erfolg erzielen zu können; dass die Wegelchen außerorts vollkommen willkürlich aus dieser Norm herausgenommen wurden, macht die Sache natürlich auch nicht einfacher. Wenn man sich die Stoßrichtung der überwiegend grün angehauchten "Reformvorschläge" anschaut, muss man froh sein, wenn sie den S. 3 nicht eh bald vollends abschaffen.

    Und um noch ein anderes Fass aufzumachen: Man lebt generell in keinem "Rechtsstaat", wenn das juristische Vorgehen gegen irgendeinen Verwaltungsakt (wie ein Verkehrszeichen) einen mindestens 500 Euro "Gerichtsgebühren" kostet.

  • Und um noch ein anderes Fass aufzumachen: Man lebt generell in keinem "Rechtsstaat", wenn das juristische Vorgehen gegen irgendeinen Verwaltungsakt (wie ein Verkehrszeichen) einen mindestens 500 Euro "Gerichtsgebühren" kostet.

    Da rennst Du bei mir offene Scheunentore ein. Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen. Ähnlich haben das ja mal Supermärkte praktiziert, die Käufern für jeden Artikel mit abgelaufenem MHD, den man in den Regalen gefunden hat, eine Prämie gezahlt hat. (War wohl billiger als das gründliche Checken durch eigenes Personal...)

  • Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen.

    Die Ungleichbehandlung fängt ja auch schon damit an, dass ein Anwalt (wie einstmals Kettler) seine mehrere tausend Euro umfassen könnenden Aufwendungen im Falle eines Sieges von der Gegenseite erstattet bekommt. Falls nicht, dann halt vom bemitleidenswerten Kläger.

    Vergeude hingegen ich als von einem rechtswidrigen Verkehrsverbot über Jahrzehnte Betroffener (wie zwischen Oktober 22 und März 23) unfassbar viel Arbeit, Zeit und Energie, um mittels einer Verpflichtungsklage meine rückständige Heimatstadt zur Öffnung der ersten Einbahnstraße überhaupt anzutreiben, hätte ich nicht einmal im Falle eines Erfolges auch nur einen müden Cent für meine Arbeit erhalten. Stattdessen hat mich die den Anwalt der (unfähigen) Verwaltung spielende dritte Kammer des VG Neustadt noch regelrecht verhöhnt. Dass sie sich für das "Urteil" wohl selber geschämt haben, welches ich am Ostersamstag im Briefkasten hatte, war wohl auch der Grund, warum sie es mir hinterher (entgegen der Androhung) nicht noch gesondert in Rechnung stellten.

  • Dabei bekommt ein (ordentlich arbeitender) Anwalt bei einem Streitwert von 5.000 € nicht einmal sehr viel Geld für seinen Aufwand.

    Frech ist halt auch, wenn Behörden externe Anwälte zu Rate ziehen, anstatt die von ihnen ja nun sicher auch ohne fremde juristische Hilfe angeordneten Verkehrszeichen selbst vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen. Ich meine, da geht es oft erst einmal um absolute Basics, die man aus der VwGO und dem VwVfG eigentlich kennen sollte. Aber oft fehlt es ja schon an diesen Kenntnissen. Ich frage mich wirklich, was diese Leute dann eigentlich in ihren Ämtern so treiben.

    Darüber hinaus existiert ja mittlerweile eine recht umfassende Rechtsprechung zur Radwegebenutzungspflicht, aber selbst diese scheint an vielen Straßenverkehrsbehörden immer noch spurlos vorbeizugehen. Offenbar hat man aber halt auch schlicht keine Lust, sich mit dem Thema (und den nervigen Radfahrern) zu befassen. Wenn der Fall dann allerdings erst einmal zum Verwaltungsgericht eskaliert ist, dann wird man halt nicht mehr drum herum kommen.

  • Und um noch ein anderes Fass aufzumachen: Man lebt generell in keinem "Rechtsstaat", wenn das juristische Vorgehen gegen irgendeinen Verwaltungsakt (wie ein Verkehrszeichen) einen mindestens 500 Euro "Gerichtsgebühren" kostet.

    Wenn in D etwas internalisiert ist, dann der Glaube an eine perfekt funktionierende Verwaltung. :)

    Es geht aber noch weiter: Nachdem ich zufällig eine offensichtlich illegale RWBP in Fürstenfeldbruck erwähnt hatte (eigentlich nur so nebenbei), hat sich rausgestellt, dass diese bereits vor 14 Jahren abgeordnet wurde. Meine Fragen, wie dieses "Übersehen" mit den zwingenden Verkehrsschauen zusammenpasst, was das über die Qualität der Verwaltung aussagt und womit man denn sonst noch rechnen müsste, wurden von den Mitgliedern der Mobilitätsgruppe ignoriert. Statt dessen haben sich die Leute bei der Leiterin der StVB bedankt, nachdem das Schild entfernt wurde und es wie einen Erfolg gefeiert.

  • Tja, die Aufhebung der meisten Benutzungspflichten mit der StVO von 1997 wurde ja von Amts wegen verordnet, sogar mit einer (aus Verwaltungssicht zu) knappen Übergangsfrist von einem Jahr.

    In Bayern behauptet der für Verkehr zuständige Staatsminister bis heute, dass das ja nur eine „Kann“-Regel gewesen sei und „empfiehlt“ den unteren StVBen höchstens, sich da mal drum zu kümmern, wenn… ja, wenn sie denn Lust dazu haben. Und genau deswegen stehen wir halt heute kaum besser da als vor 25 Jahren.

  • In Bayern behauptet der für Verkehr zuständige Staatsminister bis heute, dass das ja nur eine „Kann“-Regel gewesen sei und „empfiehlt“ den unteren StVBen höchstens, sich da mal drum zu kümmern, wenn… ja, wenn sie denn Lust dazu haben. Und genau deswegen stehen wir halt heute kaum besser da als vor 25 Jahren.

    Es gibt wohl keinen politischen Sachverhalt, der in der breiten Bevölkerung ähnlich unumstritten ist wie die die Ansicht, dass es nicht dem einzelnen Radfahrer gestattet werden soll, über die Frage der Radwegebenutzung selber zu entscheiden.

    Wenn du vorhandene Radwege ignoriert, lässt das niemanden gleichgültig. Die schweigende Mehrheit lässt sich zwar nicht zu Maßregelungsnötigungen hinreißen, aber das bedeutet ja keineswegs Billigung des Verhaltens. Die Leute denken wahlweise „Was für ein Arsch!“ oder „Was für ein Narr!“. Was dagegen keiner denkt: „ .“ (also das, was er denkt, wenn da an gleicher Stelle ein langsames Moped fährt).

  • Die Leute denken wahlweise „Was für ein Arsch!“ oder „Was für ein Narr!“. Was dagegen keiner denkt: „ .“ (also das, was er denkt, wenn da an gleicher Stelle ein langsames Moped fährt).

    Ein Moped stinkt und macht Krach, insofern gehört es zum Kreis der "Vernünftigen". Wenns (OMG) Elektro ist, sieht man das ja erst mal nicht.

    Aber niemand assoziiert ein Fahrrad mit Stinke-Knatter-Antrieb, folglich kann der Irre nicht zu den "Vernünftigen" gehören.

  • Moped ist in der Stadt ja nur selten "im Weg", während sie außerorts auf beiden Wegen nicht wirklich passen. Spannender finde ich da das Thema Mofa: In den Niederlanden eine Landplage mit nerviger Akustik, wurden sie hierzulande von der wahre deutschen Superkraft bekämpft: Mit Helmpflicht, Quasi-Führerschein und Verbot auf Radwegen zu fahren tot-reguliert. Dank Pedelecs vermisst die glaube ich inzwischen auch kaum noch jemand.

  • Nachdem ich zufällig eine offensichtlich illegale RWBP in Fürstenfeldbruck erwähnt hatte (eigentlich nur so nebenbei), hat sich rausgestellt, dass diese bereits vor 14 Jahren abgeordnet wurde.

    So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

    EOS_24-0071.jpg

    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Zitat

    Es kann nicht sein, das Radwegeschilder seit einem Jahr etwa abmontiert worden sind auf bestehenden Radwegen, nur weil ein einziger Typ mit dem LBM im Kriegszustand steht. Besser die Leute fahren auf schlechten Radwegen wie kpl. auf der Str.

    Doch. Es kann und muss so sein.

  • Wenn in D etwas internalisiert ist, dann der Glaube an eine perfekt funktionierende Verwaltung. :)

    ist das nicht auch die Begründung für die Abschaffung des Verfahrensschrittes "Widerspruch" in einigen Bundesländern? Weil die Verwaltung so perfekte Anordnungen trifft, dass es quasi sinnlos ist, sie damit erneut zu behelligen?

  • Frech ist halt auch, wenn Behörden externe Anwälte zu Rate ziehen, anstatt die von ihnen ja nun sicher auch ohne fremde juristische Hilfe angeordneten Verkehrszeichen selbst vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen. Ich meine, da geht es oft erst einmal um absolute Basics, die man aus der VwGO und dem VwVfG eigentlich kennen sollte. Aber oft fehlt es ja schon an diesen Kenntnissen. Ich frage mich wirklich, was diese Leute dann eigentlich in ihren Ämtern so treiben.

    Dieser Gefahr war ich mir übrigens im Oktober 2022, als ich meine Einbahnstraßen-Verpflichtungsklage einreichte, nicht bewusst. Dass eine durchweg unfähige Verwaltung mir auch noch auf diese Weise Kosten reindrücken könnte, die mich in die Privatinsolvenz hätten treiben können. Sie begnügten sich allerdings dann damit, die Juristin, die meinen Widerspruch gegen die Zurückweisung meines Antrags abschmetterte, hinzuschicken und mich deren Reisekosten erstatten zu lassen. Was ich auch lustig fand: Für jeden Scheiß brauchen die Monate bis Jahre. Ich hatte keinen Tag(!) nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch das VG nicht nur die Reisekostenforderung im Briefkasten, sondern auch noch einen maßlos überhöhten Gebührenbescheid (um die 250 Euro) für das Widerspruchsverfahren. Welchen sie dann immerhin nach einem formlosen Einwand, dass hier die GebOSt anzuwenden ist, kurze Zeit später abänderten. Nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen.

    Nach dieser Erfahrung stand für mich jedenfalls fest: Die "Dienste" des VG Neustadt (Weinstraße) werde ich nie wieder in Anspruch nehmen. Und genau das ist der Zweck dieser Institutionen und dieser Gebühren: Abschreckung. In den letzten Jahren war oft von "Delegitimierung des Staates" die Rede. Dieser failed state namens "BRD" erledigt das schon ganz von selbst.

  • So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

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    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Doch. Es kann und muss so sein.

    Wurden denn die Schilder ersatzlos abgehängt, oder wurde stattdessen so ausgeschildert:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Durch das Abhängen von [Zeichen 240]wird aus dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ein Gehweg und der darf vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden. Du schreibst: "Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt." Das heißt alle anderen Fahrradfahrer*innen außer dir, befahren ordnungswidrig den Gehweg.