Woche 10 vom 04. März bis 10. März

  • Der für die Haltestelle verantwortliche Verkehrtplaner sieht die Haltestelle vermutlich immer nur aus Windschutzscheibenperspektive und kann damit auch kein Problem erkennen


    Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

    Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.

  • Das [Zeichen 237] abzuhängen, würde die Benutzung des dann Angebotsradwegs durch Fußgänger nicht legalisieren.

    Würde das [Zeichen 237] gegen ein [Zeichen 240] getauscht, müsste man in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle wiederum ein [Zeichen 237] aufstellen.

    Na schön, aber wie beschildert man die Gegenrichtung für Fußgänger, die aus dem Bus aussteigen und entgegen der Fahrtrichtung weiterlaufen? Ein linksseitiges [Zeichen 240] wäre ja falsch, da der Radweg von Radfahrern linksseitig nicht befahren werden darf. Es handelt sich schließlich nicht um einen Zweirichtungsradweg. Und wenn ab dieser Stelle doch, wo sollen diese Radfahrer dann plötzlich herkommen? Aus dem Bus etwa?

  • Na schön, aber wie beschildert man die Gegenrichtung für Fußgänger, die aus dem Bus aussteigen und entgegen der Fahrtrichtung weiterlaufen? Ein linksseitiges [Zeichen 240] wäre ja falsch, da der Radweg von Radfahrern linksseitig nicht befahren werden darf. Es handelt sich schließlich nicht um einen Zweirichtungsradweg. Und wenn ab dieser Stelle doch, wo sollen diese Radfahrer dann plötzlich herkommen? Aus dem Bus etwa?

    Probleme, die man nur hat, wenn man annimmt, dass das Verhalten auf Sonderwegen sich nach der Beschilderung richten würde. Defacto gibt es zwei klar abgegrenzte Straßenteile: "drinnen" (=Fahrbahn) und "draußen" (=der ganze Rest jenseits der "großen" Bordsteinkante). Das Verhalten auf den außerhalb der Fahrbahn liegenden Straßenteilen richtet sich dann allein nach der Baugestaltung bzw. einer ggf. vorhandenen deutlichen Markierung. Die Illusion, dass die Beschilderung die Nutzung vorgebe, resultiert lediglich aus dem Umstand, dass in den meisten Fällen eine Kongruenz zwischen Beschilderung und Gestaltung existiert. Sobald aber die Beschilderung von der Gestaltung abweicht, gewinnt die Gestaltung. Immer.

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    Da stehen ja schon ein paar Scooter herum. Dann könnte man dort und an der Bushaltestelle ja zwei Bike-Sharing-Stationen errichten. Die letzte Meile sind in dem Falle dann wirklich die letzten Meter 8o8o

  • Hannover hats nicht so mit Fußgängern, oder?

    Derzeit ist es in Hannover offizielle SPD-Linie, dem ehemaligen Koalitionspartner, mit dem die SPD mehrere Jahrzehnte gemeinsam regierte, den Grünen, genau das zu unterstellen, dass sie es "nicht so hätten mit den Fußgängern". Fakt ist allerdings, dass der Verkehrsraum begrenzt ist. Und es ist die SPD, die viele Gelegenheiten für eine Umverteilung des vorhandenen Verkehrsraumes zugunsten des nichtmotorisierten Verkehrs bereits hat verstreichen lassen.

    Auf dem bereits von littlet verlinkten streetview-Foto sieht man zwei Spuren für den KFZ-Verkehr in derselben Richtung. Davon ist eine Fahrspur eigentlich nur eine Parkspur, wie man weiter hinten im Bild sieht. Es würde nicht den "fließenden" Autoverkehr behindern, wenn eine Fahrspur wegfallen würde, um daraus z. B. eine Umweltspur für Bus und Rad zu machen.

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    Trotzdem ist es bei den derzeit gegebenen politischen Mehrheiten in Hannover vermutlich unmöglich, die rechte Fahrspur zum Beispiel zu einer Umweltspur zu machen, die dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten ist. Denn dann würden ja Auto-Parkplätze wegfallen:huh:. Dafür sind die "Autofahrerschutz-Parteien" CDU, FDP, SPD und die populistischen Rechte nicht zu gewinnen.

    So wird es wohl in dem aktuellen Fall darauf hinauslaufen, dass ein paar Quadratmeter Wiese geopfert werden, um darauf einen Fußweg zur Bushaltestelle anzulegen.

  • Letztlich geht und fährt am Ende sowieso jeder so, wie er meint. Das Bild in StreetView ist ja bezeichnend. Zwei Geisterradler, einer davon auf'm Gehweg.

  • Aber wenn das so ist, warum schafft man dann nicht alle entsprechenden Vorschriften ab?

    Weil die Beschilderung vorgibt, wie es eigentlich richtig wäre.

    In diesem Fall besteht das Problem darin, dass es dort gar keinen "Radweg" geben dürfte, solange kein Gehweg zu der Haltestelle führt.

    Ich stimme Thomas zu: Welche Schilder dort stehen ist den Leuten, die sich da bewegen, völlig egal. Dort wird sowohl zu Fuß gegangen als auch Rad gefahren werden. Daher kann das Ganze nur baulich gelöst werden und nicht durch die Beschilderung. Selbst wenn man den Radverkehr dort auf die Fahrbahn bringt und ein [Zeichen 239] anstelle des [Zeichen 237] aufstellt, sieht es immer noch so aus wie der Radweg davor und dahinter.

  • Letztlich geht und fährt am Ende sowieso jeder so, wie er meint. Das Bild in StreetView ist ja bezeichnend. Zwei Geisterradler, einer davon auf'm Gehweg.

    Das ist eine zu pauschale Aussage, dass jeder fährt, wie er meint.

    Es gibt sowohl unter den Autofahrenden wie den Radfahrenden viele, die bei bestimmten Gelegenheiten so fahren, "wie sie meinen", allerdings gibt es dafür meistens Gründe. Und es lohnt sich deshalb, genauer hinzuschauen.

    An stark befahrenen Straßen mit vier Fahrspuren für den Autoverkehr kommt es häufiger vor, dass wer mit dem Fahrrad auf der falschen Seite den Radweg benutzt, besonders dann, wenn ihm dieser Weg ausreichend breit erscheint und kein Fahrradfahrer oder nur wenige ihm entgegenkommen und es sich nur um einen überschaubar kurzen Streckenabschnitt handelt.

    Erschwerend kommt hinzu, das manche Einrichtungsradwege breiter sind, als manche alte Zweirichtungsradwege. Das verleitet zu der irrigen Annahme, dass es dann ja auch erlaubt sein müsse, den Radweg in Gegenrichtung zu benutzen, auch wenn er nicht dafür freigegeben ist.

    Letztlich kann das auch positive Entwicklungen anschieben, nicht immer hundertprozentig regelkonform zu fahren. Vor rund 50 Jahren fingen Fahrradfahrer verstärkt an, Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu befahren. Einbahnstraßen wurden in vielen Städten nur deshalb eingerichtet, um mehr Platz für Autostellplätze zu schaffen. Statt Längsparken Querparken und so statt breiter Fahrbahn eine schmale Fahrbahn, die nur noch in einer Richtung befahren werden sollte, weil kein Autogegenverkehr mehr möglich.

    Heute ignorieren manche Fahrradfahrer*innen die Benutzungspflicht, z. B. wenn der Fahrradweg zu schmal ist, aber die Verkehrsbehörden trotzdem an der Benutzungspflicht festhalten, weil sie so tun, als sei der schmale Fahrradweg trotzdem sicherer als auf der Fahrbahn zu fahren. Manche Autofahrer*innen sagen dann: "Typisch Fahrradfahrer, jeder von denen fährt, wie er meint."

  • Heute ignorieren manche Fahrradfahrer*innen die Benutzungspflicht, z. B. wenn der Fahrradweg zu schmal ist, aber die Verkehrsbehörden trotzdem an der Benutzungspflicht festhalten, weil sie so tun, als sei der schmale Fahrradweg trotzdem sicherer als auf der Fahrbahn zu fahren. Manche Autofahrer*innen sagen dann: "Typisch Fahrradfahrer, jeder von denen fährt, wie er meint."

    Radwege vorsätzlich ignorieren (also auf der Fahrbahn; linke Gehwege oder Radwege in nicht vorgesehener Richtung benutzen oder bei Bedarf "nur mal eben" über den Gehweg ausweichen ist ausdrücklich nicht gemeint) macht hier[TM] außer mir keiner. Das gilt ausdrücklich auch für Radwege ohne Benutzungspflicht.

  • Radwege vorsätzlich ignorieren macht hier[TM] außer mir keiner. Das gilt ausdrücklich auch für Radwege ohne Benutzungspflicht.


    Ich mache das. Täglich. Dass ich die Gesetzteslage kenn, heißt ja nicht, das ich mich dran halte ;)

    Sozusagen sogar mit Segen der StVB-Leiterin, zumindest auf einem bestimmten Abschnitt.

  • https://www.t-online.de/region/berlin/…-verletzte.html


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