Bereits eine Radlaufklingel wäre ein Gewinn. Die ist derzeit in Deutschland ebenfalls nicht zulässig.
Ist die überhaupt nicht zulässig oder ist sie als zusätzliche Glocke zulässig, zusätzlich zu der "helltönenden Fahrradklingel"? Ich hatte das immer so aufgefasst, dass die Radlaufklingel als zusätzliche Klingel zulässig sei. Bei wikipedia steht jedoch: Seit 1960 wegen Lärmbelästigung verboten.
Für Elektroautos gilt, dass sie einen Geräuschegenerator haben müssen (AVAS): "Das AVAS muss laut EU und UN bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h eingeschaltet sein, auch wenn das Auto rückwärts fährt. Das AVAS darf nicht abgeschaltet werden, da es ein Sicherheitsmerkmal ist. Die Untergrenze für das AVAS-Geräusch liegt bei einem Schalldruckpegel von 56 dB(A), gemessen in einem Abstand von 2 m senkrecht zur Fahrtrichtung. Das entspricht in etwa dem Geräuschpegel eines Kühlschranks. Das AVAS darf nicht lauter sein als 75 dB(A)."
Acoustic Vehicle Alerting System – Wikipedia
Immerhin: damit liegt die Mindestlautstärke für die Fahrradklingel laut Fahrradglocken-Norm knapp über der Maximallautstärke für E-Auto-Fahrgeräusche bis 20 km/h) und deutlich über der Mindestlautstärke von 56 dB(A): Die Fahrradglocken-Norm "... schreibt mindestens 85 dB Schalldruck in 2 Metern Abstand vor."
Für die Teilnahme am Straßen-Verkehr sind Fahrrad-Glocken als Warngeräusch also eher unterdimensioniert, aber immer noch lauter als das Fahrgeräusch von Elektro-Autos bei Tempo 20 bis 30. Allerdings ist es bei den Autos das normale Fahrgeräusch, bei den Fahrrädern das Warngeräusch.
Also: Mehr Tempo 30 bitte, damit Fahrräder-Warngeräusche überhaupt eine Chance haben!
Die E-Auto-Lautstärke orientiert sich wiederum an der Lautstärke von Autos mit Verbrennungsmotor.
Eigentlich sollten alle Bemühungen dahin gehen, den Verkehr leiser zu machen. Schade nur, dass der Fahrradverkehr dafür zwar weit in Vorleistung geht, andere Fahrzeugarten aber nicht Schritt halten.