Woche 1, 1. bis 7. Januar 2024

  • Das mit dem Warnblinker finde ich cool. Klein wenig diskriminierend ist es ja schon, dass man auf dem Rad den "die nächsten X Minuten sehe ich keine Veranlassung, mich an die StVO zu halten" Anzeiger nicht hat.

    Bei uns um und in der Fußgängerzone immer ein Fest, wie pünktlich zum T20-Bereich, VBB oder tatsächlicher Fußgängerzone der Warnblinker angeht, um zu zeigen, ich fahre weiterhin 20 - 30 kmh :)

  • Warum? Weil mit dem Finger ein Knöpfchen drücken leichter fällt, als mit dem Arm die Absicht zum Abbiegen anzuzeigen?

    Ich sehe immer wieder Rad Fahrende, die ihren abbiege-Willen ewiglich anzuzeigen scheinen.

    Da wird:

    20m vor dem Linksabbiegen die Hand rausgehalten (ok)
    wegen Gegenverkehr angehalten (einhändig!)
    gewartet (einhändig)
    dann links abgebogen (einhändig)

    Ich hab mir sagen lassen, dass das noch "von früher" kommt, wo man den Rad Fahrenden das genau so beigebracht hatte.

    Vermutlich ist die Schnittmenge dieser Hand-raus-Akrobaten zur "nein, ich kann unmöglich Schrittgeschwindigkeit fahren auf einem freigegebenen Gehweg, weil ich dann einfach umfalle!!!!" gar nicht so gering :whistling::/

  • ich denke, das Ergebnis geht in Ordnung. Wenn die Begründung schlecht ist, ist sie schlecht. Wenn die Begründung gut wäre und das dennoch fällt, muss man eben die Gesetze entsprechend anpassen, um bislang notwendige Verrenkungen bei der Begründung bestimmter Anordnungen, überflüssig zu machen.

    Aus meiner Erfahrung muss ich leider sagen, dass man sich aufseiten der Behörden bei vielen verkehrsrechtlichen Anordnungen leider kaum Gedanken macht und selbst wenn, dann diese auch noch selten dokumentiert. Will heißen: wenn der § 45 (9) StVO vor dem Verwaltungsgericht ins Spiel kommt, hat man halt häufig als Kläger leichtes Spiel. Das trifft halt nicht nur auf Radwegebenutzungspflichten zu. Und bedauerlicherweise ist die Lernkurve da sehr flach (also natürlich außer bei Benutzungspflichten :P).

    Im vorliegenden Fall muss man ja doch sehr sicher mit einer Klage rechnen, offenbar war die Behörde - wieder mal - ziemlich unvorbereitet.

  • À Paris, le délai d’intervention des pompiers a raccourci : « Sur une urgence, une minute ça joue »
    En 2021 et 2022, pour la première fois depuis une dizaine d’années, le délai moyen d’intervention des sapeurs-pompiers dans Paris est passé
    www.leparisien.fr
    BYD vor Tesla: Gleich zwei Konkurrenten enteilen VW und Co.
    BYD hat Tesla überholt. Elon Musk kann das verkraften, doch der Erfolg der Chinesen ist vor allem für die Deutschen Autobauer ein Problem.
    www.sueddeutsche.de
    Fahrradindustrie unter Druck: „Die richtige Krise kommt erst noch“
    Übervolle Lager haben zu Rabattschlachten und Insolvenzen geführt. Das Modelljahr 2024 fällt weitgehend aus. Welche Lehren die Fahrradbranche nun daraus zieht.
    www.tagesspiegel.de
  • "Experten vermuten jedoch, dass die optionalen Fahrtrichtungsanzeiger konsequenter benutzt würden, als die oftmals unterlassenen Handzeichen.", heißt es in dem verlinkten Spiegel-Artikel.

    Warum? Weil mit dem Finger ein Knöpfchen drücken leichter fällt, als mit dem Arm die Absicht zum Abbiegen anzuzeigen?

    Weil ich einen Knopf drücken kann, ohne mich vorher umschauen zu müssen, ob ich gefahrlos die Breite meiner Fahrzeug-Fahrer-Kombination ruckartig um über einen halben Meter nach links vergrößern kann.

  • Ich begrüße das und hoffe, daß dieses absolut unsinnige Verbot zeitnah endlich kippt. Es war schon immer einfach nur bekloppt.

    Es gibt ja so einiges, was einfach nur "bekloppt" ist. Trotzdem muss es ja einen Grund gegeben haben, auch wenn es vielleicht ein "bekloppter Grund" war, der Ursache dafür war, dass Fahrräder nicht mit Blinkern ausgestattet sein durften.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass früher (ich sag' mal "Seitenläufer-Epoche") einfach keine ausreichend guten Leuchten dafür zur Verfügung standen. Die Glühlämpchen verbrauchten recht viel Strom, das elektromechanische Relais war größer als ein "Winz-Chip" von heute. Die Batterien waren schwer. Und das ganze System sehr anfällig für Störungen.

    Ob das heute alles störungsfreier und langlebiger angeboten wird, wie ich es zumindest bei den LED-Lampen und LED-Rücklichtern erlebt habe? Kommt der Strom für das Blinklicht dann aus dem Nabendynamo? Mit Kondensator für Stand-Blinklicht? (Wie beim Rücklicht.)

    Und was ist, wenn die Blinklichtanlage kaputt ist? Führt das dann bei Verkehrskontrollen zu Beanstandungen? Oder ist das "schnuppe", weil ja Handzeichen hinreichend gültig ist?

    Und im Falle eines Unfalls? Blinklicht beim Linksabbiegen nicht benutzt, obwohl vorhanden, stattdessen "nur" Handzeichen gegeben. Beim Linksabbiegen übergemangelt. Selber Schuld?

  • "Experten vermuten jedoch, dass die optionalen Fahrtrichtungsanzeiger konsequenter benutzt würden, als die oftmals unterlassenen Handzeichen.", heißt es in dem verlinkten Spiegel-Artikel.

    Warum? Weil mit dem Finger ein Knöpfchen drücken leichter fällt, als mit dem Arm die Absicht zum Abbiegen anzuzeigen?

    In SWR3 hat sich der Moderator vorhin mit einem Experten (glaub Roland Huhn von adfc war's) auch über diese Frage unterhalten: Wer Geld für sowas investiert (ist ja optional, nicht verpflichtend), der nutzt das dann auch. Zumal es wohl eher von Leuten angeschafft wird, denen unwohl dabei ist, eine Hand vom Lenker wegzulassen (und damit auch von einer Bremse ...)

    Die Harakiri-Fraktion wird das erst gar nicht kaufen und anbauen, damit stellt sich bei denen die Nichtnutzungsfrage gar nicht erst ...

  • Die Harakiri-Fraktion wird das erst gar nicht kaufen und anbauen, damit stellt sich bei denen die Nichtnutzungsfrage gar nicht erst ...

    Wer also in Zukunft keinen elektrischen Blinker am Fahrrad hat, der gehört zur Harakiri-Fraktion? Das ist doch Quatsch! :rolleyes:

    Und was ist mit Leuten, die gerne Gebrauchte fahren? Soll ja bekanntlich Leute geben, die es nicht so dicke haben. Kann es denen zum Nachteil gereichen, wen sie die Blinker-Anlage vernachlässigen?

    Fände ich nicht gut. Wenn der Blinker am Fahrrad angebaut ist, aber nicht funktioniert, dann darf es für diese Fahrradfahrer*innen keine Nachteile geben, wenn sie stattdessen ordentlich Handzeichen geben.

  • Wenn Fahrradblinker legalisiert werden und es marktverfügbare praktikable Lösungen gibt, wird die Technik sich peu a peu einschleichen. Zuerst bei höherwertigen Neurädern, vorallem Pedelecs etc., dann Mittelklasse. Irgendwann landen diese Gefährte auf dem Gebrauchtmarkt. So hat ja auch der Nabendynamo den Seitenläufer im Wesentlichen ersetzt. Nachrüsten lassen würde ich Blinker persönlich nicht. Ich halte den Nutzen auch für gering. Ein vernünftiger linker Außenspiegel aus dem Mopedbereich bringt dagegen nach meiner Erfahrung einen echten Sicherheitsgewinn.

  • Ich kann mir gut vorstellen, dass früher (ich sag' mal "Seitenläufer-Epoche") einfach keine ausreichend guten Leuchten dafür zur Verfügung standen. Die Glühlämpchen verbrauchten recht viel Strom, das elektromechanische Relais war größer als ein "Winz-Chip" von heute. Die Batterien waren schwer. Und das ganze System sehr anfällig für Störungen.

    Es war und ist bekloppt, weil die Option fürs Handzeichen immer gegeben war, ist und bleibt, ob die Blinker nun von einem Blei-Akku, Batterie oder Nady oder was auch immer gespeist werden, ob Glühobst leuchtet oder LED, spielt alles keine Geige. Das Verbot war bekloppt und ist es immer noch.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Naja, stell dir das mit der "Helligkeit" von Fahrradbeleuchtungen in den 1990ern vor – die hatten ja mehr mit Glimmlichtern als mit Licht zu tun und wären vermutlich kaum zu sehen gewesen.

  • Naja, stell dir das mit der "Helligkeit" von Fahrradbeleuchtungen in den 1990ern vor – die hatten ja mehr mit Glimmlichtern als mit Licht zu tun und wären vermutlich kaum zu sehen gewesen.

    Das wäre auch damals regulatorisch zu greifen gewesen. Das rechtfertigt kein Verbot, sondern allenfalls Standards.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

  • Naja, stell dir das mit der "Helligkeit" von Fahrradbeleuchtungen in den 1990ern vor – die hatten ja mehr mit Glimmlichtern als mit Licht zu tun und wären vermutlich kaum zu sehen gewesen.

    Nicht mehr ganz vorschriftsmäßig: Parabolspiegel fehlt, Seitensichtbarkeit nicht gegeben.

    Wie war das eigentlich bei der Einführung der Nabendynamos? Wenn ich mich recht erinnere, mussten dafür keine gesetzlichen Regeln geändert werden. Soweit ich mich erinnere galt die Vorschrift, dass ein Dynamo vorhanden sein muss, aber nicht zwangsläufig ein Seitenläufer. Inzwischen muss ja nicht einmal mehr ein Dynamo vorhanden sein.

    Und trotzdem es sehr verbreitet Standlicht per Kondensator gibt, ist Standlicht keine Vorschrift. Im Prinzip genügt eine Fahrradlichtanlage auf dem technischen Stand der 20er oder 30er Jahre auch heute noch weitgehend den eingängigen Vorschriften. Nur bei der Seiten-Sichtbarkeit des Rücklichtes gab es Veränderungen und das Rücklicht musste dann irgendwann seit den 90er-Jahren mit einem Parabolspiegel ausgerüstet sein. Damals noch bei herkömmlichen "Glühbirnchen". Bei den LED's gilt das mit dem Parabolspiegel nicht mehr unbedingt.

    Gab es nicht zwischenzeitlich sogar mal eine Vorschrift, dass der Fahrradscheinwerfer mit einem Ersatzglühlämpchen ausgerüstet sein muss, das zugeschaltet werden konnte, wenn das Glühlämpchen ausfiel?

  • Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

    Bereits eine Radlaufklingel wäre ein Gewinn. Die ist derzeit in Deutschland ebenfalls nicht zulässig.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Die Berliner Polizei - die auch schon mal 6,452 Gramm Schnee für den Eigenverbrauch abzweigt - beklagt sich über die Letzte Generation:

    Polizei registriert 550 Störaktionen von Klimaaktivisten in Berlin
    Die Berliner Polizei war im vergangenen Jahr deutlich häufiger wegen Aktionen der Letzten Generation im Einsatz als noch 2022. Polizeipräsidentin Barbara…
    www.spiegel.de
    Zitat

    Die Polizei sei durch die Straßenblockaden und andere Aktionen massiv belastet worden. Insgesamt komme man im vergangenen Jahr auf 320.000 Arbeitsstunden auf der Straße. Die Bearbeitung der Anzeigen durch die Sachbearbeiter sei noch nicht mitgerechnet, sagte Slowik. »Das ist so viel wie die 1800 Polizisten der Berliner Einsatzhundertschaften im Jahr 2022 im Bereich der Verkehrssicherheit unterwegs waren.«

    320.000 Arbeitsstunden verteilt auf 1.800 Einsatzkräfte sind 178 Stunden pro Person. Bei 45 Arbeitswochen sind das 4 Stunden pro Monat. Ich würde sagen: Da ist noch Luft nach oben, um im Bereich der Verkehrssicherheit unterwegs zu sein. Dann könnte man ja auch mal diejenigen aus dem Verkehr ziehen, die Kreuzungen dadurch blockieren, dass sie gegen § 11 Absatz 1 StVO verstoßen, man könnte Falschparker abräumen, die Radwege / Fahrradspuren blockieren oder an Kreuzungen die Ecken beparken, man könnte ... ach, ich lass die Träumerei lieber, denn in Berlin regiert ja der Club Der Umweltverschmutzer.