Bei ausreichender Restfahrbahnbreite darf man links der durchgezogenen Linie parken.
Sowohl Schutz- als auch Radfahrstreifen bedeuten absolutes Halteverbot für Kfz. Egal ob auf oder neben dem Streifen.
Ist beides in Anlage 2 bzw. 3 StVO geregelt.
Zitat von StVOWer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.
Zitat von StVOAuf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
Weiter links ist auch nicht erlaubt, da die StVO zum Halten den rechten Fahrbahnrand vorschreibt. Und der Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn.