Woche 24 vom 12. Juni bis zum 18. Juni 2023

  • Für mein "Geschmack" sollten in so einem Bericht keine Altersangaben gemacht werden, weil für den Unfallhergang, soweit ersichtlich und soweit darüber berichtet wird, sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass das Alter dabei eine Rolle gespielt haben könnte.

    Der Fahrradfahrer wurde dem Bericht zufolge von hinten mit einem Auto als Tatwerkzeug niedergefahren. Angaben über angeordnete Tempolimits oder mögliche Erkenntnisse oder noch nicht vorhandene Erkenntnisse über die gefahrenen Geschwindigkeiten fehlen. Ich vermute mal, dass der Fahrradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. ;(

  • Für mein "Geschmack" sollten in so einem Bericht keine Altersangaben gemacht werden, weil für den Unfallhergang, soweit ersichtlich und soweit darüber berichtet wird, sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass das Alter dabei eine Rolle gespielt haben könnte.

    Der Fahrradfahrer wurde dem Bericht zufolge von hinten mit einem Auto als Tatwerkzeug niedergefahren. Angaben über angeordnete Tempolimits oder mögliche Erkenntnisse oder noch nicht vorhandene Erkenntnisse über die gefahrenen Geschwindigkeiten fehlen. Ich vermute mal, dass der Fahrradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. ;(

    Der Radfahrer bog offensichtlich links ab ins Dorf, die Autofahrerin hat noch versucht auszuweichen, weswegen das Auto schon kurz nach der Kollisionsstelle vollständig auf der linken Spur zum Stehen gekommen ist.

    Hier die Unfallstelle aus der Perspektive der Beteiligten, und hier das aus deren Richtung vorher angeordnete Tempolimit 70.

  • Der Radfahrer bog offensichtlich links ab ins Dorf, die Autofahrerin hat noch versucht auszuweichen, weswegen das Auto schon kurz nach der Kollisionsstelle vollständig auf der linken Spur zum Stehen gekommen ist.

    Hier die Unfallstelle aus der Perspektive der Beteiligten, und hier das aus deren Richtung vorher angeordnete Tempolimit 70.

    Danke für die genaue Erläuterung. Ich hatte tatsächlich mich so auf die Altersangaben fixiert, dass ich die mögliche Linksabbiege-Absicht des Fahrradfahrers (in die Birresdorfer Straße*) überlesen habe. Aber wollte der tatsächlich nach links abbiegen? Tempolimit 70 ist mir auf einer Landstraße ohnehin zu hoch. Und es steht nicht in dem Artikel. Gute Idee, auf mapillary nachzuschauen!

    Das mit den Altersangaben hat damit aber erst recht ein Geschmäckle:

    Da wird sich mancher sagen, der Radfahrer war halt noch zu jung und unerfahren (und hat deshalb vielleicht vergessen, die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen) und die Autofahrerin schon zu alt und nicht mehr reaktionsfähig genug. Dabei müsste dringend ein niedrigeres Tempolimit angeordnet werden. (Nicht nur an dieser Stelle!)

    Du schreibst:

    ... die Autofahrerin hat noch versucht auszuweichen, weswegen das Auto schon kurz nach der Kollisionsstelle vollständig auf der linken Spur zum Stehen gekommen ist.

    Aber ist es nicht so, dass die Autofahrerin für den Überholvorgang ohnehin ganz auf die Gegenfahrspur hätte fahren müssen, um einen sicheren Überholvorgang zu gewährleisten? Das heißt doch: Auch wenn sie normal überholt hätte, hätte sie auf die Gegenspur fahren müssen. Und was ist das für ein Überholen an einer Stelle, an der von links eine Straße auf die Straße mündet, auf der ich überholen will? Und dazu schlecht einsehbar.

    Noch eine Sache ist mir aufgefallen: Du hattest ja schon das Tempolimit 70 Schild auf Mapillary gefunden.

    Unmittelbar hinter der Unfallstelle steht ein Tempo 50 Schild.

    Das steht da wohl deshalb, weil dann eine Kreuzung folgt:

    Mapillary cookie policy use

    Warum steht das Schild mit Tempolimit 50 nicht schon vor der Einmündung der Straße an der sich der Unfall ereignete?

    An der Stelle gilt noch Tempo 70, Nur wenige Meter weiter gilt Tempo 50.

    Warum überholt jemand an so einer Stelle, wo bereits klar ersichtlich das Tempolimit von 70 nochmal auf 50 reduziert wird?

    Und wo eine einmündende Straße schlecht einsehbar (hohe Büsche) auf die Gegenfahrspur mündet, die Gegenfahrspur, die man für einen sicheren Überholvorgang benötigt?

    *Die einmündende Straße an der Unfallstelle heißt Birresdorfer Straße, wenn das die Unfallstelle ist:

    Zum Rheintal · 53343 Wachtberg
    53343 Wachtberg
    www.google.de

    Für einen sicheren Überholvorgang mit dem Auto muss auch beim Überholen eines Fahrradfahrer die Gegenfahrspur benutzt werden.

    Auf googlemaps gemessen komme ich auf ca. 3,00 m für jede der beiden Fahrspuren.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. Juni 2023 um 09:48) aus folgendem Grund: Ergänzungen Googlemaps-Satelliten-Link

  • Das Sch(m)utzstreifen benutzt werden müssen halte ich für eine Fehlinformation


    Ansonsten, für einen Zeitungsartikel, fast gefährlich nahe am ist-Zustand der gesetzlichen Regelung.

    Da werden einige Autler empört den Kaffee ausspucken. Schätze die Kommentarfunktion wird relativ schnell stillgelegt.

  • Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.

  • Die Äußerung in dem Artikel, Radfahrer hätten in Fahrradstraßen immer Vorfahrt, verursacht bei mir regelmäßig Bauchschmerzen. Solche Aussagen werden oftmals mit den verkehrsrechtlichen Vorfahrtsregelungen verwechselt, die ja auch in Fahrradstraßen gelten, unabhängig davon, ob es sich um eine Fahrradstraße handelt oder nicht. Da hat dann tatsächlich auch mal ein PKW Vorfahrt, wenn dieser von rechts kommt und es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen oder gar Ampeln gibt.

    Fragt doch mal in einer Fahrradstraße einhundert Radfahrer und notiere, wie viele tatsächlich die richtige Antwort kennen.

  • Das Sch(m)utzstreifen benutzt werden müssen halte ich für eine Fehlinformation

    Finde ich aber so auch gar nicht im Artikel, die B-Pflicht wird dort nur für Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie erwähnt, später beim Schmutzstreifen nicht mehr. Für Radfahrstreifen gilt die B-Pflicht aber nach $ 2 i.Vb. § 39 nur mit Blechschild ... Auch wenn Hamburg anderer Meinung ist ...

  • Die "indirekte Benutzungspflicht " wird aber durch das Überfahrverbot für FahrzeugFührer ausgehebelt!

    Eben!

    Und wann habe ich als Radler schon Bedarf, der Stau ist dann ja HINTER mir ... ;)

    Ok, über § 5 Abs. sowieso könnte man bei Gelegenheit diskutieren ...

  • Finde ich aber so auch gar nicht im Artikel, die B-Pflicht wird dort nur für Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie erwähnt, später beim Schmutzstreifen nicht mehr. Für Radfahrstreifen gilt die B-Pflicht aber nach $ 2 i.Vb. § 39 nur mit Blechschild ... Auch wenn Hamburg anderer Meinung ist ...

    Bildunterschrift, 3. Absatz:

    Zitat

    Ein Schutzstreifen in Buchholz. Dieser muss von Radfahrern genutzt werden.

  • Für einen sicheren Überholvorgang mit dem Auto muss auch beim Überholen eines Fahrradfahrer die Gegenfahrspur benutzt werden.

    Auf googlemaps gemessen komme ich auf ca. 3,00 m für jede der beiden Fahrspuren.

    Auf dem Mapillary Bild sehe ich eine durchgezogene Linie. Da hätte die Dame gar nicht überholen dürfen.

  • Ja, wie gesagt: nicht alles richtig. Allerdings ist im OWi-Tatbestandskatalog die Nichtbenutzung eines Schutzstreifens enthalten. Eine indirekte Benutzungspflicht ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, was aber voraussetzen würde, dass Schutzstreifen nicht vollständig in der Dooring-Zone liegen.

    Wie ich sehe, hat der Wochenblatt-Redakteur dazugelernt. Und wenn dann noch die klarstellende Ergänzung durch einen Fachmann publiziert wird ... :)