Aufsichtspflicht bei radelnden Kindern

  • Da mangelt es halt bei Autofahrern oft.

    Diskussion mit älterem Autofahrer an Zebrastreifen, warum er ein 2, Jahre altes Kind nicht rüber lässt -> "Das sitzt doch auf dem Rad, da muss es absteigen, sonst hat er Vorfahrt"

    Na ja, es ist halt ein Unterschied ob eine Stadt wie Berlin, Kiel oder München, oder Stade, Nürnberg und noch kleiner.

    Und wo in der Stadt.

    Und wie ängstlich die Eltern, wie trainiert die Kinder. Meine mussten ab Kindergarten jeden Tag knapp 2km einfach, am Anfang kurz Laufrad, beide vor 4 dann mit Radl. Und das über Wegstrecken, die definitiv nicht mit Berliner-Kiez vergleichbar.

  • Da mangelt es halt bei Autofahrern oft.

    und Rad Fahrenden mindestens ebenso oft, wenn nicht sogar häufiger, da Situationen mit Kindern einfach viel häufiger.

    Wenn ich sehe, dass auf gemeinsam (legal/nicht legal) genutzten Wegen mit 30cm Abstand überholt/vorbeigefahren wird: ||

    Und da ist 0 (null!) unrechts- oder gefahrenbewusstsein. In der Argumentation ist wahlweise eben Kind oder Elternteil schuld, wenn was passiert.

  • und Rad Fahrenden mindestens ebenso oft, wenn nicht sogar häufiger, da Situationen mit Kindern einfach viel häufiger.

    Wenn ich sehe, dass auf gemeinsam (legal/nicht legal) genutzten Wegen mit 30cm Abstand überholt/vorbeigefahren wird: ||

    Und da ist 0 (null!) unrechts- oder gefahrenbewusstsein. In der Argumentation ist wahlweise eben Kind oder Elternteil schuld, wenn was passiert.

    Wen wundert es? Leider wird es Fahrradfahrer*innen noch viel zu oft von den Verkehrsbehörden und der Polizei nahegelegt, im Zweifelsfall den Hochbordradweg zu benutzen, auch wenn es nur ein Angebotsradweg ist. Und auch wenn er direkt neben dem Fußweg verläuft und beide, Fußweg und Radweg eigentlich zu schmal sind. Oder stark frequentierte Radverkehrs-Verbindungen beinhalten Abschnitte, die durch Fußgängerzonen führen. Nicht selten ist die erkennbar mangelhafte Bereitschaft, Autostellplätze aufzulösen, oder Autofahrspuren aufzugeben, seitens der Verkehrsbehörden mit Schuld daran, dass die Situation für den Fuß- und Radverkehr nicht besser und sicherer gestaltet wird.

  • Diskussion mit älterem Autofahrer an Zebrastreifen, warum er ein 2, Jahre altes Kind nicht rüber lässt -> "Das sitzt doch auf dem Rad, da muss es absteigen, sonst hat er Vorfahrt"

    Könnte von mir sein. Zumindest, wenn es unbegleitet ist (was mich bei 2 Jahren überrascht). Gegenüber Kindern fahre ich immer vorsichtig, so dass ich sie keinesfalls überfahre. Aber ich lasse sie nicht vor, wenn sie nicht berechtigt sind. Denn genau so wünsche ich es mir bei meinen eigenen Kindern von anderen Autofahrern.

    Kinder sind schon genug damit beschäftigt, die Verkehrsregeln überhaupt zu verstehen. Freiwillig anhaltende und winkende Autofahrer machen es nur komplizierter. Und es besteht die Gefahr, dass sie in der nächsten Situation die falschen Schlüsse ziehen. Außerdem setzt so ein Winken unter Druck und provoziert Fehler im Verhältnis zu anderen Vorfahrtberechtigten.

  • Ist ein Klein-Kind auf einem "Fahrrad" ein Fußgänger oder ein Fahrradfahrer?

    Die StVO besagt ja, dass Fahrradfahrer*innen keinen Vorrang am Zebrastreifen genießen, wie er für Fußgänger*innen gilt.

    Unabhängig davon berechtigt das natürlich keinen Autofahrer, am Zebrastreifen einen Fahrradfahrer gewaltsam an der Weiterfahrt zu hindern, indem er mit einem gefährlichen Fahrmanöver gestoppt wird.

    Aber ein kleines Kind auf einem "Fahrrad" bis zum Alter von (4, 5 oder 6 Jahren?) ist das rechtlich gesehen überhaupt ein Fahrradfahrer oder eben ein Kind, das mit einem Spielzeug unterwegs ist?

    Bei einem solchen Kinderspielzeug käme ja auch keiner auf die Idee, es als ein richtiges Auto zu bezeichnen:

    Das Ding hat tatsächlich einen Motor und ein Kind kann damit in Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Als pädagogisch wertvoll würde ich es allerdings nicht bezeichnen.

    Vermutlich ist ein Kind in so einem Spielzeugauto tatsächlich auch vorrangberechtigt an einem Zebrastreifen. ""Richtige" Autofahrer müssten dem Kind Vorrang gewähren." (Mal völlig unabhängig davon, dass man so oder so keinesfalls ein Kind gefährden darf.)

  • Ist ein Klein-Kind auf einem "Fahrrad" ein Fußgänger oder ein Fahrradfahrer?

    Die StVO löst das auf ihre eigene Weise: Bei jeder Fahrbahnquerung muss das Kind absteigen und ist damit in der relevanten Situation ein Fußgänger.

    Was, wenn es dem nicht nachkommt? Keine Ahnung, das müssen Richter entscheiden.

  • Vermutlich ist ein Kind in so einem Spielzeugauto tatsächlich auch vorrangberechtigt an einem Zebrastreifen.

    Ja, genau wie ein Kind in einem Elektrorollstuhl. Es ist ein Fußgänger, auch wenn es nicht ab- oder aussteigen kann.

    Anders bei einem Velomobil eines Erwachsenen. Hier kann der Erwachsene zwar auch nicht aussteigen, da er das Ding ja sonst nicht antreiben kann oder es anderweitig ziemlich auffändig wäre (z. B. Frikar Podbike), aber dennoch gilt sowas dann als Fahrrad. Schließlich steigen Autofahrer ja auch nicht aus und schieben ihr Fahrzeug als "Spielzeug" auf den Radweg.

  • warum sollen sie dann auf der Straße nicht Spur halten können.

    kann mich noch erinnern, als eines meiner Kinder bei einer "Ausfahrt" plötzlich entschieden hat, auf der linken Straßenseite zu fahren. Kreisch!!!

    Heute ist mir klar: Für ein Kind ist manchmal der Unterschied zwischen rinks und lechts nicht mehr sooo eindeutig vorhanden wie bei (halbwegs) Erwachsenen. Zwar gibt es auch Erwachsene mit Links/Rechts-Schwäche, die würden aber glaub ich deshalb nicht auf die linke Seite fahren, weil sie schon "optisch geprägt" sind, auch wenn sie nicht auf Anhieb sagen können, wo links und rechts ist. Kinder haben diese neuronale Prägung nicht und kämpfen ständig auf mehreren Fronten, die wir uns gar nicht mehr vorstellen können. Ein Kind im Straßenverkehr arbeitet auf Hochtouren und irgendwann ist das Limit erreicht...

    Auf die Verkehrsplanung hat das offensichtlich leider keine Auswirkung...

  • Aber ein kleines Kind auf einem "Fahrrad" bis zum Alter von (4, 5 oder 6 Jahren?) ist das rechtlich gesehen überhaupt ein Fahrradfahrer oder eben ein Kind, das mit einem Spielzeug unterwegs ist?

    Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
  • Ja das ist schon ein wichtiges Thema. Einerseits möchte man den Kindern Selbständigkeit beibringen, andererseits lauern überall Gefahren.

    Kinder sind halt manchmal verträumt oder unaufmerksam. Auf dem Fahrrad wird sich gerne mal umgeschaut und dann längs hingelegt.

    Bei uns ist kein Durchgangsverkehr, aber manchmal halt Mülltonnen auf dem Gehweg. Da sind 2 meiner Kinder schon ordentlich gegengedonnert. Daher dürfen sie zumindest in Erwachsenenbegleitung auf der Fahrbahn fahren.

    Wir haben eine zeitweise sehr stark befahrene Durchgangsstraße im Ort. Der Gehweg recht schmal. Da bin ich jetzt schon mehrfach hinter den Rad fahrenden Kindern auf der Fahrbahn gegangen bzw. gefahren damit die Lkw- und Autofahrer eben nicht mit 60km/h und 50cm Abstand an ihnen vorbeidonnern. Einige Fahrer sehen die Gefahr, andere halt leider nicht. Aber wenn sie dort alleine von der Bushaltestelle nach Hause laufen habe ich schon immer etwas Angst.

  • Manchmal staune ich ja, wie viel Zeit in der Erziehung dafür draufgeht, unsere Kinder vor den Gefahren des Kraftverkehrs zu schützen. Klar, wilde Tiere und giftige Pflanzen gibt es nicht mehr, Steckdosen und Tischkanten und Treppen werden entsprechend geschützt, da bleibt nicht mehr viel anderes übrig, aber ich habe manchmal den Eindruck, die einzig relevante Gefahrenquelle wäre tatsächlich der Kraftverkehr.

  • ... aber ich habe manchmal den Eindruck, die einzig relevante Gefahrenquelle wäre tatsächlich der Kraftverkehr.

    Dabei wird in der Regel unterschätzt, dass die Zahl der im Straßenverkehr schwerverletzten und getöteten Kinder am höchsten ist, wenn sie als Mitfahrer im Auto verunglückten. Zumindest bei Kindern im Vorschulalter ist das so. Erst danach ändern sich die Zahlen zu Ungunsten von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen. "Die Zahlen aus Wiesbaden bestätigen, dass Kinder bis zu ihrer Einschulung am meisten gefährdet sind als Mitfahrer im Auto und Kinder ab 10 Jahren als Radfahrer. Grundschüler verunglückten zu 40,4 Prozent als Mitfahrer im Auto, zu 28,7 Prozent als Fußgänger und zu einem guten Viertel als Radfahrer (25,0 Prozent)."

    Giftige Pflanzen sind übrigens auch nicht zu unterschätzen! Aber viele Kinder sitzen mehr zuhause und im Auto, als dass sie sich draußen aufhalten. https://www.br.de/nachrichten/wi…flanzen,ScZLu7t

  • Manchmal staune ich ja, wie viel Zeit in der Erziehung dafür draufgeht, unsere Kinder vor den Gefahren des Kraftverkehrs zu schützen.

    Geht mir nicht anders. Die ersten Jahre waren wir die meiste draußen-Zeit damit beschäftigt, den Kindern das richtige Verhalten beizubringen.

    Zitat

    aber ich habe manchmal den Eindruck, die einzig relevante Gefahrenquelle wäre tatsächlich der Kraftverkehr.

    So ist es faktisch auch.

    Wir haben praktisch alle natürlichen Gefahren vor der Haustür beseitigt. Dank Kraftverkehr benötigen Kinder aber eine mehrjährige durchaus intensive Schulung, bevor sie alleine vor die Haustür dürfen.

  • habe manchmal den Eindruck, die einzig relevante Gefahrenquelle wäre tatsächlich der Kraftverkehr.

    Das ist meiner Erfahrung nach auch so.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • bevor sie alleine vor die Haustür dürfen.

    Ich bin froh, 2016 HH den Rücken gekehrt und mit meiner Familie nach Norderstedt, in eine pragmatische und uninteressante Stadt, gezogen zu sein. Hier ist es oft möglich, mittels "Schleichwegen" abseits des KFZ-Verkehrs relativ gefahrlos unterwegs zu sein, wenn auch mit Umweg. Gefährliche Stellen habe ich zigfach mit den Kindern zusammen geübt, bis ich ich sie dann allein bspw. zum "Nahkauf" geschickt habe, der an einer meiner Hassstraßen (Poppenbütteler Str.) liegt.

    Hier vor der Haustür ist 30 Vmax, es gibt zwei "Spielstraßen" (wo ich schon für zu schnelles Fahren auf dem Rad ausgeschimpft worden bin :!: ) und sehr viele Familien mit kleine Kindern - zudem viele Hunde und Pferde. Das hilft enorm.

    Natürlich könnte ich jetzt als Kind der 70er sagen: "Aber damals sind wir ... und überhaupt ... kein Helm ... auf der Fahrbahn." Tatsächlich ist die Dichte (und Aggressivität) der motorisierten Verkehrsteilnehmenden aber deutlich größer als damals®.

    Und verf***te SUV, die alles inkl. Kindern ausblenden, gab es auch noch nicht.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)