E-Bike vs S-Pedelec, Freigabe für Radwege

  • Auch bei KFZ gibt es Festlegungen, mit welche minimale zulässige Höchstgeschwindigkeit ein Fahrzeug mindestens haben muss um eine Straße zu nutzen. Zum Beispiel Autobahn (VZ330) und Kraftfahrstraßen (VZ331).

    Das ist doch aber die Begrenzung der Geschwindigkeit nach unten (also das Fahrzeug muss laut KFZ-Schein mindestens diese Geschwindigkeit fahren können). Wie MichiHH schon schrieb, wird keinem Kfz die Benutzung einer Straße verboten, nur weil es schneller fahren könnte als es dort zulässig wäre.

  • Wie kommt man denn auf ein Limit von 17 km/h auf dem Radweg? Da sind Jogger ja schneller unterwegs.

    Ansonsten wird die Idee mit Tempolimits auf Radwegen schon daran scheitern, dass Fahrräder meines Wissen (noch?) keine Tachometer haben müssen. Wenn das eine Pflicht werden würde, wäre die nächste Konsequenz ja dann ein Fahrrad-TÜV von dem regelmäßig geprüft wird, ob der Tacho innerhalb der Toleranz anzeigt und schlussendlich natürlich Fahrrad-Kennzeichen, um Verstöße gegen die Tempolimts ahnden zu können.

    Zumindest S-Pedelecs und "E-Bikes" haben letzteres ja schon, was sicher auch ein Grund dafür ist, dass sie eher ein Nischendasein führen, während die normalen Pedelecs sich besser verkaufen denn je.

  • Wenn ich Autogenix richtig verstanden habe, schlägt er dieses Tempo vor, weil die Radwege so schlecht angelegt sind, dass man sich mit höherer Geschwindigkeit in Gefahr bringt. In der Tat ist es leichter, ein gutes Tempo auf der glatten eben Fahrbahn zu erreichen und zu halten als auf einem winkeligen, unebenen Radweg, auf den man mit BNP aber gezwungen wird. Das entfiele bei einem "Tempolimit".

  • 17km/h, 20km/h - das ist so etwa der Bereich, den man auf herkömmlichen Radwegen nicht überschreiten sollte, wenn man im Falle eines Unfalles auf "der sicheren Seite" sein will. In der StVO steht das so direkt nicht - aber Sichtfahrgebot und "angepasste Geschwindigkeit" gelten auch (und gerade) auf dem Radweg.

    Bei atypischen Radwegen wie z.B. Bahntrassenradwegen, die meist eher gerade verlaufen, oft auch breit sind, wenige/keine Einmündungen oder Querungen: da kannste auch mit T50 fahren. So lange jedenfalls, wie die Geschwindigkeit noch "angepasst" ist in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer oder so. :)

  • ...wäre die nächste Konsequenz ja dann ein Fahrrad-TÜV von dem regelmäßig geprüft wird, ob der Tacho innerhalb der Toleranz anzeigt und schlussendlich natürlich Fahrrad-Kennzeichen, um Verstöße gegen die Tempolimts ahnden zu können.

    ...

    Du hast vergessen, dass wir demnächst mit der Covid Impfung alle gechipt sind und dann können Position und Geschwindigkeit jederzeit kontrolliert werden, lol :D (muss ich hier auf Ironie hinweisen?)

  • 17km/h, 20km/h - das ist so etwa der Bereich, den man auf herkömmlichen Radwegen nicht überschreiten sollte, wenn man im Falle eines Unfalles auf "der sicheren Seite" sein will.

    Ich meine, es gab auch schon (ältere) Urteile bzgl. "fahrradtypischen" Geschwindigkeiten, wobei die in Pedeleczeiten anders gesehen werden sollten ...

  • Wie kommt man denn auf ein Limit von 17 km/h auf dem Radweg? Da sind Jogger ja schneller unterwegs.

    Nana, 3:31 auf einen km ist aber eher Leistungssport, da von Joggen zu sprechen ist am Thema vorbei ;) Zum einsortieren - Eliud Kipchoge hat seinen Marathon Weltrekord mit 20,81km/h erreicht. DIe 17km/h wären in Tokio 1935 noch Weltrekord gewesen

    02:27:49 Fusashige Suzuki (JPN) Tokyo 1935
  • Also ich kann gerade die Quelle nicht mehr finden, aber mein verkalktes Gehirn meint sich daran zu erinnern mal gelesen zu haben, die Bauweise eines Radwegs soll entsprechend ausgeführt werden, dass ein normaler Radler auf diesem Weg 17km/h fahren kann. Gemeint war damit Kurvenradius und Hindernisse.

  • Falls doch, gibts dann dieses komische Schild. Vorteil: hängt das plötzlich an einem ungeeigneten Weg, kann man gleich dagegen angehen.

    Realität: Bei einem wirklich guten Radweg außerorts (gibt es ab und an) musst du mit dem "S-Pedelec" auf die Bundesstraße und darfst dich mit 120 km/h überholen, abdrängen, anhupen lassen.

    Und bitte jetzt nicht: "Dann hat er dich doch gesehen, alles easy!" etc. pp. ICH mag das nicht - und fahre selbstverständlich verbotswidrig auf dem Radweg. Es gibt nämlich außer in Tübingen NIE eine Erlaubnis für S-Pedelecs auf Radwegen außerorts. Für Foto-Gegenbeweise bin ich offen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Cubernaut, genau aus diesem Grund habe ich diesen Faden geöffnet.

    Ein Mitglied der lokalen Bürgerinitiative hatte sich ein S-Pedelec gekauft und es für die Pendelstrecke genutzt. Mit eben genau dem Ergebnis, Hupen, Drängeln, Schneiden und Ausbremsen wurden dann aussagegemäß als "Lehrmittel" gegen sie auf der Fahrbahn eingesetzt . Und der abschließenden Bemerkung sie werde sich nun für mehr E-Bike Freigaben einsetzen, damit sie mit dem S-Pedelec auf Radwege dürfe.

    Und verwies auf diese Beschilderung

    In Kempen ist fast alles "außerorts". Radwege würde ich mit einem S-Pedelec hier nur auf kurzen Zwischenstücken fahren. Von einem Wirtschaftsweg zum nächsten. Unabhängig davon aber ist das Verkehrsaufkommen hier außerorts auf den (eigentlich immer) zur gemeinsamen Nutzung angelegten Geh-/Radwegen sehr übersichtlich, in diesem Bild recht typisch abgebildet.

    Der abgebildete Radweg ist eher einer der schlechteren hier da nur ca 2-2,50 breit, wenn man nebeneinanderfährt, wirds in Verschwenkungen schon mal eng. Belag ist ok.

    Die Probleme liegen eher am linksseitigen 2-Richtungsweg, bei dem man in Gegenrichtung extrem geblendet wird. Das ist aber auf einem SSP Hollandrad genau so nervig wie auf einem High End -Pedelec.

    Einzelne Wege außerorts kommen sogar auf >3m, daher wäre ein Tempolimit hier auf vielen Radwegen sehr kontraproduktiv.

    Einmal editiert, zuletzt von MichiHH (30. Januar 2021 um 02:33)

  • Cubernaut, genau aus diesem Grund habe ich diesen Faden geöffnet.

    Ein Mitglied der lokalen Bürgerinitiative hatte sich ein S-Pedelec gekauft und es für die Pendelstrecke genutzt. Mit eben genau dem Ergebnis, Hupen, Drängeln, Schneiden und Ausbremsen wurden dann aussagegemäß als "Lehrmittel" gegen sie auf der Fahrbahn eingesetzt . Und der abschließenden Bemerkung sie werde sich nun für mehr E-Bike Freigaben einsetzen, damit sie mit dem S-Pedelec auf Radwege dürfe.

    Ich denke das ist der falsche Weg, das Geschehen auf den Radwegen noch weiter zu beschleunigen. Ich hatte ja an anderer Stelle schon mal vorgeschlagen, das Benutzen des Radweges dadurch besser zu kanalisieren, dass deutlich gemacht wird, dass es eine Verkehrsanlage für langsame Radfahrer ist.

    Das könnte man so machen, dass nichtbenutzungspflichtige Radwege nur noch von "Langsamradfahrern" benutzt werden dürfen.

    Die Benutzungspflicht für Radfahrer, den Radweg zu benutzen wird grundsätzlich aufgehoben auch für jetzt noch benutzungspflichtige Radwege.

    Das hätte viele positive Effekte.

    In dem von dir geschilderten Fall wäre es ein deutliches Signal an die Autofahrer, dass Radwege für langsam fahrende Radfahrer da sind und sie sich damit abzufinden haben, dass auf der Fahrbahn Radfahrer fahren. Würde dann Autofahrerkritik laut, "Die Radfahrer kriechen ja auf der Fahrbahn nur und behindern den Verkehr", könnte man kontern: "Stimmt nicht, die langsamen Radfahrer benutzen den Radweg oder den Angebotsradweg." Und so würde es auch überwiegend sein.

    Ein langsamer Radfahrer ist einer, der ein Fahrrad benutzt, bei dem er im größten Gang bei einer Trittfrequenz von 50 U/min maximal eine Geschwindigkeit von 15 km/h fährt. Ist ein Unterstützungsmotor eingebaut, dann muss der ebenfalls bei 15 km/h abschalten.

    Radfahrer mit schnelleren Rädern oder Pedelecs bis 25 km/h dürften keine Angebotsradwege benutzen.

    Meine damit verbundene Hoffnung: Die Autofahrerkritik an Radfahrern, die die Fahrbahn benutzen würde vermindert.

  • wir brauchen kein Mehr an Regeln. Das hat sich noch nie als praktisch erwiesen.

    Wenige Regeln, de facto keine Ausnahmen und Ahndung des Ganzen.

    Klare Regel ist:

    - nicht auf Gehwegen parken

    Unsinn ist:

    - ja außer es sind Parkmarkierungen aufgemalt

    - der Gehweg wurde mit Z.315 zum beparken freigegeben. Allerdings nur für KFZ mit zGg<2,8t

    - der Gehweg wurde absichtlich oder nicht durch ein eingeschr. Haltverbot mit Zusatzzeichen "Seitenstreifen" eben zum Seitenstreifen deklariert

    usw

    Und für Fahrräder den ganzen Kram auch noch weiter aufzudröseln, mag in sich gesehen für jede Teilentscheidung nachvollziehbar sein. In Summe wird es das niemals sein.

  • Ullie

    Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde vor über 20 Jahren abgeschafft, und trotzdem haben die meisten Autofahrer von sowas noch nie gehört.

    Denen ist es egal, ob der Radfahrer vor ihnen den Weg neben der Fahrbahn benutzen darf oder muss oder nicht darf. Die denken sich nur "Ich könnte hier die zulässige Vmax+10km/h fahren, wenn dieser Radfahrer nur nicht vor mir wäre. Der könnte doch auch den Weg da neben der Fahrbahn nutzen."

    Daran wird auch dein Vorschlag nichts ändern.

  • Wenige Regeln, de facto keine Ausnahmen und Ahndung des Ganzen.

    Die Realität ist selten so schwarz-weiß. Es gibt an vielen Stellen gute Gründe für Ausnahmen, in denen Gehwegparken durchaus sinnvoll ist. Und dann sollten sie auch möglich sein.

    Es fehlt einfach die klare Ahndung.

    Wenn jemand im ÖPNV mit der Kurzstrecke eine Station zu weit fährt oder einen bezahlten Tarifbereich nur knapp verlässt, zahlt er doch auch gleich die volle Strafe. Da gibt es keine nennenswerte öffentliche Diskussion.

    Nur beim Auto hat es sich irgendwie eingebürgert, dass das alles nicht so schlimm ist: Die Bußgelder sind weiterhin jämmerlich niedrig. Und sie werden nichtmal konsequent verhängt, sondern es bleibt oft bei Verwarnungen.

  • LOOOL, völlig gaga, denn

    http://ritzelrechner.de/?GR=DERS&KB=30…UN=KMH&DV=speed

    eine 50er Kadenz ist leider nicht einstellbar, daher 60er Kadenz. Mit 30 Zähnen am KB und 16 auf dem Riitzel würde man bei der 60er Kadenz, 15kmh fahren.

    Tritt der Fahrer dann aber mit einer 100er Kadenz, schießt er mit 25kmh über den Radweg, bei einer 50er Kadenz wäre der Unterschied noch erheblicher, der Ansatz ist also unbrauchbar.

    Zudem fahren aus der Perspektive hinter der Windschutzscheibe sowieso alle zu langsam, auch daher brächte der Ansatz nichts.

    Zudem spreche ich die ganze Zeit von Radwegen, die mehrheitlich außerorts liegen. Da fahren diese Geschwindigkeit hier Behindertengruppen (ernsthaft, die sehe ich hier häufiger mit deren Betreuern, ist also nicht abwertend von mir gemeint sondern tatsächlich so) ) und ADFC Gruppen in Gelbwesten mit einem Durchschnittsalter von Ü70. Du möchtest also Radpendler vor die Wahl stellen extrem langsam zu fahren oder aber in den "Kampf" auf der Fahrbahn einzusteigen? Beides in Kombination würde hier zu einer deutlichen Verringerung des Radverkehrs führen.

    Selbst das Rentnerpärchen (83J/88J) hier aus Kempen, das ich vor 3 Jahren am Grenzübergang zu Venlo kennenlernen durfte und die nur radfahren um in Bewegung zu bleiben fuhren doch eher 17-18kmh denn 15kmh. Also ist dein Ansatz auch noch weltfremd.

  • Unter idealen Bedingungen seh ich den Ansatz von Ullie durchaus durchführbar.

    welche idealen Bedingungen sind das?

    - alle Verkehrsteilnehmer halten die geltenden Regeln ein (höhöhöhöhöhöhöhö)

    - der Infrastrukturausbau ist einheitlich

    - der Infrastrukturausbau entspricht überall dem Stand der Technik

    Ich mein: wir haben dank StVO-Novelle auch heute schon den Fall, dass Rad Fahrende überall, auf allen Gehwegen herumfahren dürfen. Man muss sich nur ein Kind organisieren, dass noch keinen 8. Geburtstag gefeiert hat. Schon darfst du auf dem schmalsten Hochbord und durch die Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit gondeln.

    Machen Leute das? ja. Nur nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

    Würde das denn mit Schrittgeschw. funktionieren? Ja, durchaus, wenn die Gehwege eben durchweg 3m breit sind. Sind sie das? nö.

    Und mit den Radwegen für langsam/schnell könnte man das (theoretisch, ideale Bedingungen) ähnlich halten.

    Wobei: wenn wir in einer idealen Welt lebten, in der sich alle an die Verkehrsregeln halten: wofür genau braucht man dann Radwege? :/