Was bedeutet STvO §2, 3a für Fahrräder?

  • Ich dachte immer, §2 STVO, Satz 1 besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, also auch Fahrräder.

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

    Aber wie ist der Abschnitt 3a zu verstehen?

    (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für

    1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
    2. einspurige Kraftfahrzeuge,
    3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
    4. usw.

    Heißt das jetzt, dass Satz 1 generell nicht für Fahrräder gilt, oder hat das nur was im Zusammenhang mit Glatteis, Schneematsch, usw, zu tun?

    Bin ich der einzige, der das nicht kapiert?

  • Heißt das jetzt, dass Satz 1 generell nicht für Fahrräder gilt, oder hat das nur was im Zusammenhang mit Glatteis, Schneematsch, usw, zu tun?


    Bin ich der einzige, der das nicht kapiert?

    Ich nehme an, dass sich der gesamte Absatz 3a nur an Führer von Kraftfahrzeugen richtet, mit Punkt 2 also eher Motorräder gemeint sind.

  • Ich nehme an, dass sich der gesamte Absatz 3a nur an Führer von Kraftfahrzeugen richtet, mit Punkt 2 also eher Motorräder gemeint sind.

    Warum schreiben die das dann nicht einfach so rein? Sollte man als Voraussetzung für ein Jurastudium evtl. den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums machen?

  • Genau das heißt es. Allerdings steht da "Satz 1", nicht "Absatz 1".

    Referenziert wird also "§ 2 Absatz 3a Satz 1 StVO". §2 Absatz 1 ist davon überhaupt nicht betroffen.

    Umpf. Was ist §2, Absatz 3a, Satz 1?

    "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen"?

    Oh mei. Was hab ich in der Schule eigentlich alles nicht gelernt?

  • Erwähnter Satz 1 bezieht sich auch nur auf Kraftfahrzeuge, entsprechend kann sich die Ausnahme auch nur auf Kfz beziehen. Mit dem Fahrrad ist es wurscht, wie dein Reifen aussieht, auch bei Glätte.

    Ich glaub, ich habs kapiert. Das geht lt. Epaminaidos tatsächlich nach Sätzen im Sinne der Anzahl von "ganzen Sätzen", nicht nach Sätzen im Sinne von Absätzen. Also Satz 1 ist gar nicht (1), sondern der erste Satz in (3a). Muss man wohl irgendwann irgendwie lernen.

    Mein Trost: Meine Kids wüssten es vermutlich trotz Abitur auch nicht.<X

  • Streich das "eigentlich"! Fahrräder sind Fahrzeuge und mit denen muss man die Fahrbahn benutzen.

    Sollte man als Voraussetzung für ein Jurastudium evtl. den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums machen?

    Auf keinen Fall! Lass Dir von mir sagen, dass ein Verbot sinnvoller wäre. Wer gelernt hat, logisch zu denken, tritt in diverse juristische Fettnäpfchen.

  • Ich glaub, ich habs kapiert. Das geht lt. Epaminaidos tatsächlich nach Sätzen im Sinne der Anzahl von "ganzen Sätzen", nicht nach Sätzen im Sinne von Absätzen. Also Satz 1 ist gar nicht (1), sondern der erste Satz in (3a). Muss man wohl irgendwann irgendwie lernen.

    Mein Trost: Meine Kids wüssten es vermutlich trotz Abitur auch nicht.<X

    Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...

    (Ich habe sowas in der Schule auch nicht gelernt: wir hatten auch kein "Bildungsministerium", sondern ein "Kultusministerium", und der Ministerpräsident des Bundeslandes während meiner Gymnasialzeit gehörte als ehemaliger Marinestabsrichter zu den "furchtbaren Juristen" ...)

    Es gibt übrigens gedruckte Ausgaben, in denen am Beginn jedes Satzes eine kleine hochgestellte Ziffer steht, damit man "Satz 1" (oder auch mal.: "Satz 12") leichter findet.

    Nehmen wir ein Beispiel:

    Zitat

    § 4 Abstand

    (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

    (2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

    1. wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
    2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
    3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

    Die Bestimmung zum Abstand beim Überholverbot befindet sich somit in

    § 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 3 StVO.

  • Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...

    Ich finde das an sich nicht schlimm, vor allem da sich das auch regelmäßig ändern kann. Unterrichtet wurden bei uns z. B. dir Grundlagen unseres Staatswesen und das Grundgesetz, aber nicht einzelne Verwaltungsvorgänge.

    Ich finde, eigentlich müssen diese Unterlagen und Bescheide so gestaltet sein, dass auch Absolventen mit dem "kleinsten" Schulabschluss diese ohne weiteres verstehen und bearbeiten können. Und wenn die rechtlichen Grundlagen (z. B. die Steuergesetzgebung) dafür zu kompliziert sind, dann sind sie zu ändern.

  • $ 36 (4) StVZO definiert Winterreifen, Trecker sind eh Geländefahrzeuge und Stapler fahren so selten weite Strecken. Warum Motorräder ausgenommen sind, wissen vermutlich Motorradler ... D.h. § 2 (3a) definiert die Winterreifenpflicht.

    Fahrräder dürfen dagegen ja sogar Spikes fahren, da das Spikeverbot m.E.n. nur für Kfz gilt, aber alles nur freiwillig.

  • Streich das "eigentlich"! Fahrräder sind Fahrzeuge und mit denen muss man die Fahrbahn benutzen.

    "Eigentlich" im Sinne von § 2 STVO, aber seltsamerweise dann doch unter Bußgeldandrohung auf dem Gehweg neben der Fahrbahn, der "nicht zur Fahrbahn gehört".

    Weil die lokale SV-Behörde einen sehr seltsamen Sinn für Humor hat und das Gehwegradeln nach Lust und Laune mal anordnet, mal verbietet. Ohne erkennbaren Unterschied in der Gehwegqualität.

    In Emmering "wünscht" sich die SV-Behörde, dass der Radfahrer eine bestimmte Abzweigung benutzt (ein blöder Umweg, der im Nichts endet). Deshalb ist "vorher" der Gehweg benutzungspflichtig, "danach" ist dessen Benutzung verboten. Aber einen physikalischen Unterschied zwischen "Vorher" und "Nachher" gibt es nicht.

    Im 21. Jahrhundert sollte diese preussische Anordnungsmentalität m.E. automatisch nichtig sein und die diesbezüglichen Anordner hochkant rausfliegen.

  • In Emmering "wünscht" sich die SV-Behörde, dass der Radfahrer eine bestimmte Abzweigung benutzt (ein blöder Umweg, der im Nichts endet). Deshalb ist "vorher" der Gehweg benutzungspflichtig, "danach" ist dessen Benutzung verboten. Aber einen physikalischen Unterschied zwischen "Vorher" und "Nachher" gibt es nicht.

    Wo genau in Emmering in welcher Straße bzw. an welchem Streckenabschnitt?

  • Wo genau in Emmering in welcher Straße bzw. an welchem Streckenabschnitt?

    Von Osten kommend ist die gesamte innerörtliche Roggensteinerstr. bis hin zur Abzweigung "Leitenfeldstraße" linksseitig benutzungspflichtig. An dieser Abzweigung endet die Benutzungspflicht (nach mehreren Kilometern durch Emmering) plötzlich. Aber mehr noch, jenseits dieser Abzweigung ist es plötzlich ein "verbotener Gehweg". Am Gehweg kanns nicht liegen, denn der sieht nicht anders aus als die gesamte Strecke bis dahin.

    Lt. SV-Behörde FFB möchte man, dass Radfahrer am Ende der Benutzungspflicht links in die Leitenfeldstraße abbiegen - und irgendwie weiterkommen. Ich will aber gar nicht in diese komische Leitenfelstraße einbiegen. Diejenigen, die das nicht möchten, sollen bitteschön absteigen, die Drückampel betätigen, auf die rechte Fahrbahnseite "schreiten" und dort auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Ich frage mich: Wie kann man Benutzungspflichten so einfach "mir nichts, dir nichts", beginnen und enden lassen? Weder fahren vorher/nachher mehr oder weniger KfZs auf der Fahrbahn, noch ändert sich an der "Gehwegbeschaffenheit" irgendetwas. Hier ist m.E. kein "objektiver Grund" für eine Änderung der Benutzungspflicht erkennbar, sondern nur die Vorstellung der SV-Behörde, dass Radfahrer hier abbiegen "sollten".

    Nach meinem Verständnis muss es für solche Anordnungen objektive Gründe geben. Und nicht nur die "Wunschvorstellung", wie sich Verkehrsströme verhalten sollten. Das geht m.E. weit über die Befugnisse einer Behörde hinaus, weil auch davon abhängig, was dort grade für Typen rumhängen.

  • Da an der Josef-Kister-Straße das [Zeichen 240] nicht wiederholt wird, ist bereits ab dort Fahrbahnradeln angesagt. Denn die linksseitige Benutzung von Wegen ist nur erlaubt oder geboten, wenn die einschlägigen Beschilderungen vorhanden sind. Dafür darf man aber gleich 100 Meter weiter bei der nächsten Einmündung Schwabenbergstraße wieder nach links rüber, denn dort steht ein [Zeichen 240]. Dies wiederum für 95 Meter, bis man an der von Dir beschriebenen Stelle angelangt ist.

    In Gegenrichtung wird an der Josef-Kistler-Straße ebenfalls kein [Zeichen 240] wiederholt, was dem Radfahrer dann für mindestens 600 Meter die Fahrbahn als legalen Verkehrsweg öffnet. Ob dann beim REWE ein solches VZ folgt, weiß ich gerade nicht...

  • Josef-Kistler steht inzwischen ein [Zeichen 240]und sogar der Radfurt ist markiert, sogar richtig in Breitstrich. Wohl erste direkte Auswirkung der Klage.

    Frage an Pepschmier: wie lange gibts denn die Josef-Kistler Straßenkreuzung schon? 2 Jahre oder 5 Jahre?

    Müsste man mal auf Google-Earth recherchieren.

  • Josef-Kistler steht inzwischen ein [Zeichen 240]und sogar der Radfurt ist markiert, sogar richtig in Breitstrich. Wohl erste direkte Auswirkung der Klage.

    Frage an Pepschmier: wie lange gibts denn die Josef-Kistler Straßenkreuzung schon? 2 Jahre oder 5 Jahre?

    Müsste man mal auf Google-Earth recherchieren.

    Musste erst mal auf Google nachschauen: Joseph-Kistler ist die mit den nicht-richtig-abgesenkten Gehweg-Kanten? Ich kann mich noch erinnern, als es diese Siedlung noch gar nicht gab. Da wurde ewig die Fahrbahn erneuert, danach hat sich rausgestellt, dass der "Flüsterasphalt" lauter ist als normaler Asphalt, also nochmal Baustelle. Allerdings war ich da noch per Auto untwerwegs...

    Das ist aber bestimmt schon 10 Jahre her.