StVO fast komplett ungültig?

  • Zu schnell zu fahren ist meistens eine bewusste Entscheidung.

    Die Grenze zwischen „zu schnell“ und „angemessen schnell“ ist hochvariabel. In den seltensten Fällen ist sie durch fahrphysikalische Limits (Bodenhaftung, Zentrifugalkräfte) bedingt.

    Wenn wir heutzutage unsere Kinder so lange einsperren, bis dass sie groß genug sind, sich einigermaßen kompatibel mit einem 50km/h schnellen Kraftverkehr zu verhalten, dann ist es natürlich kein Wunder, wenn bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit nur wenig passiert. Manche kommen dann auf den Trugschluss, damit wäre erwiesen, dass es erst ab 50 gefährlich zu werden beginnen würde. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Geschwindigkeit aber nicht um eine Naturkonstante, sondern eben um das in einem (träge) fließenden Prozess befindliche Produkt aus gesellschaftlich tolerierter Anmaßung und Unterwerfung.

  • Zu schnell zu fahren ist meistens eine bewusste Entscheidung.

    Deshalb ist es wichtig, die Vorschriften für den Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten möglichst so zu formulieren, dass er gut das Gewissen der Autofahrer manipuliert, so dass sie eine Entscheidung gegen das zu schnelle Fahren treffen.

    Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sich so zu Wort meldete, wäre jedenfalls wenig hilfreich:

    "He, Alter! Sei keine lahme Ente, du fährst gerade mal 10 km/h zu schnell. Gib mal ordentlich Gas und zeig den anderen, was dein Wagen an PS hat.":evil:

    Es gibt ja bereits in vielen Fahrzeugen den Anschnall-Assistenten. Wie meldet der sich eigentlich zu Wort. Gibt es da Modelle, bei denen eine Ansage kommt: "fasten seat belt", wie im Flugzeug und hilft das?

  • Das setzt schon ein, wenn man eine Sporttasche oder einen kleinen Rucksack auf den Beifahrersitz stellt ...

    Kann man das Piepen ausschalten? Oder muss man, wenn man unangeschnallt fahren will, erst den Sicherheitsgurt einrasten und sich dann auf den Sitz und den Gurt draufsetzen?

    Oder gibt es Gurtschnallen-Attrappen, die ein Anschnallen nur vortäuschen?

  • Kann man das Piepen ausschalten?

    Ich hatte in 2 Autos da einen Wackelkontakt, so dass der Warner je nach Sitzposition immer wieder losging. Das ließ sich selbst in der Werkstatt nicht abschalten, da das irgendwie auch mit dem Airbag zusammenhängt. Das waren jeweils Kabelbrüche in den Gurtschlössern.

  • Warum? Die Vorschrift verbietet ja jetzt schon die Trickserei.

    Ohne Anzahl ist das mal wieder eine etwas schwierige Situation. Wie viele Autofahrer benutzen ein Gurtschlossbescheißerlenssystem? 95%? 50%? 10%? Irgendwas im Promille-Bereich?

    Daran jetzt herumzutüfteln während die Schildererkennung noch nicht funktioniert ist nicht zielführend, wenn die Anzahl der Personen die bescheißen kleiner ist als die Anzahl der Fehler bei der Kamera.

    Beispiel: Auf der B2 von Nürnberg nach Augsburg gibt es eine Baustelle im zweispurig ausgebauten Bereich der Kraftfahrstraße mit Mittelleitplanke. Dort ist die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert, die Ausfahrt ist eng und darf nur mit 40 km/h befahren werden. Unter dem Schild mit der strahlenden 40 steht ein Pfeil. Natürlich ist klar was gemeint ist. Mein System ist trotzdem der Ansicht, die Begrenzung würde dort innerhalb von 300 Metern von 60, auf 40, auf 60, auf 40, auf unbegrenzt wechseln.

  • Das Beispiel wird Schule machen als Beispiel dafür, wie zukünftig Baustellen nicht ausgeschildert werden dürfen. Oder ISA wird noch ein bisschen intelligenter und erkennt unmissverständlich, was die Ausschilderung bedeutet.

    Oder es wird festgelegt, dass ISA ausgeschaltet werden darf. Was allerdings auch nicht im Sinne der Erfindung wäre.

    Oder es werden temporäre Abschaltungen gestattet aber keine dauerhaften.

    Wieviele Minuten dauerte es, bis Sie die Stelle passiert hatten, mit denen ihre Schildererkennung überfordert war?

    Und hat Ihre Schildererkennung eine Rück-Koppelung mit den Navi-Daten?

    Und ist die Baustelle im Kartenmaterial für das Navi erkenntlich?

  • Das war beim Bescheißen mit Abgaswerten anders. Da erlaubten die Vorschriften die Trickserei.

    Nein. Deswegen sitzen in den USA ja auch ein paar Leute im Knast und für einige andere ist die Welt um einiges kleiner geworden. Und sogar in in .DE stehen einige Verdächtige vor Gericht. Die sind über das, was die Regelung an legaler Beschissmöglichkeit eingeräumt hat - und das war nicht wenig - deutlich hinaus gegangen.

  • ...sogar in in .DE stehen einige Verdächtige vor Gericht.

    Einspruch!

    Angenommen, eine beliebige regionale Heizungsbaufirma hätte eine "Spezial-Software" in ihre Heizungen eingebaut, die jedesmal die Abgaswerte nach unten manipuliert, sobald der Kaminkehrer seine Abgasprüf-Sonde ins Kaminrohr steckt? Gäbs dann auch ein "sogar"?

    Ich finde: Im VW-Skandal müssten eigentlich vom KBA über den TÜV bis zum Verkehrs- und Umweltministerium spätestens seit 2016 alle Verantwortlichen in Untersuchungshaft sitzen - zusammen mit den VW- und Bosch-Managern.

    Bei bewusster Verschmutzung der Umwelt sollten eigentlich die Terror-Paragraphen herhalten. Der Bundesanwalt müsste sich einschalten - aber wegen Umweltverschmutzung ist m.W. noch nicht mal Anklage erhoben worden?

    Und das Umweltministerium wurde m.W. noch nicht mal mit der Frage konfrontiert: "Warum ist es eigentlich euch Torfnasen nicht aufgefallen, dass die Abgas-Messwerte in den Städten nicht mit den Zulassungszahlen und Grenzwerten zusammenkommen? Warum muss das eine ausländische Umweltbehörde rausfinden?"

    Mein Fazit: Wenn VW nicht so geil aufs USA-Geschäft wäre und die EPA in USA nicht dummerweise so akribisch recherchiert hätte, wäre heute alles noch "in guter deutscher Ordnung". Und kein Braunschweiger Staatsanwalt müsste karriereschädigend Anklage erheben. Wer "bei uns" im Abgasskandal wofür vor Gericht kommt, wird sicher nicht von der Justiz entschieden.

  • Ich bin da inhaltlich völlig bei Dir - mit Ausnahme Deines Wunsches die 129a und Freunde unsachgemäss zu verwenden. Unterstell meinem "sogar" einen leichten Beiton von Sarkasmus, dann passt es.

  • mit Ausnahme Deines Wunsches die 129a und Freunde unsachgemäss zu verwenden.

    So definitv unsachgemäß wie du fände ich es tatsächlich gar nicht.

    Ob die "bewußte physische Vergiftung der Weltbevölkerung aus geschäftlichen Gründen" wirklich hinter einer "Vergiftung aus ideologischen Gründen" anstehen muß ist wohl Einstellungssache.

    Tatsache ist wohl aber, dass das ein wirklich sehr, sehr großes Fass aufmachen würde, wo sich erheblich mehr Protagonisten verantworten müssten, als ein paar wegen jämmerlicher Aktienmanipulation Angeklagter.

  • Bei bewusster Verschmutzung der Umwelt sollten eigentlich die Terror-Paragraphen herhalten. Der Bundesanwalt müsste sich einschalten - aber wegen Umweltverschmutzung ist m.W. noch nicht mal Anklage erhoben worden?

    Wie schon gesagt - ich finde dass die Schwelle für die Anwendung der Terrorparagraphen im StGb viel zu niedrig gehängt ist - siehe linksunten und co. Dennoch - immerhin gibt's ja in 129a, (2) Satz 3 die Indikation für Straftaten nach §330a. Das sind "Schwere Gefährung durch Freisetzen von Giften". Aber das war ja nicht das Ziel dieser Leute - Ziel war halt "nur" möglichst viel Geld zu machen... Von daher eher kriminelle Vereinigung - also 129 und nicht 129a. Die kriminelle Vereinigung wird an der Beweisbarkeit scheitern, aber was wäre mit 330a? Angeklagt ist ja derzeit wohl nur Betrug (der armen Aktionäre und/oder der Kunden), mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung?

    Das wird hier aber auch gerade etwas OT.