StVO fast komplett ungültig?

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    Hat irgendjemand Infos dazu?

  • Ich denke mal, der Kommentar bezieht sich die fehlgeschlagene Schildernovelle von Ramsauer. Das war ja wohl das gleiche Problem wie heute:

    Ein Fehler im Zitiergebot führte zur Nichtigkeit.

    Auch heute ist ja eine noch offene die Frage, wie man nach dem Debakel formal weitermacht: Bei Änderungen an Gesetzen werden ja immer nur die Änderungen zur vorherigen Version beschrieben. Also muss man sich für eine Vorversion entscheiden, auf der man aufsetzt.

    Und wenn da zwei in Frage kommen (die vermeintlich "nichtige" und die Vorversion) gibt es Anlass zur Diskussion. Man darf auch nicht vergessen, dass noch kein Gericht die aktuelle Änderung für nichtig (oder Teilnichtig) erklärt hat. Da wird es schwer, die nächsten Änderungen so zu formulieren, dass juristisch wasserdicht klar ist, was jetzt eigentlich gilt. Und selbst dann kann man wahrscheinlich verschiedene Meinungen haben, wie nun das korrekte Vorgehen gewesen wäre.

    Ich gehe davon aus, dass sich der Post auf entsprechende (vermeintliche oder echte) Unsauberkeiten im Jahr 2009 bezieht.

    Normalerweise werden bei sowas aber sogar Juristen dann Pragmatiker und sehen über diese Mängel hinweg (sie drücken das natürlich juristischer aus :-)). Ich denke also nicht, dass ein Gericht die alte StVO wieder in Kraft setzen wird.

  • Es dürfte sich in gewisser Hinsicht um einen "erpressungsversuch" als Gegenantwort auf den Scheuer'sche Vorschlag "also wenn wir die 21-kmh-Regel rausnehmen, können wir sofort die alte neue StVO korrekt durchwinken" sein.

    Denn gerade BaWü hatte unlängst klar gemacht, dass man da nicht mitmachen will.

    Ich fänds allerdings schön, wenn die StVO tatsächlich mal komplett und grundständig erneuert würde.

    Andererseits... wer weiß, welchen Mist zum Radverkehr man dann bzgl. der Bpflichten und Klageoptionen hineinschreibt und wie lange es dann bis zu höchstinstanzlichen Urteilen dauert.

  • Eben: die 2013er StVO wurde komplett neu erlassen.

    Mein Vorschlag: Wenn man die Neuerungen nochmal überarbeiten kann, dann bitte daran denken, das die 1,5m (bzw 2m außerorts) im Bussgeldkatalog abgestuft enthalten sind. Pauschal 30 Euro differenziert nicht genug. Mein Vorschlag wäre:

    30 Euro bei Unterschreitung

    Teurer + 1 Punkt für weniger als 1/2 des Abstandes

    Noch Teurer + Fahrverbot für weniger als 1/3 des Abstandes

    Für jemanden, der mit 1,45m innerorts überholt sind 30 Euro schon fast zu viel, aber für jemanden der sich mit 10cm Abstand vorbei drückt viel zu wenig.

    Außerdem sollte man mal überdenken, das Fahrzeuge unter 80km/h vom Bussgeldkatalog kaum vor sehr dichtem Hinterherfahren geschützt werden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Man könnte ja auch die 21 und 26km/h Strafen einfach besser staffeln.

    >21km/ im Ort:

    - erste Mal = 100€, 1 Punkt

    - 2. innerhalb 12 Monaten = 1 Monat, 120€ 1 Punkt

    - 3. innerhalb 12 Monaten oder 2. innerhalb 3 Monaten = 3 Monate, 180€, 2 Punkte

    - 4. innerhalb 12 Monaten, oder 3. innerhalb 6 Monaten = 3 Monate, 500€ 3 Punkte

    Analog dazu

    >26km/ Außerorts:

    - erste Mal = 100€, 1 Punkt

    - 2. innerhalb 12 Monaten = 1 Monat, 120€ 1 Punkt

    - 3. innerhalb 12 Monaten oder 2. innerhalb 3 Monaten = 3 Monate, 180€, 2 Punkte

    - 4. innerhalb 12 Monaten, oder 3. innerhalb 6 Monaten = 3 Monate, 500€ 3 Punkte

    >21km/ im Ort vor besonderen Bereichen (Altenheim Kindergarten, Schule)

    - erste Mal = 180€, 1 Monat,2 Punkte

    - 2. innerhalb 12 Monaten = 3 Monate, 240€ 2 Punkte oder Nachschulung

    - 3. innerhalb 12 Monaten oder 2. innerhalb 3 Monaten = 6 Monate, 500€, 3 Punkte

  • Man könnte auch einführen:

    - Autos sind grundsätzlich im Wohnzimmer zu parken

    - Bei Verbrennern ist das Abgas grundsätzlich durch den Innenraum zu führen

    - Bei außergewöhnlich gefährlichen Situationen ist es den SV-Behörden gestattet, ein Fahrbahnverbot für KfZs zu erlassen und sie durch spezielle Schilder auf irgendwelche Ersatzstraßen zu verbannen

  • Ich bin da echt bei den Holländern - Bußgelder die richtig weh tun. Lange Frist zum Begleichen, wenn man nicht bezahlt +50%, wenn man immer noch nicht zahlt +100%. Ratenzahlung - kein Problem. Und - Halterhaftung für Bußgelder. Ich denke, die Anzahl der Fälle wo in .de in KFZ-Besitzer nicht weiss, und auch nicht rauskriegen kann, wer mit seinem helix Blechle gefahren ist, bewegt sich im Promillebereich.

  • Ich bin da echt bei den Holländern - Bußgelder die richtig weh tun. Lange Frist zum Begleichen, wenn man nicht bezahlt +50%, wenn man immer noch nicht zahlt +100%. Ratenzahlung - kein Problem. Und - Halterhaftung für Bußgelder. Ich denke, die Anzahl der Fälle wo in .de in KFZ-Besitzer nicht weiss, und auch nicht rauskriegen kann, wer mit seinem helix Blechle gefahren ist, bewegt sich im Promillebereich.

    Vor ca. 15 Jahren hab ich in Fürstenfeldbruck erlebt, wie ein KfZ mitten in der Stadt links an einer Querungshilfe vorbeifuhr und dabei beinahe das kleine Mädchen überfuhr, das seiner Mutter auf dem Kinderfahrrad vorausgeeilt war. Ich hab das Kennzeichen gesehen und der völlig erschütterten Mutter meine Adresse gegeben und mich als Zeuge angeboten, falls sie Anzeige erstatten will.

    Ein paar Tage später hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt, dass die Polizei "ermittelt" hätte, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, aber nicht rauskriegen kann, wer zu der Zeit damit gefahren ist. Verfahren eingestellt, "es ist ja nichts passiert".

  • Vor ca. 15 Jahren hab ich in Fürstenfeldbruck erlebt, wie ein KfZ mitten in der Stadt links an einer Querungshilfe vorbeifuhr und dabei beinahe das kleine Mädchen überfuhr, das seiner Mutter auf dem Kinderfahrrad vorausgeeilt war. Ich hab das Kennzeichen gesehen und der völlig erschütterten Mutter meine Adresse gegeben und mich als Zeuge angeboten, falls sie Anzeige erstatten will.

    Ein paar Tage später hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt, dass die Polizei "ermittelt" hätte, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, aber nicht rauskriegen kann, wer zu der Zeit damit gefahren ist. Verfahren eingestellt, "es ist ja nichts passiert".

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 272€ das Erinnerungsvermögen des Geschäftsführers nachhaltig beflügelt hätten.

  • Und ich bin mir sicher, dass bei einem bewaffneten Angriff einer, sagen wir, zwanzigköpfigen Gruppe, die Suche nach dem Täter nicht mit "es ist ja nichts passiert" eingestellt worden wäre, nur weil der Schuss fünf Zentimeter am Kopf vorbeiging.

  • Und ich bin mir sicher, dass bei einem bewaffneten Angriff einer, sagen wir, zwanzigköpfigen Gruppe, die Suche nach dem Täter nicht mit "es ist ja nichts passiert" eingestellt worden wäre, nur weil der Schuss fünf Zentimeter am Kopf vorbeiging.

    Vermutlich nicht mal bei einem Einzeltäter, es sei denn, er ist V-Mann :saint:.

    Auto ist halt offiziell keine Waffe, obwohl die Energie eines mit 50 km/h fahrenden Autos etwa dem 20fachen einer Gewehrkugel entspricht.

  • Vielleicht ist die Folge ungültiger StVO-Novellen seit 1970 ja auch ein perfider Plan, der vor 40 50 Jahren von einer Gruppe um F.J.S. beschlossen wurde und heute - endlich - seine ganze Pracht entfaltet? (Aluhut-Smilie)

  • Vielleicht ist die Folge ungültiger StVO-Novellen seit 1970 ja auch ein perfider Plan, der vor 40 50 Jahren von einer Gruppe um F.J.S. beschlossen wurde und heute - endlich - seine ganze Pracht entfaltet? (Aluhut-Smilie)

    Ach deshalb ist das so:

    "Andreas Scheuer fährt den BMW von Franz Josef Strauß" Spiegel vom 3.4.2018 https://www.spiegel.de/auto/aktuell/a…-a-1200981.html

  • Also wir wissen jetzt wohl alle, dass nach dem Zitiergebot die Grundlagen alle vollständig aufgezählt werden müssen.

    Aber wie schaut es aus, wenn zu viele Vorschriften aufgezählt werden?

    Könnte man nicht einmalig drei Textbausteine erstellen, die jeweils die komplette Grundlage für StVO, BKatV und FeV enthalten?

    Und je nachdem, welche Verordnung verändert wird, packt man halt 1, 2 oder 3 der Bausteine oben drüber. Auch dann, wenn vielleicht nicht absolut jeder zitierte § für genau diese Änderung nötig ist.

    Sowohl Fehlerwahrscheinlichkeit als auch Aufwand tendieren dann gegen Null.

    Ist das auch durch das Zitiergebot untersagt?

  • Bisher ist der genaue Text noch nicht veröffentlicht. Oder liege ich falsch?

    Die in den Medien gebrachte Meldung, es soll beim Fahrverbot bleiben, wenn der Raser zum Beispiel vor Kindergärten oder an Baustellen zu schnell gefahren ist, gibt viel zu viel Spielraum.

    Hamburger erinnern sich eventuell noch an die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016, Thema Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen.

    Am 30.04.2018, also anderthalb Jahre später, hat Hamburg dann die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) veröffentlicht. Dort wird dann versucht auf 8 Seiten genau zu beschrieben, wie Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen gehandhabt werden soll.

    Dort steht etwas von "unabhängig von der postalischen Anschrift der Einrichtung" als Interpretation von "im unmittelbaren Bereich". Nach meiner Erfahrung der Umsetzung in Hamburg ist aber ausschließlich die postalische Anschrift entscheidend und das auch höchstens auf einer Länge von 300 m. Und dann wurden ja noch jede Menge Ausnahmen definiert.

    So wird es ganz wichtig sein, wie der entsprechende Gesetzestext lautet.

    Beispiel:eine (imaginäre) KITA z.B. im Hamburger Hauptbahnhof würde es notwendig machen Tempo 30 auf allen umliegenden Straßen anzuordnen.Jedenfalls nach meinem Verständnis. Die zuständigen Behörden hätte da sicherlich eine andere Meinung und es würde dort weiterhin Tempo 50 gelten. Nun wird dort ein KFZler mit 71 km/h registriert. Jeder Rechtsanwalt würde vermutlich dafür sorgen, dass der Schnellfahrer weiterhin schnell fahren darf.

    Thema Baustellen: ist damit auch die Baustelle gemeint, wo ein neues Haus gebaut wird oder Leitungen im Gehweg verlegt werden, also die Fahrbahn selber nicht betroffen ist? Oder soll sich das nur auf Baustellen auf der Autobahn oder etwas umfassender auf der Fahrbahn beziehen?

  • Das tauchte auch in anderen Medien auf, allerdings verklausuliert mit dem Handy am Steuer: Handy am Steuer jetzt wieder legal?

    Da das Thema in den letzten vier Tagen schon wieder in der Versenkung verschwunden ist, scheint die Sorge bei den Verantwortlichen nicht allzu groß zu sein.

    In der von dir zitierten Quelle heißt es:

    "Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970."

    Könnte es nicht auch die Regelung von 1973 sein?

    :saint:"Ab November 1973 durfte zudem auf Autobahnen nicht schneller als 100 Kilometer in der Stunde gefahren werden. Das sollte gelten, bis die Ölkrise überwunden war.":saint:

    https://www.fr.de/politik/tage-tempo-11279291.html