Hallo,
ich brauche mal Euer Schwarmwissen.
Wir haben hier bei uns einen Park, der rundum mit dem Zeichen mit Zusatz beschildert ist. Bedeutet in dem Park darf man Rad fahren - langsam aber immerhin.
Nun haben wir hinter einem der Ausgänge aus diesem Fußgängerweg mit "Radfahrer frei" eine neue Kreuzung. Dort steht ein VZ 205 am Gehweg.
Gegenüber geht der Fußweg in einen 240er über. Ich möchte nun meinen Widerspruch gegen das 240er schreiben, dabei aber auch das 205er mit einbeziehen.
Meiner Meinung nach ist das VZ 205 nur für Fahrbahnen zulässig, nicht aber für Gehwege und steht damit an diesem Gehweg zu Unrecht. Jetzt suche ich Argumentationen dafür / dagegen.
Lasst Eurem Fachwissen mal freien Lauf zur Situation mit dem 205er.
hier kommt der Gehweg an.