Parken in Fahrradstraßen

  • An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:

    "Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."

    Ist das so? Hast du noch mal den Link zu dem Video?

    Ich kenne diese Regel für verkehrsberuhigte Bereiche. [Zeichen 325.1]

    In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen Nr. 12 steht unter 4.:

    "Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

    Das steht beim Fahrradstraßen-Schild nicht bei.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen Nr. 23, auch nicht bei der Fahrradzone, das ist Nr. 24.1

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

  • Ich muss das nochmal hervorkramen, weils hier in Jena eine neue Fahrradstraße hat, bei der mal wieder ein Ergbnis nach der Faust'schen Ableitung

    "die Kraft, die gutes Will, doch böses schafft" steht. X/

    Man hat hier einen Matschweg in der Saaleaue, der in einen Trampelpfad überging, kurzerhand Durchasphaltiert und als Fahrradstraße ausgewiesen. Ein Träumchen, zumal der Saaleradweg damit nun von etlichen sinnfreie hoch-runter-Höhenmetern befreit wurde.

    Problem bei der ganzen Sache:

    - wieder keine richtige Fahrradstraße, sondern Anlieger frei

    - sehr schmale Fahnbahn, Ausweichstellen und kein Gehweg

    - Kleingärtner als Anlieger

    Wie das an einem sonnigen Nachmittag, direkt sogar am Wochenende aussieht, kann man sich ausmalen.

    Voll. Mit "voll" hab ich grundsätzlich kein Problem, da ich durch solche Fahrradstraßen eben nicht mit 30km/h durchballern muss. WEnn ich schnell fahren will, fahr ich da nicht längs.

    Aber wenn ich da längs fahre, hab ich keine Lust auf Terz und möchte auch nicht die Autotüre ins Rad hineingeöffnet bekommen.

    Ausweichstelle:

    zonk, zugeparkt

    Ende der "Anlieger frei"-Strecke:

    tjanun, Seitenstreifen?

    Ich hatte mich den den Thread hier erinnert und mitgenommen:

    Parken in Fahrradstraßen nur auf ausgewiesenen Flächen.

    Klar muss man hier den Fachdienst zum Jagen tragen bzw. ersteinmal erklären, was ein Wald ist, wie ein Reh aussieht und was überhaupt eine Schusswaffe ist - um im Bild zu bleiben.

    Jetzt les ich hier nach und ... finde nix.

    Folgt man dem Verweis:

    An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:

    "Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."

    Das wurde mir für die Tornquiststraße in HH-Eimsbüttel vom zuständigen PK nicht bestätigt.

    Da in der Antwort vom PK aber nur Bezug auf Punkt 1 der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) genommen wird und Punkt 14 einfach unterschlagen wurde, ist die Diskussion für mich noch nicht beendet.

    wird dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt. Der Link ist tot, aber die FAQ könnte umgezogen sein, hierhin.

    Da steht das mit dem Parken nicht drin.

    Und auch Mueck hatte ja hinweisend nachgeschoben, dass in der StVO zur Fahrradstraße nichts zum Parken als solches steht:

    Ullie hatte im Folgenden dann auch sinniert, ob das Parkverbot über die "Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden"-Bande ausgespielt werden soll. Aber auch die Diskussion wurde nicht weiter verfolgt.

    Daher steh ich gerade so ein wenig mit :( in der Gegend rum.

    Ich nehme mal mit:

    bei einer richtigen Fahrradstraße ist schon das Einfahren verboten, dann darf auch nicht geparkt werden.

    bei Anlüger-frei-Fahrradstraßen darf nach §12 geparkt werden. Restbreite und so weiter

    im vorliegenden Falle ist an den Ausweichbuchten die Restbreite ja gegeben. :S

    Wenn da aber 3 KFZ parken, kann nicht mehr ausgewichen werden. Was mir als Radfahrer eigentlich egal sein kann....

    hm

  • siehe oben:

    sind die Ausweichstellen zugeparkt, ists halt sch****, wenn ein breites Auto entgegenkommt.

    Und wenn am Fahrbahnrand halb auf einem vermeintlichen Seitenstreifen geparkt wird, fahre ich im Abstand vorbei, was bei gegenverkehr zu "Behinderungen" führt, da ich warten bzw. abbremsen muss.

  • Ich bin die Strecke selbst noch nicht gefahren und kannte sie bisher nur aus den Planungsbesprechungen.

    Zuletzt wurde im Oktober die Gestaltung der Durchfahrtssperre besprochen und abgesegnet, aber jetzt sieht das doch irgendwie ganz anders aus.

    Hier die Planung:

    https://sessionnet.jena.de/sessionnet/bue…=96259&type=do&

    Demnach sollte die Sperre als "Baumtor" in etwa dort installiert werden, wo jetzt das [Zeichen 260] steht und die Fahrradstraße sollte in einen [Zeichen 240] übergehen.

    Jetzt ist sie halt vor der letzten Grundstücksgrenze und so weitläufig angelegt, dass man anscheinend locker noch mit einem Kleinlaster durchkommt ...

  • Woran sieht der gemeine Autofahrer / Kleingärtner, dass das eine "Ausweichstelle" und keine Parkfläche sein soll? Schilder?

    Das sieht der gemeine (fiese) Autofahrer nicht. Das sieht er deshalb nicht, weil der Begriff "Ausweichstelle" in der StVO nicht vorkommt.

    Was jedoch in der StVO vorkommt, ist der Umstand, dass man am rechten Fahrbahnrand parken darf, solange genug Fahrbahnbreite (i.d.R 3m) verbleibt.


    siehe oben:

    sind die Ausweichstellen zugeparkt, ists halt sch****, wenn ein breites Auto entgegenkommt.

    Und wenn am Fahrbahnrand halb auf einem vermeintlichen Seitenstreifen geparkt wird, fahre ich im Abstand vorbei, was bei gegenverkehr zu "Behinderungen" führt, da ich warten bzw. abbremsen muss.

    So ist es. Ich wette aber, das war auch schon so, bevor die Verkehrsschilder "Fahrradstraße" dort aufgestellt wurden. Und durch die Aufstellung der Schilder hat sich dass nicht geändert. Das war auch nicht zu erwarten.

    Es ist halt wie immer:

    Man nimmt eine Wasserflasche, klebt ein Weinetikett drauf und gibt es den Radfahrern zu trinken. Ihr sauft das Zeug und sagt: "Der Wein schmeckt aber komisch!"

    Eine Fahrradstraße entsteht nun einmal nicht durch ein Schild.

  • Eine Fahrradstraße entsteht nun einmal nicht durch ein Schild.

    So ist das. Man nehme einen Gehweg, auf dem Fahrräder eigentlich gar nicht fahren dürfen, hänge ein Schild dran, und schon dürfen Fahrräder statt dessen nicht mehr auf der Fahrbahn fahren. Mission accomplished. Genial.

    Und anschließend faseln alle vom Radweg.

  • dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt

    Die Seiten des ADFC Hamburg wurden neu gestaltet. Dabei ging leider einiges verloren oder es wurde aufgeräumt.

    Aber den Link zu dem LSBG-Video gibt es dort noch unter FAQ-Fahrradstrasse

    Dort über Video oder hier direkt der Link zu YT

    LSBG Video Fahrradstraßen

    Aber wie schon gesagt, es gab keine Bestätigung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde für dieses "Parken nur auf ausgewiesenen Flächen".

    Warum für mich die Sache aber noch nicht beendet ist: Hamburg macht bisher ja immer ein eigenes Ding.

    Da gibt es eine Änderung der StVO, ein paar (viele) Monate später gibt es dann eine Verwaltungsvorschrift, wie mit dieser Änderung umgegangen werden soll. Manchmal ist diese Verwaltungsvorschrift öffentlich, manchmal muss nachgefragt werden, manchmal bleibt sie auch geheim.


    Für die Fahrradstraßen ist sie öffentlich einsehbar:

    Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Gut versteckt unter der Überschrift Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

    Dort steht unter Punkt 14 folgendes:

    Bei der Zulassung anderer Fahrzeugverkehre als den Radverkehr (z.B. Anliegerverkehr frei)

    sind die erforderlichen Breiten für eine attraktive Führung des Radverkehrs zu gewährleisten.

    Dies schließt ausdrücklich auch die Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs ein. Der ruhende

    Kfz-Verkehr ist außerhalb der Fahrgasse unterzubringen. Ein Dauerparken oder ein

    Langzeitparkrecht bis zu drei Stunden für einzelne Verkehrsteilnehmer - auch im Falle einer

    Schwerbehinderung - stehen bei Einengung des Verkehrsraums der Einrichtung einer

    Fahrradstraße darüber hinaus entgegen. Daher ist zur Gewährleistung der Funktion und zur

    Ermöglichung des Nebeneinanderfahrens von Rad Fahrenden aufgrund einer hinreichend

    breiten Kernfahrbahn (siehe Ziffer 2.) in einer Fahrradstraße in der Regel ein absolutes

    Hältverbot (Zeichen 283) anzuordnen, sofern der ruhende Kfz-Verkehr nicht außerhalb der

    Fahrgasse unterzubringen ist. Die Belange schwerbehinderter Menschen und des

    Lieferverkehrs sind ggf. durch die Bereitstellung von Sonderparkplätzen oder durch

    abschnittsweise Einrichtung von eingeschränkten Haltverboten an geeigneter Stelle zu

    berücksichtigen, wo die Kernfahrbahnbreite möglichst nicht eingeschränkt wird.

  • Ich wette aber, das war auch schon so, bevor die Verkehrsschilder "Fahrradstraße" dort aufgestellt wurden. Und durch die Aufstellung der Schilder hat sich dass nicht geändert. Das war auch nicht zu erwarten.

    nein. Vor Ausweisung der Fahrradstraße und vor Herstellung der asphaltierten Oberfläche war das ein 4,5 - 5m breiter Weg mit wassergebundener Oberfläche, teilw. Kopfsteinpflaster. Da gab es keine Abschnitte mit breiterer "Fahrbahn".

    Es ist zu dem Zeitpunkt aber auch nur wenige Rad Fahrende auf die Idee gekommen, dort längs zu fahren. Weil im weiteren Verlauf ein Trampelpfad am Feldrain wartete.

    Jetzt ist das Ding asphaltiert, hat eine schmale Kernfahrbahn und alle 100m eine Aufweitung der Kernfahrbahn.

  • Das Problem mit dem Parken an schmalen (Fahrrad-)Straßen besteht leider immer, solange Parkflächen auf der Fahrbahn oder überhaupt nicht ausgewiesen sind. Meine Erfahrung ist in der Regel: Wer mehr Platz braucht und / oder mehr PS hat, nimmt sich den Vorrang.

    Das könnte einer der Gründe dafür sein, wenn in einer 'Fahrradstraße' die Leute lieber auf dem Gehweg hinter den parkenden Autos radfahren.

  • Dort über Video oder hier direkt der Link zu YT

    LSBG Video Fahrradstraßen

    Leider mal wieder nur die halbe Wahrheit. In der Praxis fahren viele Radler langsamer als 30 km/h. KFZ überholen, weil sie schneller fahren wollen. Im Harvestehuder Weg ist das regelmäßig zu erleben. Häufig wird ordnungsgemäß überholt, aber manchmal wird's recht knapp, gerade bei dem vielen Gegenverkehr.

    Und auch dort zu sehen: Diese verdammten Touristen-Busse. Vorneweg fahren langsame Radler, dahinter ein oder ggfs. mehrere Busse. Überholen ist als Radfahrer wegen KFZ-Gegenverkehr häufig nicht möglich. Also fährt man einer roten stinkenden Wand hinterher.

    KFZ sollten in Fahrradstraßen wirklich nur eine Ausnahme sein, sonst taugt das nichts.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Problem mit dem Parken an schmalen (Fahrrad-)Straßen besteht leider immer...

    Es ist zum Glück niemand gezwungen, schmale Straßen zu Fahrradstraßen zu machen.

    Das könnte einer der Gründe dafür sein, wenn in einer 'Fahrradstraße' die Leute lieber auf dem Gehweg hinter den parkenden Autos radfahren.

    Das wird sicherlich auch einer der Gründe dafür sein, dass Leute überall lieber auf dem Gehweg Radfahren.

    KFZ sollten in Fahrradstraßen wirklich nur eine Ausnahme sein, sonst taugt das nichts.

    So ist es. Steht auch sinngemäß in der Vwv, interessiert nur niemanden. Es hat halt keinen Wert, normale Straßen mit einem neuen Etikett zu versehen, um dann zu glaube, es wird irgendetwas anders.