Ganz ernsthaft, für ein Gefährt, das dazu gedacht ist mal schnell und "unkompliziert" eine kurze Strecke in einer Stadt zu erledigen, und dazu noch zu einem großen Anteil als Leihfahrzeug, dafür sind die Regeln etwas kompliziert geraten.
Wieso, das ist doch alles ganz einfach. Man nehme die intuitiven Regeln für Radfahrer und ergänze das um zwei weitere, intuitiv verständliche Punkte, dass man mit dem Roller auch auf Radwegen ohne Benutzungspflicht fahren MUSS, aber auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen mit dem Roller nicht fahren DARF. Ansonsten ist doch alles wie sonst, dass man sich mit dem Roller an jeder Kreuzung überlegen muss, ob man auf dem Radweg, dem getrennten Geh- und Radweg (beides jeweils mit oder ohne Benutzungspflicht), dem gemeinsamen Geh- und "Radweg" (wenn benutzungspflichtig, dann auch gerne mal auf der falschen Straßenseite), dem Radfahrstreifen oder dem Schutzstreifen oder auf der Fahrbahn fahren soll. Und das alles gilt aber gefühlt sowieso nur, solange man den Autoverkehr nicht verlangsamt.
(kann Spuren von Ironie enthalten)