Laut ERA gilt für Schutzstreifen
Breite
Regelmaß - 1,50m
Mindestmaß 1,25m
jeweils einschließlich der Markierung (demnach: der unterbrochene Strich zählt in voller Breite zum Schutzstreifen)
Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen
0,25m - 0,50m
Sicherheitstrennstreifen zu Schräg- bzw. Senkrechtparkständen
0,75m
Trifft die ERA oder eine Richtlinie Aussagen dazu, ob die Regenwasserablauf"rinne" mit den Gullydeckeln zur Breite des Schutzstreifens gehört?
Hintergrund der Frage:
Das links wird die Fahrbahn einer sehr großen ringförmigen Kreuzung. Ob es ein Kreisverkehr im Sinne der StVO wird, weiß ich noch nicht.
Die bauliche Gestaltung der Bucht erweckt den Anschein, dass es Abstellplätze für KFZ werden.
Ansicht weiter vorn:
und neben den Mülltonnen erfolgt eine Ableitung des Radverkehrs (ich vermute: freigegebener Gehweg) auf die Fahrbahn
Ausführungsbreite: 90cm, ohne Bordsteine
und dahinter beginnt ein Schutzstreifen, der noch ohne Sinnbild "Fahrrad" auskommt.
Der Schutzstreifen ist (ohne Markierung) 120cm breit
die Regenablaufrinne ist 35cm breit
zulässig?