Antwort der Bundesregierung: Ist doch alles easy, denn Radfahrstreifen sollen ja mindestens 1,85 Meter breit sein. Aber dafür wäre eh nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.
Übrigens: Selbst bei einem regelmaßigen Radfahrstreifen von 1,85 Meter fahre ich mit der linken Seite meines Lenkers schon auf der Fahrbahn, wenn ich nach rechts anderthalb Meter Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen halten muss.
Außerdem ist das Mindestmaß eines Radfahrstreifens nur 1,50m, inkl. Breite des Zeichens 295 (in der Regel als Breitstrich mit 0,25m). Wo Radfahrstreifen mit Mindestmaß ohne Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen am rechten Rand markiert sind, muss man also mit dem Fahrrad auf der Linie fahren, um alleine 1m Seitenabstand zwischen rechtem Lenkerende und den Kraftstehzeugen zu halten.