Tolle Radwege in Schleswig-Holstein

  • Ich befürchte, es geht dabei einmal mehr nicht darum, dass die Tunnelpassage für den Fahrrad und Fußverkehr an sich gefährlich ist, sondern vielmehr darum, dass dort schneller Autoverkehr stattfinden soll.

    Und dieser Wunsch nach schnellem Autoverkehr im Tunnel steht auf welcher Rechtsgrundlage? Schließlich gibt es keine stärkere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot.

  • Und dieser Wunsch nach schnellem Autoverkehr im Tunnel steht auf welcher Rechtsgrundlage? Schließlich gibt es keine stärkere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot.

    "In der Vergangenheit kam dem Ziel Leichtigkeit des Verkehrs eine wichtige Rolle im Straßenverkehrsrecht zu. In der Praxis wurde diese vor allem als Leichtigkeit des Autoverkehrs ausgelegt. Dafür gab es stets breite politische Mehrheiten. Erst in jüngeren Jahrzehnten wuchs das
    Bewusstsein für die Probleme eines weitgehend uneingeschränkten und kontinuierlich wachsenden Autoverkehrs. Dieser setzte den Mobilitätsbedürfnissen anderer Verkehrsteilnehmenden und des gemeinsamen Lebens vor allem in Städten Grenzen."

    aus: "Die Reform des Straßenverkehrsrechtes und neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen" Übersicht der Änderungen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis vom 5.9.24

    https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2024/UEbersicht_Strassenverkehrsrechtsreform/Agora-Verkehrswende_Reform_Strassenverkehrsrecht_Uebersicht.pdf

    Ich befürchte allerdings, dass die beschlossenen Veränderungen im Straßenverkehrsrecht nicht dazu ausreichen, ein entsprechend niedriges Tempolimit im Tunnel anzuordnen, so dass dort gefahrlos Mischverkehr Fußgänger-Fahrradfahrer-Autos möglich ist. Die zuständige Verkehrsbehörde wird sich vermutlich darauf berufen, dass der Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend mit einer eigenen Wegführung berücksichtigt wurde.

    Dabei könnte doch die elektronische Anzeigetafel dazu genutzt werden, angepasste Tempolimits anzuzeigen. Sobald ein Fahrradfahrer oder Fußgänger einen der Tunneleingänge passiert hat, springt die Anzeige entsprechend auf Tempo 30 max. oder Tempo 20 max. um, solange bis die Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad im Tunnel unterwegs sind, wieder draußen sind.

  • Am Eidersperrwerk kann Radfahrer über dem Tunnel weiter. Es gibt aber Tunnel, wo es keine Alternative gibt.

    Wie bei der B427 unter der Weser durch. Zugegeben ist das nicht Schleswig Holstein.

    Ein anderes Beispiel, ist der Herrentunnel, der als Radfahrer und Fußgänger nicht durchquert werden darf. Ob der Autoverkehr es zulassen würde, einen Tunnel für die Radfahrer und Fußgänger zu überlassen und die andere Röhre dem KFZ Verkehr, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Es sollen wohl 17000 KFZ täglich durchfahren

    Startseite – Herrentunnel Lübeck

  • Radfahrer und Fußgänger werden kostenlos durch den Herrentunnel chauffiert.

    Zitat

    Auf der Herreninsel befindet sich die Haltestelle des Bus-Shuttles an der Strasse Am Stau

    Welcher Kabarettist hat sich diesen Straßennamen ausgedacht?

  • Radfahrer und Fußgänger werden kostenlos durch den Herrentunnel chauffiert.

    Eher gekarrt. Der Bus, in dem ich den Tunnel durchquert habe, war räudig und sehr nahe am Schrottplatz. SIcher, es sind nur 2km , aber bei einem Gewinn der Herrentunnel AG von 4 Mio wäre ein heiler, neuerer Bus eine Art von Respekt. Der Bus fährt ja auch nicht immer. Nachts muss man den Busfahrer herbeirufen. Das kostet Zeit.

  • Einer (fast) Treppe?

    So kann man es auch nennen:

    Google Maps
    Ort mithilfe eines 360°-Fotos kennenlernen.
    www.google.de

    Keine Ahnung, wer sich das ausgedacht hat und was der beruflich macht ...

    Rollstuhlfahrer sind sicher noch erfreuter als Trikefahrer mit Anhänger ...

    Das "Absteigen" steht da sicher auch irgendwo für die Gegenrichtung, die anfangs aber wohl eine "normale" Rampe haben ...

    Das "Treppenartige" sollte die Bewertung, sollte es jemals vor ein VG kommen, besonders stützen ...

  • Keine Ahnung, wer sich das ausgedacht hat und was der beruflich macht ...

    Ich tippe auf einen Wasserbauingenieur. Bei der "Straße" hat man sicherlich noch einen Straßenbauingenieur hinzugezogen, aber wo die doofen Fußgänger und Radfahrer bleiben, hat der Wasserbauer gleich mit erledigt, als er das Sperrwerk und die Schleuse entworfen hat. Den Verkehrszeichenplan hat dann der Straßenbauing. gezeichnet und die Leute von der Verkehrsbehörde waren froh, dass sie damit nichts zu tun hatten.

    So wird es gewesen sein. :)

  • Einer (fast) Treppe? Viel Spaß, da ein Trike mit Anhänger hoch zu wuchten.

    Ich schrieb: "Die zuständige Verkehrsbehörde wird sich vermutlich darauf berufen, dass der Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend mit einer eigenen Wegführung berücksichtigt wurde." Und dabei hatte sie bedauerlicherweise vermutlich weder ein Trike im Sinn noch ein Fahrrad mit Kinderanhänger oder Ähnliches.

    Oder es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die Fahrbahn mit deinem sehr breiten Fahrrad zu nutzen, trotz des Verbotsschildes: [Zeichen 254]

    Zumindest hatte ich neulich an anderer Stelle über den von Fahrbahnradler verlinkten Film von Spiegel-TV über das Lastenrad Zemmi berichtet:

    Hier noch mal der Link: https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade

    Bei Minute 6:15 wird gesagt und es wird ein entsprechender Balken eingeblendet:

    "Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."

    Leider wird in dem Film nicht näher erläutert aufgrund welcher Rechtsvorschriften es erlaubt ist, mit dem Zemmi auf der Fahrbahn zu fahren. Aber vielleicht liegt es an der Breite von ca. 1,00 m? Und wenn das Trike mit Anhänger, dass du im Sinn hast eben so breit ist, dann darf es möglicherweise auch auf der Fahrbahn fahren trotz [Zeichen 254]?

    Interessant finde ich auch, dass am Eider-Sperrwerk das Fahrrad die steile Rampe hinaufgeschoben werden muss, währen in der Gegenrichtung, wo es recht steil bergab geht, anscheinend keine Aufforderung zum Schieben erfolgt:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Die Rampe für den Fahrradverkehr müsste eigentlich flacher sein, aber sie befindet sich auf einem kurzen Damm-Abschnitt zwischen Klappbrücke und Sperrwerk. Und beim Bau des Sperrwerks wurde entweder nicht darauf geachtet, mehr Platz zu lassen, oder es war aus technischen Gründen nicht möglich.

  • Leider wird in dem Film nicht näher erläutert aufgrund welcher Rechtsvorschriften es erlaubt ist, mit dem Zemmi auf der Fahrbahn zu fahren. Aber vielleicht liegt es an der Breite von ca. 1,00 m? Und wenn das Trike mit Anhänger, dass du im Sinn hast eben so breit ist, dann darf es möglicherweise auch auf der Fahrbahn fahren trotz [Zeichen 254] ?

    So wird es sicherlich sein. Schließlich gibt es auch Automarken, die von bestimmten Verkehrsregeln ausgenommen sind. :)

    Und beim Bau des Sperrwerks wurde entweder nicht darauf geachtet, mehr Platz zu lassen, oder es war aus technischen Gründen nicht möglich.

    Und daher darf man Radfahrern nicht einfach verbieten, auf der Fahrbahn durch den Tunnel zu fahren.

  • Und daher darf man Radfahrern nicht einfach verbieten, auf der Fahrbahn durch den Tunnel zu fahren.

    Das ist ein guter Ansatz, das Tunnelverbot für den Fahrradverkehr zu knacken! Eine längere Rampe zu bauen ist nicht möglich, also Tunnelverbot für den Fahrradverkehr auflösen. Es könnte zum Beispiel die Rampe mit [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden. Mir ist ohnehin nicht so recht klar geworden, warum da [Zeichen 240] mit der Zusatzangabe Radfahrer absteigen steht.

    Vermutlich steht das [Zeichen 240]an der Stelle, um deutlich zu machen, dass es oben auf dem Sperrwerk einen befahrbaren Weg gibt. Frei nach dem Motto, nach der Rampe geht es für Fahrräder normal weiter.

    Möglicherweise hat jemand das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" an der falschen Seite der Rampe aufgestellt, denn die Rampe bergauf fahren, werden ohnehin die meisten nicht machen und stattdessen absteigen und schieben. Und in Gegenrichtung also am oberen Anfang der Rampe, macht es Sinn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Schrittgeschwindigkeit einzufordern, als Hinweis darauf, dass es nicht empfehlenswert ist, die Rampe schneller als mit Schrittgeschwindigkeit herunterzufahren. Du bist doch die Rampe sicher schon einmal heruntergefahren? Ist das denn noch einigermaßen möglich dort mit dem Fahrrad langsam herunterzufahren?

  • So wird es sicherlich sein. Schließlich gibt es auch Automarken, die von bestimmten Verkehrsregeln ausgenommen sind.

    Er bezieht sich mutmaßlich auf die VwV-StVO, die zu §2 StVO in Randnummer 23 ausführt:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    (Hervorhebungen von mir)

    Diese Ausnahme gilt aber nicht für ein ausdrückliches Verbot der Straßennutzung durch [Zeichen 254].

    Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich tippe auf einen Wasserbauingenieur. Bei der "Straße" hat man sicherlich noch einen Straßenbauingenieur hinzugezogen, aber wo die doofen Fußgänger und Radfahrer bleiben, hat der Wasserbauer gleich mit erledigt, als er das Sperrwerk und die Schleuse entworfen hat. Den Verkehrszeichenplan hat dann der Straßenbauing. gezeichnet und die Leute von der Verkehrsbehörde waren froh, dass sie damit nichts zu tun hatten.

    So wird es gewesen sein. :)

    Jau. Schöne Fischtreppe.


  • Diese Ausnahme gilt aber nicht für ein ausdrückliches Verbot der Straßennutzung durch [Zeichen 254].

    Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Das war zu befürchten und bestätigt meinen Verdacht, dass das Fahrradfahr-Verbotsschild vor allem dazu dient, den Tunnel als Rennstrecke für den Autoverkehr vor langsam fahrenden Fahrrädern zu bewahren. Vor dem Tunnel steht ja ein Tempo-70-Schild.

    L305 - Google Maps

    Dann folgt ein Tempo-50-Schild:

    L305 - Google Maps

    Und dann kommt die elektronische Anzeigentafel. Die ist ein Hinweis darauf, dass die Verkehrsplaner vor allem eines im Sinn hatten: Ein generell niedriges Tempolimit zu verhindern. Und weil es natürlich in einem engen Tunnel bei hohem Andrang doch gefährlich werden kann, eine Option zu haben, um ggf. ein niedrigeres Tempolimit schnell anzuzeigen.

    Welches Tempolimit wird denn da normalerweise angezeigt an der elektronischen Anzeigetafel?

    L305 - Google Maps

  • Schließlich gibt es keine stärkere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot.

    Das ist doch kein Verbot, sondern nur ein Umweg</windschutzscheibe>

    Welcher Kabarettist hat sich diesen Straßennamen ausgedacht?

    Vielleicht derselbe, der sich auch „Stau“, „Staustraße“, „Staulinie“ und „Staugraben“ ausdachte, alle auf einem Fleck. Daran ist nichts des Kabaretts würdig.

    Eher gekarrt. Der Bus, in dem ich den Tunnel durchquert habe

    Ich meine, Tunnel wären durchaus ein eigenes Thema wert.

    Soweit ich sie bisher mitbekomme habe, ist das übliche Vorgehen so: Fähre. Wir wollen einen Tunnel, die Fähre soll natürlich weiterhin fahren. Tunnel gebaut, Radfahrgesocks ausgesperrt. Nach Jahren wird Fähre abgeschafft. Radfahrer zig Kilometer Umweg oder, wie generös, alle zwei Stunden mal einen Bus, mitunter zu bezahlen.

    Und daher darf man Radfahrern nicht einfach verbieten

    Doch, Radfahrern, die sich das einfach verbieten lassen. DAS ist das Problem, wenn man eben zur Kenntnis nehmen muß, das alle Beteiligten machen, was ihnen gerade beliebt. Wenn das Problem sofort durch eine einfache Richtungsänderung, nämlich auf die Fahrbahn, behoben werden kann, dann haben sich Radfahrer solchen Umgang und ihre Rechtlosigkeit wohl verdient. Recht lebt von dessen Inanspruchnahme, der Rechtsstaat davon, ihn nicht anderen zu überlassen. Ich meine, darum sollten sich die hiesigen Diskussionen drehen, wie geht man mit den Resultaten um.

    Motzen Ende.

  • Die Kombi ist nicht nur bei Tunneln beliebt, sondern auch bei Brücken.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Manchmal habe ich einfach keine Lust auf den Umweg. Das Verbotsschild steht ja erst auf der Brücke. Wenn ich das erreicht habe, kann ich ja auch nicht mehr einfach umdrehen und Geisterfahren. Das ist dann ein Dilemma. Da entscheide ich mich für das kleinere Übel und fahre geradeaus weiter ;)

  • Nur ca. 4,00 m hinter einem [Zeichen 250] mit dem Zusatz "Einsatzfahrzeuge frei" steht ein [Zeichen 240]. Genau genommen müssten Fahrradfahrer*innen das Stück zwischen den beiden Schildern absteigen und schieben.

    Im Gegenzug dürfen Einsatzfahrzeuge dann aber auch nur bis zum Blauschild vorfahren. Wenn deren Sonderrechte nicht ohnehin die Benutzung dieses Weges erlauben würden.