Ich befürchte, es geht dabei einmal mehr nicht darum, dass die Tunnelpassage für den Fahrrad und Fußverkehr an sich gefährlich ist, sondern vielmehr darum, dass dort schneller Autoverkehr stattfinden soll.
Und dieser Wunsch nach schnellem Autoverkehr im Tunnel steht auf welcher Rechtsgrundlage? Schließlich gibt es keine stärkere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot.