Tolle Radwege in Schleswig-Holstein

  • Ich bin mir so sicher, dass wir schon mal darüber gesprochen hatten, aber ich find’s nicht mehr. Jedenfalls habe ich heute auf dem Weg nach Hause die Quelle gefunden. Genauer gesagt den Anfang eines ungefähr 35 km langen freigegebenen Gehweges.

    Hier darf man also großzügigerweise mit dem Rad in Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen fahren. Weil in dieser Gegend sehr viele Rennräder unterwegs sind, ist der Kraftfahrer natürlich ein bisschen ungeduldig und manch einer bittet auch durchs geöffnete Beifahrerfenster den Radweg zu nutzen. Natürlich immer sehr höflich. Wenn ich dort mit Schrittgeschwindigkeit fahre, brauche ich irgendwas zwischen sieben und zehn Stunden, je nachdem, was denn Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad bedeutet. Natürlich ist man nicht gezwungen, die kompletten 35 km abzukurbeln, aber selbst für kurze Abschnitte von ein paar hundert Metern ist das albern.

    Weil man natürlich auch parken muss, darf auf einigen Abschnitten das so genannte aufgeschulterte Parken praktiziert werden. Das korrespondiert ja prächtig mit einem freigegebenen Gehweg in beiden Fahrtrichtungen.

    Die VwV-StVO fordert ja

    Zitat

    Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt

    und ich möchte glatt in Abrede stellen, dass das hier der Fall ist, ganz abgesehen von der meines Erachtens damit erst recht in Konflikt stehenden Freigabe für den Radverkehr.

    Manchmal fehlt am Anfang einer Einmündung auch das Schild, um es maximal spannend zu machen, das kommt dann erst etwas später. Man beachte auch die an Zeichen 240 angelehnten Markierungen auf dem Gehweg, die nicht so richtig zu Zeichen 239 passen. Super Sache.

    Und so geht es dann lustig weiter, manchmal sogar mit kurzen freigegebenen Gehwegen auf der linken Seite:

    Bislang hatte der freigegebene Gehweg aber noch den Vorteil, dass er dank des Hochbords noch wie ein Gehweg aussah. Hier kommt jetzt die Bauweise „bestens ausgebauter und breiter Radweg“, wobei diese Beschreibung auf dieses Stück sogar einigermaßen zutreffend ist — nur dass es sich nicht um einen Radweg handelt, sondern um einen freigegebenen Gehweg. Falls mich da mal jemand zur Rede stellen sollte, wie soll ich solchen Leuten bloß mit dem Finger auf die Straßenverkehrs-Ordnung zeigend erklären, dass das zwar wie ein „bestens ausgebauter und breiter Radweg“ aussieht, in Wirklichkeit aber ein Gehweg ist, auf dem ich, Haha, mit dem Rad nur in Schrittgeschwindigkeit fahren darf? Das ist ja dermaßen wider des menschlichen Verstandes, das kapiert ja kein Mensch.

    Nun überschreiten wir endlich die Landesgrenze von Hamburg nach Schleswig-Holstein und befinden uns im richtigen Thread. Hier darf man plötzlich auf der linken Seite mit Schrittgeschwindigkeit fahren, sofern man nicht rechts über den Deich rüberkraxeln möchte:

    Tja, nichts genaues weiß man nicht: Fehlt hier nun das Schild? Oder möchte die Behörde explizit nicht, dass hier weiter auf der linken Straßenseite pedaliert wird?

    So geht es auch lustig weiter durch Geesthacht:

    Ein wirklich prächtiges Kreuzungsbauwerk mit extra-breiten roten Markierungen für den Radverkehr. Aber alles Drumherum in allen Himmelsrichtungen sind keine Radwege, sondern nur freigegebene Gehwege:

    Auch das soll wohl auch ohne Beschilderung irgendwie für den Radverkehr vorgesehen sein:

    Richtig toller Untergrund:

    Und wieder das Format „bestens ausgebauter und breiter Radweg":

    … und nun ist der Spuk ein paar hundert Meter hinter dem Kernkraftwerk Krümmel endlich vorbei:

    Mir ist natürlich klar, dass diese Gehwege ihre undankbare Freigabe für den Radverkehr vor 2017 erhielten, als von Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrs-Ordnung noch nicht die Rede war. Aber ich bin der Meinung, dass diese Wege in dieser Form unsinnig sind. Auch eine Familie mit Kindern fährt während einer sommerlichen Fahrradtour in der Regel schneller als Schrittgeschwindigkeit und darf seit 2017 dank § 2 Abs. 5 StVO den Gehweg auch ohne Freigabe gemeinsam befahren.

    So stehe ich aber als Radling, der, wie ich heute feststellen musste, auch mal locker mehrere Kilometer weit mit über 30 km/h fahren kann, vor dem Problem, entweder dem Kraftverkehr ausgesetzt zu sein, der womöglich vor Wut schon ins Lenkrad beißt und sich im unangenehmen Fall zu Sanktionen hinreißen lässt, oder ich fahre ordnungswidrig schneller als 4 bis 7 km/h auf dem Gehweg — und bin im Zweifelsfall noch extra-blöd dran, wenn ich in einen Unfall verwickelt werden sollte.

  • Ich bin öfter da am Deich unterwegs (meist Rennrad, aber auch mal mit Alltagsrad) und muss ja sagen, dass der Anteil an rücksichtslosen Kfzlern doch erstaunlich gering ist. Viel geringer als wenn ich in Bergedorf oder in der Hamburger City mit dem Rad auf der Fahrbahn unterwegs bin.

  • Nur was wäre die Alternative?

    [Zusatzzeichen 1022-10] abschrauben? Ja, könnte man machen. Ob das aber tatsächlich dazu beiträgt, dass Kfz Fahrer nicht mehr meinen, man solle auf dem "gut ausgebauten Radweg" fahren, wage ich zu bezweifeln.

    [Zeichen 240] aufstellen? Dann hätte man BNP. Also bloß nicht. Wäre gerade für zügige Radfahrer katastrophal.

    "richtige" Radverkehrsanlage? Nun ja... So viel Verkehr ist da nun auch nicht. Wäre aus meiner Sicht unnötige Geldverschwendung und Flächenversiegelung.

  • Letzte Festlandzufahrt keine Beschilderung, auch nicht paar Bilder weiter. wo noch der Radweg kreuzt. Gegenrichtung Gegenseite Radfahrverbot weiter ins Festland rein.

    Letzte Inselzufahrt auch nix, Stück weiter Beginn eines Radwegs, der auch von der Hauptfahrbahn abzweigt, allerdings landet der Radweg hier wieder auf dem Seitenstreifen, In Openstreetmap ist dieser Radweg bissele komisch getaggt vom selben Mapper erstmals gemappt, der auch "bicycle=no" aus bicycle=yes gemacht hat am nahezu selben Tag, von dem auch ein Teil der mapillary-Bilder stammen, ich glaube, der muss mal dazu befragt werden ...

    Nach Rücksprache und weiteren Studium von mapillary habe ich das "bicycle=no" an der Brücke vor paar Tagen mal wieder weggenommen, die scheint wirklich frei beradelbar zu sein.

    Erst an der Auffahrt eins vorm Autobahnanfang ist an der Einfahrt RIchtung Festland ein Verbot ...

    ... an dem man auf der Hauptfahrbahn aber nur vorbeikommt, wenn man die interessanten, so bisher nur dort gesehenen "Umfahrungen" der ja seitenstreifenlosen Einfädelspuren nutzt, die aber bis auf eine (an anderer Stelle am Lkw-Ausweichparkplatz auf der Insel) laut mapillary alle unbeschildert sind und im Luftbild einen eher ungepflegten Eindruck machen ...

  • Nur was wäre die Alternative?

    Nach meinem Dafürhalten hätte man sich diese Nummer mit der Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen sparen können. Daran hält sich nunmal kein verständiger Mensch, weder für ein paar hundert Meter noch für über dreißig Kilometer. Wir haben im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zwar 13 verschiedene Straßenteile oder -seiten, auf denen ich mit dem Rad fahren darf, aber eben nicht die Möglichkeit, einen breiten Gehweg auf der rechten Straßenseite so zu beschildern, dass man dort mit normaler Geschwindigkeit fahren darf, wenn man denn möchte, oder eben weiterhin auf der Fahrbahn kurbeln kann.

    Wenn jetzt aber auch noch außerörtliche Radwege wie im Kreis Stormarn als freigegebener Gehweg beschildert werden, dann habe ich als Radling eben nur die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera: Fahre ich auf der Fahrbahn, nerve ich den Kraftverkehr, der eventuell entsprechend reagieren wird, bleibe ich auch dem Gehweg, muss ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren — oder verhalte mich ordnungswidrig und im Falle eines Unfalls stecke ich gehörig in Kalamitäten.

  • ...

    Wenn jetzt aber auch noch außerörtliche Radwege wie im Kreis Stormarn als freigegebener Gehweg beschildert werden, dann habe ich als Radling eben nur die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera: Fahre ich auf der Fahrbahn, nerve ich den Kraftverkehr, der eventuell entsprechend reagieren wird, bleibe ich auch dem Gehweg, muss ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren — oder verhalte mich ordnungswidrig und im Falle eines Unfalls stecke ich gehörig in Kalamitäten.

    Das leben ist schwer und endet meist tödlich. ;)

    Was interessiert Dich, was der Kraftfahrer denkt und was er machen wird? Mich hat das noch nie interessiert.

    Wenn man will kann man mich jederzeit töten. Das ist nun einmal das Risiko, mit dem wir alle leben müssen.

    Was machst Du denn, wenn Dir jemand eine Handgranate ins Schlafzimmer wirft? Hast Du dann auch Angst vor einer "Gegenanzeige"?

  • Nur was wäre die Alternative?


    [Zusatzzeichen 1022-10] abschrauben?

    [Zeichen 239] abschrauben, denn die Schrittgeschwindigkeit ist m.E. nur für die Kombination aus 239 und 1022-10 in der StVO definiert, ohne 239 ist es m.E. ein anderer Radweg nach § 2 Abs. 4 Satz 3 oder 4, je nach Seite. Eigentlich nur für links vorgesehen kann es für rechts auch nicht völlig falsch sein (PS: Anwendungsbsp.: Ettlingen stadtauswärts ins Albtal, da wurde von 240 auf 239+1022-10 umbeschildert, ein Teil inzwischen ohne 239)

    Alternativen:

    1010-5352.png aufstellen, sowas war schon in Foren zu sehen,

    Oder Bodenpiktogramme laut Verkehrsministerrunde ...

    Nach meinem Dafürhalten hätte man sich diese Nummer mit der Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen sparen können. Daran hält sich nunmal kein verständiger Mensch, weder für ein paar hundert Meter noch für über dreißig Kilometer. Wir haben im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zwar 13 verschiedene Straßenteile oder -seiten, auf denen ich mit dem Rad fahren darf, aber eben nicht die Möglichkeit, einen breiten Gehweg auf der rechten Straßenseite so zu beschildern, dass man dort mit normaler Geschwindigkeit fahren darf, wenn man denn möchte, oder eben weiterhin auf der Fahrbahn kurbeln kann.

    Doch, hat man die Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen wollen. Rein nach § 2 (4) S. 3 muss er nur erkennbar sein als Radweg, da gibt's viele Möglichkeiten, muss nicht das Verkehrsministerergebnis sein, weil nicht in der StVO verankert.

    Man sollte aber eine Unterscheidung machen können zwischen besseren Wegen, die man als RADweg mit raddtypischem Tempo freigeben kann, und weniger guten Gehwegen, die man aus unergründlichen Notfallgründen trotzdem für ganz langsame Radfahrer freigeben möchte.

    Auf 30 km wird das natürlich ziemlich sinnfrei ...

  • Doch, hat man die Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen wollen. Rein nach § 2 (4) S. 3 muss er nur erkennbar sein als Radweg, da gibt's viele Möglichkeiten, muss nicht das Verkehrsministerergebnis sein, weil nicht in der StVO verankert.

    In der aktuellen VwV-StVO steht seit November 2021 zu §2 Randnummer 38a, wie es geht:

    Zitat

    III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden

    Ich sehe es aber ansonsten auch so, dass es zulässig ist, einen rechten Sonderweg zu befahren, wenn er erkennbar (auch) eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ist. Das ist meines Erachtens außerhalb geschlossener Ortschaften immer der Fall. Linksseitig kann man dann das [Zusatzzeichen 1022-10]aufstellen.

    Innerorts müsste der Weg bestimmte Merkmale aufweisen, z.B. Radwegfurten oder eine im Ort typische Gestaltung für Radwege, um rechtsseitig legales Radfahren zu ermöglichen. Ansonsten ist meiner Meinung nach eine Klarstellung durch [Zeichen 239] erforderlich, wenn der Weg sich baulich nicht von kombinierten Geh- und Radwegen unterscheidet, z.B. auch wenn gerade das [Zeichen 240] entfernt wurde.

    Leider enthält die VwV-StVO keine erforderlichen Voraussetzungen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht, so dass der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet ist und man kann nicht einmal dagegen klagen, weil es als Angebotsradweg keine Beschränkung für den Radverkehr darstellt. Inwieweit man als Fußgänger dagegen vorgehen kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen man damit Erfolg haben könnte, weiß ich nicht.

  • Ah, hat's die Malerei auch in die VwV geschafft inzwischen, hatte ich übersehen bisher ...

    Aber da steht "können", schließt anderes also nicht aus, und ist eben nur VwV, nicht für Endanwender verbindliche StVO, da bleibt es undefiniert und im Zweifel für den Angenagten oder so, da sind wir uns wohl bzgl. Indizien für Radelrechte ziemlich einig, auch wenn wir beide sie wohl ungern selbst nutzen ;)

    Ja, als Radler kann man wohl nicht gegen optionale Rad wegs klagen (wie auch bei Schmutzstreifen, wo ich es ja auch erfolglos versucht habe ...), man hat ja die Wahl, da müsste man schon Fußgänger sein oder Gehwegparkenwoller oder Schmutzstreifenparkenwoller o.ä., irgendwer halt dem Rechte weggenommen werden und/oder keine Alternativen hat.

  • Ja, als Radler kann man wohl nicht gegen optionale Rad wegs klagen

    Es bleibt allenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde, wenn die VB einen offensichtlich zum Radfahren ungeeigneten Gehweg freigegeben hat. Bei der Frage würden wir vermutlich sehr oft zu einer anderen Einschätzung kommen als die Behörde.

    Zumal hier in Stade eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt beim Landkreis auch nichts bringt, wie ich festgestellt habe, denn der Landkreis hat selbst genug Dreck am Stecken. Ob die nächste Eskalationsstufe zum Ministerium in Hannover etwas bringen würde, wage ich auch zu bezweifeln. Hat doch das niedersächsische Verkehrsmysterium im vergangenen Jahr selbst versucht, die Stadt Hannover anzuweisen, einen Radfahrstreifen zu entfernen, weil keine besondere Gefahrenlage vorläge. Die kennen die StVO also auch nicht...

  • *grübel* Wenn ich jetzt noch wüsste, wer damals der Gemeinde Langen bei BHV auf die Füße trat, damit die mal ihre katastrophalen Radwege entschildern ...

    Hat aber auch nur in Langen+Debstedt geholfen, die anderen BHV-Umlandgemeinden flöteten weiter fröhlich vor sich hin ...

    Ist aber schon einige Jahre her, irgendwas > 5, und ich war selbst nicht involviert, bin ja längst weg, sondern das war in der Presse zu lesen.

  • Letzte Woche bei der Critical Mass Lübeck konnte ich zwei Mal diese tolle Ausfahrt aus einem riesigen Kreisverkehr bestaunen:

    Und das ist wieder so eine Konstellation, die ich nicht so ganz verstehe. Irgendjemand wird sich ja Gedanken darüber gemacht haben, dass der Fahrbahnverkehr hier derart beschleunigt werden soll, dass querende Radfahrer keine Vorfahrt haben — entweder weil die lieben Radfahrer, wie man so schön sagt, wie aus dem Nichts angeschossen kommen oder weil der Radverkehrsanteil derart hoch ist, dass der Fahrbahnverkehr unter das gewünschte Maß abgebremst wird.

    Aber für den Fußverkehr gibt’s dann doch einen Fußgängerüberweg. Klar, Fußgänger sind in der Regel nicht so schnell unterwegs wie Radfahrer, aber so richtig passt das für mich nicht zusammen. Und weil es hier einen Fußgängerüberweg gibt, dürfen auch keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen aufgestellt werden, so dass der Fahrbahnverkehr auch gar nichts von seiner Vorfahrt gegenüber dem Radverkehr weiß.

    Außerdem hat das ja den tollen Effekt: Sobald ich mit dem Rad anhalte und die Füße auf den Boden stelle, bin ich ja theoretisch ein Fußgänger, der dann plötzlich durchgelassen werden muss. Und so stellt sich das auch an dieser Kreuzung dar: Der Fahrbahnverkehr hält an, man weiß ja nie, und die lieben Radfahrer fahren, obwohl sie eigentlich keine Vorfahrt haben.

    Und ein toller Bonus: Auf der anderen Seite der Straße habe ich auf dem Rad dann doch wieder Vorfahrt. Beim Einfahren in diesen riesigen Kreisverkehr muss der Fahrbahnverkehr ja ohnehin warten.

  • Und das ist wieder so eine Konstellation, die ich nicht so ganz verstehe.

    In der Tat ... Das ist die blödeste aller möglichen Beschilderungen, völlig hirnrissig ...

    Den Fußgängern wird Vorrang gegeben, wo sie eigentlich keinen haben (ja nur bei Ausfahrenden), bei den Radlern genau umgekehrt (wenn man die vmtl. zu große Absetzung vmtl. > 5 m mal ignoriert, aber die VwV spricht ja nur von Klarstellung in Zweifelsfällen, die Richtung der Klarstellung wird aber nicht vorgeschrieben, sondern nur regelmäßig in eine Richtung vorgenommen)


    "Lustig" ist auch diese Kreiselausfahrt:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Im VP wurde vor wenigen Jahren(?) mal ein Kreisel diskutiert in (Neu?-)Ulm, wo man den Nachrang von Radlern parallel zu Zebras sogar mit Drängelgittern "klarstellen" musste.

    Und es gibt ein Urteil von dort, oder war's aus dem Gebiet des berüchtigten Hammer OLG?, das nachteilig für einen Radler ausging, ob Bußgeld oder Zivilrecht, weiß ich gerade nicht mehr, die Erinnerung ist langsam zu arg verschwommen an die Fälle ...

  • Ich weiß, Whataboutism, aber einige kennen sicher den Kreisel am Ochsenzoll in Norderstedt. Das passt noch zum Thema, da Schleswig-Holstein erst ein paar Meter Richtung Süden endet. Es geht immer noch schlimmer, auch wenn das kein Trost ist. Besonders mit dem Lastenrad unterwegs ist es lustig, wenn man den Fahrstuhl nehmen muss – noch lustiger, wenn selbiger defekt ist.

    In Lübeck Rad zu fahren macht aber auch nicht wirklich Spaß, mit Ausnahme von Spaßfahrten an Trave und Wakenitz.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)