Da gibt es Urteile, wo einem Radfahrer, der auf der Fahrbahn mit einem unachtsam querenden Fußgänger kollidiert ist, vorgehalten wird, dass er für seine Geräuschlosigkeit viel zu schnell war. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich finde diese Urteile in Ordnung!
Warum findest du es in Ordnung, wenn unachtsame Zweibeiner einem klar regelwidrig ins Rad laufen - und einem dann auch noch vorgeworfen wird, man sei "zu schnell"?
By the way: Es gibt hier in einer OD die wiederholte Anordnung von Z 274-30 mit dem Zz "Lärmschutz". Also ich als lautloser Radfahrer darf da ja dann auch schneller fahren, oder...!?