Woche 14 vom 01. bis 06. April 2019

  • Der Spiegel hat laut eigener Darstellung durch beharrliche Nachfragen beim BMVI und der BASt die Veröffentlichung einer Studie zu den mittleren Geschwindigkeiten auf Bundesautobahnen in den Jahren 2010 – 2014 erreicht (bzw. des Schlussberichtes). Für „Leichtverkehr ohne Anhänger“ ergab sich u. a. folgendes:

    Diagramm 1, S. 8

    An den Messstellen ohne Tempolimit also ca. 39 % > 130, 24 % > 140 und 14 % > 150. Bei Limit 120 fahren gut ein Drittel schneller und immerhin noch ca. 6 % > 140.

    Es wurden außerdem noch die Einflüsse von Ballungsräumen, Schwerlastverkehr, Fahrstreifenanzahl und Längsneigung auf die Verteilung untersucht.

  • Auf unlimitierten Strecken würde sich das mittlere Tempo dann ungefähr um 8 km/h verringern? Bzw. durch weniger Staus könnte es sogar höher werden. Warum sträuben sich bloß so viele dagegen?!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Herr Thering muss jetzt sehr tapfer sein:

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/111607…ohne-autos.html

    Zitat

    Doch wie funktioniert es in Pontevedra? Im Zentrum der Stadt am »portugiesischen Jakobsweg« und dem Atlantischen Ozean sieht man heute zwar hier und da noch Autos, aber nur wenige. Es sind Lieferwagen sowie Fahrzeuge von Anwohnern und des öffentlichen Nahverkehrs. Für sie alle gilt seit dem Jahr 2010 Tempo 30. Es gibt kaum Ampeln und Verkehrszeichen und nur selten klar definierte Fahrbahnen und Radwege, denn der Fußgänger hat in der gesamten Altstadt mit den vielen religiösen und Gebäuden aus den Epochen der Gotik, der Renaissance und des Barocks immer Vorrang.

    Das System funktioniert unter anderem auch deshalb, weil an den Zufahrtsstraßen zum Zentrum rund 15.000 Parkplätze geschaffen wurden, von denen über die Hälfte gratis sind. In der Innenstadt gibt es nochmal eintausend Parkplätze, die man kostenlos, aber nur für höchstens 15 Minuten benutzen darf, wenn man als Anwohner oder Lieferdienst größere oder schwerere Dinge verladen muss.

  • Hamburgs Innenstadt hat gerade mal 15.000 Einwohner. ;)

    Und interessanterweise hat ja die Pariser Bürgermeisterin (Paris hat ähnlich viele Einwohner wie Hamburg, allerdings ein paar Touristen mehr) ihr Interesse geäußert, von Pontevedra zu lernen.

    Dass niemand von Autoaussperrung von Sülldorf bis Volksdorf redet, ist klar.

  • Beim MDR Sachsen-Anhalt geht es weiter mit einer nachgereichten Stellungnahme des RA Landmann sowie einer passenden Replik des Kinderfahrradfinders.

    https://www.mdr.de/sachsen-anhalt…nutzen-100.html

    Ich kann meinen Kommentar gar nicht erst absenden, warum auch immer. Es darf spekuliert werden. Während ich gleich zwei Kommentare absetzen wollte, schaffte es Kinderfahrradfinder alles wesentliche mit weniger als 1000 Zeichen zu sagen. Mein dankbarer Gruß von dieser Stelle. :thumbup:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Der Typ ist Vertragsanwalt vom ADAC. Daher:

  • Und von Kommas hat der Herr auch unzureichende Kenntnis ...

    Es mag wie Pedanterie in diesem Kontext klingen, doch bin ich der Auffassung, dass jeder RA zugleich sprachlich absolut sattelfest sein sollte, kommt es in juristischen Texten doch auf jedes Detail der Orthografie und Grammatik an, wenn Missverständnisse nicht programmiert sein sollen.

  • Zitat

    Das Verkehrsministerium stelle 2019 Rekordmittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro für den Radverkehr bereit. Damit würden etwa Radwege an Bundesstraßen und Radschnellwege gefördert.

    Ein guter Ansatz wäre es, alle Neubauplanungen an Bundesstraßen auch stets radkompatibel zu machen.

    Bei der Planung der (m.E. vollkommen überflüssigen und naturschädlichen) zweiten Straßenbrücke über den Rhein bei Karlsruhe wird diese OHNE Radweg geplant und die Radwege zur bestehenden Rheinbrücke werden durch die neue verschlechtert ...

    Schlimmer ist m.E. noch die Talbrücke bei Horb, die auch ohne Radfahrer gebaut wird...

    Einmal editiert, zuletzt von Mueck (12. April 2019 um 10:45) aus folgendem Grund: Zitat ins Zitat verschoben *seufz*

  • und die Radwege zur bestehenden Rheinbrücke werden durch die neue verschlechtert ...

    als ich auf der website hinter dem Link die erste Karte sah, dachte ich noch: okeeee, sieht do so beschissen aus wie früher.

    als ich runterscrollte, erkannte ich, wie erbärmlich die neue Planung ist.

    Ich habe die Rheinbrücke mitsamt Zufahrt über die Großkreuzungen und auch den Abschnitt der Grausamkeiten zwischen MAximiliansau bis Wörth schon als "geht gar nicht!!!" in Erinnerung. Wie man das jetzt aber noch schlechter machen kann, hat mich durchaus überrascht. =O

  • In drf ist jemand über das PDF der ad-hoc-AG Radverkehrspolitik gestolpert

    Zu den Maßnahmenvorschlägen:

    1. Innovationsklausel: Versuche leichter auf Landesebene, außer wenn neue Schilder nötig wären, dann Bund

    2. Vision Zero: Hmmm ...

    3. Radverkehrsplan: Mit diesen leichtere Anordnungen, ok.

    4. 30 innerorts für Radverkehr: ok

    5. 70 außerorts für Radverkehr: ok

    6. 1,50 m Abstand: "Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr. Die in der Rechtsprechung fixierten Überholabstände sollen daher mit konkreten Maßzahlen in die StVO übernommen werden." Von 1,50 ist dort noch nichts zu lesen, später auch "mindestens", das könnte die tw. höheren Maße der Gerichte retten?

    7. Parken an Einmündungen: 5 m ab Bogenende, so klingt's brauchbar

    8. Einbahnstr. generell frei: gilt nur bis 30 km/h

    9. Lkw-Abbiegen mit Schrittgeschw.: ok, wenig konkretisiert

    10. Nebeneinander: Verweis auf andere Länder

    11. Kinder: ok

    12. Mitnahme Erwachsener: Klingt ok

    13. Fahrradstr. leichter: Da kommt 3. zum Zuge

    14. Furten: Bisher nur bei Spiegelei vorgeschrieben und bei "Gehweg, Schleichradler" wohl nicht so fix, soll klarer werden und auch bei Rakete.

    15. Schutzstreifen: ;( Gerade erst hat man geändert, dass die besseren Radfahrstreifen vor Schutzstreifen bevorzugt werden können, jetzt wieder Salto rückwärts? Und sollen nun auch in T30Z möglich sein ... ;( (wenn auch nur am Ausgang, wie etwas später steht?)

    Weitere Prüfpunkte:

    1. Direktes Linksabbiegen: Dachte, das sei mit der Änderung glaub 2009 geklärt?

    2. Rechtsfahrgebot Kreisel aufheben: ok, mache ich jetzt schon ...

    3. Beschilderung T30Z/FS: ok

    4. Anhänger mit > 2 Kids: ?

    5. höheres Tempolimit in Fuzos ...

    6. Kennzeichnung nicht b-pfl. Wege

    7. Radwege/-str. als Teil der Fahrbahn: Wäre Verzicht auf § 10 in einigen Situationen. Erschwert eigene 205 ::whistling::thumbup:

  • Danke für den Hinweis!

    Und was liest man bei den Profis?

    Zitat

    »Die häufige Gehwegnutzung durch Radfahrende wird auch darauf zurückgeführt, dass Radfahrer sich bedingt durch enge Überholabstände auf der Straße nicht sicher fühlen.«

  • Scheuer möchte eigene Vorschläge erarbeiten, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten.

    https://app.handelsblatt.com/wirtschaft-han…t/24197986.html

    "Denkbar sei zum Beispiel, Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr zu öffnen.", heißt es in dem verlinkten Artikel. Soll das bedeuten, dass RadfahrerInnen eine grundsätzliche Erlaubnis erteilt werden soll, Einbahnstraßen in die Gegenrichtung zu benutzen? In Hannover und vielen anderen Kommunen sind doch bereits zahlreiche Einbahnstraßen für RadfahrerInnen in beide Richtungen freigegeben.