Beiträge von Johann

    Prüfen kann man Vieles. Es gibt aber offenbar keinen mit halbwegs vertretbarem Aufwand durchführbaren Routinetest, der es mit der gebotenen Treffsicherheit erlauben würde, Risikokandidaten zu herauszufiltern.

    siehe Führerscheinprüfung.

    Der potenzielle Führerscheinabgeber könnte auch eine Nachprüfung machen. Wenn er geeignet ist, wird er kaum drei mal durchfallen.

    Es wieder mal nur an den Symptomen herumgedoktert, anstatt sich der Ursache zu widmen. Wären die Parkplätze in Längsrichtung gäbe es das Problem nicht. Zudem hätte man auf beiden Seiten der Autos ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen und für die Sitzbänke wäre auch noch Raum. Müsste man halt 3-4 Stellplätze opfern...
    Die Poller sollen Fahrzeuge bis 2t und 10 km/h aufhalten können. Das durchschnittliche Gewicht eines neu zugelassenen PKW beträgt im Jahr 2020 ca 1,5t (exkl. Passagiere, vollem Tank und Wochenendeinkauf im Kofferraum). SUV liegen nochmal drüber, z.B. fängt das bei BMW mit 1,8t Leergewicht an. Schrägparkplätze sind zudem auch besser geeignet mit höherer Geschwindigkeit einzuparken.

    Ich habe Physik damals in der Schule recht zeitig abgewählt und lasse vielleicht das ein oder andere Naturgesetz außer Betracht, wenn ich die Sache durchdenke. Aber wäre es nicht besser gewesen, die Abstände der Poller so zu wählen, dass ein PKW nicht dazwischen durchpasst? Und wenn der PKW (wahlweise SUV, Lieferwagen) den Poller wie vorgesehen trifft, würde es nicht die Folgen lindern und die Gefahr ein Durchbruchs reduzieren, wenn man die Poller miteinander verbindet und die Kraft so auf mehrere Fundamente verteilt, also ähnlich wie bei Leitplanken?

    Naja, möge der Gutachter für die Bemessung der Poller ein wenig besser gearbeitet haben als der Einkäufer der Stadtmöbel, die beim letzten Umbau vor gerade mal 2 Jahren dazu bestimmt wurden die einparkenden PKW aufzuhalten.

    Für die Benutzer des Fußwegs bleibt zu hoffen, dass die Devise des Umbaus "Autoarme Lösung: soweit muss es ja nicht kommen", wenigstens keine schwerwiegenden Folgen hat. ;(

    Zitat

    FDP-Verkehrsexperte Henner Schmidt erfand das Wort „Fahrradpiste", mit der die „angebliche Fußgängerzone nicht zum Flanieren und Einkaufen einlädt".

    Einladender als ein paar 20 km/h schnelle Fahrräder auf einem 4m breiten Streifen sind natürlich aneinandergereihte PKW auf einer mindestens doppelt so breiten (?) Fläche, die wahlweise mit mindestens 30 km/h unterwegs sind oder stinkend im Weg rumstehen ... naja FDP halt.

    Das Tempolimit finde ich auch in Ordnung. Es wird mit erhöhtem Fußgängeraufkommen zu rechnen sein, besonders in der Weihnachtszeit. Die Strecke ist zudem nicht besonders lang. Was die Überwachung des Tempolimits angeht, bin ich gespannt, was man tun wird. Sei mal dahin gestellt, ob es überhaupt Bedarf für Geschwindigkeitskontrollen geben wird, sind da ja noch ein paar rechtliche Aspekte, die unbeantwortet sind (fehlender Tacho, Toleranzen). Aber das hat die Verwaltung ja geschickt der Polizei übergeholfen.

    Mein aktueller Kenntnisstand:

    Das BMVI darf nur ins Bundesgesetzblatt schreiben, wozu der Bundesrat zugestimmt hat. Der Bundesrat hat aber nicht einfach zugestimmt, sondern Änderungen vorgenommen (und dabei den Fehler eingebaut). Scheuer konnte nur genau diese Version ins Bundesgesetzblatt schreiben oder eine geänderte Version nochmal in den Bundesrat einbringen.

    Der Bundesrat ist wohl nur für die fachliche Seite der Verordnungen zustimmungspflichtig. Die Einhaltung der formellen Vorgaben obliegt dem BMVI, welches die Präambel wohl nach der Änderung durch den Bundesrat noch bearbeitet hat. Der Fehler hätte also (ob beabsichtigt oder nicht) nur durch das Justizministerium noch korrigiert werden können, welches die Verordnung zu spät für eine gründliche Prüfung erhslten haben will. (siehe Müllers Kolumne: StVO-Novelle)

    Das hat mit Filterblase rein gar nichts zu tun, sondern mit der Verwendung korrekter Bezeichnungen für Verkehrsinfrastruktur.

    Auch wenn ich dir sonst zustimme, außerhalb solcher Foren kennt kaum jemand die Begrifflichkeiten bzw. kann sie voneinander abgrenzen. Da gibt es Straße, Gehweg und vielleicht noch Radweg.

    Der durchschnittliche Straßenbenutzer hat das Wort Fahrbahn oder Autofahrbahn nicht im aktiven Wortschatz. Kann jeder selbst ausprobieren, wenn er mal wieder "Raaadweg" zugerufen bekommt. Sofern man dem vermeintlichen STVO-Kenner noch klarmachen kann, was Fahrbahn bedeutet, scheitert es spätestens bei den Begriffen Schutzstreifen und Radstreifen, ganz zu schweigen davon, ob diese Teil der Fahrbahn und/oder Straße sind.

    Warum bräuchte man überhaupt noch eine Abbiegespur, wenn rechts daneben kein Radweg mehr wäre, gegenüber dem man eine separate Ampelschaltung für Rechtsabbieger einrichten müsste?

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Rechtsabbieger haben ja in der Regel keine separate Ampelschaltung. Eine separate Spur haben sie trotzdem, und zwar aus einem einzigen Grund: Der Geradeaus-Verkehr darf nicht aufgehalten werden. Rechts neben der Fahrbahn befindet sich, auch wenn kein Radweg vorhanden ist, ja meistens noch ein Gehweg. Der gewissenhafte Abbieger lässt die auf der Furt befindlichen Fußgänger vor dem Abbiegen durch und würde dabei den gleichzeitig freigegebenen Geradeaus-Verkehr "behindern", wenn er nicht mit einer separaten Spur zu Seite beordert würde.

    Dann soll man sie doch (auf eigene Gefahr) weiter dort rumfahren lassen...!? Es gibt doch auf haufenweise Behörden, die das Gehwegparken dulden. Wer dann verunfallt, soll sich von mir aus dumm und dämlich bezahlen; sei es wegen Schmerzensgeld oder Schadenersatz wegen beschädigter Autos.

    So gut ich deinen Gedankengang nachvollziehen kann, aber z.B. Kinder müssen auf dem Gehweg fahren. Begleitende Eltern/Erwachsene dürfen (sollten) dann auch dort fahren (Aufsicht). Ich hatte jahrelang das "Vergnügen", glaube mir, das ist kein Spaß mit den Gehwegparkern...

    Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:

    Die Krux mit dem Seitenstreifen

    Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ...

    Und solange der "vorgeplante" Radweg nicht fertig gebaut ist: "Bis dahin heißt es: Ordentlich in die Pedalen treten."
    Ich fände ja sowas sinnvoller: