Auch zweifelhafte Vorfahrtsregeln mit Mini-Vz. sind mir nicht aufgefallen.
Ich bin gerade in Munster und Umgebung unterwegs, also eher auf der anderen Seite des Bundeslandes, und hier gibt’s diese Mini-Zeichen 205 quasi an jeder zweiten Kreuzung. Der eine Kreisverkehr hat diese Baby-Verkehrszeichen, der nächste nicht, der übernächste wieder. Abseits der Vermutung, dass diese Mini-Verkehrszeichen ohnehin von der Hälfte der Verkehrsteilnehmer nicht gesehen, beziehungsweise verstanden wird, ist mir auch überhaupt nicht klar, was dieses Durcheinander überhaupt bringen soll.
Aber leider gibt es auch ganz schlimme Unsitten. In jedem kleinen Kuhkaff gibt es linksseitige Radwege, meist gottseidank nicht benutzungspflichtig (Gehweg/Fahrrad frei), aber die (wenigen) Autofahrer scheinen soviel Aufmüpf nicht gewohnt zu sein und wurden unruhig, Überholzwang mit eeetwas knappem Abstand inklusive. Immerhin - behupt wurde ich nur ein einziges Mal.
Ich muss, wenn die Internetverbindung wieder etwas besser ist, mal ein paar mehr Fotos hochladen. Diese lustigen Regelungen gibt’s hier quasi in jedem Flecken: In der einen Richtung ist der untermaßige, auf der rechten Straßenseite befindliche Gehweg für den Radverkehr freigegeben, es gilt also Schrittgeschwindigkeit und absolute Rücksichtnahme. In der Gegenrichtung steht hingegen ein einzelnes , es handelt sich also plötzlich um eine Fläche, die man mit dem Rad und Vollkaracho befahren darf. Gigantisch. Ich hatte mich mal vor vier Jahren mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde unterhalten, aber mein Ansprechpartner hatte die Straßenverkehrs-Ordnung leider nicht bis zu § 2 Abs. 4 StVO studiert.