Woche 7 vom 11. bis zum 17. Februar 2018

  • Köhler räumt Rechenfehler in seinem Brief ein.

    Zwei dicke Fehler:

    • Laut dem Brief atmet ein Raucher in wenigen Monaten so viel Stickstoffdioxid ein wie ein 80-jähriger Anwohner einer Hauptstraße im ganzen Leben. Tatsächlich benötigt der Raucher dafür 6-32 Jahre.
    • Und beim Feinstaub hat er sich wohl um Faktor 10 vertan.

    Edit: Willkommen im Informationszeitalter, in dem man "Zeitungsartikel" besser überprüft.

    Es ist korrekt, dass er sich beim Feinstaub um Faktor 10 vertan hat. Die Meldung im Tagesspiegel verschweigt allerdings, dass sich dieser Fehler nicht auf das Endergebnis auswirkt. Da ist die Null zu viel wieder weg.

    Es verbleibt ein Fehler von vielleicht Faktor 2, weil er einen Grenzwert der EU nicht kannte.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (14. Februar 2019 um 09:06)

  • Durchgezogene Linie zieht noch immer mehr als der abstrakte Verweis auf §3 StVO

    Nach meinen langjährigen, alltäglichen Erfahrungen muss ich sagen, dass eine durchgezogene Mittellinie, Sperrfläche oder sonst etwas Kfz-Nutzer überhaupt gar nicht interessiert. Ich finde es generell eh eine Unsitte, vermehrt durchgezogene Linien zu markieren, wo keine nötig sind bzw. ein Überholverbot reichen würde. Das führte auch schon mal zur Argumentation einer StVB, man möge gewisse Abschnitte nicht von der Radwegbenutzungspflicht befreien, weil ja wegen Z 295 ansonsten keiner mehr (legal) überholen könne...

  • Köhler räumt Rechenfehler in seinem Brief ein.

    Zwei dicke Fehler:

    • Laut dem Brief atmet ein Raucher in wenigen Monaten so viel Stickstoffdioxid ein wie ein 80-jähriger Anwohner einer Hauptstraße im ganzen Leben. Tatsächlich benötigt der Raucher dafür 6-32 Jahre.
    • Und beim Feinstaub hat er sich wohl um Faktor 10 vertan.

    <:evil:>DUH räumt dicken Rechenfehler ein. Es gibt gar keine 70.000 Veröffentlichungen, die die Giftigkeit von Dieselabgasen belegen. Medline findet für "Diesel exhaust" nur 11.000 Referenzen.</:evil:>

  • Malte

    Bei Gelegenheit das Jahr im Thread-Titel anpassen.

    Einmal mehr besondere hellseherische Fähigkeiten eines deutschen Richterhirnes:

    Zitat

    Eine geringe Mitschuld der Radfahrerin sah die Richterin, da diese keinen Helm getragen hatte. Die Kopfverletzungen hätten so vermieden werden können.

    Diese Hybris deutscher Juristen, sie ärgert mich jedesmal neu, besonders dann, wenn sie zur Rechtsbeugung ausartet. Zur Klarstellung für Neulinge hier: Es gibt bisher weltweit nicht einen soliden empirischen Nachweis für die angebliche Schutzwirkung eines Fahrradhelmes. Exakt 0. Man könnte den Leuten also genausogut vorwerfen, keine Gebete zu sprechen, bevor sie aufs Fahrrad steigen oder keine Zuckermurmeln zu essen oder sich keine Halsketten mit Kreuzen umzuhängen oder keine schwarze Katze zu streicheln oder ...

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zitat von merkur

    Hände und Kopf waren aufgeschürft.

    Es gibt bisher weltweit nicht einen soliden empirischen Nachweis für die angebliche Schutzwirkung eines Fahrradhelmes.

    Natürlich helfen Handschuhe und Helm gegen Schürfwunden. Ob jemand eine empirische Studie gemacht hat, weiß ich nicht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Diese Hybris deutscher Juristen, sie ärgert mich jedesmal neu, besonders dann, wenn sie zur Rechtsbeugung ausartet.

    Das war doch ein Strafprozess? Also keine Schmerzensgeld sparen wollende Kfz-Haftpflicht beteiligt? Inwiefern spielt da die "Mitschuld" der Radfahrerin an ihren Schürfwunden überhaupt eine Rolle, wenn es darum geht, die Rücksichtslosigkeit des Unfallverursachers zu bestrafen? Es ist wirklich widerlich, wie sehr der § 254 BGB für victim-blaming zweckentfremdet wird...

    Warum sollte man als Richterin nicht auch Durchschnittsradfahrern eine "Mitschuld" für Kopfverletzungen andichten - nur weil da dieser BGH da mal was gegensätzliches geurteilt hatte? Autofahrer sollten sich genau überlegen, wen sie hin und wieder umfahren und ins Krankenhaus befördern. Bei Rennradfahrern bekommt man nämlich einen Rabatt; weil man denen immer noch vorwirft, sie seien an erlittenen Kopfverletzungen selber Schuld, wenn sie keinen "Helm" getragen haben.

  • Diese Hybris deutscher Juristen, sie ärgert mich jedesmal neu, besonders dann, wenn sie zur Rechtsbeugung ausartet.

    In dem Fall gleich mehrfach:

    • Wie Du beschrieben hast: Die "Mitschuld" am Unfall durch fehlenden Helm (kann man sich nicht ausdenken so einen Quatsch).
    • Dann spielte es im Prozess offensichtlich eine Rolle, warum die Radfahrerin überhaupt die B2 genutzt hat.
    • Offensichtlich keine Einsicht die LKW-Fahrers: Die Richterin musste ihm erst vorrechnen, dass er nicht den nötigen Abstand gehalten hat.
    • Und trotz fehlender Einsicht nichtmal ein Fahrverbot.

    Gerade letzteres ist mir unverständlich.Ein Fahrverbot bekommt man schon, wenn man ohne jegliche konkrete Gefährdung über eine rote Ampel oder innerorts über 80 fährt.

    Im vorliegenden Fall hat ein LKW-Fahrer grob verkehrswidrig das Leben einer Radfahrerin gefährdet. Das ist fast ein 315c, nach dem regelmäßig sogar eine MPU fällig wird. Trotzdem bekommt er nichtmal ein Fahrverbot.

  • Das war doch ein Strafprozess? Also keine Schmerzensgeld sparen wollende Kfz-Haftpflicht beteiligt? Inwiefern spielt da die "Mitschuld" der Radfahrerin an ihren Schürfwunden überhaupt eine Rolle, wenn es darum geht, die Rücksichtslosigkeit des Unfallverursachers zu bestrafen? Es ist wirklich widerlich, wie sehr der § 254 BGB für victim-blaming zweckentfremdet wird...

    Warum sollte man als Richterin nicht auch Durchschnittsradfahrern eine "Mitschuld" für Kopfverletzungen andichten - nur weil da dieser BGH da mal was gegensätzliches geurteilt hatte? Autofahrer sollten sich genau überlegen, wen sie hin und wieder umfahren und ins Krankenhaus befördern. Bei Rennradfahrern bekommt man nämlich einen Rabatt; weil man denen immer noch vorwirft, sie seien an erlittenen Kopfverletzungen selber Schuld, wenn sie keinen "Helm" getragen haben.

    Moment mal:

    »„Die Radfahrerin hatte eine Mitschuld, aber es ist nicht so, dass Sie gar nichts dazu konnten“, sagte Beuting.«

    bezieht sich doch wohl auf den Sturz als solches:

    »Der Verteidiger fragte die 60-Jährige nach ihren Fahrgewohnheiten, denn die Frau gab an, das E-Bike damals erst seit zwei Monaten besessen zu haben. „Ich fuhr damit aber beinahe jeden Tag“, sagte sie. Die Herrschingerin, die sich in Weilheim nicht so gut auskannte, gab an, dass sie die B 2 bei näherer Ortskenntnis nicht genommen hätte.«

    Also Punkt 2 von Epaminaidos. Für mich klingt das wie: »Nur Idioten und Selbstmörder fahren auf der B2 Rad.« und »Wer sein Fahrrad beherrscht, wäre trotz Hupens nicht gestürzt.«

  • Gerade letzteres ist mir unverständlich.Ein Fahrverbot bekommt man schon, wenn man ohne jegliche konkrete Gefährdung über eine rote Ampel oder innerorts über 80 fährt.

    Im vorliegenden Fall hat ein LKW-Fahrer grob verkehrswidrig das Leben einer Radfahrerin gefährdet. Das ist fast ein 315c, nach dem regelmäßig sogar eine MPU fällig wird. Trotzdem bekommt er nichtmal ein Fahrverbot.

    Dass Kollisionen zwischen Radfahrern und überholenden KFZ unvermeidbar sind, ist doch Staatsdoktrin. Sowas bekämpft man eben gerade nicht durch Appelle, Kontrollen und Strafen zu Lasten der Kraftfahrer, sondern einzig und allein durch Radwegebau. Ohne diese grundsätzliche Denke würde das schöne philosophische Kartenhaus der Radverkehrsförderung durch Radwege geräuschvoll implodieren, und von daher ist es wenig überraschend, dass Einzelrichter in der Hinsicht wenig Neigung zu originellen Mindermeinungen zeigen.

  • Radwege ... vorhin erlebt: ich gehe auf dem Gehweg links, da ertönt weit hinter mir eine Hupe. Ich sehe einen Pkw, der einen auf der Fahrbahn radelnden Menschen eng überholt. Als das Auto fast auf meiner Höhe ist, mache ich zu ihm dieses Armheben, das als »Was soll das denn?« interpretiert werden kann. Der Typ (in den Dreißigern, schätze ich) hält, ich stelle die Frage, und er ruft mir zu:»Da ist doch ein Radweg, und der fährt auf der Straße!« Ich: »Da fährt er richtig!« Er: »Wann hast Du denn den Führerschein gemacht? Vor vierzig Jahren?« Und braust ab.

    Ach ja: Während unseres Dialogs radelt der zuvor überholte Senior rechts zwischen stehendem Auto und Bordstein durch, sodass der davonbrausende Radwegfan ihn wieder überholt. Diesmal ohne Hupe. Etwa 1 Meter Abstand.

  • Er: »Wann hast Du denn den Führerschein gemacht? Vor vierzig Jahren?«

    Das ist gar nicht nötig. Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Nahüberholer, der nach eigener Aussage erst vor einem Jahr seinen Führerschein gemacht hat.

    Und der Fahrlehrer hat ihm wohl glasklar gesagt, dass jeder Radweg benutzungspflichtig ist.

  • Und der Fahrlehrer hat ihm wohl glasklar gesagt, dass jeder Radweg benutzungspflichtig ist.

    Er müsste jedenfalls auch glasklar darauf hingewiesen haben, dass man anderer Leute Verhalten definitiv nicht durch Maßregelungsnötigungen bestrafen darf. Nicht einmal dann, wenn eine Ordnungswidrigkeit objektiv verwirklicht worden sein sollte.

  • Das waren sicher alles Versehen, weil so ein Rollator einen toten Winkel hat. Und wer mit so empfindlichem Lack da parkt wo so ein Rollator lang kommt, ist doch selber schuld. Wieso haben die nicht einfach ein Parkhaus benutzt?


    Für die Autos, die legal geparkt haben kann man ja Hinweisschilder für Senioren aufstellen, dass die da parken dürfen.

    Wer Anspielungen auf den Radverkehr findet darf sie behalten. 8o

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Und der Fahrlehrer hat ihm wohl glasklar gesagt, dass jeder Radweg benutzungspflichtig ist.

    ich will nicht sagen, dass ich das für unmöglich oder falsch halte - ich möchte nur erwähnen, dass Sender<->Empfänger oft nicht über das selbe reden. So kann die Aussage "solche Radwege (gemeint: mit Schild) müssen benutzt werden" beim Fahrschüler zu "solche Radwege (rot gepflastert) müssen benutzt werden" mutieren ;)

  • ich will nicht sagen, dass ich das für unmöglich oder falsch halte - ich möchte nur erwähnen, dass Sender<->Empfänger oft nicht über das selbe reden. So kann die Aussage "solche Radwege (gemeint: mit Schild) müssen benutzt werden" beim Fahrschüler zu "solche Radwege (rot gepflastert) müssen benutzt werden" mutieren ;)

    Vollkommen egal, weil der Fahrlehrer es in jedem Fall versäumt hat zu erklären, dass Maßregelung nicht Aufgabe des Kraftfahrers ist.