Woche 2 vom 7. bis zum 13. Januar 2019

  • Ich bin ja dafür, dass Seitenabstände auf der Straße markiert werden müssen. Also bei Radfahrstreifen zwischen Streifen und Fahrspur ca. 2m (Spiegel plus Abstand plus halber Lenker) schraffierte Fläche oder echte Hindernisse; bei Kraftparkzeugen rechts gut 1.5m schraffiert, damit keiner in der Dooring Zone rumfährt. Wer mit den Reifen auf der schraffierten Fläche steht, wird abgeschleppt.

    Der Radfahrstreifen selbst würde dann auf gut 0.5m schrumpfen. Das ist nicht viel, aber gerade so ausreichend, wenn man Verkehrssicherheit ernst nimmt.

    Was derzeit markiert wird liegt in der Gesamtbreite deutlich darunter, eher RIchtung zwei Meter, also gerade mal die Hälfte.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Passend dazu: Sperrung der Südschnellweg-Brücke führt zu langem Stau

    Autofahrer belasten Brücke über Gebühr, Brücke wird gesperrt. Öffentlicher Personennahverkehr verzichtet auf seine Vorrangschaltungen, um Autofahrern einen Gefallen zu tun. Vielleicht kann man in Bussen und Straßenbahnen noch einen Hut herumgehen lassen, um für die Sanierung der Brücke zu sammeln?

    Wir lernen aus Hannover: ÖPNV gehört nicht zum »allgemeinen Interesse«.

  • Ich bin ja dafür, dass Seitenabstände auf der Straße markiert werden müssen. Also bei Radfahrstreifen zwischen Streifen und Fahrspur ca. 2m (Spiegel plus Abstand plus halber Lenker) schraffierte Fläche oder echte Hindernisse;

    Dass es Vorteile bringt, wenn man *einen* Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen durch *zwei* Sicherheitsabstände zu stehenden Hindernissen ersetzt, will sich mir nicht so ganz erschließen. Ich werd wohl auch nie kapieren, wozu Radfahrer, und zwar seltsamerweise nur auf der Fahrbahn, einen Raum auf ihrer linken Seite benötigen, der ein Jederzeitiges aus-dem-Stand-einfach-so-ohne-Abfang-Reflex-Umkippen-und-sich-gestreckt-auf-die-linke-Schulter-Ablegen gestatten würde. Beim rollenden Fahrrrad fällt der Körperschwerpunkt aus physikalischen Gründen nach vorne...

  • Der Abendblatt-artikel "Dürfen Radfahrer in Hamburg nicht mehr überholt werden?" ist mit dem Google-Trick leider nicht mehr aufzurufen. Aber, frei nach Loriot, "Da regt mich ja allein die Frage schon auf ": Natürlich darf man Radfahrer überholen - wenn genug Platz ist. Woraus wird eigentlich der Anspruch abgeleitet, Radfahrer überholen zu können, ohne den Fahrstreifen wechseln zu müssen?

  • Wo? Bei YouTube steht nix. Wurde da etwa gelöscht?

    Offensichtlich ja. :cursing:

    *edit: neuen Kommentar geschrieben

  • Offensichtlich ja. :cursing:

    *edit: neuen Kommentar geschrieben

    Da drin: - Auf Schutzstreifen dürfen Radfahrer nicht rechts am Stau vorbei fahren.

    Doch dürfen sie, siehe STVO §5 Abs. 8. Ein Schutzstreifen ist meines Wissens nach kein Fahrstreifen, der dürfte also nichts am rechts vorbei fahren dürfen ändern. Rechts überholen von fahrenden Fahrzeugen wird aber durch einen Schutzstreifen auch nicht beeinflusst (also bleibt verboten).

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • OK, danke für den Hinweis. "Rechts am Stau vorbei fahren", also rechts überholen darf man auf dem Schutzstreifen genauso wie ohne Schutzstreifen unter den Bedingungen des §5: Also mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht an wartenden Fahrzeugen.

    Gemeint war von mir, dass man nicht auf dem Schutzstreifen rechts an langsameren Fahrzeugen auf der Fahrbahn überholen darf, weil die nicht warten. Da habe ich mich ungenau ausgedrückt.

  • Zum Glück mal ein Artikel der korrekt darüber berichtet, dass Radfahrer auf einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] fahren dürfen aber nicht müssen. Sogar das Wort Wahlfreiheit kommt da drin vor.:

    https://rp-online.de/nrw/staedte/kl…en_aid-35616901

    Mal wieder typisch, Straße und Fahrbahn werden nicht differenziert. Aber wirklich schlecht gelungen finde ich dass es dort keinen Hinweis gibt auf die Schrittgeschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf diesen Wegen. Dieser Hinweis wäre spätestens im Bezug auf Pedelecs sinnvoll gewesen. Leider ist es hier die gelebte Praxis, dass das Tempolimit bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] völlig ignoriert wird (oder völlig unbekannt ist). Irgendwie habe ich da den Eindruck man muss die Wahlfreiheit umsetzen aber will nicht, dass sich Radfahrer auch für die Fahrbahn entscheiden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Irgendwie habe ich da den Eindruck man muss die Wahlfreiheit umsetzen aber will nicht, dass sich Radfahrer auch für die Fahrbahn entscheiden.

    Da hast du leider Recht: Anstatt gefährliches Gehwegradeln konsequent zu unterbinden und parallel dazu Maßnahmen zu treffen, dass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn fahren und sich dort auch sicherer fühlen, damit sie von ihrer Wahlfreiheit auch Gebrauch machen, versucht man lieber das Gehwegradeln weiter zu ermöglichen und toleriert dabei, dass sich niemand an das Gebot der Schrittgeschwindigkeit hält. Da wird dann auch schon mal von den Behörden geäußert, dass man solche Anordnungen "aus Gründen der Verkehrssicherheit" trifft.