Fotos: Die tollsten Momente in der Fahrradstadt Kiel

  • Wer trotzdem sein Leben darauf verwetten will, dass andere Verkehrsteilnehmer sich perfekt an die Verkehrsregeln halten, soll das halt tun. Ich würde aber nicht dazu raten.

    Klartext: als Fußgänger gehst du erst über die grüne Ampel, wenn alle Fahrzeuge stehen oder keines in Sicht ist?

  • Nun ja, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. ;)


    4.) Wenn ich Radfahrer wäre, würde ich wir aber überlegen, was mir der Schadensersatz nützt, wenn ich, wie in diesem Fall, einen Halswirbelbruch erlitten habe. Dann wäre ich vielleicht doch etwas vorsichtiger.

    Wo genau hinkt denn der Vergleich. Wo ist der Unterschied zwischen Auto fährt links vom Radler und biegt b und Auto fährt links vom Auto und biegt ab?

    Und, würde mich auch interessieren, woher weißt Du denn, das die Radlerin nicht alles so weit es in Ihren Möglichkeiten stand, getan hat um de Unfall zu verhindern?

  • Klartext: als Fußgänger gehst du erst über die grüne Ampel, wenn alle Fahrzeuge stehen oder keines in Sicht ist?

    Richtig!

    Und über die rote Ampel gehe ich nur, wenn kein Fahrzeug in Sicht ist.

    Wo genau hinkt denn der Vergleich. Wo ist der Unterschied zwischen Auto fährt links vom Radler und biegt b und Auto fährt links vom Auto und biegt ab?

    Als geschädigter Autofahrer freue ich mich, da ich Geld von der gegnerischen Versicherung bekomme, während ich meinen Schaden am Auto einfach nicht repariere.

    Als geschädigter Radfahrer benötigte ich das Geld der Versicherung dringend, damit ich mir einen künstlichen Unterkiefer kaufen kann.

    Unterschied verstanden? Oder noch immer Fehlanzeige?

    Und, würde mich auch interessieren, woher weißt Du denn, das die Radlerin nicht alles so weit es in Ihren Möglichkeiten stand, getan hat um de Unfall zu verhindern?

    Das weiß ich aus genau der gleichen Quelle, aus der Du weißt, dass der Autofahrer nicht alles getan hat, was in seinen Möglichkeiten stand, um den Unfall zu verhindern.

    Die Quelle müsstest Du ja kennen.

  • 2.)

    Der Fehler an dieser Beschilderung könnte sein, dass sie von A bis Z überflüssig ist.

    Warum soll man da nicht Rechtsabbiegen dürfen? Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.

    Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.

    Die Unfallforschung ( z.B https://phys.org/news/2018-08-d…edestrians.html) zeigt das Autofahrer sich beim Abbiegen äußerst fahrlässig verhalten. Trotzdem gibt es relativ wenige Abbiegeunfälle. Weil Radfahrer in solchen Situationen sehr viel besser aufpassen als Autofahrer und in mindestens 95 % der Fälle durch Verzicht auf Vorfahrt entschärfen. Aber auch Radfahrer schätzen mal die Situation falsch ein. Das Abbiegeunfälle dadurch entstehen, das Radfahrer sich die Vorfahrt "erzwingen" ist eine besonders infame Lüge der Unfallverursacher. In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.

  • In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.

    Ich kann mich an eine WDR-Sendung erinnern, in der eine Autofahrerin, die einen Radfahrer beinahe umgenietet hätte, unmittelbar danach vom Reporter befragt wurde. Antwort: "Aber ich habe doch geblinkt! Was überholt der mich dann noch!??"

    Leider haben weder die Polizei diese ignorante Autofahrerin noch der Reporter die Zuschauer über die Rechtslage belehrt.

    Der Vorfall zeigt, dass etliche Autofahrer mal gelernt haben, dass Autos, die sich zum Abbiegen eingeordnet haben, nicht mehr auf der Abbiegeseite überholt werden dürfen. Sie haben aber vergessen oder nie begriffen, dass das nur fürs Linksabbiegen und gegenüber den meisten anderen Kfz gilt (§ 5 Abs. 7 StVO), aber nicht fürs Rechtsabbiegen und auch nicht fürs Linksabbiegen gegenüber Radfahrern und Fahrzeugen auf Sonderstreifen (§ 9 Abs. 3 StVO).

  • Die Unfallforschung ( z.B https://phys.org/news/2018-08-d…edestrians.html) zeigt das Autofahrer sich beim Abbiegen äußerst fahrlässig verhalten. Trotzdem gibt es relativ wenige Abbiegeunfälle. Weil Radfahrer in solchen Situationen sehr viel besser aufpassen als Autofahrer und in mindestens 95 % der Fälle durch Verzicht auf Vorfahrt entschärfen. Aber auch Radfahrer schätzen mal die Situation falsch ein. Das Abbiegeunfälle dadurch entstehen, das Radfahrer sich die Vorfahrt "erzwingen" ist eine besonders infame Lüge der Unfallverursacher. In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.

    Was sind nun Deine Schlussfolgerungen daraus? Was solltest Du als Radfahrer tun?

  • Das weiß ich aus genau der gleichen Quelle, aus der Du weißt, dass der Autofahrer nicht alles getan hat, was in seinen Möglichkeiten stand, um den Unfall zu verhindern.

    Die Quelle müsstest Du ja kennen.

    Der zweite verlinkte Artikel der Kieler Nachrichten ist für mich hinter einer Bezahlschranke. Aber in der ersten Nachricht der Polizei auf FB steht nichts davon, dass die Radfahrerin mutwillig und mit einem lauten "ich bestehe auf meine Vorfahrt-Ruf" in das Auto gefahren ist.

    Der Beschreibung nach war de Radlerin langsam, weil gerade an der Ampel gestartet und wurde seitlich/von hinten angefahren.

    Dein Argument, das Radler und Fußgänger immer und jeden Unfall mit KFZ oder LKW verhindern können, ist simpel falsch.

    Es dürfte nur sehr selten passieren, das ein Radfahrer/in absichtlich einen Unfall provoziert, weil unbedingt auf die Vorfahrt bestanden wird.

  • Beitrag von krapotke (5. April 2021 um 12:21)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:18).
  • ...

    Trotzdem gilt auch für den Idealfahrer der Vertrauensgrundsatz. Man darf bei den anderen Verkehrsteilnehmern durchaus regeltreues Verhalten vorraussetzen und seine eigenen Fahrmanöver daran ausrichten. Dazu gehört auch, dass bestehende Vorfahrt / Vorrangrechte in Anspruch genommen werden und mit in Anspruch nehmen meine ich nicht erzwingen. Wer bei grünem Lichtzeichen eine Kreuzung geradaus queren möchte darf darauf vertrauen, dass entgegenkommende Linksabbieger ihn durchlassen....

    Auch Du hast scheinbar nicht im geringsten verstanden, worum es geht.

    Es geht hier nicht um die Schuldfrage. Schuld hat im hier zugrunde liegenden Hergang die Autofahrerin.

    Es geht darum, wie man Verkehrsunfälle verhindert.

    Selbstverständlich darfst bei anderen Verkehrsteilnehmern perfektes Verhalten voraussetzen. Selbstverständlich darfst Du völlig unbekannten Menschen vertrauen und Dein Leben darauf verwetten. Das ist doch Dein Bier.

    Ich empfehle ja nur, das nicht zu tun.

    Die Wissenschaft hat uns gelehrt, dass jedes Lebewesen einen naturgegebenen Selbsterhaltungstrieb hat. Dieser Selbsterhaltungstrieb besteht normalerweise unabhängig von Regelwerken und Gerichtsurteilen. Wenn sich nun eine neue Unterart des Homo Sapiens, nämlich der Homo Vorfahrtsrecht-Radling , entwickelt hat, der mit einer etwas anderen Genetik ausgestattet ist, die ohne Selbsterhaltungstrieb auskommt, dann wird diese Art wohl nicht lange überleben. Der Homo Radling wird zu oft nicht alt genug werden, um seine Gene weitergeben zu können.

    Recht hat er aber trotzdem.

    Recht hatten die Indianer, die versklavten Schwarzafrikaner und die Juden aber auch. Was hat ihnen das Recht genützt?

    Ich weiß auch nicht, wieso Ihr Euch so an diesem Einzelfall hochzieht. Natürlich ist nicht alles zu vermeiden. Es kann nur um Wahrscheinlichkeiten gehen.

  • Beitrag von krapotke (5. April 2021 um 14:17)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:18).
  • Warum macht Ihr immer wieder neue Nebenkriegsschauplätze auf? Was wollt Ihr eigentlich?

    Wollt Ihr recht haben? Das habt Ihr.

    Wollt Ihr Schadensersatz? Den bekommt Ihr.

    Wollt Ihr, dass Vorfahrtsregeln in den Grundrechtskatalog aufgenommen werden? Das wird es nicht, weil es kein Grundrecht ist.

    Wollt Ihr den perfekten Menschen, der nie Fehler macht? Den gibt es nicht.

    Wollt Ihr härtere Strafen für Delikte, die in der Regel Versehen sind? Welche Strafen? Zuchthaus? Abtrennen von Gliedmaßen? Auspeitschen?

    Oder wollt Ihr nur allgemein darüber lamentieren, wie klein und benachteiligt Radfahrer doch sind und "mimimimi" machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwachzocker (5. April 2021 um 15:40)

  • Was wollt Ihr eigentlich?

    Ich will, dass es aufhört, dass jemand beim Abbiegen einen anderen "Hopps nimmt" und anschließend alle sagen: "Tja, that's life. Da kann man eben nix machen." Und warum?

    • Weil es einfach nicht stimmt, dass man nichts machen kann
    • weil es mich als radfahrenden Berufspendler persönlich früher oder später betreffen wird. Je mehr ich radfahre, desto wahrscheinlicher wird es, dass ich über eine Kühlerhaube fliege
    • weil ich nicht der Meinung bin, dass die Beibehaltung der momentanen Aufteilung des innerstädtischen Straßenraums es wert ist, weiterhin Menschenleben zu opfern
    • weil ich es als Bigotterie empfinde, jeden überfahrenen Fußgänger oder Radfahrer als bedauernswertes Opfer für den Fortbestand des Wohlstandes zu akzeptieren
    • weil ich glaube, dass es in jeder Zeit der Geschichte Leute gab, die der Meinung waren, genau jetzt ist "alles richtig", bloß nix ändern. Und ich der Meinung bin, dass wir vermutlich noch nicht mal das römische Reich erreicht hätten, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt sich alle Menschen dieser Trivial-Meinung jemals angeschlossen hätten
    • weil ich davon überzeugt bin, dass spätere Generation kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen werden, dass man im 21. Jahrhundert "einfach so" jemanden über den Haufen fahren konnte und dann alle sagten: "Tja, that's life. Da kann man eben nix machen."
  • Es geht darum, wie man Verkehrsunfälle verhindert.

    Zu Hause bleiben. Das war jetzt einfach.

    Ich weiß auch nicht, wieso Ihr Euch so an diesem Einzelfall hochzieht.

    Welchen Einzelfall? Achso, Du meintest das Beispiel für etwa ein Drittel aller Radverkehrsunfälle. Glücklicherweise sind die ja so selten, dass jeder einzelne nur ein Einzelfall ist X/

    Oder wollt Ihr nur allgemein darüber lamentieren, wie klein und benachteiligt Radfahrer doch sind und "mimimimi" machen.

    Buddabaidifischä: Wann hast Du das letzte Mal einen Verkehrsteilnehmer ohne Fahrrad so hingebungsvoll zur Unfallverhütung geraten?

    Genau das ist das Problem. In der Regel werden nicht den Schuldigen gute Vorschläge unterbreitet, sondern Radfahrer auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Dieses unterstellen der Schuld in allen möglichen Situationen ist eine typische Technik der Diskriminierung. Du diskriminierst Radfahrer. Und das schlimmste ist, Dir ist es nicht einmal bewusst.

  • Naja, Abbiegespur war halt "wichtiger" als die Durchgängigkeit des BP Radweges.

    Und dann ist das ja auch noch unmittelbar in der Nähe einer berühmten Kontrollstelle. Ich nehme an, die Polizei würde hier dann den § 1 StVO zur Anwendung bringen wollen, so dass man irgendwie vorsichtig auf dem Gehweg weiterfahren dürfte.

    Interessant ist aber natürlich der programmierte Konflikt mit abbiegenden Kraftfahrern, die hier erfahrungsgemäß etwas schneller abbiegen, wenn es sich im Berufsverkehr nebenan staut (deswegen wohl auch der zusätzliche Abbiegestreifen) und man eeeendlich auf dem Weg zum Baumarkt wieder Gas geben kann. § 8 StVO und § 9 Abs. 3 StVO gelten ja eigentlich unabhängig davon, ob sich ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig auf einem für ihn nicht vorgesehenen Straßenteil bewegt, denn ob ich nun auf diesem Gehweg radeln darf oder nicht, das lässt sich beiläufig durch die Windschutzscheibe gar nicht unmittelbar beurteilen.

  • Na da soll man auf der Fahrbahn weiter fahren. Was denn sonst?

    Hast Du das Bild bei Google Maps gemacht? Da ist ein [Zeichen 241-30] zu sehen, kann dann ja nur bis zum Ende des Radwegs gelten.

    ob sich ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig auf einem für ihn nicht vorgesehenen Straßenteil bewegt, denn ob ich nun auf diesem Gehweg radeln darf oder nicht, das lässt sich beiläufig durch die Windschutzscheibe gar nicht unmittelbar beurteilen.

    Das ist ja auch pupsegal. Ich sag dann immer: "Und wenn ich nackt auf der Straße tanze dürfen Sie mich trotzdem nicht gefährden!"

  • Bevor der Radweg endet, gilt [Zeichen 241-30] , das ist richtig. Der Radweg geht nach dem Abbieger im Übrigen genauso weiter wie er aufgehört hat

    Die Beschilderung wird dann dort auch nicht nicht wiederholt. Die Behörde verlässt sich vermutlich darauf, dass sich [Zeichen 237] und [Zeichen 239] einfach irgendwie einigen und die Situation mit gegenseitiger Rücksichtnahme bewältigen. So ähnlich hatte jedenfalls die StVB geantwortet, als ich sie mal darauf aufmerksam gemacht hatte, dass auf der Gablenzbrücke die Radwege in gemeinsame Geh- und Radflächen übergehen, ohne dass dies durch irgendeine Beschilderung klar wird. Die Behörde ist der Auffassung, dass man sich dort gut einigen könne und es keine Beschilderung oder ein Aufmalen der Radwege bräuchte. Merk ich immer wieder, wenn ich die Personengruppen zur Seite klingeln muss.

    Mir ist hier an dieser Stelle allerdings auch noch nie ein Fußgänger begegnet. Wer dort zu Fuß ins Gewerbegebiet will, muss ja auch bekloppt sein! 8o

    Und ne, die Streetview dort ist nicht von mir. Da leg ich mir lieber gar keine Cam zu, bevor ich diesen Pixelbrei hochlade. Gibt aber von dem Abschnitt auch eine Mapillary-Aufnahme des Fußwegs. Zwar rückwärts, aber immerhin.

  • Wollt Ihr härtere Strafen für Delikte, die in der Regel Versehen sind?

    Viele dieser "Delikte" müsste es nicht geben, wenn Politik und Verwaltung sich nicht so sehr von den Interessen der Autolobby leiten ließen.

    Probleme mit Autoabgasen, weil für die Autoproduzenten Schlupflöcher im Gesetz vorhanden waren, die sie mit verbrecherischer Energie ausnutzten.

    Oder die Blockadehaltung der Autolobby bei der Einführung eines geschlossenen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der zuverlässig eine hohe Zahl von Verkehrsdelikten (zu schnelles Fahren) verhindern könnte. Die Technik dafür ist vorhanden, der verpflichtende Einbau wird hintertrieben.

    Warum sogenannte "Temposünder" mit strengeren Strafen drangsalieren, wenn es möglich ist, das Delikt von vornherein unmöglich zu machen.

  • Im Bereich der Alten Schwentinebrücke soll das Vereinsgelände eines Wassersportzentrums aufgewertet werden. Oder wie man bei den Kieler Autonachrichten titelt: „Wieder Ärger über rasende Radler“

    Die Situation an der Alten Schwentinebrücke lässt sich allerdings auch kaum schönreden: Die Fahrbahn ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt, die eigentliche Brücke relativ eng, Ärger mit dem entgegenkommenden Kraftverkehr die Regel. Im 10-Minuten-Takt fährt dort die Buslinie 11 in beide Richtungen, der man ohnehin lieber nicht in die Quere kommen möchte, also sieht es dann so aus:

    Als Fußgänger ist es dort tatsächlich relativ unangenehm. Aber es bleibt dsa übliche Spannungsfeld: Der Radverkehr passt nirgendwo hin. Auf der Fahrbahn wird er angesichts der örtlichen Umstände nicht toleriert, also verzieht man sich auf den Gehweg und klingelt dort Fußgänger aus dem Weg. Aber wie man solche Verhältnisse in den Griff bekommt, ohne bauliche Änderungen vorzunehmen oder gar den Kraftverkehr die Durchfahrt zu verwehren, da bin ich so langsam überfragt.

    Die Brücke ist im Ortsbeirat aktuell ein sehr heißes Thema. Grund für das Gehwegradeln ist aber nicht das Verkehrsaufkommen, sondern die Oberfläche aus Kopfsteinpflaster der extra unangenehmen Sorte. Jetzt kann man da leider nicht einfach so das Pflaster rausreißen, weil man dann die EU-Fördermittel für die Sanierung der denkmalgeschützten Brücke zurückzahlen müsste. Der OBR will nun von der Verwaltung wissen, was getan werden kann, um das Pflaster loszuwerden:

    Was die Stadtverwaltung hier anbieten kann, wird maßgeblich dafür sein, ob sich an der Situation die nächsten Jahre etwas verbessert. Der OBR weiß auch nicht so recht, wie hier am besten zu verfahren ist und hat einen recht verzweifelten Antrag formuliert:

    Mal angenommen, die Verwaltung würde Schilder (Natürlich keine [Zeichen 254], da eh [Zeichen 239] gilt) finden, die die Situation für Radfahrende verdeutlichen, ändert das ja trotzdem nichts an der Ursache. Hier gibt's die ganze Aktenmappe.

    Das Pflaster muss raus, ganz einfach. Die Frage ist, ob sich die Stadt das kosten lassen will.