Vielen Dank für den Hinweis auf den ACE, Fahrbahnradler. Ich zitier mal von der ACE-Internetseite mit dem Titel:
"Elektrokleinstfahrzeuge: Wissenswertes rund um die E-Scooter"
"Das Zusatzschild „Fahrrad frei“ gilt nicht für die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge. Auch wenn die E-Scooter vorrangig auf Radwegen fahren sollen, müssen sie in diesem Fall auf die Straße ausweichen. Nur wenn für Gehwege das neue Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht wird, das einen Elektrotretroller abbildet, ist auch hier die Nutzung mit dem E-Scooter erlaubt." https://presse.ace.de/pressemitteilu…trollernutzung/
In Hannover habe ich bislang noch nirgends das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" angebracht gesehen. Da darf man ja gespannt sein, wie die Kommunen damit umgehen werden. Mueck hatte ja angemerkt, dass das Schild bislang noch gar nicht aufgehängt werden darf, weil die notwendige StVO-Freigabe fehlt.
Aber irgendwann wird sie kommen, die Erlaubnis zum Schilderaufhängen und dann werden die Vertreter der verschiedenen Verkehrs-Gruppen allerhand zu tun kriegen. So eine Art "Goldrausch", jeder will sein Claim abstecken. https://www.ratzekatz.de/wp-content/upl…/01/S48244c.jpg