E-Scooter rollen heran

  • Endlich mal genug Fahrspuren für den Elektroroller, und dann ist es auch wieder nicht recht ...

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft die Begründung "er hatte sich von seinem Navigationsgerät leiten lassen" für jedweden Blödsinn hingenommen wird.

    Oder wie die Arbeitsgruppe Zukunft es ausdrückte:

  • Wie ist das eigentlich mit dem nebeneinanderfahren mit Elektro-Tretrollern, besonders im Bereich von Fahrradstraßen?

    In der Erläuterung zu Zeichen 244, Fahrradstraße, steht: "Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt."

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2, Nummer 23, Absatz 3.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html


    Wie schon an anderer Stelle gesagt:

    Ich möchte die Elektro-Tretroller nicht pauschal verteufeln.

    Auch wenn es mir jetzt schon mehrfach passierte, dass ich beim Fahren auf einem benutzungspflichtigen Radweg von Elektro-Tretroller-Fahrern, die auf dem Bürgersteig rechts von mir fuhren, überholt wurde.

    So was kann schon mal vorkommen. Auch andere Verkehrsteilnehmer*innen sind nicht immer nur Engel. :saint:

    Und vermutlich sind längst nicht alle Tretrollerfahrer kleine :evil:.

    Zumal es da ja auch noch die großen gibt, die mit ihren Stadtpanzern legal und dennoch rücksichtslos den Straßenraum besetzen.

    Aber die Frage steht im Raum und ist meines Erachtens vielfach noch gar nicht in den entsprechenden Regelwerken angekommen. Unabhängig davon, ob man das nun gut finden würde oder eben nicht, ist es nicht klar, ob Elektro-Tretrollerfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen.

    Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge, die ohne Kraftanstrengung durch den Nutzer beschleunigen und immerhin erlaubte 20 km/h schnell fahren. (Illegal manipulierte fahren oft noch schneller). Immerhin gibt es manche Kommentatoren, die fordern, dass Fahrradverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört, dann muss das doch erst recht für den Elektro-Tretroller gelten! Schließlich sind Elektro-Tretroller ebenfalls Kraftfahrzeuge und eher wie Autos und Motorräder als Fahrräder zu behandeln. Deshalb begrüße ich es auch, dass das Nebeneinanderfahren von Tretrollern in Fahrradstraßen bislang verboten ist!

  • Ich habe gestern mit meinem (Nicht-E-)Tretroller zum ersten mal einen E-Scooter vor mir gehabt, und überholt 8) Bergauf fuhr das Ding schätzungsweise nur 18 km/h, da konnte ich minimal aufholen, bergab dann problemlos überholen.

  • Ich habe gestern mit meinem (Nicht-E-)Tretroller zum ersten mal einen E-Scooter vor mir gehabt, und überholt 8) Bergauf fuhr das Ding schätzungsweise nur 18 km/h, da konnte ich minimal aufholen, bergab dann problemlos überholen.

    Ich muss gestehen, dass ich nur selten mal einen (Nicht E-)Tretroller ausprobiert habe. Kann man denn beim (Nicht E-)Tretroller problemlos Handzeichen geben? Du verfügst doch dazu bestimmt über Erfahrzungswerte.

    Bei E-Tretrollern scheint das jedenfalls nicht so leicht möglich zu sein: "Die Scooter lassen sich nicht mit einer Hand steuern. Handzeichen vor dem geplanten Abbiegen sind deshalb kaum möglich – schon gar nicht, wenn man sich dabei noch nach hinten umdreht.", heißt es in einem Fahrtbericht auf Techbook vom 21.6.2019 https://www.techbook.de/easylife/escoo…fahrungsbericht

  • Eine Hand und der gegenüberliegende Fuß müssen am Tretroller sein, dann fühle ich mich sicher. Mit der freien Hand kann ich Handzeichen geben und mit dem freien Fuß mich gleichzeitig abstossen.

    Beim Bremsen oder auf Kopfsteinpflaster sieht es anders aus, aber das ist ja auch beim Fahrrad so.

  • Durch einen Nachbarn, der sich einen der neuen EScooter gekauft hat, kam ich mal in den Genuss, ein solches Fahrzeug zu fahren.

    Das Resultat ist ernüchternd. Das Fahren ist sehr unruhig.Auch durch die fehlende Federung.Der Reifen muss 100 Prozentig sitzen, um eine ruhige Fahrt zu haben. DIe Geschwindigkeit sinkt sobald es ein wenig bergauf geht.

    Fahrtrichtungswechsel anzeigen, ist kaum möglich.Wie sollen die das gesetzestreu bewerkstelligen, wenn das Fahrzeug beide Hände am Lenker benötigt?

  • Wie sollen die das gesetzestreu bewerkstelligen, wenn das Fahrzeug beide Hände am Lenker benötigt?

    Der Verordnungsgeber fordert das nicht:

    Zitat

    (1) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

    (3) Sind an einem Elektrokleinstfahrzeug keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, so muss wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, die Richtungsänderung so rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen ankündigen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten daran ausrichten können.

    Die Umsetzung wird eine Frage der Übung sein.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wo ich gerade die Verordnung vor mir habe:

    Zitat

    Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

    Vielleicht sollten wir Radfahrer dagegen lautstark protestieren? Das lässt sich nämlich ganz schnell umformulieren:

    Zitat

    Wer ein Fahrrad fährt, muss schnellerem KFZ-Verkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wo ich gerade die Verordnung vor mir habe:

    Vielleicht sollten wir Radfahrer dagegen lautstark protestieren? Das lässt sich nämlich ganz schnell umformulieren:

    Also dieser Satz, "Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", macht mir wenig Kopfzerbrechen. Wer das Maximum aus seinem Roller rausholt, der wird wohl eher mich überholen anstatt dass ich den Elektro-Tretroller überhole.

    Deiner Befürchtung, dass nämlich jemand auf die Idee kommt, diesen Satz in die StVO aufzunehmen, "Wer ein Fahrrad fährt, muss schnellerem KFZ-Verkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", möchte ich entgegenwirken. Deshalb schlage ich vor: "Wer einen Elektro-Tretroller fährt, der darf damit niemanden überholen, der auf einem Fahrrad fährt." Und das können wir dann gerne von Elektro-Tretrollern auf Autos übertragen!

    Aber jetzt noch mal im Ernst:

    In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht ja tatsächlich: "§ 11, Allgemeine Verhaltensregeln, (1) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, ..." https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html

    Das heißt auch in einer Fahrradstraße, in der Fahrradfahrer*innen nebeneinander fahren dürfen, dürfen Elektrotretrollerfahrer*innen das nicht!

    Und dann steht da ja auch noch in der StVO: §2, Abs. 4: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Dieser Satz ist etwas unglücklich formuliert, weil man denken könnte, man müsse mit dem Fahrrad einzeln hintereinander fahren. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass man sehr wohl nebeneinander mit dem Fahrrad fahren darf, wenn man damit keinen behindert. Nähert sich ein weiteres Fahrzeug, so dass es zu einer Behinderung kommen könnte, muss man ggf. hintereinander fahren. Meistens ist ja eine Fahrbahn breit genug, um ohne zu stören nebeneinander fahren zu können mit dem Fahrrad.

    Mit den Fahrrad ja - aber nicht mit dem Elektro-Tretroller, denn deren Fahrer*innen sind wie die anderer KFZ dazu verpflichtet, hintereinander zu fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (23. August 2019 um 21:32) aus folgendem Grund: Schreibfehler korrigiert

  • Zitat

    Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

    Wie soll denn das in der Praxis überhaupt gehen?

    Meine Reisegeschwindigkeit liegt bei ca. 30-35 km/h. So dünn kann sich so ein Rollerfahrer gar nicht machen, dass er mich nicht behindert.

    Und "Behinderung" ist ja äußerst niederschwellig definiert.

    Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

  • Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

    Du bist jetzt aber nicht ein enger Mitarbeiter von Roland Stempel vom Fachverband Fußverkehr Berlin?

    https://youtu.be/z2-7cRimafE?t=14

    Der Link führt zu diesem Film: E-Scooter vs. Fußgänger - Kampf um die Straße (SPIEGEL TV)

    In dem Film wird darüber berichtet, dass der Fachverband ein Scooter-Verbot auf Gehwegen auf den Weg gebracht hat.

    Leider wird das nicht weiter ausgeführt, denn es ist ja bereits nach der jetzigen Rechtslage bereits verboten, mit dem Elektro-Tretroller den Fußweg zu benutzen. (Oder gelten da in Berlin andere Gesetze?)

    Vielleicht bezieht sich das Elektrotretrollerverbot, das im Film erwähnt wird, aber auch auf das Abstellen der Fahrzeuge?

  • Wie soll denn das in der Praxis überhaupt gehen?

    Meine Reisegeschwindigkeit liegt bei ca. 30-35 km/h. So dünn kann sich so ein Rollerfahrer gar nicht machen, dass er mich nicht behindert.

    Und "Behinderung" ist ja äußerst niederschwellig definiert.

    Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

    Man könnte aus dieser Vorschrift aber auch ablesen, dass deutlich breitere Fahrbahnen für den Radverkehr zur Verfügung gestellt werden müssen, so dass ein gegenseitiges Behindern ausgeschlossen ist. Aber der Radfahrer ist ein duldsames Wesen. Vom Auto lässt er sich schließlich auch tagtäglich behindern. Da steckt noch irgendwie die längst überholte Verkehrsregel im Hinterkopf, was ein Motor hat, hat Vorfahrt (Motorkraft vor Muskelkraft).

  • [Zeichen 267] Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

    Das ist sehr eindeutig formuliert!

    Und was heißt das zum Beispiel für diese Straße:

    Hier die googlestreetview-Perspektive: https://www.google.de/maps/@52.36715…6thumbfov%3D100

    Dürfen da jetzt Elektro-Tretroller reinfahren oder nicht?

    Schließlich hängt da nicht dieses Schild: https://www.dvr.de/html/verkehrsr…f-frei_0010.jpg

    Ich bin ja echt mal gespannt. Bisher habe ich mehr elektrische Skateboards als diese neuen Roller gesehen.

    Elektrische Skateboards habe ich in Hannover auch schon gesehen. Bei denen, die ich gesehen habe hatte der Fahrer ein Steuergerät in der Hand. Ansonsten sah es beinahe so aus wie ein ganz gewöhnliches Skateboard. Die sind jedoch nach meiner Einschätzung für den Betrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten, denn in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung §1, Satz 1, Nr. 2 steht, "eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz sind vorgeschrieben."

  • Soweit ich das verstanden habe, dürfen die Elektroroller dort fahren, wo Fahrräder auch fahren dürfen. Also gilt die Fahrradfreibabe auch für Elektroroller. Man wollte wohl vermeiden, zum Stichtag eine Zusatzschildaufhängorgie zu veranstalten.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Anfangs war ja angedacht, das Fahren mit den Elektrotretrollern auch in Fußgängerzonen und auf Fußwegen zuzulassen. Die Regelung, dass Elektrotretroller auf Radwegen fahren sollen, die wurde ja durchgesetzt im Interesse der Fußgänger. Die Elektrotretroller sollten aus dem Fußgängerbereich verbannt werden. Ich befürchte man hat da ganz einfach viele Dinge nicht zu Ende bedacht. Und jetzt dürfen mal wieder diejenigen, die vor Ort ein Minimum an Verkehrssicherheit gewährleisten sollen, sich um die Details kümmern.

    Der von mir fotografierte Bereich ist von Straßenbahngleisen durchzogen und um Fußgänger und sich selbst nicht unnötig zu gefährden, fahren viele Radler auch zwischen den Gleisen. Ein Rillengleis zu kreuzen ist mit dem Fahrrad einigermaßen gefahrlos möglich, wenn man es bewusst macht und auf einen möglichst stumpfen Winkel achtet. Auf meinem Foto fahren die beiden Radler allerdings nicht zwischen den Gleisen, denn es stehen kaum Fahrgäste an der Haltestelle.

    Wie gut kann man mit einem Elektro-Tretroller Rillengleise überfahren? Bzw. wie hoch ist dabei die Sturzgefahr. Hat das mal wer ausprobiert?

  • Feste Stationen sollen es also werden. Während Autos weiterhin praktisch überall stehen dürfen.

    Schade!

    Wobei ich auch keine bessere Idee habe, wie man die Dinger vom Gehweg runter bekommt. Man könnte vorgeben, dass die Dinger auf der Fahrbahn abgestellt werden müssen. Dann wäre aber wohl absehbar, dass jede noch so kleine Lücke zwischen längs parkenden Autos genutzt werden. Zum Ausparken müsste ein Autofahrer dann erstmal Scooter zur Seite räumen.

    Schwierig, schwierig.

  • Feste Stationen sollen es also werden. Während Autos weiterhin praktisch überall stehen dürfen.

    Das Problem lässt sich lösen: Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung die immer teurer wird. Zugleich Verringerung des Parkraums. Bei Bedarf Parkhäuser bauen.

    Wobei ich auch keine bessere Idee habe, wie man die Dinger vom Gehweg runter bekommt. Man könnte vorgeben, dass die Dinger auf der Fahrbahn abgestellt werden müssen.

    Es gibt in den Nebenflächen meistens genug Platz. Es muss nur klar geregelt werden, wo man die nicht abstellen darf, dazu entsprechende Sanktionen.

    Und die Nutzer sollten eine Reihe Beispiele vorgelegt bekommen, was ok ist und was nicht.

    Wenn man anfängt, E-Scooter zu sehr zu regulieren, macht man als nächstes bei Fahrrädern weiter.

    Faustregel: So parken, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.