E-Scooter rollen heran

  • Für eine nachvollziehbare Begründung fehlen mir die zig Pressemeldungen, wonach eScooter in öffentlichen Verkehrsmitteln explodiert sind. Viel gelesen habe ich allerdings davon, dass sie massenhaft in Flüsse geworfen wurden. Und dass sie offensichtlich denjenigen auf den Keks gehen, die kein Problem damit haben, wenn jemand die gleiche Strecke allein im Auto zurücklegt mit dem 100fachen Energieverbrauch.

    Die Anschaffung eines guten Scooters, den man auch noch einigermaßen tragen kann, ist nicht grade billig. Löst aber super das Problem, dass man ein gutes Fahrrad nicht am Bahnhof stehen lassen kann - zumindest hier in FFB, wo die Abstellanlagen immer noch aussehen wie in den 1970ern.

    Einige Kolleg*Innen, die den Schritt gegangen sind, schauen jetzt in die Röhre, ihren Scooter können sie zum Pendeln nicht mehr nutzen, ihr gutes Fahrrad nicht am Bahnhof stehen lassen. Schöne Scheiße, vielen Dank auch.

    Hier wird ein zartes Mobilitäts-Pflänzchen, das grade die Keimphase hinter sich gebracht hat, mit Unkrautvernichter zerstört. Dagegen sollten alle Verbände Sturm laufen. Denn auch wenn man heute in FFB als eScooter-Nutzer noch als Vaterlandsverräter*In gilt, kehrt vielleicht irgendwann in der Zukunft auch hier Intelligenz bzgl. Mobilität ein, sobald wir Blöd-Boomer*Innen endlich ausgestorben sind.

  • Hier hatte ich mich dazu Mal mit einer Krankenschwester unterhalten, die auf die Art ihre azyklischen Wege ausgleichen kann. Denn morgens fährt halt noch kein Bus auf die Dörfer raus. Und nein, in der 5100 (25 km, Radweg fehlt teilweise) husten die dir was, wenn du mitm Fahrrad ankommst. Da kannst du froh sein, wenn sie dich nicht mit Kinderwagen stehen lassen, weil nach drei is dann doch Mal voll.

  • Für eine nachvollziehbare Begründung fehlen mir die zig Pressemeldungen, wonach eScooter in öffentlichen Verkehrsmitteln explodiert sind. Viel gelesen habe ich allerdings davon, dass sie massenhaft in Flüsse geworfen wurden. Und dass sie offensichtlich denjenigen auf den Keks gehen, die kein Problem damit haben, wenn jemand die gleiche Strecke allein im Auto zurücklegt mit dem 100fachen Energieverbrauch.

    Die Anschaffung eines guten Scooters, den man auch noch einigermaßen tragen kann, ist nicht grade billig. Löst aber super das Problem, dass man ein gutes Fahrrad nicht am Bahnhof stehen lassen kann - zumindest hier in FFB, wo die Abstellanlagen immer noch aussehen wie in den 1970ern.

    Einige Kolleg*Innen, die den Schritt gegangen sind, schauen jetzt in die Röhre, ihren Scooter können sie zum Pendeln nicht mehr nutzen, ihr gutes Fahrrad nicht am Bahnhof stehen lassen. Schöne Scheiße, vielen Dank auch.

    Hier wird ein zartes Mobilitäts-Pflänzchen, das grade die Keimphase hinter sich gebracht hat, mit Unkrautvernichter zerstört. Dagegen sollten alle Verbände Sturm laufen.

    Genau das!

  • Wenn das erste E-Bike in einem Zug in Flammen aufgeht, müsste man da eigentlich konsequent sein.

    Man braucht eine Risikoabschätzung: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert und was sind die Konsequenzen? Ein brennender Handyakku kann in der U-Bahn auch sehr schnell gefährlich werden, alleine schon wegen der entstehenden Gase. Auch im Auto dürfte man dann aber konsequenter Weise kein Handy mehr mitnehmen, wenn man durch einen Tunnel fährt. Geschweige denn, im Auto durch den Tunnel einen e-Scooter mitzunehmen 8|

  • Sollte man evtl. auch wissen:

    Im VDV (=Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, der hat die STUVA-Empfehlung auf Bundesebene "erweitert"), sitzen zwar alle eScooter-Sharing-Anbieter, aber keine eScooter-Hersteller. Und von allen eScootern in D sind nur 20% im Sharing, der Rest in Privatbesitz. Und sie werden immer beliebter. Und wer seinen eigenen eScooter zum Pendeln benutzt, der benutzt natürlich keinen Sharing-eScooter.

  • Zitat

    ...führt zudem dazu, dass es permanent zu Fahrten auf Gehwegen kommt.

    Ja mei, wo denn sonst? Etwa auf der Straße???? Die ist doch für unsere geliebte Karawane der leeren 5-Sitzer reserviert und das wird auch so bleiben! Politiker-Ehrenwort!

  • Ja mei, wo denn sonst? Etwa auf der Straße???? Die ist doch für unsere geliebte Karawane der leeren 5-Sitzer reserviert und das wird auch so bleiben! Politiker-Ehrenwort!

    War gerade diese Tage bei einer eher allgemein gehaltenen Verkehrs-Diskussion. Es ist grausam heimtückisch, was der Scheuer angerichtet hat. Mit Autos zugeparkte Bürgersteigabsenkungen und Fußwege sind anscheinend kein Problem für die Alten. Aber als die Sprecherin des Seniorenbeitrates auf die E-Roller zu sprechen kam, da blitzten wütend die Augen auf und es wurden sonst was für Verwünschungen ausgesprochen. Ihr Anliegen: Die Stadt möge umgehend die Leih-E-Roller verbieten oder zumindest die Verleiher zwingen, dafür zu sorgen, dass die E-Roller ausschließlich auf festgelegten Abstellplätzen geparkt werden, wo sie nicht den Fußverkehr behindern. Das perfide ist: Schuld ist in den Augen vieler Betroffener die Stadtverwaltung, die nichts oder zu wenig tue. Die von Scheuer angerichtete Gesetzeslage jedoch lässt den Kommunen zu wenig Spielraum, die Betreiber zu strengen Regeln zu verpflichten oder gar deren Geschäftstätigkeit ganz einzustellen. Stattdessen müssen die Kommunen im Namen der Wettbewerbsfreiheit gleich mehreren Betreiberfirmen erlauben, diese Stolperfallen aufzustellen. Und wer die tatsächlich sinnvoll nutzen will, der muss gleich mehrere Apps installieren, damit er die Roller dann auch nutzen kann, so wie er sie antrifft.

    Das Mindeste wäre doch, dass es den Kommunen erlaubt ist, die Betreiberfirmen zum gemeinsamen Betrieb von Ausleih-Punkten aller Anbieter zu verpflichten, und zum gemeinsamen effektiven Wegräumen der falsch abgestellten E-Roller.

    Aber wer weiß? Vielleicht sind viele Kommunen durchaus interessiert an der Aufregung über die E-Roller, weil sie so ihr Nichtstun in Sachen Falschparker bei den "richtigen Fahrzeugen, die das dürfen" kaschieren können.

  • Als ob es nicht schon schlimm genug war, was Scheuer angerichtet hat. Wissing will es noch toppen:

    "Bundes-Verkehrsminister Volker Wissing hat im Juli 2024 einen Referentenentwurf mit Neuregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) vorgelegt. Diese Novelle würde aber nicht das Chaos beenden, sondern noch verschlimmern:

    "Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf Busspuren, die zum Radfahren freigegeben sind, sollen künftig auch E-Scooter legal fahren dürfen.
    Beim Überholen von Gehenden auf gleicher Fläche müssen bisher alle Kraftfahrzeuge einen Abstand von mindestens 1,5 Metern halten. Hiervon sollen E-Scooter künftig ausgenommen sein.
    An Ampeln mit Rechtsabbiegepfeilen für Fahrräder sollen künftig auch E-Scooter bei Rot durchfahren und abbiegen dürfen.
    Das Recht, E-Scooter auf dem Gehweg abzustellen, soll in der Straßenverkehrsordnung verfestigt werden.
    Das Bußgeld für das Fahren auf nicht freigegebenen Gehwegen soll gering von 15 auf 25 Euro steigen. Angesichts der niedrigen Kontrolldichte wäre das aber so wirkungslos wie das jetzige Bußgeld."

    Text aus einer aktuellen Petition von Fuss e.V.

    Zum Unterschreiben geht es hier: https://www.openpetition.de/petition/onlin…s-verschlimmern

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. August 2024 um 07:48) aus folgendem Grund: Zitat-Text hervorgehoben

  • Interessant ist ja u.a. diese Forderung in der Petition:

    "E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben. "

    Das dürfte schwierig werden, denn die Scooter lassen sich ja auch leicht irgendwo hinschieben, auch wenn man sie gar nicht ausgeliehen hat.
    Ich musste bei der Rückgabe eines Scooters immer ein Foto machen und in der Ausleih-App hochladen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde.

  • Interessant ist ja u.a. diese Forderung in der Petition:

    "E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben. "

    Das dürfte schwierig werden, denn die Scooter lassen sich ja auch leicht irgendwo hinschieben, auch wenn man sie gar nicht ausgeliehen hat.
    Ich musste bei der Rückgabe eines Scooters immer ein Foto machen und in der Ausleih-App hochladen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde.

    So weit mir bekannt ist, ist es doch so, dass man ohnehin ein Smartphone benötigt, um so einen Elektroroller auszuleihen. Damit dürfte es doch sehr unproblematisch möglich sein, ein Foto zu machen. Und wenn ich das richtig beobachtet habe, dann machen heute schon viele Nutzer ein Foto von dem E-Roller, den sie nach der Ausleihe irgendwo abstellen. Entsprechend deinen Erfahrungen. Das entspricht der Forderung der Petition und es spricht nichts dagegen, das in einer Verordnung zu verankern. Was mir fehlt: E-Roller sollten grundsätzlich nur dort abgestellt werden dürfen, wo ein Areal dafür ausgewiesen ist. Und diese Areale sollen nur dort eingerichtet werden, wo vorher Autostellplätze waren.

    Wenn jedoch festgelegte Areale die einzige Möglichkeit sind, die geliehenen E-Roller abzustellen, dann entfällt auch die Notwendigkeit davon Fotos zu machen. Außerdem könnten die Areale mit Ladungs-Anschlüssen versehen sein, sodass das Einsammeln der Roller mit Transporterfahrzeugen zum Zweck der Aufladung entfällt.

  • Ja mei, wo denn sonst? Etwa auf der Straße???? Die ist doch für unsere geliebte Karawane der leeren 5-Sitzer reserviert und das wird auch so bleiben! Politiker-Ehrenwort!

    Tatsächlich war ursprünglich von Scheuer geplant worden, dass E-Roller auf Gehwegen fahren sollen, so berichtete die Welt im Mai 2019, also kurz vor der Bekanntmachung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV:

    "Die vom Bund auf den Weg gebrachten Pläne sahen bisher vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen – und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollten sie nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen. Mehrere Länder, Fußgängervertreter und Experten warnten aber vor neuen Gefahren etwa für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen, sollten zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen." Welt vom 7.5.2019 https://www.welt.de/wirtschaft/art…-verbieten.html

  • 12 km/h dürfte einen Tretroller entsprechen – die müssen ja theoretisch sogar auf den Gehweg. Also nicht, dass das die Kinder hier interessiert – die nehmen den Radweg wo immer es geht, was die Sturzgefahr massiv reduziert.

  • Und wenn ich das richtig beobachtet habe, dann machen heute schon viele Nutzer ein Foto von dem E-Roller, den sie nach der Ausleihe irgendwo abstellen. Entsprechend deinen Erfahrungen. Das entspricht der Forderung der Petition und es spricht nichts dagegen, das in einer Verordnung zu verankern....

    Dagegen spricht der Umstand, dass es niemandem bei irgendetwas nützen wird.

    ...und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollten sie nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen.

    Kann man mit den Dingern denn überhaupt Schritttempo fahren?

  • Interessant ist ja u.a. diese Forderung in der Petition:

    "E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben. "

    Das dürfte schwierig werden, denn die Scooter lassen sich ja auch leicht irgendwo hinschieben, auch wenn man sie gar nicht ausgeliehen hat.

    Also für den Fall:

    - e-scooter korrekt abgestellt
    - foto gemacht
    - 2h später liegt das ding quer aufm Gehweg
    - jemand stolpert drüber

    würde dann - dem Wortlaut der Petition folgend - der Verleiher dem letzten Kunden keine Kosten auferlegen können.

    Der Verleiher muss dann eben selbst für die Kosten aufkommen.

    Das klingt für mich soweit plausibel und fair. Dann muss der Verleiher aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die e-Scooter zügig beiseitegeräumt werden. Oder es gibt Rückgabezonen, bei denen man das Teil "anschließen" muss.

    Ich mein: beim DB-Stadtrad ist das doch auch üblich. Ausnahme: Station ist voll, Rad kann danebengestellt werden. Dennoch hab ich da eher noch nicht gehört, dass sich die Räder "selbständig" machen.

  • Also für den Fall:

    - e-scooter korrekt abgestellt
    - foto gemacht
    - 2h später liegt das ding quer aufm Gehweg
    - jemand stolpert drüber

    würde dann - dem Wortlaut der Petition folgend - der Verleiher dem letzten Kunden keine Kosten auferlegen können.

    Der Verleiher muss dann eben selbst für die Kosten aufkommen.

    ...

    Das soll aber nur für E-Scooter-Verleiher gelten? Wenn jemand Dein Fahrrad woanders hinstellt und jemand stolpert darüber, dann brauchst Du natürlich nicht für die Kosten aufkommen? Und für Fahrradverleihfirmen soll das natürlich auch nicht gelten.

    Jau, so machen wir das.:D

  • Das soll aber nur für E-Scooter-Verleiher gelten? Wenn jemand Dein Fahrrad woanders hinstellt und jemand stolpert darüber, dann brauchst Du natürlich nicht für die Kosten aufkommen? Und für Fahrradverleihfirmen soll das natürlich auch nicht gelten.

    Fakt ist, dass das Problem gefährlich abgestellte Fahrzeuge ganz überwiegend bei E-Roller-Verleihfirmen auftritt und längst nicht so dramatisch bei Fahrradverleihfirmen.

    Trotzdem spricht natürlich nichts dagegen, auch Fahrradverleihfirmen die Auflage zu erteilen, dass die Fahrräder nur an dafür festgelegte Abstellareale zurückgegeben werden können. Auch da der Vorteil in Bezug auf Elektrofahrräder: Die Abstellareale können so beschaffen sein, dass gleichzeitig aufgeladen wird.

  • Das Abstellen in dafür vorgesehenen Anlagen bringt aus meiner Sicht (gerade bei E-Scootern) aber nur etwas, wenn die dort fest "reingelockt" werden, man sie also nur nach erfolgter Ausleihe am Handy dann auch rausziehen/-schieben kann.