Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.
Eigentlich müsste jeder Planer einer solchen Radverkehrsanlage nach einem solchen Unfall auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Und damit erreicht werden, das auch die Fehlplanung mit im Gerichtsverfahren zum Unfall gewürdigt wird. Was, außer die Höhe des provozierten Unfallrisiko, unterscheidet den Planer von einem "Witzbold", der einen Kanaldeckel entfernt. Denn es sollten eigentlich ja alle auf Sicht fahren und sollten somit auch den entfernten Kanaldeckel rechtzeitig sehen.