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  • Zitat von DMHH

    Und: mit deutlicher Erkennbarkeit ALLER Verkehrsteilnehmer "ich verstoße gegen die StVO!" würde erkennbar, dass sich verschiedene Gruppen nicht so sehr unterscheiden.

    Das Thema ist nur, dass das Gefährdungspotenzial anders ist.

    Radfahrer und Fußgänger gefährden tendenziell eher sich selbst, Autofahrer andere.

  • Radfahrer und Fußgänger gefährden tendenziell eher sich selbst, Autofahrer andere.

    Daher halte ich das mit dem gelben Blinklicht auf dem Autodach für einen guten Vorschlag :)

    Gleichzeitig sollte im Inneren des Fahrzeuges allerdings auch eine Hupe angehen, damit es auch einen Grund gibt, am aktuellen Fahrzustand etwas zu verändern. Damit sich niemand erschreckt, kann die ja ganz leise anfangen und dann immer lauter werden.

  • Selbst wenn ich zu Fuß unterwegs bin: zack, Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Wege (also im rechten Winkel) überquert, sondern "schräg". Oder bei rot über die Ampel, weil niemand kommt.

    :|

    Aber es geht ja nicht nur um die Einhaltung der Regelungen, sondern auch um ihre Pervertierung? Mir tut die Omma am Rollator leid, die 1,5km zum nächsten Zebrastreifen latschen soll, um über die Straße zu kommen, und wieder 1,5km zurück, nur um jemanden auf der Straßenseite gegenüber zu besuchen. Und wenn sie beim "Scheiß-drauf" überfahren wird, ist sie schuldig?

    Auch die Einrichtung von Schmutzstreifen als reine Dooringzonen von parkenden Autos und die anschließende Verwarnung eines Radfahrers, weil er eben *nicht* im Schmutzstreifen fuhr, ist doch eigentlich irre.

    Will sagen: Nicht alle Verstöße von Radfahreren und Fußgängern gegen die Regelungen sind bösartig, viele sind m.E. Protest gegen eine gefühlte Diskriminierung gegenüber dem "roten Teppich Autoverkehr".

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  • Keiner zwingt die Omma, 1,5 km zum nächsten Zebrastreifen zu laufen.

    Ach nein?

    Bildbeschreibung: Heute ein ampelgesteuerter Fußgängerüberweg. Früher (bevor hier ein Fußgänger tot gefahren wurde) gab es nur einen Fußgängertunnel mit langen und steilen Treppen.

    Dann lies dir bitte mal den Unfallbericht durch, der vor rund 12 Jahren erschien und sich mit einem totgefahrenen Fußgänger auf dem Friedrichswall in Hannover beschäftigt:

    HAZ vom 11.8.2021: Todesfahrt in Hannover: Motorrad hatte 100 auf Tacho

    Todesfahrt in Hannover: Motorrad hatte 100 auf Tacho
    Todesfahrt auf dem Friedrichswall in Hannover: Das Motorrad hatte mindestens Tempo 100 auf dem Tacho. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig: Trifft den…
    www.haz.de

    Ein Fußgänger verzichtete darauf, die "sichere" Fußgängerunterführung mit Treppenabgang und Treppenaufgang zu benutzen, um auf die gegenüberliegenden Seite des Friedrichswall zu gelangen. Er verlor dabei sein Leben.

    Entfernung zu den nächsten Fußgängerampeln jeweils ca. 200m nach beiden Seiten der Unterführung. Einen Umweg musste der Fußgänger also auf jeden Fall nehmen, um auf die andere Seite zu kommen. Entweder treppab, treppauf oder rund 1/2 km über die Ampeln.

    Beim direkten oberirdischen Überqueren der Straße wird er von einem Motorradfahrer (der hatte sich mit einem weiteren Motorradfahrer ein Wettrennen "erlaubt") mit 100 bis 120 km/h totgefahren, obwohl auf dem Friedrichswall nur 50 km/h erlaubt sind.

    Und in der Zeitung wird dann spekuliert, ob der Fußgänger nicht selbst dran Schuld war, dass er totgefahren wurde. Denn er hätte ja auch den "sicheren" Fußgängertunnel nehmen können.

    Zitat aus dem HAZ-Artikel: "Trifft den getöteten Fußgänger juristisch eine Mitschuld?" <X

    Inzwischen ist der Tunnel nicht mehr zugänglich und es gibt stattdessen eine Fußgängerampel.

    Drei weitere Fußgängertunnel in der Nähe sind jedoch noch in Betrieb und dort gibt es ebenfalls keine Fußgängerampeln. Und immer noch fahren Autofahrer in Hannover rum, die finden, dass durch die eingerichtete Fußgängerampel der Verkehrsfluss gestört werde und auf keinen Fall auch noch dort, wo die anderen Tunnel sind, oberirdisch ampelgesteuerte Fußgängerüberwege eingerichtet werden dürfen.

    Und es gibt politische Parteien, die diese Leute auch noch zusätzlich aufhetzen, auf ihr "grenzenloses Autofahrer-Vorrangsrecht" zu pochen.

  • Nun:

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  • Du glaubst gar nicht, wie viele und vor allem wie blöde Fragen ich in den letzten Tagen schon deswegen bekommen habe. Der Knaller war auch echt wieder ein Typ aus der Blase der Hamburger Critical Mass, der seinen Verdacht bestätigt sah, „Mr. Critical Mass“ arbeite in Wirklichkeit bei der Polizei.

  • ein Typ aus der Blase der Hamburger Critical Mass

    Das war bestimmt dieser getarnte Reptiloide, den habe ich schon länger im Verdacht, gegen unsere Sache zu arbeiten! :cursing:

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

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    Hab es mir noch nicht angehört, muss mir mal die Zeit dafür nehmen.

  • Von dem Fall an sich hatte ich schon vorher gehört. Aber erst von Solmecke habe ich erfahren, dass der Anzeigende nicht irgendwer war, sondern der aus Berlin bekannte @poliauwei (Andreas Schwede).

    Das nimmt der Sache ein wenig die positive Botschaft, dass auch in München der Druck aus der Bevölkerung auf die Polizei wächst.

  • Von dem Fall an sich hatte ich schon vorher gehört. Aber erst von Solmecke habe ich erfahren, dass der Anzeigende nicht irgendwer war, sondern der aus Berlin bekannte @poliauwei (Andreas Schwede).

    Das nimmt der Sache ein wenig die positive Botschaft, dass auch in München der Druck aus der Bevölkerung auf die Polizei wächst.

    Das ist nicht richtig. Laut Video (ab 1:00) hat "der 41-jährige Fahrradfahrer Andreas S." 2020 die Fälle gemeldet - Andreas Schwiede ist aber Jahrgang 1962 ( https://taz.de/Berliner-Aktiv…arker/!5760190/ ).

  • Video der Stadt Emsdetten zur Radwegbenutzungspflicht.

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  • Vielen Dank für den Link zu dem interessanten Video, Yeti.

    In Minute 0:50 fährt die Person mit dem Fahrrad auf einem Fahrradweg, der mit einem Fahrradwegschild ausgezeichnet ist. [Zeichen 237]

    Direktlink zu der Stelle:

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    Nur 4 Sekunden später ändert sich zwar die Beschilderung, es steht jetzt ein Schild getrennter Geh- und Radweg [Zeichen 241-30] am Radwegrand. Aber an der Gestaltung der Hochbordfläche hat sich überhaupt nichts geändert.

    Und noch einmal 4 Sekunden später taucht das Schild Gemeinsamer Geh- und Radweg auf. [Zeichen 240] Hier sticht es besonders krass ins Auge, dass da was nicht stimmen kann, denn es ist weiterhin unterschiedslos ein roter Radfahrstreifen und daneben der Gehweg auf dem Bürgersteig zu sehen.

    Dagegen ist die Visualisierung in Minute 1:36 gelungen:

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    Da geht es darum, dass nur für ausreichend breite Fahrradwege in Erwägung gezogen werden darf, sie benutzungspflichtig auszuschildern.

    Die Dooring-Unfallgefahr fehlt komplett. Aber in dem Film (Minute 1:48) wird der Brookweg in Emsdetten genannt. Und da gibt es anscheinend tatsächlich keine parkenden Autos am Fahrbahnrand. Siehe google-Satellit:

    Brookweg · 48282 Emsdetten
    48282 Emsdetten
    www.google.com
  • Da geht es darum, dass nur für ausreichend breite Fahrradwege in Erwägung gezogen werden darf, sie benutzungspflichtig auszuschildern.

    Es fehlt auch, dass nur für Straßen mit einer besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht in Erwägung gezogen werden darf. Das ist die Grundvoraussetzung. Wenn die fehlt, darf auch ein 5m breiter, überdachter und beheizter Radweg nicht benutzungspflichtig sein.

    Allerdings dürften ohnehin die meisten, die das Video sehen, bereits mit der Kernaussage überfordert sein, dass die allgemeine Radwegbenutzungspflicht bereits vor 25 Jahren abgeschafft wurde. Daher bin ich auch bereit, über kleinere Ungenauigkeiten hinwegzusehen. Als die unterschiedlichen Verkehrszeichen gezeigt werden, die eine Benutzungspflicht anzeigen, hätte man natürlich beim [Zeichen 240] einen gemeinsamen Geh- und Radweg zeigen müssen.

    Das [Zeichen 237] am getrennten Geh- und Radweg ist für alle, die aus Hamburg nach Emsdetten gezogen sind. :)