Verfahren weiterführen. Mit welchem Ziel?
Ein mögliches Ziel wäre, den Radfahrern das Gefühl zu geben, unter dem Schutz des Gesetzes zu stehen.
Dazu ein nicht fiktiver Fall, mein letzter, bei dem ich den Rechtsstaat bemüht habe:
2 Fahrstreifen pro Richtung (Schnackenburgsallee). Der Autofahrer hupt hinter mir, überholt sehr dicht, obwohl der linke Streifen frei war, und musste 50 m weiter wegen des Ampelstaus warten. Ich wäre ein minderwertiger Verkehrsteilnehmer etc. Die Detail sind unwichtig. Polizei ist gekommen. Zeugen waren vorhanden und haben ausgesagt. Anzeige, Gegenanzeige.
- Fünf Tage später kam von der Staatsanwaltschaft das Schreiben mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Autofahrer. Wenn man das Schreiben des Berichtes, das dazwischenliegende Wochenende, den Postweg berücksichtigt, muss die Prüfung extrem umfangreich gewesen sein.
- Zwei Tage vor Erreiche der Verjährung, kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass mein Verfahren an die Bussgeldstelle weitergeleitet wurde. Das hätte man eigentlich auch gleich in den ersten Tage machen können. Dann hätte man es auf die Arbeitsmenge schieben können. Abe, da wollte wohl einer bei einer der Anzeigen etwas finden.
- Etwas später kamm der Verwarngeldangebot. So weit so gut.
- Sechs Tage später (nach Datum der Bescheide) kamm der Bußgeldbescheid. Wenn man den Postweg und die Wochenfrist für das Verwarngeld berücksichtigt, ... Ich war drauf und dran das Verwarngeld zu bezahlen, um zu sehen was dann passiert.
- Bezahlen musste ich nicht. Die Einstellung kam aber vom Amtsgericht.
Es ist diese Diskrepanz zwischen der reflexartigen Einstellung der Anezigen von Radfahrern und dem Versuch, Radfahrer möglichst zu belangen, aus den Gegenanzeigen rauszuquetschen, was geht.