Wenn man z.B. einen benutzungspflichtigen "Radweg" rechts liegen lässt und auf der Fahrbahn fährt, wäre das nach dieser Definition auch rücksichtslos.
Kann man eventuell so sehen. Aber es ist keine der 7 Todsünden. Daher scheidet der 315c schonmal aus.
Nötigung scheidet ja auch aus, wie Du schon richtig feststellst.