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  • Wenn man z.B. einen benutzungspflichtigen "Radweg" rechts liegen lässt und auf der Fahrbahn fährt, wäre das nach dieser Definition auch rücksichtslos.

    Kann man eventuell so sehen. Aber es ist keine der 7 Todsünden. Daher scheidet der 315c schonmal aus.

    Nötigung scheidet ja auch aus, wie Du schon richtig feststellst.

  • ...

    Einen Radfahrer so eng zu überholen und wohl sogar zu touchieren ist definitiv auch grob verkehrswidrig. ..

    Das ist nicht gerade eine ausführliche Darlegung von grob verkehrswidrig.

    Wenn jemand bei rechtlichen Begründungen das Wort "definititv" benutzt, dann bedeutet das eher, dass das Gegenteil der Fall ist.

    Dazu kommt noch die Prüfung von Vorsatz. Das sollte aber ein Gericht machen....

    Warum? Weil Staatsanwälte zu doof dazu sind?

    Es ist doch scheinbar ganz leicht. Du kannst es doch auch.

    Und wenn Du es doch nicht kannst, dann kannst Du noch immer Fußballbundestrainer werden. Das kann jeder.

  • Ich gehe ernsthaft davon aus, dass, wenn dieses oder ein ähnliches Video, von denen es vermutlich hunderte gibt, von Bürgern bundesweit beurteilt werden würde, ob das Verhalten des Autofahrers "OK" oder "nicht OK" ist, nur eine überraschend kleine Gruppe es als "OK" bezeichnen würde.

  • Ich gehe ernsthaft davon aus, dass, wenn dieses oder ein ähnliches Video, von denen es vermutlich hunderte gibt, von Bürgern bundesweit beurteilt werden würde, ob das Verhalten des Autofahrers "OK" oder "nicht OK" ist, nur eine überraschend kleine Gruppe es als "OK" bezeichnen würde.

    Es hat ja hier auch niemand Zweifel daran, dass das Verhalten ordnungswidrig war.

    Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt. Sie ist aber nicht nachweisbar.

    Wäre eine solche stinknormale Ordnungswidrigkeit (er hat halt zu eng überholt) strafbar, dann bräuchte man keine Bußgeldbescheide mehr.

  • Es hat ja hier auch niemand Zweifel daran, dass das Verhalten ordnungswidrig war.

    Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt. Sie ist aber nicht nachweisbar.

    Wäre eine solche stinknormale Ordnungswidrigkeit (er hat halt zu eng überholt) strafbar, dann bräuchte man keine Bußgeldbescheide mehr.

    Warum verweigert die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Überprüfung, ob die strafbare Handlung nachweisbar ist?

    Die StA hat im vorliegenden Fall so argumentiert, wie der Verteidiger des Kampffahrers argumentieren könnte, wenn er skrupellos genug ist.

    Bei 315c StGB sehe ich

    b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

    erfüllt. Und die Videoaufnahmen sind so eindeutig, dass man sich über

    "grob verkehrswidrig und rücksichtslos"

    eigentlich gar nicht mehr streiten muss. Von einer StA hätte ich erwartet, dass sie schreibt, die Einlassungen des Sprinterfahrers seien als haltlose Schutzbehauptungen einzustufen.

    Übrigens ist 315c auch dann erfüllt, wenn es sich um Fahrlässigkeit handelt - einzig die Höchststrafe liegt dann bei zwei, nicht bei fünf Jahren.

    Aber es wäre eben auch in einer Gerichtsverhandlung zu klären gewesen, ob die Handlungen des Sprinterfahrers auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen.

    Was diese Justiz immer wieder beharrlich ignoriert: Da steht "Gefährdung" - und eben nicht, dass die Verletzung oder der Tod des Opfers eingetreten sein muss.

    "Versetzung gefährdet" heißt nicht "durchgefallen".

    "Der Erfolg ist gefährdet" heißt nicht "wir sind gescheitert".

    "Sie haben jemanden in Gefahr gebracht" heißt nicht "sie haben jemanden umgebracht".

  • Warum verweigert die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Überprüfung, ob die strafbare Handlung nachweisbar ist?...

    Weil es Aufgabe und Verantwortung der Staatsanwaltschaft ist, genau das zu beurteilen.

    Und weil sie sonst mehrere Millionen gerichtliche Überprüfungen jährlich einleiten müsste.

    Die StA hat im vorliegenden Fall so argumentiert, wie der Verteidiger des Kampffahrers argumentieren könnte, wenn er skrupellos genug ist.

    Genau! Man nennt das: "Im Zweifel für den Angeklagten!", ein wesentliches Element des Rechtsstaates.

    Im Übrigen wäre der Fahrer des Lieferwagens gut beraten, überhaupt nicht zu argumentieren und auch sonst nichts zu sagen.

    Fest steht hier mal gerade, dass zu knapp überholt wurde, sonst nichts.

    Was wäre eigentlich gewesen, wenn es sich im vorliegenden Fall um einen überholenden Radfahrer und nicht um einen Lieferwagen gehandelt hätte? Wäre es Eurer Meinung nach dann auch strafbar? Müsste doch eigentlich, oder?

  • ...Was wäre eigentlich gewesen, wenn es sich im vorliegenden Fall um einen überholenden Radfahrer und nicht um einen Lieferwagen gehandelt hätte? Wäre es Eurer Meinung nach dann auch strafbar? Müsste doch eigentlich, oder?

    Strafbar schon, aber erheblich weniger gefährlich.

    Mag sein! Also ist jetzt jeder Fall, in dem ein Radfahrer einen anderen zu eng überholt eine Straftat?

    Dass es grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist, dürfte ja ohnehin "definitiv" klar sein.

  • Ich bezweifle, dass der Dumm-Fuzzi im Lieferwagen sich getraut hätte, mit dem Fahrrad so eng zu überholen. Denn dabei hätte er ja hinfallen können! Und dann hätte er womöglich weinen und nach seiner Mami rufen müssen.

    Fakt ist schlichtweg, dass sich eng überholende Autofahrer nicht selbst gefährden, sondern ausschließlich den Radfahrer. Es gibt zwar keine Sharia in Deutschland, und niemand verbietet es einem, ein Arschloch zu sein, aber der Vergleich ist m.M.n. eher: Mensch schägt Mensch mit Eisenstange vs. Mensch bewirft anderen Mensch mit Sand.

  • Ich gehe ernsthaft davon aus, dass, wenn dieses oder ein ähnliches Video, von denen es vermutlich hunderte gibt, von Bürgern bundesweit beurteilt werden würde, ob das Verhalten des Autofahrers "OK" oder "nicht OK" ist, nur eine überraschend kleine Gruppe es als "OK" bezeichnen würde.

    Dein frommer Wunsch in Gottes Gehörmuschel! (Will heißen ich wünsche mir sehr, dass es so wäre, aber ich habe Zweifel daran, dass es so ist.)

    Spätestens wenn die Konsequenz für den gewerbetreibenden Kleintransporter-Fahrer ein Führerscheinentzug wäre, fändest du eine große Menge Leute, die das als völlig überzogene Bestrafungsaktion werten würden. Dann würden Unterstützergruppen aus dem Boden schießen, die behaupten, der Fahrradfahrer sei ja selber Schuld, weil er nicht Platz gemacht habe und man dürfe den gewerbetreibenden Kleintransporter-Fahrer nicht mit einer überzogenen Strafmaßnahme wie den Führerscheinentzug in die Arbeitslosigkeit stürzen.

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  • Wie ich diese Sendung, diese Stimme liebe - seit über 40 Jahren!

    Auch wenn "man" es eigentlich weiß: Einen derartig aufwendigen und durchaus ressourcenintensiven Produktionsprozess Stück für Stück nachzuverfolgen, stärkt bei mir nochmals die Wertschätzung für dieses Bauteil. Und zugegeben: Ein (Lastenrad)-(S-)Pedelec mit Kettenschaltung - ich habe 3 Pedelecs mit Kettenschaltung - frisst bei Verwendung eines Mittelmotors (bei mir 2/3) alle 2- 3000 km eine Kette. Man könnte sie läänger fahren, aber dann werden in der Regel auch neue Ritzel oder gar ganze Kassetten fällig.

    Was macht ihr mit euren alten Ketten? Schmuck? Im Keller rumliegen lassen? Zum Recyclinghof bringen?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wie ich diese Sendung, diese Stimme liebe - seit über 40 Jahren!

    Auch wenn "man" es eigentlich weiß: Einen derartig aufwendigen und durchaus ressourcenintensiven Produktionsprozess Stück für Stück nachzuverfolgen, stärkt bei mir nochmals die Wertschätzung für dieses Bauteil. Und zugegeben: Ein (Lastenrad)-(S-)Pedelec mit Kettenschaltung - ich habe 3 Pedelecs mit Kettenschaltung - frisst bei Verwendung eines Mittelmotors (bei mir 2/3) alle 2- 3000 km eine Kette. Man könnte sie läänger fahren, aber dann werden in der Regel auch neue Ritzel oder gar ganze Kassetten fällig.

    Was macht ihr mit euren alten Ketten? Schmuck? Im Keller rumliegen lassen? Zum Recyclinghof bringen?

    Ich habe in meinem bisherigen Leben viele Fahrrad-Ketten gereinigt (mit Waschbenzin und Zahnbürste) und auch für "verpäteten Wechsel" bezahlt (neue Ritzel). Vor ca. 2 Jahren bin ich auf Gatesriemen umgestiegen, habs bisher nicht bereut. Auf die Idee, meine alten Ketten (z.B. nach einer Alpenüberquerung) als Trophäe aufzuhängen, bin ich allerdings nie gekommen. Ich hab sie weggeschmissen. Meine Kettennieter heb ich allerdings auf. Wer weiß, was kömmt?

  • Wertstofftonne

    Welche? Entfettet?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)