YouTube-Highlights

  • Für mich liest sich deine Skizze wie:

    Ich hab' schon mit Bedacht von einem Tatort-Drehbuch gesprochen. Die dürfen sich da allerhand gestatten von wegen künstlerische Gestaltungsfreiheit. Und in der Regel werden solche Themen in einem Tatort so dargestellt, dass der Zuschauer angeregt wird, den Handlungsverlauf in verschiedene Richtungen zu deuten. Also kein Aufruf zum Lynchen.

  • Nachcolorierte, stabilisierte und auf 60 FPS skalierte Aufnahme einer Fahrt 1902 mit der Wuppertaler Schwebebahn:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 14:41)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Unsicher ob Fremdmaterial veröffentlicht werden darf. (20. August 2020 um 14:46).
  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 15:02)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:47).
  • Da die Rad Fahrenden von links kommen und aus deren Perspektive geradeaus fahren, gehe ich von einer gültigen Radverkehrsführung aus.

    Ampel, die den Schutzbereich definiert. Auto steht ja schon da.

    Ich persönlich würde hier als der Dash-Cam-Nutzer an der roten Ampel halten.

    Eindeutig "rechts-vor-links" läge in meinen Augen vor, wenn die KReuzung zwischen den Radverkehrslagen deutlich von der Straße abgesetzt im Park verliefe.

    Aber so :/

    ich tendiere zu rotlichtverstoß


    edit: die Leuchtverkehrszeichen gehen den Blechverkehrszeichen vor. Wenn die Ampel ausgeschaltet wäre, würde ich die Situation der Vorfahrt anders bewerten. Wobei da auch in Betracht gezogen werden sollte, dass die Rad Fahrenden von Links vllt. gar nichts vom Verlauf der Vorfahrtsstraße wissen. bah!

    editedit:

     https://youtu.be/9WPPAqodnhs?t=246 

    was für eine asoziale Aktion!

    Ich bin nun sicherlich auch kein Kind von Traurigkeit, wenn es darum geht, anderen Verkehrsteilnehmern zu sagen, was ich von bestimmten Aktionen halte. Und ich weiß auch, dass das ganz oft ganz unnötig ist. Aber in dieser Situation rechts zu überholen (ob nun Radfahrstreifen oder nicht) und dann noch zu hupen - unsagbar dämliche Aktion. <X

  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 16:37)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:47).
  • Darüber hat sich Malte ja schon ausgelassen, dass die Formulierung des §37 Interpretationsspielraum bietet.

    Ampel

    Dabei wäre es einfach gewesen, klarzustellen, ob auf Radverkehrsführung immer nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gelten oder nur dann, wenn es solche überhaupt gibt. Was bedeutet also "davon abweichend" im 2. Satz des §37 (2) 6.?

    - Davon abweichend gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr nur auf Radverkehrsführungen, aber nicht auf der Fahrbahn?

    - Davon abweichend gelten auf Radverkehrsführungen nicht die Lichtzeichen für den Fahrverkehr?

    Der Dashcam-Rowdy hat sich wohl dafür entschieden, die Frage mit der Hupe zu beantworten.

  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 18:40)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:44).
  • Ich wiederhole mich da, aber sei es drum. Es steht doch da, im §37 (2) Nr. 6 StVO. Es kann nur abweichend etwas gelten, wenn es überhaupt etwas gibt, das dann abweichend gilt. Das hat der Gesetzgeber hingeschrieben. Wenn da nix ist, was *abweichend* gelten kann, gilt Satz 1, also die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr".

    Link

    Ich weiß, das lesen die meisten Radfahrer nicht so gern, weil es sie aufhält. Aber es wird auch klar, wenn man sich die meisten Kreuzungen in Deutschland mit Radweg, aber ohne "Radampel", ansieht, denn andernfalls sind wie bei dem Asozialen da oben im Video Konflikte vorprogrammiert.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (21. August 2020 um 07:32)

  • Ich stimme Peter Viehrig absolut zu - auch wenn ich mich situationsabhängig nicht immer daran halte.


    Es gibt aber (leider) Situationen, in denen der Konflikt vorprogrammiert, aber nicht geregelt ist. Das Google-Link bietet leider den bessern Blick: https://www.google.de/maps/@49.44323…!7i13312!8i6656

    Das Ding da ist in Zweirichtungsradweg. Lassen wir die Breite mal außen vor - aber aus keiner der beiden Richtungen existiert auf dem Radweg eine sichtbare Ampel, wenn der Überweg grün hat. Das ist halt jahrzehntealter Scheiß.

  • Beitrag von krapotke (20. August 2020 um 21:13)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:44).
  • Ich wiederhole mich da, aber sei es drum. Es steht doch da, im §37 (2) Nr. 6 StVO. Es kann nur abweichend etwas gelten, wenn es überhaupt etwas gibt, daß dann abweichend gilt. Das hat der Gesetzgeber hingeschrieben. Wenn da nix ist, was *abweichend* gelten kann, gilt Satz 1, also die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr".

    Link

    Ich weiß, das lesen die meisten Radfahrer nicht so gern, weil es sie aufhält. Aber es wird auch klar, wenn man sich die meisten Kreuzungen in Deutschland mit Radweg, aber ohne "Radampel", ansieht, denn andernfalls sind wie bei dem Asozialen da oben im Video Konflikte vorprogrammiert.

    Man muss ja auch bedenken, dass die alte Regelung eine Übergangsfrist über mehrere Jahre hatte. Man kann also davon ausgehen, dass mittlerweile alle Streuscheiben ausgetauscht sind (Verkehrsschau für alle Straßen spätestens alle zwei Jahre! :S), die ausgetauscht werden sollten. Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher. Dafür gibt es auch genügend sinnvolle Anwendungsfälle, z. B.:

    • Ende eines rechtsseitigen gemeinsamen Geh- und Radwegs außerorts, der an eine Hauptstraße am Ortsrand herangeführt wird. Für Fußgänger gilt die Fußgängerampel, um den Gehweg, der auf nur der linken Straßenseite weiterführt sicher zu erreichen, Radfahrer wechseln rechts in den Fließverkehr auf der Fahrbahn. Es wäre sinnlos, wenn Radfahrer hier die Fahrbahnampel, die die links querenden Fußgänger schützt, beachten müssten - selbst im straßenbegleitenden Fall. In so einem Fall umfahren sie den Schutzbereich der Ampel, weil er sich nicht auf die rechte Seite der Straße inkl. Radweg, sondern nur die Fahrbahn erstreckt.
    • Rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg endet innerorts an einer Kreuzung, gegenüber nur noch Gehweg, Radverkehr benutzt ab dort Fahrbahn. In dieser Richtung kombinierte Streuscheibe, damit Kreuzung noch passend gequert werden kann (mit Zeitvorsprung vor Fahrbahnampel geschaltet). In Gegenrichtung nur für Fußgänger relevant, es soll niemand animiert werden, den Radweg falsch herum zu befahren, denn in die Richtung ist es ein Gehweg, also Fußgängerscheibe.
    • Zwei Fußgängerzonen sind durch eine Straße getrennt. Da sich dort nur Fußgänger aufhalten, aber oft viele queren wollen, ist eine breite Furt mit Fußgängerampel installiert. Ein Fußgänger schiebt sein Rad bis zur Fahrbahn, vergewissert sich, dass die Fußgänger rot haben und keine Autos zu sehen sind, und fährt nach rechts in die Straße ein. Klassischer §10 StVO, war hier letztens glaube ich auch Thema. Die Fußgängerampel hat ihn nicht zu interessieren und eine Fahrbahnampel ist aus seiner Position nicht sichtbar. Er befindet sich zwar im Schutzbereich der Fahrbahnampeln, aber er hat den Bereich nicht bei Rot überfahren, denn er fährt ja erst los. Und den Schutzbereich der Fußgängerampel hat er nicht übertreten, denn er ist ab diesem Zeitpunkt ja kein Fußgänger mehr (das ist auch der Trick, um beim Queren Rot nicht abwarten zu müssen - einfach aufs Rad setzen, Fahrbahn queren, wieder absteigen, fertig).

    Ob in solchen nur-Fußgänger-Fällen die Fahrbahnampel gilt oder § 10, das ist ja relativ einfach an der Art der Radverkehrsführung festzumachen: ist sie straßenbegleitend (wie im Video), gilt die Fahrbahnampel. Ist sie das nicht, dann nicht, und man muss mit der gebotenen Sorgfalt vom Straßenrand einfahren. Z. B. kann man von einem nicht straßenbegleitenden Radweg, der hinter Bäumen und tiefer als die Straße, an der er mehr als 5 Meter entfernt entlang führt, die Fahrbahnampeln gar nicht sehen - wie sollte man sie beachten können? Man trifft erst mitten auf der Kreuzung auf ein [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] und eine reine Fußgängerampel zum [Zeichen 239] auf der Gegenseite - da hat man die Fahrbahnampel längst für 10 oder 20 Meter hinter sich gelassen. Alles andere als §10 wäre hier absurd. Selbiges gilt für ein [Zeichen 205] im Widerspruch zur Fahrbahnampel mit [Zeichen 306], in diesem Fall befindet man sich gar nicht auf der Straße, die die Fahrbahnampel hat.

    Auf der anderen Seite ist bei einer Ampel wie im Video so eine Möglichkeit für § 10 gar nicht da - man kann nirgends einfahren oder anfahren, bzw. der Fahrer dort tut es nicht, sondern fährt weiter auf dem straßenbegleitenden Radweg. Man könnte höchstens argumentieren, dass hier - ähnlich zu einem freilaufenden Rechtsabbieger ohne Ampel - der Schutzraum der Kreuzung rechts umfahren wird, das ist hier aber höchst zweifelhaft, weil er ja genau wie die Fahrbahn der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Man sieht es zwar nicht so gut, aber ich vermute einfach mal, dass die Radfahrer von links aus eben dieser ohne Ampel untergeordneten Einmündung kommen.

    Grundsätzlich kann man denke ich festhalten:

    • Radverkehrsanlagen verkomplizieren die eigentlich einfachen und sinnvollen Regeln der StVO enorm, schaffen neue Unklarheiten, und das alles nur, um Fahrräder von den Straßen fernzuhalten.
    • Wenn man schon unklare Situationen zum eigenen Vorteil ausnutzt, sollte man dabei wenigstens so klug sein, das nicht auch noch als Beweismittel hochzuladen, nicht dass mal jemand auf die Idee kommt, Anzeige zu erstatten...
    • Wer so grausame Pseudo-Hupen benutzt und sich damit auch noch den Weg freiklingeln will, darf gerne mal in eine ausgedehnte Polizeikontrolle rauschen. :evil:
  • auch wenn ich mich situationsabhängig nicht immer daran halte.

    Diesen Nebensatz würde ich gerne als Ansatz für eine Diskussion nutzen.

    Ich fahre nicht sklavisch nach der StVO und bin nicht päpstlich gegenüber anderen Radfahrern, die Regeln missachten. Solange keine Kollisonsgefahr besteht, bremse ich auch mal, um den zweiradnutzenden Regelmissachter vorbeizulassen (und damit loszuwerden).

    Es gibt Stellen, da fahre ich regelmäßig entgegen der Richtung auf dem "Radweg" bzw. auf dem Gehweg. Dabei handelt es sich um Strecken zwischen 1 Meter und max. 10 Meter. Manchmal geht es nicht anders, man müsste regelkonform absteigen und schieben. Mache ich nicht, und ich habe auch kein schlechtes Gewissen dabei.

    Wenn jemand im Weg ist, bremse ich, notfalls bis zum Stillstand und immer so, dass mindestens ein Meter Abstand bleibt.

    Wie handhabt ihr das so?

  • Man kann also davon ausgehen, dass mittlerweile alle Streuscheiben ausgetauscht sind (Verkehrsschau für alle Straßen spätestens alle zwei Jahre! :S ), die ausgetauscht werden sollten. Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.

    Satire?

  • Wie handhabt ihr das so?

    Gehwegradln kommt bei mir kaum vor, eigentlich früher nur mit den Kindern, bis halt auch mal 5m bis zum Radlständer vor dem Supermarkt oder so etwas.

    Prinzipiell halte ich mich auch nur so lalala an Verkehrsregeln, wie alle anderen Vekehrsteilnehmer auch, sonst würde ich ja auch nicht so viel Fahrbahn fahren, das kann man sich zwar schönreden, die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer hat da aber klare Vorstellungen und die Obrigkeit wohl auch, die sind nur zu faul das zu fahnden.

    Ich versuche, nicht immer erfolgreich, zu verstehen /Wissen was die Regeln sind und wenn ich mich nicht dran halte ist das nomalerweise eine bewusste Entscheidung.

    Und ich versuche auch möglichst viel Rücksicht zu nehmen und freundlich zu sein, was für mich z. B. eben heißt, nicht auf Gehwegen zu fahren, aber auch so viel Platz wie möglich zu machen, heißt zum Beispiel außerorts auch mal auf dem weißen Strich zu radln um die Autos vorbeizulassen, wenns die Straße hergibt und da bin ich Dank Spiegel und Gewöhnung auch nicht besonders zimperlich was die Abstände angeht. Wenn der Autofahrer bissl vom Gas geht, dann habe ich mit 1m Abstand keine Probleme.

    Ich bremse immer, für Fußgänger wie für Autofahrer, bin ja nicht lebensmüde. Manchmal klappts dann mit dem freundlich sein leider nicht mehr, da muss ich noch an mir arbeiten.

    Allerdings habe ich mir inzwischen angewöhnt bei vorhersehbaren Konfliktsituationen mit KFZ vorher schon Laut zu geben und das nicht mit der Klingel sondern mit der Stimme. Das mag jetzt nicht immer als freundlich bewertet werden, hilft aber oft.

  • Ich wiederhole mich da, aber sei es drum. Es steht doch da, im §37 (2) Nr. 6 StVO. Es kann nur abweichend etwas gelten, wenn es überhaupt etwas gibt, das dann abweichend gilt. Das hat der Gesetzgeber hingeschrieben. Wenn da nix ist, was *abweichend* gelten kann, gilt Satz 1, also die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr".

    Da bin ich ganz bei dir, aber man hätte das sicherlich auch so formulieren können, dass es auch Vollhonks wie der im Video verstehen.

    Oder die Vollhonks in einigen *edit: vielen Verkehrsbehörden, die gar nicht begreifen, welche unklaren und unsinnigen Situationen an ampelgeregelten Kreuzungen für Radfahrer bestehen. Man hat nun den Grünpfeil für Radfahrer eingeführt, aber meines Erachtens hätte man das Rechtsabbiegen auf Radwegen unter den Voraussetzungen, die beim Grünpfeil gelten (Rücksicht auf querende Fußgänger und Radfahrer, ggf. warten), generell erlauben können.

    Dass immer noch nicht flächendeckend die Fußgänger-Streuscheiben gegen kombinierte Streuscheiben getauscht wurden, wo ein Lichtsignal für Fußgänger eigentlich auch für Radfahrer gelten soll, und aber seit bald vier Jahren nicht mehr gilt, kommt noch hinzu.

    Als regelkundiger Radfahrer muss man also nicht nur an Kreuzungen nach dem gültigen Signalgeber suchen, sondern im Zweifelsfall auch noch entscheiden, lieber doch bei Fußgänger-rot zu warten, weil die zuständige Verkehrsbehörde seit Jahren gepennt hat. Gleichzeitig machen sich 99% der Radfahrer darüber überhaupt keine Gedanken. Die fahren auch bei rot für den Fahrverkehr, wenn es kein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt und sie halten bei Fußgänger-rot, weil sie denken, dass das auch für sie gilt.

    Was nutzt also eine Formulierung der Verkehrsregeln, die zwar juristisch korrekt sein mag, die aber niemand kapiert? Die StVO richtet sich immerhin an alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur an Fachanwälte für Verkehrsrecht.

  • Wie handhabt ihr das so?

    Mich gänzlich an die Vorgaben der StVO zu halten betreibe ich als Sport. Also kommt für mich auch nicht ein nur ein Meter langer illegaler Weg infrage. Und wenn ich Geisterradlern oder Rotlichtradlern begegne, rufe ich laut "FALSCHE RICHTUNG!!!" bzw. "ROOOT!". Manchmal muss ich wirklich im Sekundentakt rufen. Das ist echt irre. Die Reaktionen der Verkehrssünder bekomme ich dabei nur selten mit. Doch manchmal entwickeln sich wirklich lustige Gespräche, bei denen ich das ganze locker anspreche. Das spannende ist dann immer die Erklärung, warum gegen die Vorschriften verstoßen wurde. Eigentlich wissen alle Radfahrer, wie die Regeln sind, aber vielen ist es schlicht egal, weil es bei Mißachtung der Regeln viel bequemer ist.

    Gerne stelle ich mich am Anfang solcher Gespräche auch als Leiter einer Studie vor, in welcher erforscht werden soll, WARUM Leute gegen solche Regeln verstoßen. Dann geben die Leute noch viel hemmungsloser offen und frei zu, dass sie von den Vorschriften wissen, es denen aber nun wirklich sch...egal ist.

    Fahre ich längere Zeit hinter Rotlichsündern her, zähle ich die Punkte und die Bußgelder zusammen und präsentiere ihnen an der nächsten Möglichkeit die Summe der Vergehen. Das klingt dann so wie: "Herzlich Glückwunsch, Sie haben auf den letzten 700 Metern 180 Euro gespart. Sammeln Sie Punkte?"

    Wenn jedoch vor allem Kinder in der Nähe sind, werde ich wirklich sauer und rufe laut: "Kein Wunder, dass es immer heißt, Radfahrer würden sich nie an Regeln halten. Finden Sie das toll, über Rot zu fahren?!" oder "Finden Sie das toll, ohne Licht zu fahren?!" Vor allem bei fehlendem Licht habe ich im 99ct.-Laden einen kleinen Posten roter LED-Rücklichter gekauft und habe die auch schonmal an völlig perplexe Dunkelradler kostenlos abgegeben. Die Reaktionen sind einfach KÖSTLICH!!!

    Irgendwann bekomme ich noch eins auf's Maul...