YouTube-Highlights

  • Einen Link auf solche Videos zu setzen halte ich für unbedenklich, zumal wir das hier ja schon seit einiger Zeit in diesem Thread so praktizieren. Ist halt im Endeffekt nur die Frage, ob man sich selbst damit einen Gefallen tut, insofern würde ich tatsächlich solche Videos auf YouTube so gut es geht verstecken.

  • https://www.youtube.com/watch?v=vUPayZ-_gCs

    Können wir nicht einfach mal alle politischen Ämter mit Schülern besetzen, die entscheiden erwachsener als die eigentlich volljährigen Politiker.

    "Und trotz seiner sechs Spiegel hat der Fahrer ihn (den Radfahrer) nicht gesehen. Er war im toten Winkel." heißt es in Minute 2:26 in dem Film. Immer noch geistert der "tote Winkel" durch die Diskussion, obwohl es den so, wie es häufig dargestellt wird, eigentlich gar nicht gibt.

    Außerdem sind von den sechs Außenspiegeln beim Rechtsabbiegen nur vier der sechs Außenspiegel relevant, um Unfälle mit Fußgänger- oder Radfahrer-Geradeausverkehr der rechts vom LKW stattfindet, zu verhindern.

    Immerhin wird in dem Film bei Minute 2:35 gezeigt, dass die Außenspiegel in ihrer Wirksamkeit dadurch gemindert werden, dass durch die Fahrzeugbewegungen sich die Sichtbarkeit auf parallelen Verkehr verändert. Und das ist der eigentlich springende Punkt! Aber an dieser Stelle sollte nicht mehr pauschal vom "toten Winkel" gesprochen werden.

    Das Rotmarkieren der Radfahr-Furt zwei Wochen nach dem Unfall wirkt zwar einerseits wie eine "Alibi-Reaktion" im Vergleich zu dem was eigentlich außerdem noch zu machen ist. Andererseits befürworte ich das Rotmarkieren. In Hannover wurde nach mehreren ähnlich verlaufenen Unfällen der Beschluss gefasst, alle Radfahrspuren und Furten und Schutzstreifen rot zu markieren. Und daran wird auch gearbeitet, wie man u. a. auf diesem Bild vom Friederikenplatz sehen kann:

    Zumindest kann sich so die Verkehrsbehörde nicht mehr dem Vorwurf aussetzen, im Falle, dass es trotz der Rotmarkierung zu einem weiteren Unfall kommen sollte, dass sie immer erst dann markiert, wenn ein Unfall passiert ist.

    Mehr dazu auch auf der Hannover-Seite im Radverkehrsforum: Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

    Was in dem Film nicht erwähnt wird, aber in Hannover diskutiert wird: Ein Verändern der Ampelschaltungen, die eine solche Kreuzung sicherer machen kann. Es gab sogar eine Petition dazu: https://www.openpetition.de/petition/onlin…efaehrden-leben

  • Ich feiere den Einkaufsladen und den Polizisten so unendlich!

    Ich bin als intensiver Smartphonenutzer, der es in genau solchen und anderen Situationen selbstverständlich nicht nutzt, immer wieder fassungslos und extrem wütend über andere Ignoranten.

  • Ich habe bei MateuszMatchch zwei Videos entdeckt, die ich beide in der Stresemannallee (Hamburg) verorten würde (da ist ja stellenweise aufgrund einer Baustelle Einbahnstraße und ein untermaßiger nicht legal ausgeschilderter Zwei-Richtungsradweg im Türbereich z.T an Altglascontainern entlang). Hier also wenn man dort auf dem linksseitigen Radweg fährt (ich meine, dass an den Kreuzungen alle Vorfahrt-gewähren-Schilder noch diesen "Radfahrer kann auch von rechts kommen"-Zusatz haben): Unfall mit Taxi

    Hier wenn man nicht den Radweg rechts benutzt, sondern die Fahrbahn: Rechtsüberholer (was Dramatischeres fällt mir ohne Beleidigungen nicht ein)
    Letzteres Video kommt auch in diesem vor: Wollen diese Autofahrer, Radfahrer umbringen? | 2 Tage gefährliche Überholabstände und die Kommentare dazu: Du sollst ja auch auf dem Radweg fahren.

  • die ich beide in der Stresemannallee (Hamburg) verorten würde

    Taxi: https://osm.org/go/0HoHNJTdS?layers=N&m= in Südrichtung.

    Rechtsüberholer: https://osm.org/go/0HoHMX98W?layers=N&m= in Nordrichtung.

    nicht legal ausgeschilderter Zwei-Richtungsradweg

    Es sind Schilder "Radfahrer in gegenrichtung erlaubt" dort. Das reicht meiner Meinung nach.

    Ich fahr die Stresemannallee fast täglich, wohne da schließlich auf der Ecke. Ich wurde in dieser Baustelle auch schon angefahren (Seitenspiegel-Lenker), von nem Linksüberholer.

    Derzeit ist die Baustelle nur zwischen Vizelinstraße und Lohkoppelweg, damit ist das etwas entspannter geworden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Halten auf dem Schutzstreifen ist für alle erlaubt. Polizei im Einsatz könnte auch noch Sonderrechte geltend machen.

    Und klar war's Gepöbel.

    Letztlich hatte da wohl niemand Ahnung ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Halten ist aber irgendwann vorbei. und wenn sie da wirklich einen Einsatz hatten, dauert der länger als drei Minuten. Allein in dem Video sehe ich mehrere Stellen, wo sich die Polizei hätte hinstellen können.


    Was mir daran aber am meisten stinkt, ist dass dieser Polizist garantiert nicht schon seit 1996 dabei ist. Der versucht hier eine Rechtslage durchzudrücken, die er nie erlebt hat. Keinerlei Ausbildung, keine Ahnung, 12 Wochen Instant cop, just add water gun. Wie in den USA.

  • Das ätzendste ist immer dieses von oben herab Gequassel. Muss man auch irgendwo in der Polizeischule lernen.

    Ja wo kämen wir denn da hin, wenn ein Polizist einräumen würde, sich irren zu können? Anarchie! Aufruhr!

    Mein Erlebnis diesbezüglich war, als mir vorgeworfen wurde, eine Fußgängerampel bei rot überfahren zu haben, weshalb ich am Unfall mit einer aus der [Zeichen 205]-Straße kommenden Fahrerin schuld sei. Ich wies die Polizisten darauf hin, dass das schon deswegen nicht sein könne, weil ich ja noch über die folgende Ampel gekommen sei, bevor ich mein Auto abstellte: sechsspurige Straße. Nein, sie wollten sich nicht aus meiner Fahrtrichtung die beiden Ampeln anschauen.

    Und dann habe ich gefragt, ob denn auch zu Protokoll genommen werde, dass der Typ, der mich als Zeuge gerade beschuldigt hatte, an der Bierdose hänge (vormittags). Daraufhin wurde ich angeblafft: »Sagen Sie mir nicht, wie ich meine Arbeit zu machen habe!« Ich habe mir dann weitere Bemerkungen verkniffen.

    Also ging die Chose vor Gericht. Ich wies akribisch anhand der Schaltpläne nach, dass der Tatvorwurf nicht stimmen konnte. Der Zeuge wurde an den Richtertisch gebeten, um auf dem Lageplan zu erläutern, was er gesehen haben wollte. Die Richterin prallte zurück: »Haben Sie getrunken?« Neinneinnein ...

    Und als dann die Unfallgegnerin ehrlicherweise aussagte, dass ich die zweite Ampel tatsächlich noch bei grün bekommen habe, war das Thema durch.

    Leider bin ich dadurch nicht mehr dazu gekommen, die auf ihre Aussage wartenden Polizeibeamten damit zu konfrontieren, wie sie ihre Arbeit machen. (Und damit Steuergelder verblasen und meine Zeit klauen.)

  • Guten Abend,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit interessiert mit, aber

    der Beitrag #770 hat für mich das Fass zum Überlaufen gebracht. Kollegen, die nach knapp 21 Jahren der Novelle der StVO zu Radwegbenutzungspflicht diese noch immer nicht kennen.

    Bevor ich mich einmische, möchte ich mich aber zunächst kurz vorstellen. Da ich dafür keinen geeigneten Thread gefunden habe, tue ich das einfach mal hier:

    Ich bin 58 Jahre alt, Berliner, Polizeibeamter (allerdings Schreibtischtäter), hatte nie einen großen Bezug zu des Deutschen liebstem Statussymbol Auto und habe seit 25 Jahren kein eigenes mehr. Ich fahre fast alle meine Wege per Fahrrad, im Winter und zu besonderen Anlässen benutze ich den ÖPNV und ab und an nehme ich ein Taxi.

    So nun aber zu dem konkreten Fall in Hamburg:

    Für mich war das in dem Video keine "Pöbelei". Auch die Polizei muss ihre Einsatzwagen korrekt parken. Und da gab es ja wohl ausreichend Platz. Das Verfolgen des Radfahrers empfand ich als etwas befremdlich. Die anschließende Belehrung ist ein Offenbarungseid dieser Polizisten. Peinlicher geht es kaum. Ich hätte mir in diesem Fall die Service-/Dienstnummernkärtchen der drei Polizisten aushändigen lassen und sie wegen der offensichtlich bestehenden Unkenntnis der seit 21 Jahren bestehenden Rechtslage bei ihrem Dienststellenleiter für das nächste Verkehrsrechtsaufffrischungsseminar vorgeschlagen.

  • Es war nicht ausreichend verfremdet (also nach Meinung der Polizei, welche natürlich genauso quatsch ist wie deren Vorstellungen einer allgemeinen Benutzungspflicht, aber er wollte lieber keinen Ärger). Maik hat sich nochmal drangesetzt

    Jetzt mit groben Pixeln und Chipmunkstimmen

  • Die Hamburger Polizei hat bei der 1. Version des Videos wahrscheinlich einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach dem KUG geltend gemacht, da die Gesichter der drei Polizisten nicht unkenntlich gemacht wurden. Schade, dass jetzt auch die Sprache verfremdet wurde und man nicht mehr hört, mit wie viel Unkenntnis sich die Polizisten äußern.

    Die Situation ist vergleichbar mit der, dass ich ein parkendes Auto auf einem Radweg als Beweismittel fotografieren darf, nicht jedoch den Fahrzeugführer, denn der ließe sich ja über den Halter ermitteln oder es würde die Halterhaftung einsetzen.

    Da die Hamburger Polizei aber nun von den mangelhaften Rechtskenntnissen ihrer drei Kollegen weiß, wird sie dagegen hoffentlich etwas unternehmen.