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  • Verfahren weiterführen. Mit welchem Ziel?

    Ein mögliches Ziel wäre, den Radfahrern das Gefühl zu geben, unter dem Schutz des Gesetzes zu stehen.

    Dazu ein nicht fiktiver Fall, mein letzter, bei dem ich den Rechtsstaat bemüht habe:

    2 Fahrstreifen pro Richtung (Schnackenburgsallee). Der Autofahrer hupt hinter mir, überholt sehr dicht, obwohl der linke Streifen frei war, und musste 50 m weiter wegen des Ampelstaus warten. Ich wäre ein minderwertiger Verkehrsteilnehmer etc. Die Detail sind unwichtig. Polizei ist gekommen. Zeugen waren vorhanden und haben ausgesagt. Anzeige, Gegenanzeige.

    - Fünf Tage später kam von der Staatsanwaltschaft das Schreiben mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Autofahrer. Wenn man das Schreiben des Berichtes, das dazwischenliegende Wochenende, den Postweg berücksichtigt, muss die Prüfung extrem umfangreich gewesen sein.

    - Zwei Tage vor Erreiche der Verjährung, kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass mein Verfahren an die Bussgeldstelle weitergeleitet wurde. Das hätte man eigentlich auch gleich in den ersten Tage machen können. Dann hätte man es auf die Arbeitsmenge schieben können. Abe, da wollte wohl einer bei einer der Anzeigen etwas finden.

    - Etwas später kamm der Verwarngeldangebot. So weit so gut.

    - Sechs Tage später (nach Datum der Bescheide) kamm der Bußgeldbescheid. Wenn man den Postweg und die Wochenfrist für das Verwarngeld berücksichtigt, ... Ich war drauf und dran das Verwarngeld zu bezahlen, um zu sehen was dann passiert.

    - Bezahlen musste ich nicht. Die Einstellung kam aber vom Amtsgericht.

    Es ist diese Diskrepanz zwischen der reflexartigen Einstellung der Anezigen von Radfahrern und dem Versuch, Radfahrer möglichst zu belangen, aus den Gegenanzeigen rauszuquetschen, was geht.

  • Und warum? Weil wir Radler uns nie an die Verkehrsregeln halten. Und, normalweise, immer so davonkommen.

    Im Gegensatz zu den armen Autofahrern, die mit Blitzern terrorisiert werden, von Zettelhexen verfolgt und Führerscheinstellen drangsaliert werden.

    Welcher Staatsanwalt kann davon kein Liedchen trällern aus persönlicher Erfahrung!

    Deswegen.

  • Das letzte Mal, dass ich Anzeige erstattet habe, hat eine Autofahrerin die Kurve geschnitten, während sie mich gerade überholt hat. Sie war bereits mit den rechten Rädern auf einer Sperrfläche am Fahrbahnrand und ich halt noch rechts daneben, also kurz vor dem Einschlag ins Straßenbegleitgrün. Dabei hatte ich eigentlich vor, links neben der Sperrfläche zu bleiben und hätte mich bei dem Manöver fast auf die Klappe gelegt (regennasse Gleise und Kopfsteinpflaster in einer Kurve).

    Der Staatsanwalt hat mit der Begründung eingestellt, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei. Die Autofahrerin hatte nämlich im Anhörungsbogen angegeben, mich ganz normal und mit ausreichendem Abstand überholt zu haben (in einer nicht einsehbaren Rechtskurve auf einem Bahnübergang!). Da hätte sich der Staatsanwalt schon nochmal genauer erklären lassen können, was die Autofahrerin jetzt genau unter "ganz normal" versteht und wie sie an dieser Stelle sicher und mit ausreichendem Abstand überholt haben will. Aber vermutlich hätte sie dann einfach behauptet, den Überholvorgang an der Stelle bereits vollständig abgeschlossen zu haben.

    Ohne Videobeweis oder unabhängige Zeugen hat man da keine Chance.

  • Ohne Videobeweis oder unabhängige Zeugen hat man da keine Chance.

    Selbst mit Video ist es sehr schwer.

    Habe gerade ein Video gesehen: glasklar ein viel zu enger Überholvorgang auf der Landstraße. 80 cm oder weniger.

    Der Täter hat sich aber ein Gefälligkeitsgutachten besorgt, laut dem es 1,40m waren. Das ist offensichtlich totaler Quatsch.

    Trotzdem wurde daraufhin das Verfahren eingestellt: eine Unterschreitung um 1/3 sei zu wenig für eine Strafe.

    Kann ich mich auch darauf berufen, wenn ich 170 statt 130 fahre?

    Oder andere Situation:

    Zweispurige Straße innerorts, Radfahrer mit Kind im Lastenrad links neben Schutzstreifen, weil der 50 m weiter blockiert ist. Autofahrer dahinter hupt 3 Sekunden lang und überholt anschließend extrem eng.

    Staatsanwaltschaft: Das Hupen war nur die freundliche Ankündigung des Überholens. Und das enge Überholen ein einfacher Fahrfehler, der lediglich eine Owi ist.

  • Im Gegensatz zu den armen Autofahrern, die mit Blitzern terrorisiert werden, von Zettelhexen verfolgt und Führerscheinstellen drangsaliert werden.

    Dazu hab ich auch einen, vor vielen Jahren in FFB: Ich geh ausnahmsweise zu Fuß in die Stadt und seh aus ca.20 Metern Entfernung, wie auf der Augsburger Straße einer links an einer Querungshilfe vorbeirast, weil von rechts jemand über die Straße geht. Dabei überfährt er beinahe ein kleines Mädchen, das mit ihrem Kinderfahrrad der Mama vorausfährt. Die Mama schiebt grade das zweite, noch kleinere Kind auf seinem Gehrad über die Straße. Es ging wirklich um Zentimeter. Mädchen stürzt vor Schreck.

    Ich biete der völlig aufgelösten Frau das Kennzeichen und mich selbst als Zeugen an.

    Ein paar Tage später ruft mich die Frau an und sagt, die Polizei hätte sie grade benachrichtigt: Das Ganze sei eingestellt, weil es sich offenbar um einen Firmenwagen handelt und nicht festgestellt werden konnte, wer tatsächlich gefahren ist.

  • Weil wir Radler uns nie an die Verkehrsregeln halten. Und, normalweise, immer so davonkommen.

    Naja, wenn man sich im Sinne der Pauschalisierung mal selbstkritisch "unsere" Gruppe anschaut, bekommt man halt schon schnell das Gefühl, dass der Anteil der schwarzen Schafe, die sich einfachen Grundregeln nicht beugen möchten, höher ist als in der Fraktion, die mit Kennzeichenpflicht unterwegs ist. Zumindest habe ich wenige Fahrten in Erinnerung, bei der nicht irgendwelche Idioten auf den zwei Rädern über rote Ampeln gefahren sind, bei völliger Dunkelheit ohne Licht fuhren, einfachste Vorfahrtsregeln missachteten, in völlig unnötigen Aktionen quer über Kreuzungen zirkelten oder ihre gefühlte Erhabenheit über den gemeinen Fußgänger zum Ausdruck bringen mussten. Mit Blick auf den vergleichsweise geringen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr wird das Bild nicht besser.

    Das soll keine Entschuldigung für irgendwas sein, sondern schlicht die Erkenntnis, dass in Sachen Regeltreue auf allen Seiten definitiv noch reichlich Luft nach oben ist und es immer "Einzelfälle" geben wird, die den einen oder anderen Vorbehalten neue Nahrung geben.

  • wenn bei jedem KFZ, mit dem schneller als erlaubt gefahren wird, eine gelbe Rund-um-Leuchte auf dem Dach aktiviert werden würde, sähe die offensichtliche Verteilung der Verstöße auch wieder anders aus ;)

  • So etwas wie auf dem Video geht auch in Bruck, mit kleinerem Auto, aber pünktlich zum neuen Verkehrsstrafen-Katalog.

    Nicht ungewöhnliche Stelle der Belehrung, es gibt einen völlig unakzeptablen, nicht benutzungspflichtigen anderen Radweg.

    Innerorts mit anderem Radweg, werde mit etwa 20cm Abstand überholt, danach erwartungsvoller Blick in den Rückspiegel. Freundliche Handbewegung meinerseits, man will ja keinen enttäuschen. Kurz später fährt er rechts ran (Halteverbot) und während ich an ihm vorbeifahre wieder los, drückt mich in den Gegenverkehr mit dem Auto, während er was von Radweg erzählt auf dem ich fahren müsste. Also, kein Lebensrecht für Nicht-Radweg-Benutzer.

    Triumphierend zeigt er kurz später auf, na was wohl:

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Hält 100m später am Supermarkt-Parkplatz. Obwohl er von Statur und Alter dem Mann im Siegerland Video ziemlich gut entsprochen hat, bin ich dem guten Beispiel gefolgt und einfach weiter gefahren.

  • ...es gibt einen völlig unakzeptablen, nicht benutzungspflichtigen anderen Radweg. ...

    Lass mich raten:

    - Fürstenfelder Straße mit Verlängerung in die Oskar-von-Miller-Straße?

    - westliche Landsberger Straße?

    Nein, das sind ja alles in Schrittgeschwindigkeit freigegebene Gehwege.

    Also, ich weiß es nicht... ^^

    Haaah, jetzt weiß ich: Kurt-Schumacher-Straße Richtung Norden!

  • wenn bei jedem KFZ, mit dem schneller als erlaubt gefahren wird, eine gelbe Rund-um-Leuchte auf dem Dach aktiviert werden würde, sähe die offensichtliche Verteilung der Verstöße auch wieder anders aus ;)

    ... zzgl. Parkverstöße, Kirschrot und Handynutzung etc. pp. würde das eine kolossale Lichtverscmutzung!!!11

  • fährt er rechts ran (Halteverbot) und während ich an ihm vorbeifahre wieder los, drückt mich in den Gegenverkehr mit dem Auto, während er was von Radweg erzählt auf dem ich fahren müsste. Also, kein Lebensrecht für Nicht-Radweg-Benutzer.

    Triumphierend zeigt er kurz später auf, na was wohl:

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Me too. Allerdings wollte ich sowieso an der nächsten Einmündung links abbiegen, was ich auch getan habe. Er wollte die Polizei rufen, hat mich noch eine Straße weiter verfolgt aber dann aufgegeben. Ich hatte keine Zeit zum Diskutieren, da meine Tochter im Schulhort auf mich wartete.

  • Net schlecht, gut geraten!

    So sehr ich auch begrüße, dass ich da nicht mehr auf dem Radweg fahren muss, manchmal könnte man fast den Glauben an das Gute im KFZ-Lenker verlieren auf der Strecke.

    Die ist aber auch als Fußgänger super :). Wollte sie neulich von Norden nach Süden überqueren, an der "Abschußrampe", da wo sie auf die Wilhelm-Busch trifft.

    Erst ist mir eine Irre beim ungebremsten Rechtsabbiegen mit Auto fast über die Schuhspitzen gerast. Ich geh einen Schritt zurück, da kommen noch zwei, keiner hält da an. Dann verrenke ich mir den Hals, ob nicht noch ein Irrer von hinten daherkommt, gehe los. In der Mitte der Fahrbahn hupt mich unvermittelt ein alter weißer Sack im SUV an, der von der gegenüberliegenden Seite aus gradeaus gefahren ist. Schimpft und fuchtelt wild mit den Ärmchen.

    Ich wollt nur zu Fuß zur Fahrradwerkstatt, mein Rad abholen. Es ist absolut irre.

  • wenn bei jedem KFZ, mit dem schneller als erlaubt gefahren wird, eine gelbe Rund-um-Leuchte auf dem Dach aktiviert werden würde, sähe die offensichtliche Verteilung der Verstöße auch wieder anders aus ;)

    Wenn bei jedem KFZ ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent eingebaut sein müsste, der sich nicht ohne weiteres abschalten lässt, dann gäbe es keine Veranlassung für diese gelbe Rund-um-Leuchte, deren Einschalt-Daten ja ebenfalls von einem entsprechenden Assistenzsystem geliefert werden müssten. Dann ist es doch besser mit diesen Daten die Geschwindigkeit des Fahrzeug zu beeinflussen, so dass es gar nicht mehr schneller fahren kann als erlaubt!

  • Herrjeh, es war ein Beispiel, mit dem verdeutlicht werden sollte:

    - Verstöße von Rad Fahrenden werden stets gesehen, weil sie eindeutig sind

    - Verstöße von Rad Fahrenden werden auch dann gesehen, wenn sie gar nicht stattfinden (Radweg nicht genutzt!)

    - Verstöße von KFZ werden zu einem Großteil gar nicht gesehen, weil eben oft Geschwindigkeitsverstöße. 50 erlaubt, 60 gefahren. Das erkennt selbst ein geübtes Auge kaum.

    Und: mit deutlicher Erkennbarkeit ALLER Verkehrsteilnehmer "ich verstoße gegen die StVO!" würde erkennbar, dass sich verschiedene Gruppen nicht so sehr unterscheiden.

    Selbst wenn ich zu Fuß unterwegs bin: zack, Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Wege (also im rechten Winkel) überquert, sondern "schräg". Oder bei rot über die Ampel, weil niemand kommt.

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