Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Ich bin zwar nicht du aber habe wiederholt darauf hingewiesen, dass das Problem mit dem Radverkehr zwischen den Ohren liegt.

    Radfahrer werden diskriminiert. Das haben selbst Radfahrer dermaßen verinnerlicht, dass sie es selber diskriminieren. Da das aber nicht politisch korrekt wäre, es auch so zu benennen, werden Ersatzgründe für das selbstdiskriminierende Verhalten gesucht, die dann nicht der Realität entsprechen müssen (Selbstbetrug). Die Sicherheit auf Radwegen ist ein solcher.

    PS: Du suchst den Begriff Entfaltung.

    Na das sag ich doch, du strebst eine Änderung der Denkgewohnheiten an. Du schreibst ja selbst, "dass das Problem mit dem Radverkehr zwischen den Ohren liegt". Zur Zeit denken viele Radfahrer die Fahrbahn sei tabu, wenn ein irgendwie gearteter Radweg vorhanden ist.

    Erstrebenswert dagegen wäre, das viele Radfahrer denken, der Bürgersteig sei Tabu (für den Radverkehr).

    Um dahin zu kommen, macht es Sinn die Benutzungspflicht für Radwege aufzuheben, die ja eigentlich ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn bedeutet. Das wird jedoch meines Erachtens nicht ohne eine flankierende Maßnahme erreichbar sein.

    Manche Fahrbahnradler meinen ja, das Problem sei damit gelöst, dass alle vorhandenen Fahrradwege, Fahrradschutzstreifen, gemeinsame Geh-und Radwege usw. komplett aufgehoben werden. Das halte ich für nicht zielführend. Nicht nur wegen der vielerorts vollgestopften Straßen, wo man auf dem Radweg am Autostau vorbeiziehen kann. Sondern auch weil das Radfahren unangenehm wird, wenn man dabei ständig von schnell fahrenden Autos überholt wird. Das System MIV inkludiert verstopfte Straßen in den Hauptverkehrszeiten und überbreite Rennpisten in den Zeiten mit niedriger KFZ-Belastung.

    Fahrbahnradlern, denen das nichts ausmacht, die dürfen dort gerne fahren. Aber für die Mehrzahl der Radfahrer, die einen breiten und komfortablen Radweg bevorzugen, frei von Autos, dürfen gerne weiter gute Radwege gebaut werden.

    Und für die Radfahrer, denen ein schmaler und holpriger Angebotsradweg lieber ist, als die Fahrbahn zu benutzen, für die gibt es die Möglichkeit auf einem "langsamen Fahrrad" also mit einer Höchstgrenze bei der Entfaltung (Vielen Dank noch mal für das Stichwort, Hane) weiter auch diesen Radweg zu nutzen. Und was die Entfaltung angeht, habe ich 5m Wegstrecke pro Kurbelumdrehung vorgeschlagen. Das erscheint mir angemessen.

  • Was du anstrebst ist eine komplette Veränderung der Denkgewohnheiten. Und genau das würde mit einer Radwegebenutzungs-Erlaubnis angestoßen werden.

    Du verwechselst da Ursache und Wirkung. Bevor wir (also Deutschland als Gemeinwesen) dazu fähig werden, die Radwegebenutzung vom Gesetz her grundsätzlich auf "optional" zu stellen, müsste die dadurch erhoffte Änderung der Denkgewohnheiten bei den Gliedern dieses Gemeinwesens schon längst eingetreten sein.

    Die Gründe dafür, warum es dazu wohl nie kommen wird, sind:

    • erstens müssten Kraftfahrer dazu auf liebgewordene Privilegien verzichten (nämlich auf die Entbindung von der Pflicht, hinter Radfahrern geduldig herzufahren, bis der Platz für ein ordentliches Überholmanöver ausreicht...),
    • zweitens müssten auch Radfahrer auf liebgewordene Privilegien verzichten (nämlich auf die Entbindung von der Hinten-Anstell-Pflicht bei Ampelschlangen und zugestauten Stadtstraßen...),
    • und drittens würde der Abschied von der Fiktion des gefährlichen Fahrbahnradelns auch bedeuten, dass es quasi unmöglich würde, die öffentliche Hand weiter dazu zu bewegen, den ganzen teuren Fahrradfirlefanz zu finanzieren. Die Dämonisierung der Fahrbahn als Schauplatz eines blutigen Konkurrenzkampfes zwischen "schwachen" Radfahrern und "starken" Kraftfahrern gehört ebenso unverzichtbar zum Geschäftsmodell der zahlreichen selbsternannten Pro-Radwege-NGOs wie auch zum Selbstverständnis der von geistigen Kraftfahrern dominierten Fahrradförderer in Politik und Verwaltung.
  • Wenn ich in meinem Auto unterwegs bin, nutze ich innerorts meist immer den Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer des Tempomaten 50 +maximal 5 km/h.

    Ich mach das nicht nur meist, sondern immer. Ich fahre praktisch nur dadurch, dass ich den Begrenzer anpasse. Ein paar Tastendrücker am Lenkrad. Ausnahmslos immer sehr zum Unmut aller anderen, besonders in 30er-Bereichen, aber auch immer in 50er-Bereichen. Und in Baustellen, etc, etc.

    Das Plus-10%-Draufgeben hab ich längst aufgegeben, nachdem mir vor Jahrzehnten klar wurde, warum ich das eigentlich mache: Nur um nicht "allzu negativ" aufzufallen. Aber mir persönlich ist es total wurst, ob ich 48,7 oder 53,3 fahre. Anderen offenbar nicht.

    Der Ursprung des Ganzen war glaub ich vor vielen Jahren, als ich mal irgendwo las, dass es zum Einhalten der Geschwindigkeitsgrenze "wesentlich mehr an Charakter bedarf als zum Zuschnellfahren. Zuschnellfahren kann jeder Idiot". Das empfand ich wohl als Herausforderung, der ich mich seitdem als würdig zu erweisen versuche.

  • Du verwechselst da Ursache und Wirkung. Bevor wir (also Deutschland als Gemeinwesen) dazu fähig werden, die Radwegebenutzung vom Gesetz her grundsätzlich auf "optional" zu stellen, müsste die dadurch erhoffte Änderung der Denkgewohnheiten bei den Gliedern dieses Gemeinwesens schon längst eingetreten sein.

    Ich habe das LRA FFB nach ihrem Negativbescheid darauf hingewiesen, dass es seit etwa zwei/drei Jahren ein bundesweit gültiges Piktogramm gibt, das einen Radweg "freiwillig" macht. Keine Reaktion. In den Bescheiden ist immer von "Führung" die Rede: Jeglicher Verkehr muss irgendwie "geführt" werden.

    Dass sich jemand aussuchen kann, ob er lieber da oder da fährt, ist offensichtlich völlig undenkbar.

    In FFB und Umgebung gibt es dieses Freiwilligkeits-Piktogramm nicht. Ich hab es nur einmal leibhaftig gesehen - auf einem kurzen Stück Radweg in Rosenheim.

    • und drittens würde der Abschied von der Fiktion des gefährlichen Fahrbahnradelns auch bedeuten, dass es quasi unmöglich würde, die öffentliche Hand weiter dazu zu bewegen, den ganzen teuren Fahrradfirlefanz zu finanzieren. Die Dämonisierung der Fahrbahn als Schauplatz eines blutigen Konkurrenzkampfes zwischen "schwachen" Radfahrern und "starken" Kraftfahrern gehört ebenso unverzichtbar zum Geschäftsmodell der zahlreichen selbsternannten Pro-Radwege-NGOs wie auch zum Selbstverständnis der von geistigen Kraftfahrern dominierten Fahrradförderer in Politik und Verwaltung.

    Dir ist schon klar, dass du mit dieser Argumentation Gefahr läufst, einen sich selbst verstärkenden Regelkreislauf zu konstruieren, wenn du nicht genau hinsiehst, welche Entwicklungen tatsächlich stattfinden und von wem sie gefordert werden und von wem sie akzeptiert oder gar begrüßt werden?

    Dabei steigerst du dich selbst in ein Denkweise hinein in der für dich alle die Bösen sind: Die Autofahrer, weil sie die Radfahrer hassen, wenn sie auf der "Auto-Fahrbahn" den Autofahrer stören.

    Und die Radfahrer, die keine Lust haben, sich in einer Autoschlange hinten anzustellen, oder sich ständig von Autos überholen zu lassen.

    Und die Schlimmsten scheinen in deiner Denkweise der ADFC und andere Verkehrsverbände zu sein, die eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fordern, die du pauschal als "Firlefanz" bezeichnest.

    Mit deiner Grund-Annahme kann es keine guten Entwicklungen geben. Ein Radweg neben einer Landstraße ist für dich "Fahrradfirlefanz". Tempo 30 statt 50, um dem Fahrbahnradeln größere Akzeptanz zu verschaffen, ist für dich Verrat an der Sache, weil damit klar gestellt wäre, dass Tempo 50 Straßen wenig attraktiv sind für den Radverkehr.

    Die Radverkehrsfreigabe auf bestimmten Gehwegen ist tatsächlich oft problematisch und vielfach nicht gerechtfertigt, aber nicht grundsätzlich immer falsch. Das war ja übrigens der Grund, warum ich den Vorschlag machte, diese Radverkehrsfreigabe nur für langsame Fahrräder anzuordnen.

  • https://www.mopo.de/hamburg/polize…stehen-37880422

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4802790

    Zitat

    Nach den bisherigen Erkenntnissen stand die 22-jährige Fahrradfahrerin rechtsseitig im Geradeausfahrstreifen des Veritaskai in Richtung Nartenstraße vor einer Rotlicht zeigenden Ampel. Das Gespann aus Sattelzugmaschine und Tankauflieger stand hinter ihr. Als die Ampel auf Grünlicht wechselte, fuhren beide an und es kam zur Kollision zwischen den beiden, infolge derer die Frau zu Boden stürzte. Durch ihre Schreie und die sofortige Intervention von Unfallzeugen stoppte der Lastwagenfahrer sein Gespann, kam dabei aber mit dem rechten Vorderrad auf einem Bein der Radfahrerin zum Stehen. Der 41-jährige Mann rumänischer Staatsangehörigkeit setzte den Sattelzug daraufhin sofort zurück.

    Die Radfahrerin erlitt eine Beinverletzung und wurde mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Lebensgefahr besteht nicht. Ihr Rennrad wurde komplett zerstört.

    Nach den ersten Erkenntnissen war der unfallverursachende Lastwagenfahrer offenbar davon ausgegangen, dass die Radfahrerin kurze Zeit vor ihm bereits nach rechts in die Neuländer Straße abgebogen war. Warum er die Radfahrerin beim Ansetzen zur Weiterfahrt nicht gesehen hat, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen durch die Unfallermittler der Verkehrsstaffel Süd

    https://www.google.de/maps/@53.46576…!7i13312!8i6656

  • Der Link auf Streetview hilft hier nicht weiter.

    Die Neuländer Straße war zumindest letztens noch eine Einbahnstraße, ohne Freigabe für Radfahrer. Keine Ahnung ob die inzwischen wieder in beide Richtungen offen ist. Auf Mapillary gibt's leider auch nichts neueres als Mai 2020. Die meisten Radfahrer würde hier aber eh schräglinks abbiegen, um zur Elbbrücke zu kommen.

    Mutmaßung: Radfahrerin hat sich unklar verhalten, vielleicht zu weit rechts hingestellt anstatt mittig auf der Spur. Und LKW-Fahrer hatte keine Ortskenntnis und hat nicht aufgepasst.

    Wie auch immer: Gute Besserung!

    Und möge die Stadt endlich mal zwischen Harburg (südlich der Bahnstrecke) und dem Zentrum eine durchgehende gute Radverkehrsverbindung schaffen. Manche Teilstrecken sind ja schon super bzw kurz vor der Fertigstellung. Andere (Unfallort, die Querung der Niederelbebahn, Norderelbbrücke) sind aber Katastrophe.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4861335

    Ich bin froh zu lesen, dass der Radfahrer nur leicht verletzt wurde. Ich kam nämlich an der Stelle vorbei, als die Polizei noch da zu Gange war (RTW war schon weg) und es sah echt übel aus.

    Wenn der Radfahrer nun also aus Autofahrersicht von rechts kam, muss der Radfahrer abgesprungen oder glücklich weggefallen sein. Dann ist das Kfz einmal komplett übers Rad gefahren, das lag bei der Unfallaufnahme jedenfalls auf der linken Seite vom Auto kurz vor dem Hinterrad auf der Fahrerseite. =O

    Vermutung meinerseits:

    Kfz-Fahrer wollte rechts abbiegen - guckt beim Ausfahren aus der Auffahrt nur nach links nach einer Lücke im Verkehr - sieht eine Lücke und fährt zu - und fährt dabei den Radfahrer an. Reagiert dann wegen Alkoholpegel sehr langsam und fährt komplett übers Rad.

  • Laut Google Earth ist das hochgepflastert (?) mit knallroter Furt quer über den Weg. Und schon 2009 stand da laut Google Streetview [Zusazzeichen 1000-32].

    Zitat

    Hierbei missachtete er aus noch ungeklärter Ursache einen Fahrradfahrer, der ordnungsgemäß auf dem linken Radfahrstreifen in Richtung Lohbrügge fuhr. ...

    Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Autofahrer fest und boten ihm einen Atemalkoholtest an. Dieser ergab 1,71 Promille.

    Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und sein Führerschein beschlagnahmt. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.

  • Da missachte ich auch häufiger Leute (aufm Rad bin ich ja erst ab 1,6 Promille fahruntüchtig) und kann mich den nächsten Tag nicht mehr so genau erinnern, selten bin ich dabei mit dem Rad unterwegs und nie mit dem Auto :D

  • Vielleicht sollte man sich gar nicht damit aufhalten, sich mit STV-Behörden zu "unterhalten", sondern sie vor den internationalen Strafgerichtshof in DenHaag zerren?

    Also ich träume ja auch manchmal von renitenten Behördenmitarbeitern, die gezwungen würden, die Sch..., die sie bauen, auch mal selber zu befahren, aber ...

    Der normale Weg würde nach Karlsruhe führen: Verletzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) durch Maßnahmen von Behörden, die bekanntermaßen, systematisch und zwangsläufig zu einer Erhöhung des Risikos führen.

    Das alles nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges - zugänglich entweder, weil man vorschriftsmäßig auf einem linksseitigen Radweg fuhr und zum Opfer wurde, oder weil man sich nicht zum Opfer machen wollte und einen Bußgeldbescheid kassiert hat (vielleicht auch ein Strafverfahren?).

  • Also ich träume ja auch manchmal von renitenten Behördenmitarbeitern, die gezwungen würden, die Sch..., die sie bauen, auch mal selber zu befahren, aber ...

    Der normale Weg würde nach Karlsruhe führen: Verletzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) durch Maßnahmen von Behörden, die bekanntermaßen, systematisch und zwangsläufig zu einer Erhöhung des Risikos führen.

    Das alles nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges - zugänglich entweder, weil man vorschriftsmäßig auf einem linksseitigen Radweg fuhr und zum Opfer wurde, oder weil man sich nicht zum Opfer machen wollte und einen Bußgeldbescheid kassiert hat (vielleicht auch ein Strafverfahren?).

    Ob DenHaag oder Karlsruhe: Die momentane Vorgehensweise, seine "persönlichen 100 Meter" in jahrelangen Verfahren freizuklagen, kommt mir irgendwie absurd vor.

    M.E. ist das ein deutschlandweites Phänomen der systematischen Missachtung einer jahrzehntealten exekutiven Verordnung. Gibt es etwas Vergleichbares in Deutschland?

  • Nicht auf derselben Ebene, aber mir fallen als Parallelen zwei Dinge ein:

    Nichtanwendungserlasse des Finanzministers: "Grundsatzurteil aus München? Sch...wamm drüber!"

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass

    Und dann der erste Satz des Betriebsverfassungsgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

    Zitat

    In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

    Da steht also nicht »... können Betriebsräte gewählt werden« oder »dürfen Betriebsräte gewählt werden«, womöglich noch mit dem Zusatz »wenn der Chef nix dagegen hat«, sondern »werden gewählt«. So wie in Artikel 38 GG:

    Zitat

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

    Aber hat es jemals einen Versuch der Politik oder der Justiz gegeben, das mit den BR-Wahlen auch durchzusetzen?