Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Hat jemand, der so gut wie immer zu dicht auffährt, vergessen, dass es eine Regel "Halber Tacho" gibt?

    Hier haben wir doch ein schönes Beispiel, was besser werden würde, wenn man alle 2 Jahre jeden grundsätzlich nochmal nachprüfen würde. Viele überholen z.B. Radfahrer mit zu wenig Seitenabstand auch ohne Aggression, weil Sie glauben das passt so. Gleiches beim halben Tacho Abstand, da scheint es oft auch eine Fehleinschätzung zu sein. So etwas könnte man damit wunderbar entgegen wirken.

    Aber eben auch Regeln die Leute falsch kennen, weil die sich vor kurzem erst geändert haben (z.B. neue Regeln oder Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die gerade mal zwei Jahrzehnte alt sind) könnte man damit wunderbar einfach mit abfragen. Dann würde das Problem der Regelunkenntnis geringer, denn die Leute müssten sich ja aktiv über die aktuellen Regeln informieren um die Prüfung zu schaffen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Aber eben auch Regeln die Leute falsch kennen, weil die sich vor kurzem erst geändert haben (z.B. neue Regeln oder Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die gerade mal zwei Jahrzehnte alt sind) könnte man damit wunderbar einfach mit abfragen.

    Dann vorher bitte zunächst alle zwei Jahrzehnte eine Nachprüfung von Verkehrsbehörden.

  • Dann vorher bitte zunächst alle zwei Jahrzehnte eine Nachprüfung von Verkehrsbehörden.

    Weil ich etwas ähnliches gerade in einem völlig anderen Zusammen gefunden habe:

    "Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung in Form von nachweislich besuchten Seminaren für den Verkehrsleiter. Der Job des Verkehrsleiters fordert aber eine stetige persönliche Weiterbildung, alleine begründet durch den Wandel der geltenden Vorschriften. Alleine um den Job des Verkehrsleiters ordnungsgemäß ausüben zu können, ist eine konsequente Weiterbildung unerlässlich."

    In diesem Fall wäre wirklich eine gesetzliche Änderung notwendig. Das macht aber kein Politiker von alleine, wenn nicht die Lobby der Weiterbilder anspornt. Wäre ein schönes Projekt für Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer in Kooperation. Ich bin zu faul - aber Weihnachten und der Lockdown kommen. Ich versuche mal dran zu denken und verspreche nichts. Wenn irgend jemand vorgreifen will wäre ich absolut nicht böse.

  • Die Regeln um B-Pflichten müssen niemanden kümmern außer Rad Fahrende.

    Weil es einem "vernünftigen" KFZ-Lenker vollkommen egal ist, ob der Rad Fahrende da auf der Fahrbahn nun ordnungswidrig oder legal unterwegs ist.

    Aber der unvernünftige wird immer wieder maßregeln und Selbstjustiz üben. Möglicherweise dann nicht, wenn er alle Regeln kennt. und wie wahrscheinlich ist das bei der Vielzahl der Regeln, die die StVO aufstellt?

    Vielleicht sollte man so eine Art "Verhaltenstest" machen. Wer auffällig ist: Lappen abgeben und Sitzungen beim Therapeuten oder meinetwegen Hilfsarbeiten auf der Unfallstation.

  • Wir schweifen ab.

    Das reine Lehren der Verkehrsregeln und ggf. eine Überwachungsfahrt sind zwar gut, aber die meisten Gefährdungen passieren ja nicht weil die Leute die Verkehrsregeln nicht kennen sondern missachten und - was ich viel schlimmer finde - absichtlich und z.T. sinnlos andere gefährden.

    Mir ist ein Verkehrsteilnehmer lieber, der nachts bei leeren Straßen vorsichtig über eine rote Ampel fährt als jemand der vorsätzlich andere bedrängt oder gefährdet um vielleicht ein paar Sekunden zu sparen obwohl das Tempolimit gerade nicht überschritten wird.

  • Aber eben auch Regeln die Leute falsch kennen, weil die sich vor kurzem erst geändert haben (z.B. neue Regeln oder Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die gerade mal zwei Jahrzehnte alt sind) könnte man damit wunderbar einfach mit abfragen. Dann würde das Problem der Regelunkenntnis geringer, denn die Leute müssten sich ja aktiv über die aktuellen Regeln informieren um die Prüfung zu schaffen.

    Ein Gemeinwesen, das die Kraft aufbrächte, das Kampf-Auteln gegen Fahrbahnradler wirksam zu bekämpfen, bräuchte eigentlich zugleich weder Radwege noch Benutzungspflichten. Paradox.

  • Eigentlich bräuchte man überhaupt keine Benutzungspflicht, nirgends! Je mehr die Voraussetzungen vorliegen, dass man eine B-Pflicht anordnen dürfte, desto mehr Menschen benutzen solche Radwege freiwillig. Trotzdem würde Fahrbahnradeln grundsätzlich legal bleiben.

  • Wir schweifen ab.

    Das reine Lehren der Verkehrsregeln und ggf. eine Überwachungsfahrt sind zwar gut, aber die meisten Gefährdungen passieren ja nicht weil die Leute die Verkehrsregeln nicht kennen sondern missachten und - was ich viel schlimmer finde - absichtlich und z.T. sinnlos andere gefährden.

    Mir ist ein Verkehrsteilnehmer lieber, der nachts bei leeren Straßen vorsichtig über eine rote Ampel fährt als jemand der vorsätzlich andere bedrängt oder gefährdet um vielleicht ein paar Sekunden zu sparen obwohl das Tempolimit gerade nicht überschritten wird.

    Gefährdung also nur noch mit triftigem Grund erlaubt? Pass auf, dass gewisse Landesfürsten nicht Wind von der Idee bekommen... :evil:

    Es fehlt grundsätzlich an ausreichender Ahnung. Blitzer werden nicht ausreichend angeschafft oder aufgestellt, Blitzerwarnungen im Radio sind erlaubt, Blitzer lösen erst bei einer viel zu hohen Toleranz aus. Strafen sind im europäischen Vergleich lächerlich niedrig. Halterhaftung in Verbindung mit Datenschutzbedenken (Kameraüberwachung) führt zu hohen Einstellungsraten, die dann insgesamt viel Arbeit und wenig Ertrag bringen. Dementsprechend wird eine brauchbare Verfolgung bzw. Durchsetzung gar nicht erst versucht, stattdessen gibt es seitens "Aktionstage", an denen "sensibilisiert" werden solle - wie absurd das ist, merkt man im Vergleich zu anderen Tatbeständen. Oder hat schonmal jemand einen Aktionstag gegen Einbruchdiebstahl gesehen, bei dem darauf hingewiesen wird, dass sich das ganze doch eigentlich gar nicht lohnt, weil Privatleute kaum noch Bargeld und Wertachen zuhause haben und erwischte Einbrecher dann eindringlich ermahnt werden, sich das nächste Mal nicht erwischen zu lassen und sie sogar einen Teil der Beute abgeben müssen?

  • Eigentlich bräuchte man überhaupt keine Benutzungspflicht, nirgends! Je mehr die Voraussetzungen vorliegen, dass man eine B-Pflicht anordnen dürfte, desto mehr Menschen benutzen solche Radwege freiwillig. Trotzdem würde Fahrbahnradeln grundsätzlich legal bleiben.

    Vielleicht wäre es sinnvoll, statt einer Benutzungspflicht eine Benutzungserlaubnis durchzusetzen? Angebotsradwege (also solche ohne [Zeichen 237]) dürfen nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn die Übersetzung so gestaltet ist, dass bei einer Trittfrequenz von 60 Umdrehungen pro Minute maximal eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird. (Oder bei 50 Umdrehungen pro Minute maximal 15 km/h?) Die meisten üblichen Fahrräder sind sind dann wohl außen vor. Entsprechend darf auch ein Pedelec nicht schneller fahren durch die E-Motor-Unterstützung, wenn der Fahrer Radwege benutzen will.

    Das wäre dann auch eine gute Regelung für die vielen oft zu schmalen Radwege, die weiterhin als Angebotsradwege zur Verfügung stehen. Fahrräder mit einer schnelleren Übersetzung dürften dann dort nicht fahren. Für diese Fahrräder würde dann eine Straßenbenutzugspflicht gelten.

    Das blaue Schild würde dann bedeuten: Das ist ein Radweg auf dem auch schnellere Fahrräder fahren dürfen, aber sie müssen dort nicht fahren.

  • LOL, interessanter Ansatz

    ABER

    da geschätzt 50% nicht mal wissen was "Trittfrequenz" ist und darüber 80% ihre Trittfrequenz absolut überschätzen, fahren dann alle mit ~15km/h auf der Straße.

    Weiterhin liegst du irgendwie komplett falsch. Jedes Trekkingrad mit einer Kettenschaltung schafft spielend mit einer 60er Frequenz 20kmh. Auch eine Nexus oder Alfine (von Rohloff und Pinion nicht anzufangen) kommt in der höchsten Übersetzung auf >20kmh.

    siehe: http://ritzelrechner.de/?GR=DERS&KB=26…UN=KMH&DV=teeth

    Habe eine übliche 3 Blatt Kurbel eingesetzt mit 26/36/48er Blatt und ein übliches 11-34er Ritzel

    Das sind dann ca. 35kmh bei einer 60er Kadenz. Da musst du an den Anforderungen soviel rumfeilen dass das keiner mehr nachvollziehen kann.

  • Vielleicht wäre es sinnvoll, statt einer Benutzungspflicht eine Benutzungserlaubnis durchzusetzen?

    Sinnlos. Radwege werden nicht wegen der gesetzlichen, sondern wegen der sozialen Benutzungspflicht benutzt. Wer als Radler das Angebot ausschlägt, sich von der Fahrbahn zu verziehen, macht sich für >99% aller Verkehrsteilnehmer (also auch der Radfahrerschaft underst recht der autofahrenden Polizei und autofahrenden Justiz) zum Stiesel und Außenseiter, dem es nur recht geschieht, wenn er von den genervten Autofahrern nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst wird.

    Wäre das anders, wäre erstens die Polizei vollkommen damit überfordert, die Radwegebenutzung per Kontrolle und Knöllchen durchzusetzen. Und zweitens gäbe es mit einer gutmütigen Toleranz von Fahrbahnradlern (mit Ausnahme einer Handvoll notorisch zugestauter Straßen in den Innenstädten) praktisch auch keine Nachfrage für den Bockmist mehr.

  • Es muss keiner wissen, was eine Trittfrequenz ist. Entscheidend ist die Entfaltung im höchsten Gang. Mit einer Pedalumdrehung darf maximal eine Wegstrecke von 15.000 m / 60 / 50 * zurückgelegt werden. Das sind 5 m.

    Das entspricht einer Dreigangschaltung im dritten Gang, wenn auf dem Hinterrad ein etwas größes Ritzel als üblich installiert ist.

    Und das ist jederzeit sofort nachprüfbar. Eine Pedalumdrehung ausführen und dabei die von dem Fahrrad zurückgelegte Strecke ausmessen. Sind das mehr als 5 m, dann darf das Fahrrad nicht auf Angebotsradwegen benutzt werden. Sind es weniger als 5m dann darf man damit auch auf Angebotsradwegen fahren. Wo siehst du also das Problem?

    *

    15 km = 15.000 m

    60 Minuten

    50 Pedalumdrehungen pro Minute

  • Zitat

    Das entspricht einer Dreigangschaltung im dritten Gang, wenn auf dem Hinterrad ein etwas größes Ritzel als üblich installiert ist.

    Sitzen Sie noch auf einem Packen von 20 Millionen 31 Zahn Blättern, die dringend verkauft werden müssen? Der Ansatz "fast ginge es, wenn nur jedes einzelne Fahrrad in D umgebaut würde" klingt ein wenig so.

  • Oben schriebst du

    Die meisten üblichen Fahrräder sind sind dann wohl außen vor.

    Und nun

    Das entspricht einer Dreigangschaltung im dritten Gang, wenn auf dem Hinterrad ein etwas größes Ritzel als üblich installiert ist.

    Und nun verbaust du hypothetisch größere Ritzel um die Geschwindigkeit "üblicher" Räder herunterzurechnen?

    Was ist den mit den Fahrern deren "übliche" Trittfrequenz bei gesunden 75 liegt? Ich sehe da immer noch x Probleme.

  • Sinnlos. Radwege werden nicht wegen der gesetzlichen, sondern wegen der sozialen Benutzungspflicht benutzt. Wer als Radler das Angebot ausschlägt, sich von der Fahrbahn zu verziehen, macht sich für >99% aller Verkehrsteilnehmer (also auch der Radfahrerschaft underst recht der autofahrenden Polizei und autofahrenden Justiz) zum Stiesel und Außenseiter, dem es nur recht geschieht, wenn er von den genervten Autofahrern nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst wird.

    Wäre das anders, wäre erstens die Polizei vollkommen damit überfordert, die Radwegebenutzung per Kontrolle und Knöllchen durchzusetzen. Und zweitens gäbe es mit einer gutmütigen Toleranz von Fahrbahnradlern (mit Ausnahme einer Handvoll notorisch zugestauter Straßen in den Innenstädten) praktisch auch keine Nachfrage für den Bockmist mehr.

    Was du anstrebst ist eine komplette Veränderung der Denkgewohnheiten. Und genau das würde mit einer Radwegebenutzungs-Erlaubnis angestoßen werden. Bisher gehen viele davon aus, dass der Radfahrer auf dem Radweg besser aufgehoben sei. Aus unterschiedlichen Gründen.

    Dieser Gedanke wird erst mal nicht angetastet, wenn man für markierte Radwege die Benutzungserlaubnis erteilt und für langsame Fahrräder (max. 5m pro Pedalumdrehung im höchsten Gang) eine zusätzliche Benutzungserlaubnis für Angebotsradwege erteilt.

    Aber das Denken bekäme allmählich eine neue Richtung. Es geht dann darum, dass Angebotsradwege zu gefährlich sind für die Radfahrer selbst und für den Fußverkehr, der oft dicht an dicht mit sehr schmalen Angebotsradwegen geführt wird. Die Benutzung wird aber dennoch gestattet, allerdings nur für langsame Fahrräder, weil dann die Gefahr für Fußgänger geringer ist.

  • MichiHH

    Du konstruierst da einen Widerspruch, wo keiner ist.

    Die meisten üblichen Fahrräder sind heutzutage mindestens mit einer 5-Gang-Nabenschaltung noch häufiger mit einer 7-Gang-Nabenschaltung ausgestattet. 3-Gang-Schaltungen sind nach meiner Beobachtung die Ausnahme.

    Würde eine Regel vorschreiben, dass man das Fahrrad nur noch dann auf Angebotsradwegen fahren darf, wenn es eine maximale Entfaltung von 5m/Pedal-Umdrehung hat, dann würde in dem Bereich sicher die Nachfrage etwas ansteigen. Und das wären dann vermutlich vor allem Fahrräader mit Nabenschaltungen, bei denen das Kettenblatt und das Ritzel so dimensioniert sind, dass im größten Gang max. 5 m pro Pedalumdrehung zurückgelegt werden können.

    Allen, die ein Rad mit größerer Übersetzung kaufen, müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie damit zwar Radwege benutzen dürfen, aber keine Angebotsradwege, also solche Radwege, die nicht mit einem blauen Radwege-Schild markiert sind.

  • Sitzen Sie noch auf einem Packen von 20 Millionen 31 Zahn Blättern, die dringend verkauft werden müssen?

    Vermutlich sind die Kriterien so gewählt, dass er dann auf dem Radweg der Schnellste ist, diesen benutzen darf und nicht auf die Fahrbahn muss (oder wie er es nennt: "Straße") und sich dabei keine Sorgen machen muss, dem sozialen Druck der schnelleren Radfahrer standzuhalten, die ihn mit seiner Torpedo 3-Gang-Schaltung überholen möchten. Noch konsequenter wäre es natürlich, eine eigene Ullie-Spur zu fordern, die sonst niemand benutzen darf.

    A propos: Das könnte doch die Lösung all unserer Verkehrsprobleme sein: Wir bauen einfach in jeder Straße für jeden, der sie nutzen möchte, jeweils eine eigene separierte Verkehrsfläche, auf der dann jeder machen kann, was er will. Kein Stau, keine Konflikte, kein unbehagliches Gefühl, den richtigen Verkehr zu stören, keine Parkplatzsuche... :/

    (hoffentlich liest das nicht der Thering)

  • Was du anstrebst ist eine komplette Veränderung der Denkgewohnheiten.

    Ich bin zwar nicht du aber habe wiederholt darauf hingewiesen, dass das Problem mit dem Radverkehr zwischen den Ohren liegt.

    Radfahrer werden diskriminiert. Das haben selbst Radfahrer dermaßen verinnerlicht, dass sie es selber diskriminieren. Da das aber nicht politisch korrekt wäre, es auch so zu benennen, werden Ersatzgründe für das selbstdiskriminierende Verhalten gesucht, die dann nicht der Realität entsprechen müssen (Selbstbetrug). Die Sicherheit auf Radwegen ist ein solcher.

    PS: Du suchst den Begriff Entfaltung.

  • Ich hab mich selbst oft dabei ertappt, dass ich schneller fahre, als ich es eigentlich für richtig halte. Mit 50 km/h an parkenden Autos entlang, zwischen denen jederzeit ein Kind rauslaufen kann, z.B. Weil mir der Hintermann schon länger an der Stoßstange klebt und mir zu verstehen gibt, dass ich mich "verpissen" soll. "Hier is 50, du Idiot!"

    Wenn ich in meinem Auto unterwegs bin, nutze ich innerorts meist immer den Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer des Tempomaten 50 +maximal 5 km/h. Fahre ich schneller piept es und dem Hintermann kann ich gedanklich dann entgegenhalten, dass ich nicht schneller kann. Ansonsten habe ich sonst Blech um mich herum und nicht so wie auf dem Rad nur die Jacke und Hose, quasi Fort Knox. Und wenn mir jemand so eng hinten dran ist, passe ich gerne auch meine Geschwindigkeit dem Abstand an...

    Sicher härtet auch das Radfahren in diesem Sinn gewaltig ab