Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • die Logik erschließt sich mir nicht.

    der Radweg endet an dieser Stelle.

    würde der Radweg 3m weiter vorn enden und man dort auf die Fahrbahn geführt werden, wäre unstreitig §10 einschlägig.

    Warum soll das hier anders sein?

  • erschließt sich mir immer noch nicht

    die Fahrbahnbegrenzung der Königsreihe ist links der "hier nicht vorhandenen Furt"

    Der Radfahrer fährt dann beim Verlassen des Radweges nicht auf die Fahrbahn der Königsreihe ein, sondern auf die Fahrbahnfläche des freien Rechtsabbiegers.

    :/

  • Der Radfahrer fährt dann beim Verlassen des Radweges nicht auf die Fahrbahn der Königsreihe ein, sondern auf die Fahrbahnfläche des freien Rechtsabbiegers.

    :/

    Eben drum gilt für ihn die beschilderte Vorfahrt mit der Rakete 301, weil der Radweg zur Hauptfahrbahn gehört, vor dem 205 des Autofahrers aus der "Querstraße" (der Winkel ist nicht entscheidend), EIne Kreuzung = eine Vorfahrt.

    § 10 ist erst für den Fall relevant, wo der Radfahrer in die Hauptfahrbahn einfädelt, weil dieser Fall weder bei § 8, noch bei § 9 vorkommt, somit bleibt nur § 10 für "anderer Straßenteil" -> "Fahrbahn".

    Dieses Begriffspaar setzt voraus, das beide zusammengehören zur selben Straße. Die Querstraße ist "eine andere Straße", nicht anderer Straßenteil der selben Straße ...

    Ob die Verwaltung einen Fehler durch Nichtmarkierung einer Furt gemacht hat, da kann man sicher noch länger drüber diskutieren, und ob sie evtl. eine Mitschuld trifft, aber die Furtpflicht steht nur in der VwV-StVO, eine Furt kann also weder Vorfahrt geben, noch Vorfahrt nehmen, das kann nur die StVO selbst.

  • Auf dem Foto oben ebenfalls zu sehen – zudem ist der (breite) Radweg um rund 2 Meter abgesetzt bei komplett freier Sicht. Ich denke mal, Schrittgeschwindigkeit war das eher keine und die Spiegel wurden wohl gleichfalls nicht benutzt.

  • Solange da Furten markiert sind, ist der Vorrang doch vonseiten der Behörden geklärt (ok, ich kenne auch Stellen, wo trotz VZ205 Furten markiert sind, aber hier scheinen keine solchen Zeichen zu stehen).

  • Das Gelände auf das der LKW-Fahrer wollte ist ein privater Parkplatz des Aldi. Somit ist §9 StVO zu beachten

    Zitat

    (5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen

    Da steht nichts von Furten,Wartelinien etc,.pp.

    Für den Parkplatz Verlassende gilt §10 StVO :

    Zitat

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

  • Die Drunterkommentare auf der Facebook-Seite „Ich bin Berufskraftfahrer/in und habe Respekt verdient ? sind ja mal wieder der Knaller. Da kommentieren natürlich primär Menschen, die ein persönliches Interesse daran haben, dass niemand aus den eigenen Berufsstand an dem Unfall schuld sein möge, aber ein Großteil der Menschen ist nicht einmal in der Lage, den Unfallhergang zu erfassen.

    Stattdessen kommen gleich wieder die üblichen Belehrungen von wegen der 15-Jährige sei ja selbst schuld, wenn er sich am abbiegenden Lkw vorbeidrängelt, nachdem er sich an der Ampel neben das Fahrzeug in den toten Winkel gestellt hätte. Dabei hat sich der Unfall nicht einmal in der Nähe einer Kreuzung zugetragen.

    Wie soll man denn mit diesen Menschen, die hier recht deutlich den Tod eines 15-Jährigen mit einem geschulterzuckten „Selbst schuld“ quittieren, über Gefahren im Straßenverkehr sprechen?

  • Was du dir für Gruselseiten antust… Bei der MOPO gab es schon für "Radfahrer sind mit Schuld, weil sie nicht an jeder Ecke anhalten, ob jemand die Regeln grob missachtet" erst böse Reaktionen und inzwischen einen löschfreudigen Moderator.