Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Die MOPO berichtet am 18.4.24 unter der Überschrift, "Radfahrerin (73) von Porsche gerammt – tot" so über den Unfall in Hamburg-Volksdorf, bei dem eine Fahrradfahrerin getötet wurde:

    Siehe dazu auch die Beiträge ab hier.

    Im Video des NDR sieht man, wie der DEKRA-Gutachter die Position von Rad und Auto während der Kollision anhand des Schadbildes anordnet. Demnach spricht IMO Alles für eine Fahrbahnquerung der Radfahrerin.


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  • Nicht auszuschließen, dass das überholte Fahrzeug sogar noch angehalten hat, um die Dame über die Straße fahren zu lassen. Habe ich so auch schon erlebt, dass dann einer aus dritter oder vierter Position ohne Sicht vorbeiknallen muss.

    Erschwerend wird in dem Fall noch hinzukommen, dass der Taycan quasi lautlos losschießt und im Extremfall in unter drei Sekunden aus dem Stand bei Tempo 100 km/h sein kann.

    Seltsam ist nur die Suche nach Zeugen. Zumindest dem überholten Fahrzeug kann die Sache doch gar entgangen sein, sodass man sich kaum vorstellen kann, dass der danach einfach weitergefahren ist.

  • Nachdem ich dieses Überholverhalten selbst schon an Zebrastreifen erlebt habe, würde ich es auf keinen Fall ausschließen.

    Bei der Konstellation würde es mich wundern, wie der Überholte das Weite gesucht haben soll, außer mit dem Rückwärtsgang.

  • Siehe dazu auch die Beiträge ab hier.

    Im Video des NDR sieht man, wie der DEKRA-Gutachter die Position von Rad und Auto während der Kollision anhand des Schadbildes anordnet. Demnach spricht IMO Alles für eine Fahrbahnquerung der Radfahrerin.


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    Und in diesem Video hört man, dass die Radfahrerin "auf der Farmsener Landstraße unterwegs" war "als sie mit einem Auto zusammenstieß".

    Denen beim NDR ist wahrscheinlich nicht mal bewusst, dass sie damit der Radfahrerin 100 % Schuld zugewiesen haben.

  • Denen beim NDR ist wahrscheinlich nicht mal bewusst, dass sie damit der Radfahrerin 100 % Schuld zugewiesen haben.

    Da der Text nahelegt, die Radfahrerin sei „auf der Straße“ (vulgo auf der Fahrbahn) unterwegs gewesen, haben die Leser/Zuschauer allerdings gleich auch den Engüberholer-Film im Kopfkino laufen. Und da weiß der Leser/Zuschauer natürlich auch sofort, dass dann genau nicht die arme Radfahrerin schuld hat, sondern erstens allgemein „die Autofahrer“ und zweitens „die Politik“ die Verantwortung tragen. Die Autofahrer alle zusammen, weil „man“ ja weiß, dass die alle immer viel zu dicht überholen, und die Politik, weil die sich vorwerfen lassen muss, dass sie das durch die Engüberholer vermeintlich verursachte Massaker tatenlos mitansieht.

  • Ich finde, die Pietät der Toten gegenüber sollte uns dazu dazu bringen, doch erstmal abzuwarten, was die staatsanwaltschaftliche Untersuchung ergibt und hier nicht zu spekulieren und politisieren. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen und ich möchte ihnen meines aufrichtigen Beileides versichern.

  • Ich finde, die Pietät der Toten gegenüber sollte uns dazu dazu bringen, doch erstmal abzuwarten, was die staatsanwaltschaftliche Untersuchung ergibt und hier nicht zu spekulieren und politisieren.

    Pietät und Unwissen über den Hergang hat leider noch nie einen Kampaigner davon abgehalten, sofort nach einem Ereignis seine übliche Agenda lauthals ins Netz hinauszutrompeten. Beispielhaft auch ein tödlicher Rad-PKW-Unfall Unfall diese Woche in Mainz, der offenbar beim Rangieren in einem verkehrsberuhigten Bereich passiert ist. Sofort kommen die Hollandfreunde und Aktivisten und verbreiten ohne Kenntnis der Umstände den üblichen Sermon über rücksichtslose Autofahrer, untätige Politiker und fehlende Radwege.

    Das Problem ist wie in vielen anderen Bereichen auch: wenn die Anständigen sich aus Rücksicht zurückhalten, siegt am Ende das Kesseltreiben der Unanständigen.

  • Ich finde, die Pietät der Toten gegenüber sollte uns dazu dazu bringen, doch erstmal abzuwarten, was die staatsanwaltschaftliche Untersuchung ergibt und hier nicht zu spekulieren und politisieren.

    als ob in 3 Jahren "die Presse" noch interessiert, wie das Amtsgericht urteilt und was denn nun die gutachterlich festgestellten bzw. nach Überzeugung des AG maßgeblichen Abläufe waren.

    Und als "spekulieren" würde ich den Austausch hier auch nicht abtun. Faktenbasierter Erfahrungsaustausch unter Berücksichtung von Wahrscheinlichkeiten.

  • was die staatsanwaltschaftliche Untersuchung ergibt

    Hat unser Chefunfallstatistiker ;) rein zufällig eine Statistik darüber, in wie viel Fällen ein solches Ergebnis überhaupt das Licht der Öffentlichkeit erreicht? Vermute ich richtig, dass eine einsame Null vorm Komma steht? :rolleyes:

  • Was soll denn das an der Öffentlichkeit. Wir leben doch nicht in einer Diktatur, wo man öffentlich an den Pranger gestellt wird.

  • Hat unser Chefunfallstatistiker ;) rein zufällig eine Statistik darüber, in wie viel Fällen ein solches Ergebnis überhaupt das Licht der Öffentlichkeit erreicht? Vermute ich richtig, dass eine einsame Null vorm Komma steht? :rolleyes:

    Keine Ahnung wie da die Quote ist. Meinem Gefühl nach kommt es auch auf den Hergang an: Vorfahrtfehler kommen selten vor Gericht, Auffahrunfälle und LKW-Rechtsabbieger regelmäßig.

    Bei tödlichen Fahrradunfällen kommen ja grundsätzlich fünf mögliche Schuldszenarien in Frage: Alleinunfall, Alleinschuld Autofahrer, Alleinschuld Radfahrer, Hauptschuld Auto/Mitschuld Rad und Hauptschuld Rad/Mitschuld Auto. Vor Gericht und damit in der Öffentlichkeit landet nur der (kleinere) Teil der Fälle, die in die letzten beiden Kategorien fallen könnten, und wo die Autofahrer sich zudem auch noch gegen die von der Polizei ermittelte Schuldquote wehren. Bei für die Unfallaufnahme eindeutigem Hergang wird idR nicht prozessiert und daher auch nicht öffentlich nachberichtet. Das gilt wohl insbesondere für den großen Anteil der Fälle, wo der Radfahrer selbst eindeutig den Unfall verursacht hat (inklusive unklare Fälle, die sich im Nachhinein als Alleinunfälle entpuppten…). Obwohl nur ein kleiner Anteil der Unfälle öffentlich verhandelt wird, entsteht durch die Auswahl der Prozesse in der öffentlichen Wahrnehmung dann der Eindruck, es gebe praktisch nur unfähige Autofahrer, die sich feige ihrer Verantwortung entziehen wollten.

  • Ich finde, die Pietät der Toten gegenüber sollte uns dazu dazu bringen, doch erstmal abzuwarten, was die staatsanwaltschaftliche Untersuchung ergibt und hier nicht zu spekulieren und politisieren. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen und ich möchte ihnen meines aufrichtigen Beileides versichern.

    Ich finde, die Pietät der Toten gegenüber sollte endlich einen gewaltigen Zorn entfachen. Mögen diejenigen, die "eigentlich alles in Ordnung" finden, an ihren dümmlichen Beileidssprüchen ersticken.

  • Die Frage ist doch, was läuft an solchen Unfallorten, an denen Fahrradfahrer*innen verunglücken, alles schief, und wie könnte man es besser machen.

    Mir ist bei der Suche nach dem Unfallort bei streetview unter anderem dieses Bild aufgefallen, das kurz vor dem Unfallort aufgenommen wurde:

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    Auf der einen Straßenseite gibt es einen Fahrradweg, auf der anderen Seite gibt es keinen. Der Fahrradweg beginnt allerdings in dem ausgewählten Bildabschnitt. Auf dem Gehweg, der auf den Fahrradweg zuführt, fährt eine Fahrradfahrerin entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

    Möglicherweise ist sie bereits in dem Abschnitt, in dem der Fahrradweg existiert, bereits entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg gefahren. Ordnungswidrig zwar, aber, vielleicht hielt sie es für sicherer, auf dem Fahrradweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Hauptsache nicht auf der Fahrbahn. Auf der gilt Tempo 50 (gefahren 60 oder 70?).

    Wer auf street-view sich weiter in die Richtung bewegt, der kommt an diese Kurve, an der mehrere Warnbaken stehen, was sehr wohl ein Hinweis darauf sein kann, dass hier schneller gefahren wird als Tempo 50

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    Es fällt mir schwer, das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto in aller Schärfe zu verurteilen.

    Ob die offensichtlich mangelhafte Fahrradverkehrsinfrastruktur in der Gegend um den Unfallort zu dem konkreten tödlichen Unfall beigetragen hat, sei mal dahingestellt. Ob es besser wäre, wenn es gar keine Fahrradwege gäbe, auch nicht den auf dem Foto? Oder ob es besser wäre, wenn es auf beide Seiten durchgehende Fahrradwege gäbe? Oder ob es besser wäre, wenn Tempo 30 gelten würde und das auch kontrolliert würde, sodass es auch gefühlt sicherer ist, auf der Fahrbahn zu fahren, anstatt auf dem Fahrradweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung? Oder ob es vielleicht am besten wäre, wenn es keinen massenhaften Autoverkehr gäbe in der Form wie er derzeit auch in der Farmsener Landstraße stattfindet?

    Es ist allerdings zu befürchten, dass die reichlich ungeklärte Situation für Fahrradfahrende in Kombination mit der Erwartungshaltung vieler Autofahrender, "Fahrradverkehr hat auf der Fahrbahn nichts zu suchen", zumindest indirekt ein Stück weit, wenn auch vermutlich nicht justiziabel, zu dem konkreten Unfall mit beigetragen hat.

  • Möglicherweise ist sie bereits in dem Abschnitt, in dem der Fahrradweg existiert, bereits entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg gefahren.

    Nein, sie ist schon dort auf dem Gehweg gefahren.

    Es fällt mir schwer, das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto in aller Schärfe zu verurteilen.

    Wenn mein Sohn, der nichtsahnend als Fußgänger um die Ecke biegt, von einer Gehwegradlerin über den Haufen gefahren würde oder ich selber von Gehwegradlern, die sich beispielsweise von hinten nähern, durch Klingeln zum Platz machen aufgefordert würde, fällt es mir in keinster Weise schwer, solch ordnungswidrige Verhaltensweisen von Radfahrern zu verurteilen. Im Gegenteil: Ich empfinge es schlicht als unverschämte Rücksichtslosigkeit gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, sich erstens nicht an Regeln halten zu wollen und zweitens es zu erwarten, dass man sich eines solchen Verhaltens unterzuordnen hat. Wer solche Kämpfe auf Gehwegen austragen möchte, solle diese doch bitte auf der Fahrbahn führen.

  • Nein, sie ist schon dort auf dem Gehweg gefahren.

    Stimmt, kann man auf diesem street-view-Foto sehen:

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    Trotzdem ist es so, dass ich das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto nicht in aller Schärfe verurteile. Zumindest ist es wichtig, dazu die näheren Umstände zu kennen. Zum Beispiel, mit welchem Tempo sie unterwegs war, ob sie an der fraglichen Ecke vorsichtig, langsam und bremsbereit gefahren ist usw.. Findest du nicht, dass das eine wichtige Rolle spielt zur Beurteilung des Fehlverhaltens?

    Wenn sich die Gelegenheit ergäbe, in so einem Fall die Fahrradfahrerin direkt anzusprechen, dann würde ich versuchen, das Gespräch dahin zu lenken, wie die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen so verbessert werden könnte, dass Gefährdungssituationen minimiert werden. Dazu könnte man zum Beispiel versuchen herauszufinden, was die Fahrradfahrerin dazu bewegt hat an der Stelle den Fußweg zu befahren. Es gäbe außerdem die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass man als Fahrradfahrer*in in der Regel auch die Möglichkeit hat, abzusteigen und zu Fuß zu gehen.

    Auf jeden Fall würde ich sie nicht einfach anbrüllen oder so was wie runter vom Fußweg zurufen. Das wäre ja so wie Autofahrende, die Fahrradfahrenden zubrüllen, "Weg von der Fahrbahn fahr gefälligst auf deinem Radweg." Dabei gibt es manchmal gute Gründe, selbst bei benutzungspflichtigen Radwegen, das nicht zu tun, zum Beispiel Schlaglöcher, mit Scherben übersät, mit Baumwurzeln durchwachsen etc..

  • Trotzdem ist es so, dass ich das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto nicht in aller Schärfe verurteile. Zumindest ist es wichtig, dazu die näheren Umstände zu kennen. Zum Beispiel, mit welchem Tempo sie unterwegs war, ob sie an der fraglichen Ecke vorsichtig, langsam und bremsbereit gefahren ist usw.. Findest du nicht, dass das eine wichtige Rolle spielt zur Beurteilung des Fehlverhaltens?

    Sicherlich kenne ich Situationen, in denen man sich ganz bewusst über geltende Regeln hinwegsetzt und hierbei sogar auch versucht, dies möglichst lautlos und unter der allergrößten Vorsicht zu tun. Und das ganze auch mit dem Bewusstsein, dass man als "Regelbrecher" dann auch in keinster Weise irgendeinen Anspruch zu stellen hat. Das habe ich sogar selber bereits getan. Dennoch sind die täglich zu beobachtenden Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer Regeln brechen, nicht dazu geeignet, bei denen eine gewisse Rücksichtnahme oder demütige Zurückhaltung zu erkennen. Im Gegenteil. Es wird zuerst die Regel gebrochen. Und anschließend wird gepöbelt und teils sogar Gewalt angedroht, wenn man mit den neu geschriebenen Regeln nicht ans gewünschte Ziel gelangt. Das will ich der abgebildeten Radfahrerin bei StreetView jedoch nicht unterstellen. Jedoch glaube ich auch nicht, dass sie dort zum ersten Mal in falscher Richtung auf dem Gehweg entlangfährt. Obwohl ich es natürlich nicht gänzlich ausschließen kann.

    Wenn sich die Gelegenheit ergäbe, in so einem Fall die Fahrradfahrerin direkt anzusprechen, dann würde ich versuchen, das Gespräch dahin zu lenken, wie die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen so verbessert werden könnte, dass Gefährdungssituationen minimiert werden.

    Ich glaube, dann würde ich am selben Tag meine Fahrziele nicht mehr erreichen. Oder man nimmt sich vor, pro Fahrt jeweils nur einen "Regelbrecher" vorsichtig anzusprechen. Dann kann man für sich persönlich sogar ein allgemeines Stimmungsbild erstellen und so erfahren, was in den Köpfen der "Regelbrecher" so vor sich geht und ob sich das Gegenüber bis hierhin eigentlich überhaut bewusst solche Gedanken gemacht hat, die mit der Vermeidung von Gefährdungssituationen zu tun haben oder ob das falsche Verhalten nicht doch eher ein automatischer Reflex aus Selbsterhaltungsgründen ist.

    Dazu könnte man zum Beispiel versuchen herauszufinden, was die Fahrradfahrerin dazu bewegt hat an der Stelle den Fußweg zu befahren.

    Das klingt jetzt vielleicht unglaublich, aber genau DAS habe ich bereits mehrfach getan. Wenn die Situation es erlaubt, versuche ich, das Gespräch dann zunächst mit einem "harmlosen" Thema zu beginnen, z. B. mit gespieltem Interesse an dem tollen Fahrrad des "Regelbrechers" oder meinetwegen auch mit dem Wetter. Im weiteren Verlauf lenke ich dann eher zufällig an den soeben begangenen Regelverstoß und frage, ob die-/derjenige weiß, dass er soeben z. B. 60 Euro (Rotlichtverstoß) gespart hat? Natürlich kommt dann ein "nein, warum?". Da ist mein Moment gekommen und ich plaudere meine Beobachtungen aus, jedoch nicht mit Vorwürfen verbunden. Vielmehr versuche ich herauszubekommen, WARUM derjenige die Regel gebrochen hat und gebe auch schon die möglichen Antworten vor. Derjenige gibt dann oftmals ganz unverblümt zu, dass die Regeln zwar bekannt sind, aber dass es der/demjenigen einfach nur herzlich egal ist, diese zu befolgen. Damit ist meine Fragestunde auch schon beendet und ich wünsche noch eine schöne Weiterfahrt. So fühlt sich der Regelbrecher nicht kritisiert, ertappt oder gar ermahnt. Und ich bin meiner Meinung über einen Großteil der Radfahrer wieder einen Schritt näher.

    Es gäbe außerdem die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass man als Fahrradfahrer*in in der Regel auch die Möglichkeit hat, abzusteigen und zu Fuß zu gehen.

    Ich glaube, ein solcher Hinweis wäre eher kontraproduktiv, weil er zu viel Kritik zwischen den wenigen Zeilen enthält, auch wenn es lediglich als Vorschlag gemeint ist. Derjenige fühlt sich damit leicht angegriffen, wenn ich darauf verweise, wie ein korrektes Verhalten aussehen kann.

    Auf jeden Fall würde ich sie nicht einfach anbrüllen oder so was wie runter vom Fußweg zurufen.

    Auch das ist situationsabhängig. Wenn mein 13-jähriger Sohn um die Ecke kommt und massiv gefährdet oder gar körperlich beeinträchtigt wird, wäre eine solche Reaktion meinerseits nicht ganz auszuschließen. Aber ansonsten bleibe ich bei Regelverstößen, die ich tagtäglich beobachte, auch eher passiv. Jemanden anzubrüllen lehne ich in den Situationen des alltäglichen Straßenverkehr grundsätzlich ab. Stellt sich beispielsweise Querverkehr auf meinen Fahrweg, obwohl ich Vorrang habe, "parke" ich geduldig vor dem Hindernis und warte, bis mein Fahrweg wieder frei ist. Dabei gestikuliere und brülle ich nicht. Nicht selten bedankt man sich bei mir, dass ich Verständnis gezeigt habe. Auf Gehwege weiche ich hierbei ganz bewusst nicht aus. Eher auf die Fahrbahn, wenn es der Radweg war, der blockiert wurde.

    Jedoch ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen man nur wenige Sekunden Zeit hat, überhaupt auf irgendeine Art und Weise zu reagieren, um den "Regelbrecher" auf sein gefährliches Tun aufmerksam zu machen. Und das mündet auch bei mir nicht selten in dem lauten Ausruf "FALSCHE RICHTUNG!", "AUF DIE FAHRBAAAHN!", "ÜBER ROHOOOT!" oder "LIIICHHHT!" In vielen dieser kurzen aber denkwürdigen Situationen wird nicht selben hinterhergepöbelt und versucht, das Brechen der Regeln zu rechtfertigen. Aber eher wird meine Kritik lediglich mit allgemeinen Beleidigungen und Beschimpfungen gewürdigt. Das zeigt einerseits, dass die Regeln durchaus bekannt sind und absichtlich gebrochen werden und andererseits dass überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorherrscht und vom Rest der Verkehrsteilnehmer ganz selbstverständlich verlangt wird, sich den Regelverstößen des "Regelbrechers" und deren Folgen klag- und fraglos unterzuordnen und ein solches Verhalten hinzunehmen.

  • Das klingt jetzt vielleicht unglaublich, aber genau DAS habe ich bereits mehrfach getan. Wenn die Situation es erlaubt, versuche ich, das Gespräch dann zunächst mit einem "harmlosen" Thema zu beginnen, z. B. mit gespieltem Interesse an dem tollen Fahrrad des "Regelbrechers" oder meinetwegen auch mit dem Wetter. Im weiteren Verlauf lenke ich dann eher zufällig an den soeben begangenen Regelverstoß und frage, ob die-/derjenige weiß, dass er soeben z. B. 60 Euro (Rotlichtverstoß) gespart hat? Natürlich kommt dann ein "nein, warum?".

    Das ist ja die "Von hinten durch die Brust ins Auge Technik". Der Trick ist gut. Bei Fahrradfahrern hab' ich es noch nicht so versucht. Bei Autofahrenden schon in ähnlicher Weise, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Besonders wenn es gelingt im richtigen Moment irgendeine Technikinformation aus dem Gedächtnis abzurufen, kann das ganz gut klappen.

    Bei Fahrradfahrenden ist es nach meiner Beobachtung so, dass die Vielfältigkeit und die inneren Widersprüche bisweilen dazu führen, dass man auf alle Regeln pfeift. Leider verlassen dann einige auch noch die Grundregel sich selbst und andere nicht zu gefährden.

    Um noch mal beispielhaft auf das streetview-Bild aus Hamburg zurückzukommen, auf dem man sehen kann, dass die Radfahrerin bereits vor der Einmündung regelwidrig auf dem Gehweg fährt:

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    Ein Grundübel an der Verkehrssituation hier, wie an vielen anderen Stellen nicht nur in Hamburg, ist der einseitig vorhandene Fahrradweg. Er ist nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert und er ist nicht als Zweirichtungsradweg ausgeschildert. Aber das war er vielleicht einmal, als so was als normal angesehen wurde und mit den damals geltenden Regeln übereinstimmte. Die Regeln änderten sich (zum Glück), aber die baulichen Anlagen wurden seitdem nicht angepasst. (Leider!)

    Wenn jemand auf dem Fahrrad vermutet, dass hier auf einem Fahrradweg zu fahren ist, wird er vielleicht auf die andere Seite schauen, den vorhandenen Plattenweg möglicherweise als gemeinsamen Rad- und Fußweg deuten, aber verärgert feststellen, dass dort Autos drauf parken. Und da fährt er aus einer gewissen Wurschtigkeit heraus eben auf dem einzig freien und baulich gut erkennbaren Fahrradweg, aber in die falsche Richtung.

    Die Anzahl der Fahrradfahrenden wiederum, die sich freuen, dass kein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist, was es ermöglicht, ordnungsgerecht die Fahrbahn zu befahren, ist vermutlich sehr übersichtlich.

    Ob die unübersichtliche Gesamtlage für den Fahrradverkehr zu dem schrecklichen Unfall wenige Meter weiter indirekt beigetragen hat? Es wäre gerechtfertigt, wenn die Unfallforscher auch der Spur nachgingen, dass die Fahrradfahrerin nur deshalb dort auf der Fahrbahn war, wo der Porsche sie rammte, weil sie vom Fußweg auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite wechselte, um nicht weiter in falscher Richtung auf dem Fußweg zu fahren.

  • Mitverursacht wurde dieser Unfall bauliche Mängel des Radstreifens: Sicherheitstrennstreifen zum Längsparkplatz fehlt.

    Und der Fahrer war auch zu bequem, das Auto ordnungsgemäß komplett innerhalb der Parkfläche zu parken. Und es steht auch die Frage im Raum: Durfte das Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden ?