Woche 50 vom 11.-17.12.2017

  • Als „gegenseitige Rücksichtnahme im Chaos“ bezeichnet Stadtrat Axel Hackenberg das, was sich da täglich abspielt. Er selbst ist Schulleiter und hält an die 90 Prozent der Fahrer für rücksichtsvoll.


    ...


    Schon jetzt ignorieren die meisten Autofahrer Tempo 30.
    Laut Kontrollstatistik der Polizei vom 2. bis 10. März 2015 fuhren 70,88 Prozent der Fahrzeuge schneller. Pro Tag waren das 3 027, insgesamt 15 021 Fahrzeuge. Gemessen wurden 21 191 Fahrzeuge. Darunter waren sogar 260 Lkw und 19 Lkw mit Zuganhänger schneller als 30 km/h unterwegs, sechs Lkw mit über 50 km/h! Auch die Autofahrer glänzten da nicht. Mit über 50 km/h wurden 548 Kraftfahrer erwischt, 45 fuhren schneller als 60 km/h, acht über 70 Stundenkilometer – am Kinderboulevard.

  • Zitat von SZ-Online

    Wermutstropfen an der ganzen Sache: Tempo 30 wird auch entfernt, weil es laut Straßenverkehrsordnung nur die 30 oder den Überweg gibt, so Ordnungsamtschef Matthias Schmieder


    Wie ist denn diese Aussage begründet? Ich habe dazu in der VwV StVO nichts gefunden, sondern nur, dass Fußgängerüberwege nicht zulässig sind, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit größer ist als 50 km/h.
    Ansonsten steht da:

    Zitat von VwV StVO §26


    Verkehrliche Voraussetzungen
    Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zuläßt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

    Selbst in Tempo 30-Zonen sind sogar Fußgängerampeln zulässig, wenn sie vor dem 1. November 2000 angeordnet wurden.

  • Wenn sich die Tötungsabsicht nicht nachweisen lassen sollte, ist das Strafmaß eher hoch: Gefährliche KV hat eine Höchststrafe von 5 Jahren, hier wurde aber aber noch mal gemildert, weil die beiden zu tief ins Glas geschaut haben. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt und vllt. doch noch auf Mord anerkannt wird. Andere Möglichkeiten, "Luft nach oben" zu schaffen sehe ich leider auch nicht :/

  • Zm Vergleich: wenn es sich bei den Opfern um Autoinsassen handelt ...


    »Das Betonstück durchschlug die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und landete auf dem nichtbesetzten Beifahrersitz. Die Fahrerin blieb unverletzt und behielt die Kontrolle über den Wagen. Sie erlitt aber einen Schock. Die psychischen Nachwirkungen wie Angstanfälle und Schlaflosigkeit dauern noch immer an.«
    »Der Steinwurf war nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt versuchter Mord. Der Tatbestand der Heimtücke habe vorgelegen. Der Jugendliche habe die Fahrer aus Sensationslust bewusst schocken oder verletzten wollen. Tödliche Folgen habe er einkalkuliert.«


    »Am Ostersonntag hatte ein Mann damals einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete eine Frau vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder. Ein Gericht verurteilte den Täter im Mai 2009 wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft.
    Im Februar 2000 töteten drei Schüler bei Darmstadt zwei Frauen mit einem mehr als acht Kilogramm schweren Brocken und einem Pflasterstein. Das Urteil: Sieben bis achteinhalb Jahre Haft. Fünf Jahre zuvor warf ein 20-Jähriger einen 20 Kilogramm schweren Feldstein von einer Brücke in Brandenburg auf einen Lastwagen - und tötet den Beifahrer. Der Täter wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.«