Woche 49 vom 04. - 10.12.2017

  • Kann mir mal jemand erklären, warum der Herr vor dem Jugendgericht steht?

    Er war zur Tatzeit mindestens 21.

    Heranwachsender (ist), wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

    (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

    1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
    2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

    Er darf seit 6 Jahren teilweise wählen, saufen und KFZ bedienen. Aber wenn man jemanden aus Spaß fast umbringt, ist man nicht reif genug, für eine echte Strafe? <X

  • Er darf seit 6 Jahren teilweise wählen, saufen und KFZ bedienen. Aber wenn man jemanden aus Spaß fast umbringt, ist man nicht reif genug, für eine echte Strafe? <X


    Ich hatte schon früher mal gesagt, eigentlich müsste jeder bevor ein Führerschein ausgestellt wird auf die geistige Reife geprüft werden. Kommt es dann zu einer Straftat mit einem KFZ sollte diese Prüfung auch heran gezogen werden. Somit wäre genau diese Situation ausgeschlossen.

    Mit dem saufen oder wählen hätte ich dann allerdings kein Problem.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Kann mir mal jemand erklären, warum der Herr vor dem Jugendgericht steht?

    Das frag ich mich nun auch. Vielleicht gibt es noch ein anderes Gesetz, oder die Pressemitteilung ist falsch.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zitat

    2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

    am Kanal sitzen, trinken, angeben, idiotische Ideen haben, dann Quatsch machen und dabei nicht über die Folgen nachdenken ist eine Jugendverfehlung. Eine schlimme.
    Was die Altersfrage angeht vertraue ich darauf, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft die StPO hier korrekt anwenden. Es ist eine klare Sachfrage, deswegen dürfte es schwierig sein, dort zu mauscheln. Der Mitangeklagte ist unter 21, soweit ich weiß.
    Im Endeffekt ist hier Aufregung wohl unangebracht. Die Tatsache, dass versuchter Mord (und nicht Leichtsinn mit XY) angeklagt wird ist wohl eine deutliche Sprache.

  • *hust*
    Es gibt Anwälte, die hier empfehlen nicht bei der Wahrheit zu bleiben. Denn es wird nur ganz selten kontrolliert und wenn dann passiert auch nichts...
    Natürlich, selbstverständich, auf jeden Fall, ist das bei einer Mordanklage anders. Da wird alles ganz genau genommen. Sonst könnten wir nicht beruhigt schlafen.
    (War selbst glaube ich mit 23 vor dem Jugendgericht, wurde aber nicht verurteilt...)

  • Wie sind denn im Verhältnis dazu die Handlungen 30- bis 65-jähriger Behördenmitarbeiter zu bewerten, die das Aufstellen von dunklen Pollern mitten auf dem unbeleuchteten Radweg zu verantworten haben oder die das Überfahren von Bordsteinkanten in sehr spitzem Winkel verlangen? Auf jugendlichen Übermut können die sich nicht mehr rausreden.

  • Todesfahrer muss ins Gefängnis

    Bis kurz vor dem Ziel geht die Fahrt gut. Dann aber übersieht er eine Radfahrerin, rammt sie von hinten ungebremst. Die Frau wird gegen die Frontscheibe geschleudert, dann aufs Dach, fällt seitlich auf die Straße. Neben inneren Verletzungen zieht sie sich etliche Brüche, auch schwerer Trümmerbrüche zu.


    ...


    Der Angeklagte kümmert sich nicht um das Opfer. Stattdessen versucht er, die kaputte Frontscheibe auszubauen. Wahrscheinlich steht er unter Schock.

  • Zitat von SZ-Online

    Doch ist er bei einem so hohen Alkoholwert überhaupt schuldfähig?

    Wann findet sich endlich ein Politiker, der dieser Frage einen Riegel vorschiebt?
    Wer die Schuldunfähigkeit selbst herbeiführt, darf ja wohl bitteschön nicht mit Milde rechnen.

  • Da sind mehrere Skandale im Artikel versteckt:

    • Der Typ ist schon mehrfach vorher wegen fahren unter Alkoholeinfluss aufgefallen und hatte sogar schon eine Bewährungsstrafe deswegen. Zwei mal wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen das heißt auch, zwei mal hat er sie wieder bekommen obwohl er immer noch trinkt. Wurde dort keine MPU gemacht und war der Prüfer dort auch betrunken und damit eingeschränkt Schuld fähig, welcher im die Fahrerlaubnis wieder gegeben hat?
    • Die Fahrt war bereits im September vom Vorjahr. Es hat über ein Jahr gedauert, bis der Prozess gemacht wurde.
    • Ein Zeuge hat gesehen, dass er die gesamte Breite der Fahrbahn benötigt hat. Laut Google Maps beträgt die Strecke die er gefahren ist knapp über 30 km. Diese ist er nochmal zurück gefahren und erst kurz vor dem Ziel war der Unfall. Der Typ konnte also ca. 60km extrem auffällig Betrunken mit dem Auto herum fahren ohne gestoppt zu werden? Auch um diese frühe Zeit wird es wohl unmöglich sein nicht an mehreren anderen Leuten vorbei zu fahren auf so einer Strecke. Wurde dies nicht gemeldet oder war die Polizei so unterbesetzt, dass sie nicht mehr rechtzeitig hin konnte um den Kerl zu stoppen?
    • Wieso hat seine Freundin ihn so betrunken fahren lassen? Wieso hat sie ihn so viel trinken lassen, wenn doch bekannt war, dass er arbeiten muss? Gehe mal davon aus, sie wusste das auch. Sie hat durch Unterlassen einen derartigen Unfall in Kauf genommen.
    • Wieso wird noch darüber diskutiert, ob das Rücklicht am Rad funktioniert hat. Selbst wenn die Frau gestanden hätte (es gibt zugelassene Lampen, die dann aus sind) hätte er sie rechtzeitig sehen und vor ihr halten können müssen (Sichtfahrgebot). Das Licht am Rad wäre relevant gewesen, wenn die Frau von der Seite gekommen wäre, aber nicht wenn er sie von hinten um fährt.
    • Wieso wird überlegt, ob der Mann nur eingeschränkt Schuld fähig war? Er wusste ja wohl an dem Abend davor schon, dass er arbeiten muss und da mit dem Auto hin fahren. Er hat trotzdem getrunken.
    • Die Sperre für den Führerschein dauert nicht mal ein Jahr. Wieso gibt es selbst für derartige Härtefälle keine lebenslange Sperre für eine Fahrerlaubnis? Der Mann hat ja davor bereits zwei mal seinen Führerschein zurück bekommen und weiter getrunken.

    Mal zusammengefasst hat hier die Justiz, die Gesellschaft und die Polizei kollektiv versagt und dafür hat die Frau mit ihrem Leben bezahlt. Eine gesetzliche Grundlage wenigstens dafür zu sorgen, dass dieser offensichtlich unbelehrbare Trinker nie wieder Auto fährt gibt es wohl nicht.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Der Mann hat ja davor bereits zwei mal seinen Führerschein zurück bekommen und weiter getrunken.

    Das hatte ich beim ersten mal überlesen. Das waren dann vermutlich Verurteilungen nach 315c.
    Dann ist mir plötzlich die Höhe der Strafe absolut rätselhaft.
    Der Mann ist ein mehrfach vorbestrafter Wiederholungstäter. Alleine auf 315c stehen bis zu 5 Jahre Knast.
    Wie oft muss der noch besoffen fahren, bevor die Höchststrafe mindestens mal zur Hälfte ausgenutzt wird?

  • Da sind mehrere Skandale im Artikel versteckt:

    • Der Typ ist schon mehrfach vorher wegen fahren unter Alkoholeinfluss aufgefallen und hatte sogar schon eine Bewährungsstrafe deswegen. Zwei mal wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen das heißt auch, zwei mal hat er sie wieder bekommen obwohl er immer noch trinkt. Wurde dort keine MPU gemacht und war der Prüfer dort auch betrunken und damit eingeschränkt Schuld fähig, welcher im die Fahrerlaubnis wieder gegeben hat?


    Oder weder noch: Die MPU kann kein zukünftiges Verhalten sicher (= mit Wahrscheinlichkeit 1) voraussagen. Da wir die Umstände nicht genau kennen, kann man dem Prüfer keinen Alkoholmissbrauch unterstellen bzw. überhaupt, dass er die MPU nicht richtig durchgeführt hat. Die Frage ist doch vielmehr: Wurde die MPU nicht richtig durchgeführt oder ist das Verfahren derart, dass man keine sicheren Aussagen über das zukünftige Verhalten der Person machen kann? Ich denke letzteres. Dann ist die Frage, ob man an der MPU etwas ändern sollte.

    Ein Zeuge hat gesehen, dass er die gesamte Breite der Fahrbahn benötigt hat. Laut Google Maps beträgt die Strecke die er gefahren ist knapp über 30 km. Diese ist er nochmal zurück gefahren und erst kurz vor dem Ziel war der Unfall. Der Typ konnte also ca. 60km extrem auffällig Betrunken mit dem Auto herum fahren ohne gestoppt zu werden? Auch um diese frühe Zeit wird es wohl unmöglich sein nicht an mehreren anderen Leuten vorbei zu fahren auf so einer Strecke. Wurde dies nicht gemeldet oder war die Polizei so unterbesetzt, dass sie nicht mehr rechtzeitig hin konnte um den Kerl zu stoppen?


    Der Zeuge hat einen Moment beobachtet, man weiß nicht, ob er die ganze Zeit so gefahren ist. In dem Artikel steht, dass der Fahrer um 4.30 losgefahren ist. Wenn man sich die die Satellitenbilder ansieht, kann man sehen, dass dazwischen wenig Häuser und fast nur Felder sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass er kaum jemandem begegnet ist und wenn er jemandem begegnet ist, muss seine Fahrweise nicht besonders auffällig gewesen sein.

    Wieso hat seine Freundin ihn so betrunken fahren lassen? Wieso hat sie ihn so viel trinken lassen, wenn doch bekannt war, dass er arbeiten muss? Gehe mal davon aus, sie wusste das auch. Sie hat durch Unterlassen einen derartigen Unfall in Kauf genommen.


    Angenommen sie wusste davon: Ich denke, die Antwort ist die gleiche wie auf diese Frage: Wieso wollte sie ein Kind mit ihm haben? Ansonsten: Vielleicht war sie gar nicht dabei? Vielleicht weiß sie nicht, wie viel Alkohol man abends noch trinken kann, um morgens fahrtauglich zu sein? Vielleicht war sie selbst durch die Situation in ihrem Urteilsvermögen eingeschränkt?

    Und: Muss man sich bei allen Leuten, die man Alkohol trinken sieht, überlegen, ob sie wohl wieder nüchtern genug sein werden, wenn sie das nächste mal Auto fahren? Also ich weiß nicht, wie weit andere sich bei so etwas mitschuldig machen. Wenn sie ihn hat ins Auto steigen lassen in dem Wissen, dass er nicht fahrtauglich ist, hätte sie es verhindern müssen. In allen anderen Fällen hätte sie meiner Ansicht nach nicht eingreifen brauchen.

    Wieso wird noch darüber diskutiert, ob das Rücklicht am Rad funktioniert hat. Selbst wenn die Frau gestanden hätte (es gibt zugelassene Lampen, die dann aus sind) hätte er sie rechtzeitig sehen und vor ihr halten können müssen (Sichtfahrgebot). Das Licht am Rad wäre relevant gewesen, wenn die Frau von der Seite gekommen wäre, aber nicht wenn er sie von hinten um fährt.


    Vielleicht lässt sich aus der Lichtfrage schließen, ab wann der Fahrer die Frau hätte sehen müssen und wie eingeschränkt die Wahrnehmung des Fahrers war. Ansonsten ist es doch bestimmt so, dass einfach erstmal alles Mögliche untersucht wird. Dabei wird das dann auch festgestellt und protokolliert (und die Zeitung gibt es unreflektiert weiter).

    Wieso wird überlegt, ob der Mann nur eingeschränkt Schuld fähig war? Er wusste ja wohl an dem Abend davor schon, dass er arbeiten muss und da mit dem Auto hin fahren. Er hat trotzdem getrunken.


    Die eingeschränkte Schuldfähigkeit reicht nicht soweit zurück, soweit ich das sehe. Es geht nur um den Tatzeitpunkt:

    Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

    Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

    Die Sperre für den Führerschein dauert nicht mal ein Jahr. Wieso gibt es selbst für derartige Härtefälle keine lebenslange Sperre für eine Fahrerlaubnis? Der Mann hat ja davor bereits zwei mal seinen Führerschein zurück bekommen und weiter getrunken.


    Ab wann ist man denn ein Härtefall und kann man das verlässlich feststellen? Das wären wichtige Fragen, wenn man konkrete Änderungen an der Gesetzeslage fordern will.

    Eine gesetzliche Grundlage wenigstens dafür zu sorgen, dass dieser offensichtlich unbelehrbare Trinker nie wieder Auto fährt gibt es wohl nicht.


    Wie stellt man fest, dass jemand unbelehrbar ist?

    Rund um MPUs und Alkohol hat sich eine ganze Branche entwickelt <X : . Dabei ist das vorderste Ziel den Führerschein wieder zu erlangen - nicht sich so zu ändern, dass man kein MPU-Training braucht, um die MPU zu bestehen.

  • 120 Tagessätze für eine tote Radfahrerin

    Kurz zusammen gefasst:

    • Hier ist der 40-Tonner rechts abgebogen
    • Ein Außenspiegel war defekt (ist laut Fahrer auf der Fahrt passier, nicht vorher)
    • Der Fahrer war nach eigener Aussage kurz abgelenkt, da er nicht ortskundig war. Die Suche nach der Adresse und das piepsende Navi waren dann wohl zu viel.
    • Er ist mit 19-26km/h um die Kurve gefahren.
  • ARD und UDV behaupten, dass Pedelecs gefährlich seien.

    Zwei weitere Aussagen finde ich noch arg daneben:
    "Pedelecs sind so schnell"
    Wie witzig. Autos fahren in der Stadt locker 60, trainierte Radfahrer 30-35. Aber das Pedelec ist mit 25km/h gefährlich schnell...

    "Der Bremsweg ist wegen der hohen Masse länger"
    Ein normales Fahrrad wiegt mit mir als Fahrer ca. 95kg, ein Pedelec vielleicht 105. Also 10% lassen sich damit erklären. Der genannte Faktor 3 irgendwie nicht.

    Wenigstens ist der Polizist ehrlich: auf dem Pedelec muss man vorausschauend fahren und die Fehler der anderen ausgleichen.