Warum kein ? Und was ist der Unterschied zwischen einem und einem !
die Kombi finde ich persönlich ganz schlimm.
Was ist daran "schlimm"? Zeige mir den Polizisten, der diese (grade außerorts) bescheuerte Schrittgeschwindigkeitsregelung durchsetzen würde. Auch sind nichts anderes als Gehwege, auf denen Radfahrer fahren müssen. Und wenn es zu Problemen mit Fußgängern kommt, hast du so oder so die A...karte - und man wird dir "unangepasste Geschwindigkeit" vorwerfen!
Gerade außerorts, parallel zu schnell befahrenen Landstraßen und bei wenig Fußverkehr ist das doch total sinnlos.
Ja, derartige Wegelchen sind sinnlos! Sie suggerieren Autofahrern, dass jene generell ein exklusives Vorrecht vor allem auf Außerortstraßen hätten. Dabei kann man da problemlos radfahren - auch wenn viele sich das schon gar nicht mehr vorstellen können! An den Stellen wurde festgestellt, dass keine "Gefahrenlage" vorliegt bzw. die angebotene Alternative eines sehr schmalen Wegelchens nicht zumutbar bzw. nicht minder gefährlich ist. In der Pfalz oder im angrenzenden Frankreich gibt es so gut wie überhaupt keine straßenbegleitenden "Radwege" außerorts - und es liegen keine tausenden von skelettierten Radfahrerleichen in den Straßengräben...!
Einfach ein hin und gut is.
Das geht lt. StVO nur links. Bei (ausdrücklichen, also auch äußerlich erkennbaren) Radwegen. Und macht meiner Meinung nach aus einem "natürlichen", Gehweg auch keinen "Radweg". Diese noch bescheuerte Regelung (ein Zusatzzeichen ist ein Zusatzzeichen) zeigt aber, dass es dem Ministerium auch darum geht, unterschiedliche Radfahrergruppen gegeneinander aufzuwiegeln, sonst gäbe es längst quadratische Radwegschilder! Indem es Leuten, die eine Benutzungspflicht weghaben wollen in der Regel nur die Alternative mit dem freigegeben Gehweg "anbietet". Damit dann die ganzen Wegelchenfans nun empört darauf verweisen können, dass jene ja nun nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen (wurde mir selber schon bei einer Verkehrsschau von einem ADFC-Heini vorgeworfen). In einer der vorherigen Versionen der StVO lautete die Regelung mit der Geschwindigkeit ja auch noch anders!
Okay. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen. Das Zusatzzeichen nimmt den Radverkehr vom Gebot aus. Sieht zwar blöd aus, wäre aber praktikabler als die kritisierte Kombi.