Woche 34 vom 21. bis 27. August 2017
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Ein Zusammenhang hiermit wäre sicherlich reiner Zufall...
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Ich bin auch mit Radfahren nicht schlank.
Ich esse schlicht zuviel...
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Es reicht nur den ersten Abschnitt zu lesen. Da wird geschrieben, das fehler beim abbiegen die primäre Unfallursache sind. Gut erkannt, wie man dann aber den Schluss ziehen kann, dass Radwege (welche genau diese Fehler erst ermöglichen) die Sicherheit steigern können ist mir echt unbegreiflich.
wurde der Unsinn jetzt so oft wiederholt, dass manche den glauben, obwohl sie gerade selber dar legen warum es nicht so sein kann?
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Zitat
"Ein solches Ausmaß an Rücksichtlosigkeit noch nicht erlebt"
Autofahrer hielten sich nicht an das Fahrverbot - deshalb wird die Potsdamer Brücke jetzt komplett abgeriegelt. Polizeibeamte sind schockiert vom Verhalten der Fahrer. -
Hab mir das gestern noch vor der Sperrung mal angeguckt: eigentlich alles eindeutig. Was lustig ist das die nicht freigegebene Busspur dann keine normale Ampel an der Kreuzung hat sondern nur eine Busampel. Ohne die Radampel daneben hätte es vermutlich noch viel öfters geknallt, den Autofahrer können mit der Busampel sicherlich nicht viel anfangen. Daher hatte das ganze schon ein bisschen Fallen Charakter, da der sündige Autofahrer sich wahrscheinlich denkt er nutzt nur mal eine Busspur unerlaubter weise mit und landet dann in einer sehr gefährlichen Situation (selbstverschuldet).
Als ich da war, war ebenfalls die Fahhradstaffel vor Ort. Neben Autofahrer verwarnen (nein, ich habe keine Knöllchen gesehen) wurde Geisterradfahrer aufgeschrieben. Eigentlich eine gute Sache, da es dort recht eng ist, aber irgendwie seltsam die Autofahrer zu verwarnen und die Radler teileweise zu bestrafen. Auch die Selektion von verwarnten und bestraften Radfahrer war kritikwürdig. Der Mitarbeiter vom BmfV in Uniform kam natürlich mit einer Mündlichen Verwarnung davon, der junge Mann mit dunkler Hautfarbe wurde aufgeschrieben (wenn ich das alles auf der Ferne richtig gesehen habe). Was man auch schön sehen konnte, war das die Verkehrsinsel für die dortigen Radmassen im Sommer viel zu klein war und eigentlich nicht alle raufpassten.
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Naja, die Busampel ist das eine, aber dummerweise hing am gleichen Mast noch das Schild . Eine Busampel gilt nicht für normale Kfz, aber das Schild schon. Dort hätte man ein hinschrauben können und dem Querverkehr dort als Rückfallebene ein . Achso, und einen korrekten Vorwegweiser aufbauen können.
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Zu diesen Mast kommen aber nicht Busse nicht legal. Wie gesagt, ich stimme dir ja zu, für Autofahrer die erstmal auf die Busspur fahren war dies schon eine böse Falle.
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Autofahrer wegen versuchten Mords angeklagt
Denke auch hier müssen wir schließlich auf das Urteil von BGH wegen des Berliner Urteils warten.
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Denke ich nicht.
Hier geht es um konkrete Gefährdungshandlungen.
Vorausgesetzt, der Dreijährige war gut zu sehen, war das Draufhalten, um der Polizei entkommen zu können, ein Mordversuch.
Beim Radler genau so.
Es geht also nicht darum, dass die abstrakte Gefahr, bei Hochgeschwindigkeitsrennen inklusive Missachtung von roten Ampeln innerorts, andere VT zu gefährden und ggf. zu töten eine Mordabsicht begründet.
Es geht vielmehr darum, dass der Fahrer angesichts der konkret Gefährdeten seine Fahrweis nicht in geeigneter Weise änderte, um die Gefahr abzuwenden, sondern es in Kauf nahm, dass sich die Gefahr realisiert. Das Eingreifen der Frau beim Dreijährigen darf er sich nicht positiv anrechnen lassen, darauf durfte er nicht vertrauen. Und der rettende Sprung in die Büsche beim Radler kann auch nicht als übliche Reaktion vorausgesetzt werden.
Ich sehe da Tötungsabsicht in beiden Fällen. Und in der Gesamtsituation ist das eventuell als Mordversuch zu werten. Darüber sollte schon ein entsprechender Richter urteilen. Unabhängig davon, was in dem völlig anderen Fall der BGH urteilt. -
Ich sehe da Tötungsabsicht in beiden Fällen
Und genau die sehe ich nicht.
Ich denke, in beiden Fällen war es den beteiligten egal, ob Menschen sterben. Aber einen Vorsatz möchte ich nicht unterstellen. -
Und genau die sehe ich nicht.Ich denke, in beiden Fällen war es den beteiligten egal, ob Menschen sterben. Aber einen Vorsatz möchte ich nicht unterstellen.
Doch, den Eventualvorsatz.
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Der ist vom Vorsatz zu unterscheiden. Wäre es dasselbe, bräuchte man nicht zwei verschiedene Begriffe.
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Der ist vom Vorsatz zu unterscheiden. Wäre es dasselbe, bräuchte man nicht zwei verschiedene Begriffe.
Vorsatz ist der Oberbegriff so weit ich weiß, insofern wäre die Unterscheidung hier nicht relevant.
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Vorsatz ist der Oberbegriff, "darunter" gibt es dann die recht ähnlichen dolus directus I+II, und halt den Eventualvorsatz. Praktisch macht es keinen Unterschied in der Vorsatzfrage, kann aber ggf. in der Strafbemessung relevant werden. Außerdem muss man den Eventualvorsatz auch noch von der bewussten Fahrlässigkeit abgrenzen, was oft sehr schwierig ist. Die Anklage auf versuchten Mord dürfte hier auf jeden Fall leichter gefallen sein, als z.B. im Kölner Raserfall – als Merkmal für einen Mord gilt z.B. laut Gesetz auch das Töten "um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken". Das Draufhalten mit dem Kfz ist außerdem auch ziemlich sicher von der Polizei mittels Kamera festgehalten.
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Aus der PM: »Ihn erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.«
Und wegen der drei angefahrenen Radfahrer wird nicht ermittelt?
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Das dürfte bei der Erwähnung der Unfallflucht unabdingbar sein, dass die Unfälle selbst auch zur Sprache kommen.
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Den Zeit-Artikel finde ich nur so mittelprächtig gelungen. Was der Leser als seinen Fall beschreibt, unterscheidet sich schon erheblich von der gängigen Rechtsprechung bei ein- und aussteigenden Fahrgästen bei einem Bus, die daraufhin behandelt wird.
Denn bei einem Bus muss ich als Radfahrer ja damit rechnen, dass Passanten auch auf den Radweg treten können. Dies aber mit dem geschilderten Fall zu vergleichen, in dem ein Passant "aus dem Nichts" auf den Radweg getreten ist, halte ich schlichtweg für kontraproduktiv. Das impliziert im Umkehrschluss, dass die Hauptschuld einer Kollision stets beim Radfahrer liegt, sofern er schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt.
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Und auf den Punkt, dass laut Radfahrer die Polizei nicht bereit war, das als einen Unfall aufzunehmen, an dem der Fußgänger beteiligt war (und ein Gericht feststellen zu lassen, ob den Fußgänger eine (Mit-)Schuld trifft, sondern dass die Polizei das als Alleinunfall hinstellen wollte und den Radfahrer mit "Gegenanzeige" gedroht hat (hallo Malte - kommt Dir das bekannt vor?), geht die ZEIT leider überhaupt nicht ein.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:52 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2017 verschoben.