Woche 28 vom 10. bis zum 16. Juli 2017

  • Radfahrer totgefahren, vorher mehrere rote Ampeln missachtet. Der Kraftfahrer war spät dran und hatte es eilig.

    Toter Radsportler (17) in Hürth Sein Traum war die Tour de France

    Der Unfallverursacher wurde nur deshalb auf freien Fuß gesetzt, weil er einen festen Wohnsitz und eine Familie hat.

    Es läuft etwas grundfalsch in diesem Land. Mörder und Totschläger gehören in den Knast, und zwar sofort. Und wer mir hier (mal wieder) mit irgendeiner angeblichen Fahrlässigkeit kommen will, dem halte ich entgegen, daß mehrere mißachtete Rotlichtampeln mehr als nur ein Hinweis auf mindestens bedingten Vorsatz oder Vollrausch sind. Letzteres war aber nicht der Fall, das stünde sonst im Artikel.

    Ich habe für diese rechtsbeugende Justiz keinerlei Verständnis, und meine Toleranz ihr gegenüber ist aufgebraucht.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Es läuft etwas grundfalsch in diesem Land. Mörder und Totschläger gehören in den Knast, und zwar sofort. Und wer mir hier (mal wieder) mit irgendeiner angeblichen Fahrlässigkeit kommen will, dem halte ich entgegen, daß mehrere mißachtete Rotlichtampeln mehr als nur ein Hinweis auf mindestens bedingten Vorsatz oder Vollrausch sind. Letzteres war aber nicht der Fall, das stünde sonst im Artikel.
    Ich habe für diese rechtsbeugende Justiz keinerlei Verständnis, und meine Toleranz ihr gegenüber ist aufgebraucht.

    Sobald sie rechtskräftig verurteilt wurden. Das ist er noch nicht. Daher ist die relevante Frage jetzt, ob es eine Fluchtgefahr gibt, um sich einem späterem Gefängnisaufenthalt zu entziehen. Ist dem nicht so, bleibt er erst einmal auf freiem Fuß. Das ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaates!

  • Der Artikel ist da übel missverständlich.

    Demnach soll ein Opel-Fahrer (33) ihn [den 17-jährigen Radfahrer] von hinten umgefahren haben. Zuvor soll der Familienvater über mehrere rote Ampeln gefahren sein.

    Der "Opel-Fahrer" wird in einer Zwischenüberschrift auch als "Unfallfahrer" bezeichnet. Auch wenn man den Artikel sicher besser und klarer schreiben kann, sollte man sich vor Augen halten, dass der Express auf Bild-Niveau liegt. Viel mehr "darf" man wirklich nicht erwarten, ansonsten verlören sie ratzfatz ihre Leser...

    Im ursprünglichen Artikel vom 11.07. 16:29 finden sich i. ü. Details zur Lage inkl. gmaps-Ansicht.

  • Eine Idee aus der Schweiz:

    40% der Etappen werden zu Fuss zurückgelegt. Trotzdem steht den Fussgängerinnen und Fussgängern nur wenig Platz zu. Damit nicht genug. Man braucht nicht weit zu gehen und schon stehen Fahrzeuge auf dem Trottoir. Das ist unhaltbar.
    Platz Da! Weile mit Eile
    Es ist unverständlich, dass ein grosser Teil des öffentlichen Raums für den motorisierten Individualverkehr (MIV) reserviert ist. Personenwagen schneiden bezüglich Flächeneffizienz von allen Verkehrsmitteln mit Abstand am schlechtesten ab. Um den Strassenverkehr nicht zu behindern, weichen Autofahrende zum Anhalten häufig auf das Trottoir aus - ohne Rücksicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger. umverkehR macht mit einer Aktion darauf aufmerksam: Direkt neben den Autos auf dem Trottoir spielen AktivistInnen auf der Fahrbahn «Eile mit Weile».


    (Tante Vicky weiß zu diesem Spiel: Eine Besonderheit des Eile mit Weile ist, dass die Mitte häufig aus einem Bild einer Herberge oder Stadt besteht und das Spiel so den Weg von Zuhause in die Stadt oder Herberge darstellt. Es hiess früher nicht nur Eile mit Weile sondern auch Der Weg zur Herberge, Mit Bedacht zum Ziel oder Immer vorwärts.)

  • Richtig!
    Und diese Vereine, die man vielleicht optimistisch als Fußgänger-Lobby bezeichnen könnte, sind die natürlichen Verbündeten der Radfahrer. Manche vermeintlich typischen Radfahrer-Probleme bekommt man m.E. sogar besser in den Griff, wenn man sie aus der Perspektive der zu-Fuß-Gehenden angeht.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Sobald sie rechtskräftig verurteilt wurden. Das ist er noch nicht. Daher ist die relevante Frage jetzt, ob es eine Fluchtgefahr gibt, um sich einem späterem Gefängnisaufenthalt zu entziehen. Ist dem nicht so, bleibt er erst einmal auf freiem Fuß. Das ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaates!

    Na hoffentlich wurde vor Verlinkung des Artikels über dieses grundlegende Prinzip des Rechtsstaates der Artikel in der Wikipedia auch gelesen. Ich bin im übrigen ein Befürworter der Menschenrechte und dieses grundlegenden Prinzips der Rechtsstaates.

    Entsteht etwa ein anderer Eindruck? Nun, dann ist der falsch.

    Oder ist das ein Widerspruch zu meiner Forderung, dringend des Totschlags oder Mordes Verdächtige (§§211 bzw. 212 StGB) sofort einzukassieren? Nein, natürlich ebenfalls nicht. Es gibt das Institut der Untersuchungshaft, für die bei Mord und Totschlag keine Haftgründe im Sinne des §112 (2) StPO vorliegen müssen.

    Das steht da übrigens, im selben Paragraphen, nur einen Absatz weiter. Und auf die etwas ausfürlichere Erläuterung wird im verlinkten Wikipedia-Artikel verlinkt.

    Die Fahne des Rechtsstaates eilfertig hochzuhalten, um damit frei herumlaufende dringend des Mordes oder Totschlages Verdächtige zu legitimieren, ist wohlfeil und auch ein bißchen einfältig.

    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr, solche Leute einzukassieren. Und zwar sofort. Alles andere ist nämlich ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaats, also rechtsstaatswidrig.

    Mach ich mich damit hier unpopulär? Tja, shit happens.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Es gibt das Institut der Untersuchungshaft, für die bei Mord und Totschlag keine Haftgründe im Sinne des §112 (2) StPO vorliegen müssen.

    Ich sehe hier keinen dringenden Tatverdacht für Totschlag oder gar Mord. Denn Gerichte verurteilen Rotlichtsünder praktisch nie wegen einer vorsätzlichen Tat, sondern nur wegen Fahrlässigkeit. Und deshalb ist der Mann halt nur der fahrlässigen Tötung dringend verdächtig. Also werden wieder Haftgründe benötigt, die hier anscheinend fehlen.

    Edit: Habe gerade noch versucht, eine ordentliche Definition von "dringendem Tatverdacht" zu finden. Die Juristen reden leider nur von "großer/hoher Wahrscheinlichkeit" der Tat. Keine Ahnung, was damit genau gemeint ist. Ich könnte mir alles zwischen 10 und 95% vorstellen: 10% ist hoch im Vergleich zur Normalbevölkerung. 95% hingegen sind vermutlich die höchste "Verurteilungssicherheit", die man im echten Leben erreichen kann. Als ITler würde ich bei so einer Definition ja direkt eine Prozentangabe zur Orientierung daneben schreiben. Aber leider ticken Juristen so nicht :)

  • Aber gewiß doch:

    Zuvor soll der Familienvater über mehrere rote Ampeln gefahren sein. Grund: Er war auf dem Weg zur Arbeit und schon spät dran.

    Das war keine einfache Rotlichtfahrt, das waren mehrere, also Vorsatz. Damit auch (mindestens) bedingter Vorsatz bei der Tötung. Nix mehr mit fahrlässig. Ich weiß, daß deutsche Gerichte in solchen Fällen fast immer Fahrlässigkeit unterstellen, was genau das ist, was ich ihnen vorhalte: Rechtsbeugung.

    Und die muß endlich abgestellt werden.

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    Peter Viehrig

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  • (Hervorhebungen von mir)

    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr, solche Leute einzukassieren. Und zwar sofort

    Nein:

    Zitat von §112 (3) StPO

    Gegen den Beschuldigten, der einer [schweren Straftat] dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

    Das BverfG hat sich hierzu ebenfalls geäußert:

    Angesichts der Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit einerseits, der Anforderungen einer wirkungsvollen, aber in rechtsstaatlichen Formen verlaufenden Strafverfolgung andererseits und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Verbindung mit der Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten muß auch bei einer Verhaftung auf Grund des § 112 Abs. 4 StPO eine Haftverschonung möglich sein.

    Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?

  • Ich weiß, daß deutsche Gerichte in solchen Fällen fast immer Fahrlässigkeit unterstellen (...)

    Das ist der wesentliche Punkt.
    Es kommt nicht darauf an, was Du und ich für angemessen halten, sondern auf das, was am Ende voraussichtlich dabei rauskommt. Und das ist aktuell nunmal fast immer fahrlässige Tötung oder noch weniger. Daher kann man den an diesem Verfahren Beteiligten mMn keinen Vorwurf machen.

  • In diesem Fall fällt es mir aber besonders schwer von Fahrlässigkeit auszugehen. Da stimme ich Peter Viehrig zu, dass da ein Vorsatz dahintersteht. Wer mehrere rote Ampeln überfährt (und nicht nur 1 Sekunde nachdem umgesprungen ist, was auch kein Kavaliersdelikt ist), MUSS wissen, dass er dabei Menschen verletzen oder töten kann. So jemand hat im Straßenverkehr mit einem tödlichen Gefährt nichts verloren.

  • Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?

    1. Richtig
    und
    2. Ja

    Ich weiß, das ist unpopulär oder vielmehr ungewohnt, wenn ich verlange, einen "Verkehrssünder" einzukassieren. Es geht aber eben um Totschlag oder gar Mord, was offenbar auch hier viele ausblenden, weil die Täter in einem Fahrzeug sitzen und sich eines solchen bedienen.

    Die Haft dient beispielsweise der Sicherstellung der Strafverfolgung, für Drogentests, unbeeinflußte Zeugen etc. Es handelt sich schließlich um Schwerstkriminalität, was offenbar zu vielen noch immer nicht klar ist. Da ist es (im Interesse des Rechtsfriedens der Gesellschaft) am dringend Verdächtigen, im Laufe des Vorverfahrens auf eine Aussetzung der U-Haft hinzuwirken. Die Rechtsmittel werden ihm dafür im Rechtsstaat zur Verfügung gestellt, notfalls sogar kostenfrei.

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    Peter Viehrig

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