110 bei zugeparkten Radwegen

  • Kann man irgendwo heraus bekommen für welche Last so ein Gehweg ausgelegt ist? Wenn dort Fahrzeuge drauf gefahren/geparkt werden, welche zu schwer sind, müsste es sich eigentlich um, eine Sachbeschädigung handeln. Der Weg ist öffentliches Eigentum.

    Kann mich noch erinnern, dass in Krefeld mal eine Pressemittelung der Stadt drin war, wo im Winter erklärt wurde, dass die Kehrmaschinen nicht mehr auf manchen Gehwegen fahren können, weil diese Maschinen zu schwer sind und bei gefrorenem Boden Schäden an den Wegen entstehen könnten.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Kann man irgendwo heraus bekommen für welche Last so ein Gehweg ausgelegt ist? Wenn dort Fahrzeuge drauf gefahren/geparkt werden, welche zu schwer sind, müsste es sich eigentlich um, eine Sachbeschädigung handeln. Der Weg ist öffentliches Eigentum.

    Das wird man sicherlich irgendwie herausbekommen, allerdings vermutlich nicht in der Form von wegen „Tragfähigkeit: 2,8 Tonnen“ oder so — @DMHH?

    Wenn man sich aber mal anschaut, wie so ein Gehweg aufgebaut ist, beispielsweise während einer Baumaßnahme, dann kann man schön erkennen, dass der Unterbau relativ überschaubar ist. Das Ding trägt dann zwar auch ein Kraftfahrzeug und vielleicht einen kleinen Laster, aber irgendwann geht’s dann halt mal kaputt. Tjoa, Sachbeschädigung? Bestimmt, aber vermutlich lässt sich nicht mehr rechtssicher feststellen, wer denn nun für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist.

    Wie auch immer: 40 Tonnen darauf abzustellen halte ich für gewagt, selbst wenn es dank des aufgeschulterten Parkens nur die Hälfte sein sollte.

  • Weil es wieder so schön passt: Da parkt ein DHL-Lieferant relativ dreist trotz Parkplätzen auf dem Gehweg und die Polizei meint, die Post habe ja Sonderrechte, das ginge ja schon in Ordnung:

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    Schauen wir doch mal nach, was § 35 StVO zu den Sonderrechten weiß:

    [stvo](7a) Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 11 des Postgesetzes in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer), dürfen abweichend von Anlage 2 Nummer 21 (Zeichen 242.1) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzzeichen angeordneten Zeiten für Anlieger- und Anlieferverkehr benutzen, soweit dies zur zeitgerechten Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen in stationären Einrichtungen erforderlich ist. Ferner dürfen die in Satz 1 genannten Fahrzeuge abweichend von § 12 Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 Nummer 62 (Zeichen 283), Nummer 63 (Zeichen 286) und Nummer 64 (Zeichen 290.1) in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken, soweit dies mangels geeigneter anderweitiger Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zum Zwecke der Leerung von Briefkästen erforderlich ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit ein Nachweis zum Erbringen der Universaldienstleistung oder zusätzlich ein Nachweis über die Beauftragung als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ist für die in Satz 1 genannten Fahrzeuge nicht anzuwenden.[/stvo]

    Vom Parken auf Geh- oder Radwegen steht dort nichts.

    (Und weil es so schön ist: Auch die Post-Fahrräder, die mir auf der Kieler Straße andauernd auf der falschen Seite entgegen kommen, haben keine Sonderrechte.)

  • Wie auch immer: 40 Tonnen darauf abzustellen halte ich für gewagt, selbst wenn es dank des aufgeschulterten Parkens nur die Hälfte sein sollte.

    Schönes Beispiel für bescheuertes Radwegparken. Die rechte Fahrspur hat er ja eh blockiert. Warum bleibt er nicht komplett auf der Fahrbahn?

  • Nach meinen Erfahrungen mit Polizei-Telefonaten war die Frage mit einiger Sicherheit so gemeint: "warum gehen Sie nicht einfach außen herum?

    "Kann sein, dass das genau so gemeint war, warum gehen Sie nicht einfach außen dran vorbei oder drängeln sich irgendwie durch. Anstatt uns hier mit solchen Anrufen zu belästigen." Ich hatte aber eher den Eindruck, dass der Diensthabende sicher gehen wollte, nicht tatsächlich mit einem Rollifahrer zu sprechen, so dass er befürchten muss, die Klage eines Rollifahrers über zugeparkte Bürgersteigabsenkungen nachzugehen und sich damit Ärger einhandelt.

    Die Polizei hat sich doch schon dadurch disqualifiziert, dass sie an dieser Stelle nichtmal eine Behinderung sehen möchte.
    Das macht mich dann doch mal wieder sprachlos.
    Über alle weiteren Schritte (Gefährdung, Umsetzen) kann man ja mit viel gutem Willen noch diskutieren. Es ist mir aber vollkommen schleierhaft, wie man bei vollständig blockiertem Fußweg eine Behinderung verneinen kann.

    Dass die Polizei keine Behinderung sehen wollte, kann man in dem Fall nicht behaupten, denn sie versprachen ja, sich die Sache mal ansehen zu wollen. Und da nehm ich diese Aussage eines Polizisten erst mal Ernst und halte sie nicht für ein Abwimmeln. Was mir bei solchen Gelegenheiten schon aufgefallen ist: Die Polizei (Landesdienststelle) bewertet solche Einsätze eigentlich als eine Aufgabe des Verkehrsaußendienstes (Kommunale Dienststelle). Die arbeitet aber anders als die Polizei nicht rund um die Uhr. Und der Verkehrsaußendienst verweist auf die Polizei für Fälle, die außerhalb ihrer Öffnungszeiten liegt. Klar dass da Ärger vorprogrammiert ist.


  • Um nochmal auf die schlagfertige Antwort auf die polizeiliche Frage "Sind Sie behindert?" enzugehen: Das fiel mir bislang dazu ein und findet hoffentlich seinen Weg aus der Gedächtniszone zur Zunge, wenn's mal nötig ist:
    a) "Jetzt werden Sie mal nicht frech. Und überhaupt man benutzt den Begriff "behindert" nicht, um sich über andere lustig zu machen! Und die Polizei schon gar nicht!!"
    b) "Ja, was dagegen?"
    c) "Muss man behindert sein, um bei Ihnen anrufen zu dürfen?"


    Moin,

    wie wäre es mit "Nein, ich werde behindert"?

    Kann man irgendwo heraus bekommen für welche Last so ein Gehweg ausgelegt ist? Wenn dort Fahrzeuge drauf gefahren/geparkt werden, welche zu schwer sind, müsste es sich eigentlich um, eine Sachbeschädigung handeln. Der Weg ist öffentliches Eigentum.

    Kann mich noch erinnern, dass in Krefeld mal eine Pressemittelung der Stadt drin war, wo im Winter erklärt wurde, dass die Kehrmaschinen nicht mehr auf manchen Gehwegen fahren können, weil diese Maschinen zu schwer sind und bei gefrorenem Boden Schäden an den Wegen entstehen könnten.

    In Hamburg wurden Gehwege bisher mit 10cm Sand als Tragschicht gebaut. Mit den typischen 50er Betonplatten hat sich da schnell etwas schief gestellt oder die sind sogar gebrochen. Im Rahmen der neuen ReStra, die die PLAST/ER ersetzen soll, wurde ein deutlich stärkerer Aufbau diskutiert - um spätere Unterhaltungskosten zu senken. Da die Einführung bisher ständig verschoben wurde, weiß ich leider nicht, ob er nun tatsächlich kommt.

  • Vermutung:Er will anderen Autofahrern damit zeigen, das er alles mögliche getan hat, um den (Auto-)Verkehr möglichst wenig zu behindern.

    Vermutung 2: Er möchte beim Aussteigen nicht direkt auf dem befahrenen linken Fahrstreifen stehen, sondern aus "Sicherheitsgründen" noch Platz auf dem halb blockierten rechten Fahrstreifen für sich behalten. Dass er dadurch die Fahrbahn ohnehin zur Hälfte aber zusätzlich den Radweg komplett blockiert, ist ihm egal.

  • ich spiele schon seit ein paar Tagen mit dem Gedanken, das in der Hammer Straße durchzuziehen. [...]


    Sodele - die Hammer Straße.

    Akt 1 - Radweg wird saniert, neues Gebäude mit Gastronomie und Studentischem Wohnen errichtet.
    Akt 2 - Radweg ist ständig zugeparkt, Bürger wenden sich an Polizei und Politik
    Akt 3 - Politik schlägt vor, Anti-Park-Poller zwischen Radweg und Fahrbahn zu installieren. Polizei lehnt ab mit den üblichen Begründungen:

    • "so schlimm ist das gar nicht"
    • "wir fahren öfter vorbei"
    • "die Poller werden umfahren"

    Akt 4 - an anderen Stellen, auf denen Autofahrer ordnungswidrig halb auf der Fahrbahn und halb auf Gehweg oder Radweg parken, werden plötzlich anti-Parkbügel installiert.

    Und gestern hatte ich dann die Nase voll.

    Smartphone raus, Foto gemacht, 110 gewählt.

    17:35
    Polizei Hamburg, wie kann ich helfen?
    Schönen guten Tag, mein Name ist [...] und ich möchte eine massive Verkehrsbehinderung in der Hammer Straße melden. Hier parkt jemand falsch und ich komme nicht mehr vorbei. Die ersten Verkehrsteilnehmer weichen schon über den Gehweg aus!
    Hammer Straße - haben Sie eine Hausnummer für mich?
    Hausnummer 6
    Gibt es da keine Gegenfahrbahn, über die Sie ausweichen könnten? Was ist das für eine Straße?
    Eine ganz normale Straße, mit 2 Richtungsfahrbahnen und Sonderwegen. Aber auf die Gegenfahrbahn kann ich auch nicht ausweichen, weil dort zu viel Verkehr ist.
    Gut, ich werde da weiterleiten
    Danke, ich warte so lange.
    Vielen Dank, dass Sie so ruhig und gelassen bleiben.
    Tja, was soll ich machen? Ich könnte noch hupen! Aber vielen Dank fürs Weiterleiten.

    17:50
    so langsam überlege ich doch, mal direkt beim PK37 anzurufen und zu fragen, wie lange ich hier noch feststecken soll.
    Ohne quatsch: ich will wählen, als ein Polizeifahrzeug auf der Fahrbahn an mir und dem Falschparker vor mir vorbeirauscht, bremst, Blinker setzt und halb auf den Radweg fährt. Ich winke und mache auf mich aufmerksam, 2 Beamte steigen aus, kommen auf den Falschparker und mich dahinter zu. Im Gehen bereits den OWi-Block rausgezogen und lässig den Hinweiszettel mit "gibt Post von uns, freundliche Grüße, Ihr PK37" unter den Wischer geklemmt.

    Kurze Begrüßung, ich weise darauf hin, dass ich die Kollegen von der 110 angerufen habe, hier nicht vorbeikomme. Die Fahrbahn scheint offensichtlich sehr gefährlich zu sein, da hier eine B-Pflicht angeordnet ist. Als Reaktion ein "jaja, die Fahrbahn ist immer gefährlich". Geschenkt ;)
    Dafür werde darüber informiert, dass man "mal schauen werde" [ob der Halter hier wohnt], "ansonsten kommt der an den Haken."

    Es folgt der Klassiker: Halterabfrage. Währenddessen entspinnt sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Streit zwischen einem Pärchen. Die Polizei wird von einer Passantin gebeten, zu intervenieren. Ums Kurz zu machen: nach 2 Minuten biegt noch ein Streifenwagen mit Einsatzbeschallung und Lichtorgel um die Ecke, es folgt eine Ingewahrsamnahme. Der Beamte teilt mir jetzt mit, dass das alles länger dauern könne, da er jetzt erstmal jemanden zur Wache bringen muss und das Fahrzeug hier zwangsentstempelt werden muss.
    :D


    Er empfiehlt mir jetzt doch freundlich, einfach vorbeizufahren. Ich wäge ab und steige letztendlich doch ab, schiebe mein Fahrrad vorbei. Neugierig bin ich jetzt aber schon, also schwupps eingekauft und nochmal eine Ehrenrunde gedreht.

    was fällt auf: die Kennzeichen sind kurzerhand abgenommen worden. Ich werde begrüßt mit "wir warten auf den Abschlepper" und "der da hinten [nächster Falschparker] kommt auch gleich mit."

    Ich schiebe zum 2. Mal am Fahrzeug vorbei, wünsche den Beamten einen netten Abend und bedanke mich für Abschlepperrufen.


    Was lernen wir daraus: Wenn man schon seinen Verpflichtungen zur Zahlung von KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträgen oder im Kaufvertrag vereinbarter Abmeldung nicht nachkommt, sollte man sich wenigstens an die Verkehrsregeln halten. Obwohl - die Chance in Hamburg abgeschleppt zu werden, ist ja ohnehin nahe Null. Also nur darauf achten, keinen Unfall zu bauen.
    Jetzt darf er die seinen C180 in Rothenburgsort abholen und gleich noch Kennzeichen bzw. Nachweis der gedeckten Zahlungsaufforderungen mitbringen. :D

  • Ja, die Hammer Straße... Hat jemand Zeit und Lust, sich daran abzuarbeiten? Popelige 20k KFZ/Tag am Kreisel, dafür aber teils extrem untermaßige Radwege (Bis Jüthornstraße), danach mal irgendwann Neubau mit der Bahnunterführung (Das dürfte OK werden), danach @DMHH 's zugeparkter Radweg und weiter nördlich kommen demnächst Schutzstreifen hin.

    Eine stetige Verkehrsführung sieht anders aus.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zum Thema:

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  • Ich finde es unbegreiflich, dass die Polizei eine Stunde lang nicht auftaucht, wenn man sagt: ich komme nicht an die Steckdose, weil die Station zugeparkt ist (die Rechtslage wurde ja erklärt: diese Plätze sind zu behandeln wie Behindertenparkplätze, also bei Kenntnisnahme unverzüglich freizuschleppen).
    Als ich gestern beim Gassigehen war, wurde vor meiner Nase einem (falsch parkenden) Autofahrer der linke Außenspiegel abgefahren, der Täter fuhr ungerührt weiter, obwohl sein eigener rechter Außenspiegel in hohem Bogen über die Straße flog. Ich habe 110 angerufen, einen Unfall mit Fahrerflucht gemeldet - und nach 10 Minuten war die Streife da. Warum also nicht an der Ladestation?

  • Ich finde es unbegreiflich, dass die Polizei eine Stunde lang nicht auftaucht, wenn man sagt: ich komme nicht an die Steckdose, weil die Station zugeparkt ist (die Rechtslage wurde ja erklärt: diese Plätze sind zu behandeln wie Behindertenparkplätze, also bei Kenntnisnahme unverzüglich freizuschleppen).

    Ich finde es dann begreiflich, wenn die Polizei nicht darauf wartet, dass ein Bürger irgendwas meldet, sondern ihre begrenzten Mittel im Einsatz hat und dieser wichtiger ist als Falschparker. Das ist im Einzelfall für den Betroffenen ärgerlich, aber oft nicht anders zu machen. Weil Polizei und Justiz kaputt gespart werden.

    In dem Fall mit der Fahrerflucht ist einmal die Wichtung des Falles ein anderer und zum Anderen hat man einfach Glück gehabt, dass eine freie Streife innerhalb 10 Minuten da sein konnte. Selbst freie Streifen können auch mal ne Stunde brauchen bei großem Revier.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif