Radweg oder Radfahrstreifen?

  • Nein, ich möchte dieses Thema nicht zu x-ten Mal diskutieren, aber eine Masterandin der HafenCity Universität Hamburg hätte gerne für eine Studie eure Meinung dazu. Vielleicht nimmt sich ja der ein oder andere die Zeit.


    Spoiler anzeigen


    Liebe Radfahrerin, lieber Radfahrer,
    herzlich willkommen beim Fragebogen zum Thema Rad fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen.
    Das Fahrrad als Verkehrsmittel wird immer beliebter in deutschen Städten und Gemeinden. Doch die Wege für Rad Fahrende werden oft kritisiert. Wo wollen Rad Fahrende lieber fahren? Auf dem Radweg oder auf dem Radfahrstreifen? Im Rahmen meiner Masterarbeit an der HafenCity Universität in Hamburg, in Kooperation mit der TU Dresden, will ich mit dieser Untersuchung herausfinden, wie Rad Fahrende Radwege (auf Höhe des Gehwegs) und Radfahrstreifen (auf Höhe der Fahrbahn) beurteilen, und vor allem, warum sie diese so beurteilen.
    Ich freue mich daher sehr, wenn Sie diesen Fragebogen ausfüllen. Dazu sollten Sie in Deutschland wohnen und zumindest gelegentlich Rad fahren.
    Die Umfrage dauert ca.15 Minuten. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und anonym. Es können keine Rückschlüsse auf Ihre Person gemacht werden und auch Ihre IP-Adresse wird nicht gespeichert. Die erhobenen Daten werden nur für wissenschaftliche Zwecke genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
    Sollten Sie Fragen zu der Befragung haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail (momke.sosna@hcu-hamburg.de). Auch bei Interesse an den Forschungsergebnissen können Sie mich gerne anmailen.
    Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung! Und viel Spaß bei der Umfrage!
    Momke Sosna

  • Ich hänge fest:


    Es fehlt: Ich fahre nur auf Radwegen, wenn es vorgeschrieben ist. Das ist nämlich in Berlin tatsächlich der Ausnahmefall. In ganz Berlin kenne ich bisher nur 2 Radwege, die ich befahre, obwohl deren Benutzung freigestellt ist.

    Mein Problem mit der Umfrage:
    a) 18.2 - Ist der Umfragerin bekannt, daß die Benutzungspflicht bei Radwegen den Ausnahmefall darstellt (und außerhalb Berlins jedenfalls darstellen soll), also 18.5 die rechtliche Sollsituation wiedergibt? Wird hier also meine Kenntnis der StVO abgefragt?
    b) 18.5 - Das gleiche wie bei 18.2, nur umgekehrt.

    Oder wird abgefragt, wie ich mich verhalte, wenn einmal 18.2 oder einmal 18.5 gegeben ist, also Benutzungspflicht einmal ja und einmal nein?

    Ich breche an der Stelle ab.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • ohje, was für suggestive Fragestellungen, die am Ende keine saubere Auswertung ermöglichen dürften.

    "Ich selbst hatte bereits (Beinahe-) Unfälle aufgrund dieser Situation."
    nie - selten - gelegentlich - oft - fast immer

    äh, bitte?

  • Naja... ich hab weder Zeit noch Lust. Wenn einer das Problem der Suggestivfragen ruhig erklärt wird die Arbeit insgesamt vielleicht besser. Ich hatte bei meinen Bacherlor-/Masteranden immer nur so etwa 33% Erfolg mit wichtigen Hinweisen ...

  • Das fängt ja leider schon bei der Fragestellung an, die lediglich zwei mögliche Optionen kennt:

    Zitat

    Wo wollen Rad Fahrende lieber fahren? Auf dem Radweg oder auf dem Radfahrstreifen?

    Äh......


    ... auf der Fahrbahn?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Es fehlt: Ich fahre nur auf Radwegen, wenn es vorgeschrieben ist. Das ist nämlich in Berlin tatsächlich der Ausnahmefall. In ganz Berlin kenne ich bisher nur 2 Radwege, die ich befahre, obwohl deren Benutzung freigestellt ist.

    Kleiner Fun-Fact: Laut tagesspiegel sind gerade mal 15% der Berliner Radwege benutzungspflichtig.
    Jetzt muss man dazu noch wissen, dass es in Berlin kaum Radwege gibt...

  • Kleiner Fun-Fact: Laut tagesspiegel sind gerade mal 15% der Berliner Radwege benutzungspflichtig.

    Ja, da hat sich in den letzten Jahren wirklich viel getan. Früher war ich ständig versucht, illegal auf der Fahrbahn zu fahren. Das gibt es inzwischen fast nicht mehr. Eher fahre ich jetzt schon recht häufig freiwillig auf dem Radweg.
    Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch.

  • Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch.

    Das ist in vielen Fällen lediglich das eigene Kopfkino, das einem da im Wege ist. Für mich hat es sich als brauchbar erwiesen, wenn es die Gelegenheit gibt, an solchen Stellen mich ganz bewußt in den Nebenverkehrszeiten für die Fahrbahn zu entscheiden (spätabends, sonntagvormittags etc.)

    on-topic

    Ich finde es grundsätzlich legitim, Radfahrinfrastruktur miteinander zu vergleichen, also auch legitim, nur zu vergleichen, welche bevorzugt wird.

    Damit das einen Sinn hat, muß man die Vorgabe des Gesetzgebers natürlich ausfiltern, denn das ist zunächst der Hauptunterschied zwischen Radfahrstreifen und Radwegen: Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall. Das scheint bei Anlage dieser Umfrage nicht bedacht worden zu sein:

    Die Frage, welche "soft skills" mich einen Radfahrstreifen wählen lassen, stellt sich fast nie, weil der Verordnungsgeber die Nutzung schlicht vorschreibt. Trotzdem kann man die Fragen bis zu dieser Stelle gerade noch widerspruchsfrei beantworten. Allerdings kann es nicht mehr um die Bevorzugung (also die "soft skills") irgendwelcher Straßenteile aus Sicht eines Radfahrers gehen. Höchstens noch um die Gründe, welche zur Bevorzugung eines Hochbordradweges gegenüber der Fahrbahn führen. Radstreifen sind aus dem Vergleich also schon raus. Aber vielleicht will man - sind ja schließlich Psychologen - tatsächlich auch nur den Vergleich zwischen Fahrbahn und Hochbordradweg, und die Fragen nach den Radfahrstreifen dienen lediglich als Nebelkerze zur Verschleierung dessen, was weiß denn ich. Also weiter.

    Wenn die Annahme (Nebelkerze) stimmt, ergibt auch die nächste Seite noch irgendwie Sinn, einerseits wird eine Erwartungshaltung abgefragt, andererseits wird man eingestimmt auf die Frage nach den Entscheidungsgründen. Des weiteren wird die Regelkenntnis überprüft:

    Auf der nächsten Seite bricht aber jede Sinnhaftigkeit in sich zusammen. Ich hatte kurzzeitig das Gefühl, Teil eines psychologischen Experimentes im Stile eines dieser billigen C-Movie-Psychothrillers aus dem Tele-5-Nachtprogramm zu werden:

    Wenn bei dieser Umfrage einer der wichtigsten Entscheidungsgründe, weshalb man auf einem Hochbordradweg fährt, schlicht fehlt, nämlich dann, wenn (und nicht weil, denn das ist ja der Ausnahmefall) es der Verordnungsgeber vorschreibt, ergibt die gesamte Umfrage keinen Sinn mehr. Es sei denn, es soll herausgefunden werden, wer sich anhand der logischen Widersprüche wie bezüglich der Fortführung der Umfrage verhält und wie das mit Schulabschluß, Alter und Geschlecht etc. korreliert.

    Um Radverkehr geht es nicht. Aber worum dann?

    @fagri

    Kann die Umfragerin hierher eingeladen werden?

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich tue mich am schwersten mit der immer wiederkehrenden Auswahl: "Einen Unfall kann ich vermeiden ... keinesfalls/wahrscheinlich nicht/vielleicht/ziemlich wahrscheinlich/sicher".
    Wenn ich mich selbst an die Verkehrsregeln halte, so gut das eben geht, kann ich hier fast immer nur "ziemlich wahrscheinlich" auswählen. Sicher (100%) gibt es im Leben nicht. Aber auf der anderen Seite würde ich Situationen, die ich selber so einschätze, dass ich einen Unfall nur noch "vielleicht" vermeiden kann, gar nicht erst aufkommen lassen.
    Beispiel: "Vor Ihnen auf dem Radweg ist ein Hindernis (z.B. eine Mülltonne, ein Werbeplakat, ein Baum, ein parkendes Auto)." Einen Unfall, der aus einer solchen Situation hervorgeht, muss ich vermeiden können, solange ich generell in der Lage bin, ein Fahrrad mehr als 10 bis 20 m zu steuern.

    Ich habe mal angegeben, dass ich über die Ergebnisse der Befragung informiert werden möchte und bin schon sehr gespannt auf das Antwortspektrum.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Manchmal kam es mir bei den Fragen vor, als wenn in Deutschland alle Straßen zugleich mit Radwegen UND Radfahstreifen ausgestattet seien, und ich wählen könnte.

    Zudem, zu meinen persönlichen Präferenzen: Unabhängig von der B-Pflicht fahre ich auch auf Radwegen, wenn sie besonders gut gestaltet sind.
    Und dann gibt es noch das Problem mit den Radfahrstreifen, die eigentlich b-pflichtig sein sollen. Wie verhält es sich, wenn diese zu schmal sind und ich in der Dooringzone fahren soll? Freiwillig fahre ich da nicht gern, sondern eher auf der weißen Linie - mit den entsprechenden Reaktionen. Die Wahl zwischen schlechtem Radfahrstreifen (z.B. den aus 45 Min bekannten Streifen aus Osnabrück) und gutem Radweg stellt sich an der Stelle aber nicht - weil als Alternative zum vorhandenen schlechten Radfahrstreifen kein guter Radweg angeboten wird.

  • Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall.

    Das mag zwar in Berlin zutreffen, in anderen Städten sind aber auch die Hochbordradwege überwiegend benutzungspflichtig.
    Das Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind liegt auch daran, das sie ohne Beschilderung, die es ja nur in einer Variante mit Benutzungspflicht gibt , nicht von Seitenstreifen zu unterscheiden sind.

  • Das Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind liegt auch daran, das sie ohne Beschilderung, die es ja nur in einer Variante mit Benutzungspflicht gibt , nicht von Seitenstreifen zu unterscheiden sind.

    Die Masterandin fragte aber nicht nach "Seitenstreifen", wie sie in Hamburg überwiegend zur Anwendung kommen, sondern nach Radfahrstreifen. Demnach hätten die Hamburger Seitenstreifen gar nicht bewertet werden dürfen.

  • Das Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind liegt auch daran, das sie ohne Beschilderung, die es ja nur in einer Variante mit Benutzungspflicht gibt , nicht von Seitenstreifen zu unterscheiden sind.

    Wenn Du das hier ( ) für einen Seitenstreifen hälst, dann wird dir auch ein Z.237 keine Erleuchtung bringen. Glaub mir, die Autofahrer auf dieser Strecke wissen offensichtlich sehr wohl, dass das kein Seitenstreifen ist. :whistling:

    Im Ernst: welche Seitenstreifen werden
    -mit Breitstrich abgetrennt
    -mit Fahrradpiktogrammen versehen
    -rot eingefärbt
    -und an Kreuzungen mit einer markierten Furt fortgesetzt?

    Umgekehrt gilt auch: auf welche benutzungspflichtigen Radfahrstreifen trifft zu, dass sie außer der Blechtafel *nicht* mindestens zwei der vier folgenden Merkmale erfüllen:
    -mit Piktogrammen versehen
    -an Querstraßen weder baulich noch durch eine fehlende Furtmarkierung oder eine markierte Sperrfläche beendet
    -mit Breitstrich markiert
    -(rot) eingefärbt?

  • An der Stelle grübele ich jedes mal. Es soll gewiß ein Radfahrstreifen sein (hinten rechts), ist es glücklicherweise aber formal nicht, weshalb ich die Fahrbahn nutze. Bisher hat mich auch kein Polizist daran hindern wollen, obwohl mich dort aufgrund der Polizeiwache in der Nähe sehr oft deren Fahrzeuge überholen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin die Materstudentin, die sich mit der hier diskutierten Umfrage beschäftigt.


    vielen Dank erst einmal an Herrn Viehring für das Aufmerksammachen.


    Die Hauptfrage meiner Masterarbeit lautet: Was führt dazu, dass Radfahrende eine bestimmte Fläche präferieren? Mir geht es vor allem um den Unterschied zwischen Radfahrstreifen (auf Fahrbahnnniveau) und baulich angelegten Radwegen (im Seitenraum). Dabei will ich herausfinden, wie Radfahrende das Radfahren auf Radfahrstreifen und Radwegen erleben (wichtig dabei ist der Unterschied des Niveaus).


    Die Benutzungspflicht spielt für mich keine entscheidende Rolle. Die Fragen 10+11 zielen darauf ab, ob der Befragte schon jemals auf einem Radfahrstreifen gefahren ist (also:Sind Erfarungen vorhanden?) . In kleineren Gemeinden gibt es nämlich meist keine Radfahrstreifen.

    Bei Frage 12+13 geht es mir darum, wann sie Radwege und Radfahrstreifen in der Realität benutzen. Ich denke, dass es genügend Radfahrer gibt, die den Radweg nicht benutzen, obwohl eine Benutzungspflicht besteht.


    Und bei Frage 18 geht es darum, was zu Ihrer Entscheidung beiträgt, auf dem Radweg zu fahren. Also sozusagen, warum fahren Sie auf Radwegen. Vielleicht fahren sie nur auf Radwegen, weil es vorgschrieben ist, dort zu fahren. Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, würden sie woanders fahren. Oder aber sie fahren aus ihrer freien Entscheidung heraus auf Radwegen. Wenn es bespielsweise auf ihrer alltäglichen Route keine benutzungflichtigen Radwege gibt und sie aber trotzdem dort fahren, entscheiden sie sich ja bewusst aus eigener "Überzeugung" dafür, dort zu fahren.



    Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Fragen beantworten konnte.

  • Wenn es bespielsweise auf ihrer alltäglichen Route keine benutzungflichtigen Radwege gibt und sie aber trotzdem dort fahren, entscheiden sie sich ja bewusst aus eigener "Überzeugung" dafür, dort zu fahren.

    Nach meinen jahrzentelangen Hamburger Studien fahren die meisten Radfahrer hier neben den überwiegend nicht mehr b-pflichtigen "Radwegen" auf den Gehwegen, weil die Oberfläche dort glatter ist, der Abstand zur Dooringzone eingehalten wird, die Linienführung des "Radwegs" zu kompliziert ist (Slalom, enge Kurvenradien), "Radwege" zugewuchert sind, oder aus Lust und Laune. Das illegale Gehwegradeln spielt in Hamburg neben Fahrbahn-, Radweg-, oder Radspurnutzung eine besonders wichtige Rolle.


    Ob dieses Verhalten jemals in der Befragung Berücksichtigung findet?