Meines Wissens: Beobachtung
Das ist natürlich schlecht. Solange die Sturmschäden hier noch nicht weggeräumt sind könnte sowas hier vielleicht helfen
Meines Wissens: Beobachtung
Das ist natürlich schlecht. Solange die Sturmschäden hier noch nicht weggeräumt sind könnte sowas hier vielleicht helfen
Um die Quote niedrig zu halten, ich trage keinen Helm, meine Kinder auch nicht.
Nun ist das Urteil da. Und man muss ab jetzt sagen: Jedes Tragen eines Fahrradhelms ist ein kleiner Schritt zur Helmpflicht.
Ein feiges Urteil!
ZitatZwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.
Moment mal; "Recht durch Verkehrsbewusstsein"? Was soll das denn heißen:
..ein ordentlicher und verständiger Mensch fährt zur Vermeidung eigenen Schadens einen Bergepanzer, denn noch nie ist ein Insasse eines Bergepanzers durch einen unverschuldeten Unfall zu Schaden gekommen.
Alte 2CVs, R4s und Polos bekommen jetzt 40% Mitschuld an unverschuldeten Unfällen? SUVs nur 10%? Selbst der Bergepanzerfahrer hätte "Vermeidung eigenen Schadens" die S-Bahn nehmen können; also auch 0,75% Mitschuld.
Gruß
Christoph
Das weiß der BGH wohl selbst noch nicht. Aber man kann sich wohl automatisch benachrichtigen lassen, wenn es soweit ist. Siehe :
schöner Artikel:
Moment mal; "Recht durch Verkehrsbewusstsein"? Was soll das denn heißen:
..ein ordentlicher und verständiger Mensch fährt zur Vermeidung eigenen Schadens
Im Prinzip finde ich die Bezugnahme auf den "Avatar" eines "ordentlichen und verständigen Menschen" nicht schlecht. Ist nichts anderes als §1 StVO.
Ich finde es auch nicht verkehrt, wenn Versicherungen nicht für jedes "unordentliche und unverständige" Verhalten bezahlen wollen. Schließlich wollen sie verdienen und günstige Tarife anbieten.
Deshalb könnte dieses Urteil durchaus wegweisend für die Verkehrsrechtsprechung sein.
Z.B. guckt sich jeder ordentliche und verständige Mensch beim Abbiegen nach anderen Verkehrsteilnehmern um.
Wir können also erwarten, dass die Versicherungen bei diesen Unfällen genauestens den Hergang evaluieren und ggf den Verursacher am Schaden beteiligen, d.h. ihn in Regress nehmen.
Auch dürften "ordentliche und verständige" LKW Führer kaum noch damit durchkommen, nicht mit einem Toten Winkel gerechnet zu haben, sondern von dessen Existenz überrascht zu sein.
Ebenso bei Rasern. Jeder ordentliche und verständige Verkehrsteilnehmer weiß, dass Raserei (vulgo: unangepasste Geschwindigkeit) Unfallursache Nr 1 ist.
Die Versicherungen werden deshalb aufgrund dieses BGH Urteils nicht umhin können, von den unordentlichen und unverständigen Rasern einen Gutteil des verursachten Schadens zurückzufordern.
Dieses Urteil, nur einigermaßen konsequent auf alle Verkehrsteilnehmer angewandt ("Vor dem Gesetz sind alle gleich."), könnte ein Meilenstein der Verkehrsrechtsprechung und der Verkehrssicherheit in Deutschland werden.
Nur das die Schuldverteilung zwischen zwei Unfallteilnehmern und mögliche Regressforderungen seitens der Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das "Übersehen" beim Abbiegen und (leicht) überhöhte Geschwindigkeit werden bisher nicht als grobe Fahrlässigkeit gesehen und sind daher ja auch klassische Haftpflichtfälle. Insofern ändert sich bei den von dir genannten Fällen nichts.
all die geschilderten Situationen sind eindeutig in der StVO und dem Tatbestandkatalog geregelt und erfasst. Da kann die Versicherung auch heute schon Teilzahlungen verweigern bzw. sich vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Bspw: Handynutzung. Wer so doof ist, und bei einem Unfall angibt, dass er gerade aufm Handy rumgetippt hat, wird unter Umständen auch Probleme mit der Versicherung bekommen.
Viel eher könnte man befürchten, dass irgendwann der Schulterblick für Radfahrer beim Geradeausfahren vorausgesetzt wird.
Denn immerhin wird wiederholt propagiert, dass, wer auf Radwegen unterwegs ist, immer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen muss. Der "Lebensrettende Blick nach links" wird empfohlen. Wer dann dennoch unter den Rädern des Rechtsabbiegers landet, hat sich wohl nicht wie ein "verständiger Mensch" verhalten.
Aber zum Glück passieren solche Unfälle auf Radwegen ja fast nie. oh... wait..
Im Prinzip finde ich die Bezugnahme auf den "Avatar" eines "ordentlichen und verständigen Menschen" nicht schlecht.
Was ist denn der ordentliche, verständige Mensch?
Waren zum Zeitpunkt des Unfalls (Helmtragequote 11%) etwa 89% der Radfahrer nicht ordentlich und verständig?
Ebenso bei Rasern. Jeder ordentliche und verständige Verkehrsteilnehmer weiß, dass Raserei (vulgo: unangepasste Geschwindigkeit) Unfallursache Nr 1 ist.
Ist denn ein Großteil der Autofahrer nicht ordentlich und verständig, weil sich er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält?
Gibt es diesen ordentlichen, verständigen Menschen überhaupt? Ist ordentlich und verständig das, was die Mehrheit tut oder bemisst sich das an objektiven Kriterien?
Das Problem ist, dass hier objektive Gefahren subjektiv bewertet werden. Das liegt übrigens in der Natur des Menschen, er hat schließlich nicht in jeder Situation eine objektive Statistik zur Hand und somit nur sein subjektives Gefühl als Entscheidungsgrundlage. Der Autofahrer wertet die objektiv große Gefahr einer Geschwindigkeitsübertretung subjektiv ab ("10 drüber ist doch noch ok"). Die Gefahr einer Kopfverletzung beim Radfahren wird hingegen subjektiv überschätzt, sie ist nicht höher als bei anderen Tätigkeiten.
Die Gesetzgebung und die Rechtssprechung sollten sich meiner Meinung nach nicht an undefinierten Worthülsen wie "ordentlichen und verständigen Menschen" orientieren, sondern an nüchternen und bewiesenen Fakten, also objektiven Kriterien.
Das funktioniert ja größtenteils auch, wie man daran erkennt, dass die Geschwindigkeit im Straßenverkehr eben nicht dem (ordentlichen und verständigen) Autofahrer selbst überlassen wird, sondern eine Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit mindestens mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Viel eher könnte man befürchten, dass irgendwann der Schulterblick für Radfahrer beim Geradeausfahren vorausgesetzt wird.
Denn immerhin wird wiederholt propagiert, dass, wer auf Radwegen unterwegs ist, immer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen muss. Der "Lebensrettende Blick nach links" wird empfohlen. Wer dann dennoch unter den Rädern des Rechtsabbiegers landet, hat sich wohl nicht wie ein "verständiger Mensch" verhalten.
Ich hoffe doch, dass solche Befürchtungen sich nicht bewahrheiten. Es sollte doch primär immer darum gehen die Gefahr zu vermeiden, statt nur über zu philosophieren, wie die Folgen dieser gemindert werden könnten. In deinem Fall sollte also eher der Schulterblick beim Abbiegen Ziel von Aufklärungskampagnen werden, statt der an die Opfer gerichtete Hinweis, wie "Hättest du mal ...".
Was ist denn der ordentliche, verständige Mensch?
Waren zum Zeitpunkt des Unfalls (Helmtragequote 11%) etwa 89% der Radfahrer nicht ordentlich und verständig?
Das steht in der Pressemitteilung:
ZitatDies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre.
Gibt es diesen ordentlichen, verständigen Menschen überhaupt? Ist ordentlich und verständig das, was die Mehrheit tut oder bemisst sich das an objektiven Kriterien?
So wie ich die Pressemitteilung verstehe, bemisst sich das nur daran, was die Bevölkerungsmehrheit tut.
Die Gerichte haben wohl im Logik-Grundkurs gepennt. Ich reduziere das mal auf vier Fälle:
Objektiv sinnvoll | Objektiv unnötig | |
hohe tatsächliche Nutzung | Teilhaftung | ?? |
geringe tatsächliche Nutzung | Keine Teilhaftung | Keine Teilhaftung |
Wenn Helme objektiv sinnvoll sind und (fast) jeder einen trägt, dann kann man dem Helmverweigerer das anlasten, er hätte es besser wissen müssen. Andere Beispiele sind Anschnallgurte im Auto und Schuhe beim Radfahren.
Wenn Helme zwar sinnvoll sind, sie aber fast keiner trägt, dann sollte man es vom Einzelnen auch nicht erwarten (z. B. auch Verschlüsseln vom Internetkommunikation).
Wenn etwas unnötig ist und keiner es macht, kann man es natürlich auch von niemanden erwarten.
Soweit so gut, den drei Feldern steht das Urteil nicht entgegen.
Problematisch ist der Fall, wenn viele Leute eine objektiv unsinnige Maßnahme ergreifen. Das Urteil legt hier nahe, dass es dann trotzdem jeder tun sollte.
Wenn ich z. B. gelbe Augen habe und die Bevölkerungsmehrheit von der Sinnhaftigkeit der Homöopathie überzeugt ist, ich mich aber weigere, stark verdünntes Düngemittel (Kaliumsulfat) einzunehmen, dann müsste ich wohl einen Teil der Behandlungskosten / Folgekosten einer Lebererkrankung selber tragen.
Was ist denn der ordentliche, verständige Mensch?
Gibt es diesen ordentlichen, verständigen Menschen überhaupt? Ist ordentlich und verständig das, was die Mehrheit tut oder bemisst sich das an objektiven Kriterien?
Der Avatar ist ein Kunstprodukt. Als Mensch gibt es ihn nicht. Deshalb sprach ich vom Avatar eines ... Menschen.
Eindeutige "objektive" Kriterien für ein "ordentliches und verständiges" Verhalten gibt es nicht. Kann es auch nicht geben, da "ordentlich und "verständig" auch ethisch-moralisch aufgeladen sind und damit kulturellen Veränderungen unterliegen.Das Verhalten der Mehrheit spielt hierfür zwar eine Rolle, kann aber nicht ausschlaggebendes oder gar einziges Kriterium sein. Es handelt sich eher um ein dem Kantschen Imperativ verwandtes Problem. Richter müssen oft festlegen, was gerade "billig" (aus "recht und billig", nicht das Gegenteil von teuer ) ist.
Waren zum Zeitpunkt des Unfalls (Helmtragequote 11%) etwa 89% der Radfahrer nicht ordentlich und verständig?
Das fand das OLG Schleswig. Der BGH war anderer Meinung.
Das funktioniert ja größtenteils auch, wie man daran erkennt, dass die Geschwindigkeit im Straßenverkehr eben nicht dem (ordentlichen und verständigen) Autofahrer selbst überlassen wird, sondern eine Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit mindestens mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Da bin ich anderer Meinung.
Zuerst zwei kleine Definitionen.
Ich unterscheide zwischen
a) virtuellen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Konjunktiv (=Möglichkeitsform). Bsp.: Wenn man 80 in ner 30er Zone fahren würde, beginge man eine Owig und würde Punkte kriegen. Man würde hart bestraft werden.
und
b) reale Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Indikativ (=Wirklichkeitsform, Normalform). Bsp.: Man fährt 80 in ner 30er Zone und alles spritzt vor Schreck oder Angst zur Seite. Man lacht sich schlapp.
Ich glaube, dass tatsächliche , also nicht virtuelle (die gefährden mich nicht), sondern reale (die gefährden mich) Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern in den allermeisten Fällen überhaupt nicht.
Ich schätze, dass nur ca n paar 100 000stel, also 0,0 und n paar kaputte Promille dieser Fälle geahndet werden.
Bedenkt man, dass Raserei Unfallursache Nr 1 ist, kann ich nicht von "ordentlich und verständig" reden.
Dummerweise sind Radfahrunfälle - anders als PKW Unfälle - praktisch immer Personenschäden mit nicht unerheblichen Folgen. Das heißt, die KFZ Haftpflicht wird eigentlich immer nach Möglichkeiten suchen, ihre Zahlungspflicht los zu werden.
Traurig, aber wahr.
schöner Artikel:
SAUGEIL!!!
Ist denn ein Großteil der Autofahrer nicht ordentlich und verständig, weil sich er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält?
Gegenfrage: Ist er (der Großteil der Autofahrer) es denn? Wetten sie wären "verständig", wenn bei 10 Km/h zu viel sofort der Lappen weg wäre?
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Da bin ich anderer Meinung.Zuerst zwei kleine Definitionen.
Ich unterscheide zwischen
a) virtuellen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Konjunktiv (=Möglichkeitsform). Bsp.: Wenn man 80 in ner 30er Zone fahren würde, beginge man eine Owig und würde Punkte kriegen. Man würde hart bestraft werden.
und
b) reale Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Indikativ (=Wirklichkeitsform, Normalform). Bsp.: Man fährt 80 in ner 30er Zone und alles spritzt vor Schreck oder Angst zur Seite. Man lacht sich schlapp.Ich glaube, dass tatsächliche , also nicht virtuelle (die gefährden mich nicht), sondern reale (die gefährden mich) Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern in den allermeisten Fällen überhaupt nicht.
Ich schätze, dass nur ca n paar 100 000stel, also 0,0 und n paar kaputte Promille dieser Fälle geahndet werden.
Bedenkt man, dass Raserei Unfallursache Nr 1 ist, kann ich nicht von "ordentlich und verständig" reden.
Das "funktioniert meistens" war auch eher an die Gesetzgebung gerichtet. Dass nicht ausreichend kontrolliert und geahndet wird, ist denke ich unstreitig.
Gegenfrage: Ist er (der Großteil der Autofahrer) es denn? Wetten sie wären "verständig", wenn bei 10 Km/h zu viel sofort der Lappen weg wäre?
Wie sehen denn die Zahlen diesbezüglich in anderen Ländern aus, wo die Strafe höher ist? Weißt Du da was? In der Schweiz wird bei hinreichendem verstoß doch sogar das Fahrzeug entzogen.
Wetten sie wären "verständig", wenn bei 10 Km/h zu viel sofort der Lappen weg wäre?
10 km/h ist eventuell biserl sehr zeitig, aber bei 20km/h über der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit auf der betreffenden Strecke sollte es meiner Meinung nach regelmäßig 4 Wochen Fußgängertum geben, das träfe auch die Leute mit hohem Einkommen etwas empfindlicher.
Leider könnten dann Taxen zum Engpass werden. Das nicht nur weil ein höherer Bedarf an Taxen entstünde, sondern auch weil einige Taxifahrer dann ebenfalls die Dienste ihrer Kollegen beanspruchen müssten
Aber wir waren ja beim Helm, Taxifahrer sollten auch Helme tragen.
Ohne weitere Worte:
Tödliche Radfahrt zum Helmkauf
...sondern auch weil einige Taxifahrer dann ebenfalls die Dienste ihrer Kollegen beanspruchen müssten
Nun ja..., sie könnten ja auch mit dem Fahrrad fahren...
Vorhin auch wieder einen beobachtet, wo ich dachte: Kein Wunder, dass Helmträger häufiger verunglücken...
Mal schauen, ob ichs beschreiben kann.
T-Kreuzung, Radfahrer auf rechten Redweg (die auch die durchgehende Seite ist), will links abbiegen, fährt dabei diagonal, recht zügig über die Kreuzung (quereder Verkehr hatte aber rot).
Fährt dabei links auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg auf, drängt dabei fast eine andere Radfahrerin an, paar Meter weiter endet der Radweg schon und fährt wieder auf die Fahrbahn. Konnte ihn fast die ganze Zeit wunderbar beobachten (war auf der Linksabbiegerspur auf der Fahrbahn), habe ihn dabei nicht einmal umsehen sehen.
Wie kann man denn so irre sein und bei einigermaßen hohen Tempo blind auf die Fahrbahn wechseln?
Ich meine, es gibt einige Radfahrer, die - sagen wir mal - eher rasant und wenig defensiv fahren (mich manchmal eingeschlossen). Aber die meisten davon scheinen wenigstens zu blicken, was um sie herrum geschieht. Aber der Typ von vorhin schien sich einzig auf sein Glück zu verlassen.
Ist wohl nur eine Frage der ZEit, bis es ihn mal erwischt, dann bin ich gespannt, was sein Helm so taugt. Viel zu schützen scheint es nicht zu geben x_X