Beiträge von Alfons

    @'Fahrbahnradler
    ich bin grad zu faul, aber schau mal wg. 254 in die VwV-StVO. Da sollte was zu finden sein - auch bzgl. Wegweisung. Evtl. bei Z.421 oder Z.442 nachschaun?
    Ich hatte mich mal damit beschäftigt, und war nach Nachfrage bei befreundetem Juristen zur Meinung gelangt, dass eine Wegweisung zwingend erforderlich sei. Ist aber zu lange her, und ich bin halt auch kein Jurist. Sowas ist ja oft zieml. speziell.

    @Gerhart
    Ja. Ich kenne auch einige Strassen, wo ich froh bin (je nach Uhrzeit) einen Radweg vorzufinden. Und ja, Längsverkehrsunfälle sind sehr selten, gehen aber nicht nur glimpflich aus (laut BAST in Mehrheit), sondern sind in einigen Fällen dann sogar besonders schwerwiegend und ggf. auch tödlich.
    Nur verstehe ich den Zusammenhang mit Benutzungspflicht nicht. Das eine hat m.E. mit dem andren nichts zu tun. Im Dunkeln führt Benutzungspflicht ausserorts in nicht wenigen Fällen bei sicherheitsbewußten Radfehrenden zum komplette Fahrverbot (Blendung, etc.). Die Dinger sind agO ja einseitige Zweirichtungswege. Es ist ja nicht so, dass der "Alleinunfall" nicht erhebliche und tödliche Folgen haben kann. Gerade für Ältere sind Alleinunfälle oft final.
    Und zum Trend der Urbanisierung: ja, das wird immer so gesagt, es wird aber i.d.R. verschwiegen, dass das in immer mehr Fällen mit einer Gentrifizierung der Kernstädte verbunden ist.
    Green-City,aus der Feder derRadwege-empfehlenden Agenturen ala Gehl, schön autoberuhigt, etc. geht leider mit einer Vertreibung der alten Bewohnerschaft einher, die dann in die Peripherie ziehen. Das ist ein reines Besserverdiener-Programm mit verstärkter sozialräumlicher Segregation nach Einkommen/Vermögen.
    Die Metropolisierung meint ja nicht die Kernstädte, sondern halt die Metropolregionen. Da kommen schnell mal 10-25 KM einfacher Weg zustande.
    Die Grenze des Reisezeitvorteils mit dem Rad dürfte z.Zt. wohl bei ca. 5KM liegen.
    Zusätzlich gibt es seitens der 'Arbeitgeber' den Trend zu immer stärker ausdifferenzierten Anforderungsprofilen auf den Arbeitsmärkten. Auch das fördert längere Pendlerstrecken. Zusätzlich gibt es den Trend doppelter Berufstätigkeit in Haushalten / Lebenspartnerschaften. Nicht selten wird unter den gegenwärtigen Arbeitsmarktbedingungen dann 2x Mitteldistanz oder 1x relativ kurz plus 1x sehr lang gewählt.

    Mit 'Teufelskreis' meine ich, dass durch beschleunigte Wegebeziehungen die Entfernungen zw. Wohnen / Arbeit /Freizeit immer weiter ansteigen (Knoflacher u.a. sind da sehr lesenswert). Es ist halt NICHT so, dass die Zeiten sich verkürzen.
    Der Wohnungsmarkt ist ein weiterer Faktor, der zu weiteren Wegebeziehungen führt: zentrale Lagen sind oft so teuer, dass sich Pendeln 'lohnt', bzw. Nicht-Pendeln nicht bezahlbar ist.
    Z.B. Großraum München, etc. . Da hast Du Metropolisierung mit immer weiteren Pendlerbeziehungen.
    Ich kann also Deinem Optimismus nicht folgen.

    Zur Elektromobilisierung:
    lies mal
    Auch da überwiegt der Reboundeffekt. Von der fortbestehenden Blechkistenvermüllung nal ganz abgesehen.
    Es gibt halt Technologien (Atomkraftwerke, Kohleverbrennung, Automobilität), die sind nicht reformierbar, sondern gehören weitestgehend abgeschafft.
    Kluge Mobilitätskonzepte, die ohne Auto auskommen können sich allerdings nicht entwickeln, solange das Auto derart dominiert. Zusätzlicher tauglicher ÖPNV ist dann in zu hohem Maße defizitär.
    Das mag sich evtl. mit Fahrerlosen IT-basierten ÖPNV-Systemen bald etwas verbessern. Pilotprojekte gibts ja schon.
    Zu alldem brauchts aber politischen Willen mit ökologischer Ausrichtung.

    Der kapitalistische Markt mit seiner "unsichtbaren Hand" wirds eben NICHT richten. Der ist für Profite zuständig, und dafür, dass die Politik diese Profite ermöglicht, womit wir wieder bei der Entmachtung der Politik durch die Autolobby wären,womit wir wieder bei der Einführung der allgemeinen Benutzungspflicht und der verbesserten Reisezeit für MIV wären ...
    Ein Teufelskreis halt.

    Hm, wie jung bist Du denn? Vor 98(?) ging die Flüssigkeit des Verkehrs vor. Daher gab es ja eine allgemeine Nicht-Fahrbahn-Benutzungspflicht.

    Ja, ich kenn auch noch die Sit. vor 98, bezog mich aber auf die Sit. nach der 97er Novellierung.
    Die Zeit von 76-98 hatte ja die allgem. Benutzungspflicht. Kenn ich noch. Hab damals auch noch Anfang der 80er im Ruhrgeb. "mehr Radwege" gefordert (jugendlicher Leichsinn halt).
    Nach 1-2 Jahren intensiver Beschäftigung und praktischer Befahrung merkt man aber doch schnell, dass das eine 'vom Regen in Traufe' Geschichte ist.
    Immerhin hat die Frderung nach 'mehr Radwegen' den Vorteil schnell Verbündete zu kriegen (wie auch z.B. bei Biosprit). Der Preis ist halt die Aufgabe ökologischer Zielvorstellungen.
    @Gerhart
    Gerhart hat das ja gut auf den Punkt gebracht: Separation ist gut für die Auto-Fernpendler.
    Dummerweise ist es aber keine Einbahnstrasse, sondern diese Art der Separation führt auch automatisch zu MEHR Auto-Fernpendlern (durch Reisezeitverbesserung, die im Effekt NIE zu Zeitersparnis führt, sondern IMMER zur Vergrößerung der zurückgelegten Strecken - 'Gesetz der Reisezeitkonstanz')
    Der Zusammenhang von Auto-Reisegeschwindigkeit und Zersiedelung/Steigerung der MIV-Verkehrsleistung ist bestens belegt.
    Individuell kann ich Gerharts Position nachempfinden, im gesamtgesellschaftlichem Kontext ruiniert das durch die fiesen ökologischen Zusammenhänge schlicht und einfach den Planeten.
    M.E. hat aber nicht das Individuum Gerhart "schuld", sondern die Struktur, die dafür sorgt, dass sich immer mehr Menschen in dieser Situation befinden weite Wege mit dem Autozu pendeln.
    Das "System" Auto funktioniert halt so, dass es sich selbst verstärkt.
    "Teufelsdreis" nennt sich sowas üblicherweise.
    Gerhart will nicht daraus aussteigen, viele andere wollen das auch nicht, und im Resultat steigt die Auto-VerkehrsleistungJahr für Jahr an.
    Weiter so?

    In einem anderen Forum las ich im Zusammenhang mit der Neuregelung von "Autobahnisierung".
    Das bringts ziemlich gut auf den Punkt. Selbst Bundes-, Land- und Kreisstrassen werden mittlerweile zum alleinigen Gebrauch für Autos zugerichtet.

    Aber dann unbedingt aufregen, wenn in ein paar Jahren die 500 Mio. Klimaflüchtilnge unsere deutsche Leitkultur bedrohen oder so ....
    Diese Art von Verkehrspolitik ist schlicht eine menschenverachtende Sche****.

    @'Gerhart
    Genau lesen:
    "zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs" steht da in der Begründung.
    Bis dato war es noch Konsens, dass stets Sicherheit vor Flüssigkeit unbedingte Priorität hat. Da scheint ein Umdenken stattgefunden zu haben.
    Das jetzt explizit mittels Fahrbahnverbot angestrebte Ziel der 'Flüssigkeit' lässt sich künftig mittels weiterer Novellierungen sehr wohl auf alle Situationen übertragen, wo der Radverkehr den MIV auszubremsen droht.
    Deduktiv argumentiert:
    Radverkehrsförderung soll ja nunmal als 'anti-congestion' funktionieren, was nur geht, wenn eine konsequente Separation überall da erfolgt, wo Radverkehr-Fahrbahnnutzung den MIV 'behindert'.

    Ich denke nicht, dass Radfahrende die eigentlichen Adressaten der Regelung sind. Höchstens insofern, als sie natürlich die Leidtragenden dieser Repression sind.
    Intention ist schlicht die verbesserte Reisezeit für den MIV. Zusätzlich eine Entlastung der Strassenverkehrsbehörden, die jetzt nach Belieben blaue Schilder zwecks Fahrbahnverbot aufstellen können, ohne dass sich Betroffene noch gerichtlich dagegen wehren können.
    Mal schaun wieviele Spenden dieses Jahr von der Automobilindustrie in die Parteikassen fliessen ...

    @Gerhard
    Diene Argumentation hat die ganz grundlegende Schwäche, dass sie überhaupt nicht berücksichtigt, dass es nicht darum geht OB agO Radwege gebaut werden, sondern ausschliesslich darum, dass bei vorliegen irgendeines Radweges ab Inkrafttreten automatisch ein Fahrbahnverbot verhängt ist.
    Dein Einschätzung zu Sinn und Zweck von agO Radwegen teile ich nur sehr bedingt.
    Dass Radwege dort unter ggebenen Umst#nden (z.B. T100) Sinn machen (können) ist nicht Gegenstand der Äanderung !!!
    Es folgt keine Verpflichtung agO wegen der Sicherheit von Radfahrenden bei T100 automatich anlegen zu müssen !!!
    Radwege sind von der Regelung allenfalls insoweit betroffen, als e jetzt nicht mehr möglich ist bei übelsten Wegen weit unterhalb der Richtlinien wenigstens die Aufhebung des Fahrbahnverbotes gerichtlich zu erwirken, wie es doch ziemlich vielfach geschehen ist.

    Also:
    kein Radwege-Gesetz, sondern ein reines FAHRBAHNVERBOTS-Gesetz.

    Ferner gehen gerade auch ausserhalb - neben etwaigen Sicherheitsvorteilen - von Radwegen zum Teil ganz erhebliche Gefahren aus. Gerade die Gruppe der schutzbedürftigen Alten und Kinder ist besonders von zusätzlich herbeigebauten Gefahren betroffen. querungen bei T100 sind für Kinder PRINZIPIELL nicht möglich, weil die Geschwindigkeitseinschätzungsfähigkeit entwicklungsmäßig noch nicht entwickelt ist.
    Für ältere Menschen gilt das wegen häufig anzutreffener Seh-einschränkungen und nachlassendem ZNS-Tempo ebenfalls oft.
    Ausserorts dominiert ja nicht etwa der Längsverkehrsunfall, sondern die Radfahrenden sterben vor allem durch die alle paar Kilometer notwendig werdenden Querungen über die Raserstrecken.
    Wenn T100 eine zu höhe Gefährdung darstellt, und wenn es tatsächlich gewünscht ist (wäre) den Autoverkehr einzudämmen, dann halt max. T70 ausserorts. T30 in Städten T70 ausserorts und T100 auf Autobahnen ist eh längst überfällig.
    Mit der neufassung werden ja - wieder mal - die umweltschädlichen Gefährder verstärkt bevorzugt und die umweltschonenden Gefährdeten mit einem Verkehrsverbot belegt.
    Ferner: durch die regelmässig einseitige Anlage von schmalen Zweirichtungswegen sind Ältere wegen systematischer Blendung (StVZO) durch das asymmetrisch normierte Abblendlicht im Dunkeln vom Verkehr ausgeschlossen, es sei denn sie seien bereit einen Hochrisikofahrt zu unternehmen. Verschärft wird das noch, wenn Radwegeausserorts tiefer als die Fahrbahn angelegt werden (Fahrbahn erhält mind. 65 cam Oberbau, Radweg nur untaugliche 30cm oder bei Bürgerradwegen adurde 20cm.
    Ferner: Die Oberflächen von Radwegen sind in den allermeisten Fällen von erheblich schlechterer Qualität als die begleitende Fahrbahn. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Erreichbarkeitsradien. Bei schlechter Oberfläche fällt schnell mal dieHälfte der 'eigentlichÄ erreichbaren Fläche aus dem Reisezeitbudget der Radfahrenden raus.

    etc. etc. etc.

    Du verkennst m.E. grundlegend worum es bei der Neuregelung überhaupt im Kern geht:
    Beschleunigung des Verkehrsfusses von MIV, Etablierung der Wiedereinführung allgemeiner Radwegebenutzungspflicht infolge ausufernden Radfahrens, das jetzt autogerecht so zugerichtet werden soll, dass die weiteren Steigerungn der MIV-Verkehrsleistung mit bestehendem Strassennetz bei guten Reisezeiten für den Autoverkehr bewältigt werden können.

    Denk doch mal logisch einen Moment drüber nach wer verbietet dir die Benutzung der vorhandenen Radwege wenn kein Fahrbahnverbot vorliegt?
    Was ist der Unterschied bei der neuen Regelung: wem nutzt/wem schadet Das (MIV oder Radverkehr)?

    Finde ich jetzt beides nicht so dramatisch.

    Lies mal die 'Begründung' bei 332/1/16, S.5 zu Empfl. Ziffer 4.

    Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, dass damit jegliche Klagemöglichkeit gegen Fahrrad-Fahrbahnverbot auf nahezu allen Auto-relevanten Strecken entfällt. für den Autverkehr in den Innenstädten ist das nicht überall so relevant, da sich da die Autos eh gegenseitig behindern, aber gerade ausserorts ist für die "ERREICHBARKEIT" zwingend zu gewährleisten, dass die gewünschten MIV-Erreichbarkeitsradien innerhalb des gegebenen Reizeitbudgets realisiert werden können.
    Die alten und neu-auferstandenen Konzepte von Suburbanisierung, Zersiedelung, Einzugsbereichsvergrößerung für 'marktgerecht' spezialisierte Arbeitskräfte (Umschulungs- Einarbeitungskosten entfallen, etc.) funktionieren nicht, wenn der Autoverkehr in seiner Reisegeschwindigkeit verlangsamt wird, oder auch (Wachstumsregionen) nur nicht beschleunigt wird.

    Da sind die Autozentrierten IHK's immer noch eine recht schlagkräftige Lobby. Zudem: es ist längst klar, dass die hohen modal-split-Werte für dem MIV im Kurzstreckenverkehr keine Zukunft mehr haben. Der Abgasskandal hat das nur noch mal zusätzlich beschleunigt.
    Umso entscheidender ist die Vorrangstellung des MIV auf den längeren Distanzen. Da ist schneller Radverkehr und gute ÖPNV/Rad/Fuß-Verknüpfung Gift für den Autoabsatz.
    Dementsprechend läuft ja auch eine Doppelstrategie: verbal wird postuliert, dass alles umweltgerecht wird, mehr Rad/Fuß/Bahn, Springer macht die 'Rad-Bild' etc.
    Faktisch aber wird exakt das Gegenteil gemacht. Die Bahn wird weiter zerschlagen, die Abwärtsspirale des ÖPNV (vor allem auf dem Land und in Suburbia) wird verschärft, ÖPNV wird in Relation zum Autoverkehr rasant teurer, Radverkehr wird de facto (Holperwege, immer mehr Zwang zum indirekten Abbiegen, mehr Vorfahrtsentzug, etc.) verlangsamt und vor allem wird emsig dafür gesorgt, dass Radvekehr nicht 24/7/365 funktioniert.
    Der Job des Radverkehrs ist eingehegt auf die autogerechte Funktion "Reduktion von Autostau".

    Die Mittel sind einfach: auf interregionalen Strecken Führung einseitig auf Zwangsradweg z.B. führt dazu, dass die Generation Ü40 den Weg nicht mehr sicher und zügig (Blendung urch Abblendlicht der pkw) im Dunkeln befahren kann. Allerorten: Entzug der Vorfahrt an Kreuzungen und bei Kreisverkehren, Oberflächenqualität ist in den meisten Regionen unterirdisch (im wahrsten Sinne des Wortes) durch völllig unzureichenden Oberbau der RVA (ist aber RiLi konform), Frauen wird man auf mittleren Distanzen auch leicht los, indem man den Zwangsradweg einfach mal kurz hinter die Büsche verschwenkt, etc, etc,

    Die Befahrung der Fahrbahn eröffnet bekanntlich die Möglichkeit diese Verlangsamungen und Behinderungen zu umgehen und führt bei der Mehrzahl der Strecken zu einer deutlichen Verbesserung der Reisezeiten und zu einer zuverlässigen 24/7/365 Befahrbarkeit, die dann dringend notwendig ist, wenn auf das vorhalten eines Auto verzichtet werden soll.
    Mit einer dualen Lösung (Fahrbahn immer möglich, Radweg muss wo sinnvoll/nötig in ausreichender Breite, guter Qualität und bei gutem Unterhalt angelegt werden) wäre da im Grunde doch all den unterschiedlichen Gruppen von Radfahrenden gedient.
    Soll aber nicht. Sondern soll jetzt (in Rückabwickung der 97er Reform) mit Vehemenz verhindert werden.
    Ich bleibe dabei: das ist ein weiterer gut geplanter strategischer Baustein für das Projekt von 'green economy' gentrifiziertern Innenstdten für Besserverdiener gepaart mit gleichzeitiger Ausweitung der MIV Verkehrsleistung mit all den damit verbundenen Nachteilen.
    Die Steigerungen der MIV Verkehrsleistung werden bei uns wohl weiter im Bereich von 1% im jahr liegen.
    Die als neues Vorbild von der "Radwege-Pegida" gepriesenen 'protected bikelane' USA sind uns da bereits einen Schritt voraus: die haben 2015 schon satte 3,5% Wachstum des Autoverkehrs hingelegt.

    Doch nicht 'Glück gehabt' ?

    Die Streichung von 45.9 (Empfehlung 3 BR-Umweltausschuss) wurde zwar abgelehnt, aber Empfehlung 4 (aus 332/1/16, Seite 5, BR-Verkehrsausschuss) scheint wohl angenommen worden zu sein.
    Damit sollte es wohl endgültig flächendeckend und gerichtsfest möglich sein den lästigen Radverkehr von all jenen Fahrbahnen (Ausserorts und Hauptstrassen) fernzuhalten, die für gute Reisezeiten des Autoverkehrs von Relevanz sind.
    Radverkehr (NAH-mobilität 2.0 !) wird immer mehr eingedampft auf reine Kurzstreckenfahrten, die dann die Selbstbehinderungen des Autoverkehrs reduzieren sollen.
    Kurzstrecke aufs Rad, Innenstädte für die Besserverdiener nach 'green economy' autoarm gentrifizieren, und die Verkehrsleistung des MIV durch verbesserte MIV-Reisezeiten auf mittleren und langen Distanzen weiter nach oben treiben ist das Motto.

    Passt gut zu neuem Verkehrswegeplan. Da ist ja auch Trend den Radverkehr zur Stauentlastung des MIV zu instrumentalisieren (Lets go dutch). Wo die Reisezeiten des MIV in die Knie gehen ist es halt billiger ein paar Kurzstrecken MIV-Nutzer auf separierten RSW zu lotsen, als noch mehr Fahrbahn-Spuren in dicht besiedeltem Gebiet aus den Rippen zu schneiden.
    Dass Radverkehr auf allen Autorelevanten Strecken runter muss von den Fahrbahnen ist dann sehr logisch, weil selbst eine recht geringe Anzahl von "strong and fearless" Fahrrad-Fahrbahn-Nutzern den Autoverkehr signifikant in seiner Reisezeit verschlechtert.
    2012 ist das per Simulation und Messung der realen Verkehre in USA untersucht worden. Seitdem rollt ja eine neue Welle "Fahrrad braucht Radweg". Natürlich nicht wegen der daraus reslutierenden Verbesserungen für den Autoverkehr, sondern wegen der KINDER !

    Na gut, ist nicht neu, wussten die Planer des deutschen Kraftfahrerwesens schon in den 30gern.

    p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?

    Wer Diskussion mit Zahlen und Fakten von anderen fordert, sollte auch selber sachlich bleiben können.

    Da stimme ich Dir nicht ganz zu. Korrekter Umgang mit Zahlen und Fakten ist m.E. völlig unabdingbar für eine demokratische Meinungsbildung. Wer da Schindluder betreibt, oder - wie leider oft zu beobachten - ein unredliches 'Spinning' reinbringt, indem er Falschfakten bringt, (wissentliche) Quellenfehler begeht oder rabulistische Entstellung mit Suggestionen betreibt ist nicht an Erkenntnisgewinn interessiert, sondern will im Sinne der 'post-truth-policy' eine Agenda durchdrücken.
    Das ist m.E. Redlichkeit im Interesse aller wirklich unabdingbar. Auch Korrektur und Richtigstllung vo Falschfakten dient ja dem rationalen Diskurs und einem esseren Fundament für die (ggf. je unterschiedliche) meinungsbildung.

    Die dann (hoffentlich auf Basis von Fakten/Tatbeständen) getroffenen Meinungen und Handlungsentscheidungen hingegen müssen ja nicht unbedingt das Label von 'Sachlichkeit' tragen, um relevant oder interessant zu sein.
    Das wäre der Tod von Polemik, Glosse, Satire und allem Artverwandten.

    Im Übrigen: Zu meiner etwas überspitzten These, dass die 'Fahrrad braucht separierte Zwangsradwege-Szene' der 'Strizzis' wohl bereits jubilieren würde, liefert Google die traurige Erkenntnis, dass die Realität jede unsachliche Überspitzung immer schneller einholt:
    " Der §45/9 ist ebenso die Hürde gg inklusive Radinfrastruktur. Deshalb gut, wenn die fallen sollte."

    Ich habe auch mal einen Abgeordneten gefragt:

    Anfragen sind m.E. durchaus hilfreich.
    Kleine Ergänzung bzw.. Frage aber dazu. Sowie ich das verstanden habe ist das gar nicht genuin vom Verkehrsausschuss gekommen? Da steht ja auf S.3 vor "3." ein 'U', und kein 'VK'. Insofern vermutlich eher von Umweltausschuß, bzw. Umwelt Reaktor und ...-Ausschuß?
    Die Zuständigkeiten zw. den Bundes- und Bundesrats-ausschüssen zu durchblicken überfordert mich ein wenig. Kam das jetzt ursprünglich von B. Höhn und Co. (Bund), oder Wenzel u.Co. Bundesrat-Aussch., wo auch Geisel (Berlin) drinsitzt und die BW-Grünen, die ja als 'Die Grünen waren schon immer eine Autofahrerpartei' eher für 'Radfahrer runter von der Strasse' sind, ebenso wie die CSU'ler?

    Die neue deutsche Fahrrad-braucht-Radweg-Szene mit den diversen 'Stizzis' frohlockt bestimmt bereits, dass sie es mutig geschafft haben die offenen Türen des Autoverkehrsministeriums einzutreten und endlich die allgemeine Benutzungspflicht wieder in Reichweite ist.

    "Vorbild Niederlande" und so ... die KINDER !!! Dass die großen Vorbilder DK,NL und USA massiv steigenden Autoverkehr haben? Egal: die KINDER, womit natürlich nicht etwa die vom steigenden Autoverkehr malträtierten Kinderlungen gemeint sind, sondern eben jede Kinder, die - genau 10-jährig - geeignet scheinen endlich für vollständig fahrradbefreite Autofahrbahnen instrumentalisiert zu werden.

    Die ADFC-Geschäftsführung sitzt ja vor demselben Horn und posaunt in vollständiger Negation des eigenen verkehrspolitischen Programms seit längerem: Die Radwegebenutzungspflicht ist irrelevant, ... die KINDER !!!

    Mischverkehr heisst jetzt Menschenversuch, und Wahlfreiheit ohne Benutzungspflicht heißt jetzt 'Fahrbahnzwang'. Gäbe es nicht schon solche Radwegaktivisten, die Autoindustrie müsste sie erfinden. Ich warte noch auf den claim 'weisse mittelalte strong and fearless zwingen Kinder und Alte in die menschenverachtende Wahlfreiheit der dualen Radverkehrsführung'.

    Vorbei die Zeit, wo noch in diversen verkehrswissenschaftl. und verkehrspolitisch sachkundigen Foren über die wirren Thesen der Studien verdrehenden Stizzis der Kopf geschüttelt wurde. Heute ist sowas tatsächlich wieder Mainstream geworden. Auch Springerpresse dabei. Alle jubeln: wir sind endlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen und haben endlich unsere gute alte Benutzungspflciht zurück, oder so ...
    AfD und CDU holen derweil Wählerstimmen mit Kampagnen gegen Radfahrer auf der Fahrbahn.
    Z.B. aus der Radlhochburg Oldenburg:
    "Mit der Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, der Verhinderung von Tempo 30 auf den Hauptstraßen und eurem Einsatz gegen Radfahrer auf der Fahrbahn setzt ihr die richtigen Themen in eurem Stadtbezirk, um mal einige zu nennen," lobte Eggers den Stadtbezirk."


    Aber in Zeiten, wo SPD-Sarrazin für die genetische Reinheit der deutsche Rasse unter dem 'Kritischen' Beifall der Medienkonzerne und der offentlich-rechtlichen längst einen Bestseller landete, wo die AfD das 'völkische' wieder als Begriff hoffähig macht, da ist die Wiedereinführung der Radwegebenutzungspflicht im 14 'wärmsten Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnung" auch nicht weiter erstaunlich.
    ROLL-BACK könnte wohl die *Überschrift zur Kennzeichnung dieses Jahrzehnts lauten?

    Und während die neue urban-vegane Radwegbau-szene der aufstrebenden berliner Startup's bereits siegestrunken die vollzogene Verkehrswende feiert und die Benutzungspflicht mit freudiger Erwartung herbei sehnt führen Fakten und Zahlen jetzt ein kümmerliches Schattendasein in der Besenkammer.

    Die leise in der Ecke stehenden '3,5% Zuwachs des Autoverkehrs der USA allein in 2015' werden gnadenlos vom Sprechchor der Begeisterten übertönt: 'protected bikelane, 'Protected Bikelane', 'PROTECTED BIKELANE', ...

    Immerhin wurden die Dinger empirisch erforscht: Resultat u.a.: Autoverkehr wird signifikant verflüssigt, auch bei hohen Radverkehrsstärken verbessert sich die Reisegeschwindigkeit für den MIV.
    Na wenn das mal kein gutes Argument ist für die ersehnte allgemeine Benutzungspflicht!
    Wer da nicht bald in den Jubelchor einstimmt kann sich schon mal ein kleines Etikett fürs Revers zurechtlegen: 'strong and fearless' Kindermörder!

    Als Radfahrer muss man nun immer an jeder dieser Ampeln anhalten. Das die eigene Fahrtrichtung gerade grün hat und man durch fährt (man passt ja sonst sein Tempo an damit es möglichst genau so auskommt) ist ausgeschlossen. Zu allem Überfluss sind da auch noch Bettelknöpfe dran und die Signalgeber sind für Rad und Fußverkehr gemeinsam (unnötig früh Rot für Radfahrer durch längere Räumzeit für Fußgänger) :cursing

    Das ist nun mal der Sinn der meisten Radverkehrsanlagen: Beschleunigung des MIV. Wir müssen da auch mal bereit sein ein paar kleine Opfer zu bringen, und nicht immer nur als strong and fearless den Autoverkehr behindern.
    Und wir müssen jetzt endlich auch mal an die Kinder denken und die Alten. Da kann man doch wohl mal ein paar Minuten warten, um ganz 'protected' über die gefährliche Autofahrbahn geleitet zu werden. Erfahrungsgemäss lassen sich die Fahrbahnauf- und abfahrten, sowie die Mitteleinseln eh nicht schnell befahren, da stets verkehrsberuhigende harte Kanten mit in Planung und Bauausführung berücksichtigt werden. Da ist die Radverkehrsförderung sehr konsequent. Motto. 'klare Kante zeigen'.

    Ich warte noch drauf, dass die allgemeine Benutzungspflicht wieder eingeführt wird. Strizzi und andere 'Radwegaktivisten' fordern das ja vehement seit Jahren.
    Zur Zeit siehts wohl danach aus, dass §45, 9 über Bord geworfen wird?

    Eigentlich war mal eine Modifizierung wegen verbesserter Möglichkeit T30 (Atemluft, ...) anordnen zu können vorüberlegt, und jetzt gleich ganz gestrichen ...

    Den Autoverkehr mit steigendem Kurzstreckenradverkehr zu verflüssigen klappt halt nur, wenn die Radfahrenden überall da, wo relevanter Autoverkehr stattfindet runterkommen von der Fahrbahn.
    Die Vorbilder NL und DK haben ja nicht nur steigende MIV-Verkehrsleistungen, sondern auch konsequente Radweg Benutzungspflicht, um die steigenden Autoverkehre mittels separiertem Radverkehr stauarm und kostegünstig abwickeln zu können. Für den Planeten eine schlechte Nachricht, aber die 'Wirtschaft' freuts.
    Dass verflüssigter Autoverkehr NIE zu Zeitersparnis führt, sondern IMMER zu höheren gefahrenen Streckenlängen (Gesetz der Reisezeitkonstanz) und zu stärkerer Zersiedelung?
    Egal.
    Hauptsache benutzungsflichtige Separation. Natürlich wegen der Kinder.
    Überlegt eigentlich niemand was steigende Verkehrsleistung des MIV mit den Kinderlungen anstellt? Und mit den Kindern auf den bald überfluteten Küstenregionen, und den wohl bald 500 Mio verzweifelten Klimaflüchtligen?

    Egal. Zu weit weg. Hauptsache separierter Radverkehr für die KINDER, ad infinitum ...

    Jahrelang haben sich Radfahraktivisten, Polizei und Verkehrsplaner die Köpfe heissgeredet, woran es nun liegt, dass allwöchentlich geradeaus Radfahrende auf separatem Radweg an LSA unter den rechtsabbiegenden LKW geraten, der natürlich unabänderlicherweise zur gleichen Zeit Grün kriegt wie die abbiegenden Radfahrer.

    Einige ewig nörgelnde Radlobbyisten hatten ja schon wild gemutmaßt, dass ein Zusammenhang zu den benutzungspflichigen Radwegen und zur LSA-Schaltung bestünde (kein konfliktfreies Grün wegen Priorität der MIV-Kapazität).
    Wenn dann noch der LKW-Fahrer einen schlechten Tag haben würde, ...
    Nein. Weit gefehlt!

    Das Ordnungsamt Münster (bzw. die Ordnungspartnerschaft 'sicher durch Münster') hat nun endlich die richtige Lösung gefunden und präsentierte vorgestern dann auch stolz einen passenden Film, der die brillante Analyse plastisch auf den Punkt bringt.

    Handlungsleitend war wohl eine recht große Empörung auch in der 'Bürgerschaft', als nacheinander mal wieder mehrere Menschen in der Fahrradhauptstadt durch besagten Unfalltyp ums Leben kamen.
    Ein 88 jähriger Rentner und eine 27 jährige Studentin waren die letzten Opfer, eine 12-jährige hat zum Glück überlebt, obwohl sie 30 Meter vom LKW mitgeschleift worden war. Alles auf derselben Strasse. Alles innerhalb weniger Monate.
    Verkehrsplaner und Ornungsamtsleiter wurden verstärkt kritisiert.
    An eben dieser Strasse (Wolbeckerstraße in Münster) wurde nun der unfallpräventive Aufklärungsstreifen gedreht, der endlich Licht ins Dunkel bringt.
    Die Lösung ist ebenso einfach wie verblüffend.
    getötete - je nach Standpunkt des Betrachters entweder

    - attraktive radfahrende Frauen
    oder aber
    - liebestolle radfahrende Frauen-hinterher-Pfeifer

    wer hätte das gedacht?


    Und woher weiss der Münsteraner Ordnungsamtsleiter bzw.der CDU-Ortsunion-Vorsitzende Martin Schulze-Werner dass der getötete 88-jährige Rentner einer jungen Frau hinterhergepfiffen hat?
    Tat er das überhaupt?
    Was ist mit der getöteten 27jährigen Studentin, die ebenso wie der Senior korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs war und bei Grün gefahren ist.
    Starrte die wirklich einem 'knackigen Studenten' hinterher, statt wie jeder verständige Verkehrsunfallpräventionsfilmemacher bei Grün umgehend eine souveräne Vollbremsung zu machen?
    Was haben sich der Ordnungsamtsleiter und seine Mittäter bzw. Mit-Filmemacher wohl gedacht, wie das bei den Angehörigen der Opfer ankommt?
    Und ist es wirklich aus verkehrsunfallpräventiven Gründen notwendig, dass Frauen chauvinistisch hinterhergepfiffen wird, dann noch lüstern die Lippen geleckt werden bevor die Kamera erstmal ausführlich den Po der Darstellerin in Szene setzt?

    Ewige Kritiker können es mal wieder nicht lassen zu meckern.
    Der Spot sei chauvinistisch gefärbt, und vor allem würde eine pietätlose Täter / Opfer Umkehr in Szene gesetzt, die dann ca. 500.000 Kinobesuchern als Vorfilm präsentiert werden würde.

    Ach so:
    hier ist das Meisterwerk:

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    oder auch hier:

    Ein kleines Zitat des Herrn Schulze-Werner zum Film?
    „Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen. Und der sollte dann lieber auf seine Vorfahrt verzichten. Kräftemessen macht keinen Sinn“, so Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner.

    Ja, das hätte der 88-jährige, die Studentin und die 12-jährige mal vorher bedenken sollen statt dem Irrglauben zu erliegen sie könnten das Kräftemessen gewinnen - obwohl ... lag das nicht gerade noch daran, dass sie abgelenkt waren durch ihr lüsternes Hinterherstarren?

    Egal, Hauptsache die bisherigen und künftigen toten Radfahrer sind selber Schuld, und der Ordnungsamtsleiter, der sich juristisch mit Händen und Füssen wehrt an der Wolbeckerstraße wenigstens die Benutzungspflicht aufzuheben ist weiterhin - zumindest in seiner CDU-Ortsgruppe - vollständig unschuldig.

    Der 27.10. ist ja eigentlich nicht der 1.4. oder?
    :/

    SÄMTLICHE Benutzungspfichten ab 2016 in Köln aufgehoben (ausser die wirklich gut begründeten)?

    Vor Jahren gabs ja mal eine kleine aber gelungene Satire auf dem bekannten Kölner Fahrradblog:

    Jetzt gibts das Ganze quasi 'in Echt'?

    Bei den Kölner Grünen findet sich:

    falls das Guerilla-marketing zur Benutzungspflicht-Aufhebungs-Petition ist, dann ist es jedenfalls wirklich gut gemacht.

    Falls es echt ist werde ich ab 2016 wieder öfter nach Köln und in Köln mit dem Rad fahren.

    Weiss jemand Näheres?

    Ich war gerade einen halben Tag in Münster und habe mich danach gefragt: Was haben die, was Hamburg nicht hat?

    Es dürfte in MS ähnlich wie in Kopenhagen sein:

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    (ab 6:12)
    Hier wurde immer schon - naja, seit der Erfindung von Kautschuk und Luftreifen - sehr viel Fahrrad gefahren.
    Das ist sozusagen ein fest verankertes quasi weitervererbtes Verhalten. Westfalen sind sur und in vielen Belangen komplett veränderungsresistent. Die Zugezogenen werden was das Radfahren auf Kurzstrecken angeht einfach infiziert.
    Der hohe Fahrradanteil war ja in MS nie wirklich zusammengebrochen. Dementsprechend viele schmale Radwege wurden gebraucht und gebaut, da anders der von den Stadtplanern gewünschte Autoverkehr nicht zu organisieren war (Platzmangel). Die trickreiche Rhetorik, den Nutzen des Radwegebaus umzudefinieren und in den Kontext der hip gewordenen 'Radverkehrsförderung' zu stellen, kam erst in den späten 70ern/80ern auf, als im Gefolge der Diskussionen nach der 73er und 79er Ölkrise die Sackgasse der autogerechten Stadt zunehmend offensichtlich wurde.

    Der überall anzutreffende Trend zu stärkerer Fahrradnutzung hat dann in MS - wie überall - zu einer weiteren Steigerung geführt.
    Die Kehrseite der Medaille: durch den hohen Kurzstrecken-Radverkehrsanteil im Kernbereich bleiben die Fahrbahnen frei für den überbordenden Pendlerverkehr (80% MIV).

    Das Fahrradparkhaus in MS ist aber wirklich gut. Ich denke, dass dabei das Angebot die Nachfrage schafft. Für die Verknüpfung von ÖPNV und Rad braucht es halt zunächst mal sichere, trockene, 'schnelle' und preisgünstige Abstellanlagen. Mir ist keine Stadt bekannt, wo Fahrradparkhäuser nicht schnell ausgelastet waren.

    Typisch Münster.

    Der Münstseraner Stadtverwaltung scheinen solche Unfälle herzlich egal zu sein. Jedenfalls ist keinerlei Einsicht zu erkennen diese lebensgefährlichen Radwegekonstrukte wenigstens von der Benutzungspflicht zu befreien.
    Immer noch werden innerorts gemeinsame Zweirichtungs Rad-Fusswege als planerische Höchstleistung gefeiert, Benutzungspflichten auf den allersetzten Holperwegen mit Zähnen und Klauen verdeidigt.
    Das Motto lautet: KfZ-Kapazität, KfZ-Kapazität, LfZ-Kapazität.

    Der Radverkehr ist allenfalls praktisch für die Bewerbung bei Städte-Umwelt-Awards, als Aushängeschild fürs Stadtmarketing (Standortwettbewerb) und als Stauminderer in der immer stärker durch überbordenden KfZ-Verkehr verseuchten Kernstadt. KfZ Parken wird mittlerweile selbst 2-reihig auf Gehwegen großzügig toleriert.

    Veränderte LSA-Schaltungen, die dann die MIV-Kapazität einschränken würden sind selbstredend auch kein Thema, etc, etc, etc,
    Aber Hauptsache Helm auf und die offizielle Münsteraner Warnweste 'Sicher durch Münster' flattert im Wind.

    Radweginduzierte Unfälle sind auf der Wolbeckerstrasse ein seit langem bekanntes Phänomen.

    Die Meinung der Bürger und Bürgerinnen in Münster ist allerdings durch zahlreiche Kampagnen der Lokalpresse, durch die Fahrrad-bashenden Aktionen der Aktion "Sicher durch Münster", und durch einige unglückliche Statements der Polizei, die dann von der Lokalpresse nochmal einen deutlichen Anti-Fahrrad-Spin kriegen, so eindeutig in Richtung "Radfahrer sind ohnehin besoffen, fahren ohne Helm, rasen zu schnell und haben nicht mal ne Warnweste an" konditioniert, dass selbst schwerste Unfälle, bei denen Radfahrerinnen, die klassisch den Radweg benutzen und brav bei grün geradeaus fahren und schuldlos vom LKW überfahren werden noch extra eins reingewürgt kriegen.
    Beispielhaft mal die Kommentare hier:

    Es wird wirlich jährlich gruseliger.

    Es lebe das "subjektive Sicherheitsgefühl"!
    Die jeweilingen objektiven Todesfälle sind für die verantwortlichen Münsteraner Verkehrsplaner wohl jeweils nur ein bedauerlicher kleiner Kollateralschaden.
    Jedenfalls wird zur Zeit von Verwaltung und Presse breit mobil gemacht gegen eine Klage zur Aufhebung der Benutzungspflicht an der Wolbecker Strasse.

    So oder so, mir geht diese Verbotsideologie einfach auf den Keks. Ich fahre Rad und überzeuge gerne andere davon, weil es unglaublich viele Vorteile bringt - in der Stadt. Daher setze ich mich auch für bessere Infrastruktur für Radverkehr ein, die ggf. den Autos in der Stadt Platz wegnimmt. Aber von Verboten halte ich einfach nichts.

    Und ja, ich bleibe dabei: Ich rase gern.


    Sorry, kann mir einen "Grundsatzüberlegenden" Kommentar nicht verkneifen:

    Ich denke, dass alle Verbotsüberlegungen und Handlungseinschränkungen eine gute Fundierung in Form von Rechten brauchen.
    In Tradition des Kant'schen kategorischen Imperativs oder der alten Erkenntnis, dass die Freiheit des Einen da eine Grenze zu finden hat, wo die Freiheit des Anderen anfängt.
    Vermutlich es ist unstrittig, dass die beiden Zwecke Freizügigkeit/Mobilität und Leben/Gesundheit durch das Mittel des MIV nicht gleichzeitig erreichbar sind.
    Es ist also eine Abwägung zu treffen.

    Das Recht eines Kindes auf Gesundheit etwa überwiegt gegenüber der freien Entfaltung des nikotinabhängigen Erziehers, der somit m.E. zurecht in der Kindergruppe nicht rauchen darf.
    Aus dem Menschenrecht auf Gesundheit lässt sich m.E. aber nicht ableiten, dass keiner mehr auf Leitern steigen darf oder ein Fahrrad benutzen darf, obgleich es potentiell die Gesundheit schädigt.

    Entscheidend ist dabei, dass ich selbst das entscheiden kann und die Rechte Anderer nicht beschneide. Ich möchte z.B. nicht gezwungen werden eine 10 Meter Leiter ohne Sicherung zu erklettern.
    Leider werde ich täglich für viele Stunden gezwungen die toxischen Abgase von Autos einzuatmen. ich empfinde das als viel gravierendere gesundheitliche Schädigung als das geringe Unfallrisiko im Verkehr.
    Auch objektiv ist das der Fall.
    Den gerade mal ca. 4.000 Verkehrs-Unfalltoten stehen geschätzte 70.000 (Verkehrs-)Feinstaubtote, viele weitere Todesfälle durch toxische Abgase und eine schwer bezifferbare Anzahl Lärmtoter gegenüber.
    Grob geschätzt kommen auf einen Verkehrsunfall-Toten ca. 15-30 weitere MIV-induzierte Verkehrstote.
    Hinzu kommt die extreme MIV induzierte Steigerung von Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Lungenerkrankungen, diversen Krebsarten, Diabetes, Schädigung von Föten, vermutlich Demenz, ..., ..., ... .

    Die Begründung für die Gewährung einer Aktivität, die eine derart gravierende Einschränkung meiner Rechte auf Leben und Gesundheit bedeutet muss schon SEHR gewichtig sein.
    Ein Freizeitfahrt (Freude am Fahren) ist ungefähr genauso legitim wie die Austragung einer Meisterschaft im Dioxinbeutel-Weitwurf am Wattenmeer.
    Beides mag zwar "Spass" machen, ist aber mit völlig unverhältnismässigen Nachteilen für Andere verbunden.
    Vollkommen irre ist die menschenverachtende Praxis nicht einmal einen angemessenen Mindest-Schutzraum (1000 Meter?) um Wohnungen sicherzustellen, der dann freibleiben muss von toxischen und lärmenden Feinstaubemittern.
    Wie bei Menschenrechten üblich braucht es allerdings spezielle Ausnahmen (Krankenwagen/Feuerwehr/...).

    Freizügigkeit / Mobilität kann längst problemlos realisiert werden ohne zig-tausende Menschen buchstäblich in Tod und gesundheitliches Elend zu treiben. (von den vielen Millionen durch Autos getöteten Tieren mal ganz zu schweigen).
    Nicht vergessen sollte man ferner, dass allein in D für Millionen Menschen jede Nacht das Grundrecht auf ausreichenden Schlaf massivst durch Kfz/LKW-Lärm eingeschränkt wird.

    Das 'Recht auf Auto' wird ja auch in einigen Ländern bereits eingeschränkt. Letzte Woche wegen Smog in Paris, oder gelegentlich in China. Im Grunde aber immer nur dann, wenn die Luftverschmutzung nicht nur tödlich ist, sondern darüber hinaus auch durch Sichtbarkeit nicht mehr verdrängt werden kann. Es sollte zu denken geben, dass in solchen Situationen kein Zusammenbruch der Zivilisation stattfindet. Nur der ÖPNV ist etwas überfüllt.

    Auch wenn die durchschnittliche Lebenserwartung durch MIV-Emissionen nur um ca. 36 Monate sinken mag, ist zu berücksichtigen, dass das nicht gleich verteilt ist, sondern gerade bei finanziell Schwächeren eine noch stärkere Kopplung von Einkommen (billiges Wohnen im MIV-Mief) und Lebenswerwartung produziert wird (z.Zt. sind es bereits 10 Jahre Unterschied zwischen 'arm' und 'reich').

    Die Folgen einer Freigabe von Schusswaffen wären weit weniger gravierend als die Freigabe von Automobilen.
    Aber da ist der deutsche Normalbürger mit 'seinem Recht auf Auto' deutlich bekloppter als jeder noch so schiesswütige Ku-Klux-Klan Freak in den Südstaaten mit seinem Recht auf die eigene Waffe.

    Kurzum:
    Ausgehend vom Menschenrecht auf Leben, Gesundheit und Unversehrtheit (sinngemäss) ist die Aufrechterhaltung der Freigabe des Mobilitäts-MITTELS MIV ein nicht zu verantwortender Entzug von Grundrechten und muss von daher - ebenso wie es der spassige Dioxinbeutelweitwurf bereits ist - eingestellt werden.

    Die diskutierten Probleme mit der STVO erübrigen sich dann im Wesentlichen, da Bahnverkehr meist separiert ist, und Fuss- / Radverkehr sehr fehlertolerant funktioniert ohne Anderen Schaden zuzufügen. Umweltbelastungen beschränken dann sich auf durchgeschwitzte Arbeitskollegen; auch schwere Mobilitäts-Unfälle reduzieren sich drastisch. Die Menschen sind besser gelaunt, ausgeschlafen und die typischen endemischen MIV-Erkrankungen und MIV-Todesfälle / Invaliditäten gehen endlich zurück.

    Mit Demokratie-Debatten hat das wenig zu tun, da Menschenrechte unabhängig von politischen Systemen Gültigkeit haben.

    p.s.
    bin weder 'Grüner', noch Verbots-Fetischist, auch kein Umwelt-Hypochonder oder Technologie Feind. Ich sehe nur nicht ein, dass ich (mittlerweile an allergischem Asthma und als Kind des Ruhrgebietes seinerzeit an 'Pseudo-Krupp' leidend) viele Jahre früher ins Gras beissen soll, nur weil mir Autosüchtige systematisch die Atemluft verpesten, während sich die Quandt's dieser Autolobby-Republik ihre überquellenden Taschen weiter mit Milliarden füllen und natürlich 'im Grünen' wohnen.